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Alt 04.05.2018, 09:49   #11
tjangoxxl
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Zitat:
Zitat von Kaiser Wilhelm Beitrag anzeigen
Das mag so stimmen. Aber die Gläubiger haben ja dem Kaufvertrag zugestimmt, deshalb sehe ich jetzt nicht wie man den Insolvenzverwalter in Haftung nehmen könnte.

"Dazu wird zwischen dem Präsidium des TSV Alemannia Aachen 1900 e.V. und mir als Insolvenzverwalter ein Kaufvertrag abgeschlossen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurden durch die Gläubigerversammlung am 23.03.2018 bereits genehmigt."
Das ist korrekt. Trotzdem muss Niering die Gläubigerinteressen in den Vordergrund stellen und somit einen möglichst hohen Verkaufserlös versuchen zu erzielen. Sollte er bewusst die Gläubigerinteressen hinter die der Alemannia stellen, dann hätte er Problem. Er darf verwerten bzw verkaufen, aber mit Sicherheit nicht so, dass die Gläubiger unnötigerweise leer ausgehen.
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