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Zitat:
Etc pp Also nein. Die Befristung hätten nur Wegberg und Düren unter sich vereinbaren können. Beim Verband ein Bescheinigung einzureichen , wo das Stadion bis 31.8. befristet ist, hätte auch in der Lizensierung schon nicht geklappt. Sollte dir Sportferichtsbarkeit anders entscheiden, ist Wattenscheid mit Sicherheit erfolgreicher Kläger. Aber der Verband wird , solange alles mit rechten Dingen zugeht, es gar nicht soweit kommen lassen und so werden sich die Sportgerichte schlicht an die geltenden Regeln halten. |
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