#21
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Zutreffend, aber doch nicht die ganze Wahrheit...
Zitat:
Zutreffend und absolut richtig bzw. satzungsgemäß ist der Hinweis im Mitgliederschreiben, dass in diesem Jahr Wahlen stattfinden, und zwar Wahlen zum Präsidium. Diese sind nämlich turnusgemäße Wahlen und müssen lt. (neuer) Satzung in dieser Form angekündigt werden. Das ist geschehen und lobenswert, war das doch bisher alles andere als selbstverständlich. Anders mit den Nachwahlen zum Verwaltungsrat (2 Nachwahlen), zum Aufsichtsrat der GmbH (1) und zum Ältestenrat (1). Diese sind nicht turnusmäßige Wahlen und werden deshalb als "Antrag an die Mitgliederversammlung bzw. zur Tagesordnung auf Nachwahl zum XXX" satzungskonform gestellt werden. Dieser Antrag benötigt die vorgeschriebenen 50 Unterschriften von Mitgliedern (liegen schon vor!) und muss noch gestellt werden (wird auch). Zusätzlich benötigen die zur Nachwahl zu benennenden Kandidaten jeweils ebenfalls die satzungsgemäß geforderten 50 Unterschriften (liegen auch bereits vor bzw. sind in der Sammelphase), und sie müssen die Kriterien zur Wahl in das entsprechende Gremium erfüllen. Formal also alles in Ordnung... Klööss
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#22
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Ergänzung
Zitat:
Klööss
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#23
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So weit, so gut.
Man hat also mindestens 20 Tage Zeit, um sich selbst ein Bild über die Kandidaten zu machen. Nur: Wie macht man das denn? Sollte man sie nicht schon kennen, so bleibt einem zur der Weg ins Netz über Google? Oder aber die Frage an Bekannte oder Freunde, die diese eventuell kennen? Ach so ja, Grüße, Klööss, habe ich nicht vergessen, nur versäumt. |
#24
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Hallöchen
Also ich kenne mindestens einen Kandidaten, der jedem (egal ob Mitglied oder nicht) Rede und Antwort stehen wird. Und das nicht erst 20 Tage vorher, sondern ab sofort. Nachricht vom 14.11.08 auf der Webseite der IG:Nur als Hinweis: Nicht die IG wird die Anträge stellen (sie ist kein Mitglied der Alemannia), sondern die in ihr handelnde Personen. In der Tat hat man unter Umständen nur 20 Tage Zeit. Das sind allerdings 20 Tage mehr, als man vorher hatte ;-) Gruß Dirk |
#25
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Zitat:
Hallo Calli Dies ist nicht nur sinnvoll, sondern zwingend notwendig. Die Mitglieder haben im ungünstigsten Fall 20 Tage Zeit, sich über die Kandidaten zu informieren. Wie ich schon dem ZappelPhillip geschrieben habe, sind dies 20 Tage mehr, als es bisher waren. Es war nämlich nie nötig, die Kandidaten schon im Vorfeld zu nennen. Man bekam erst am Wahlabend gesagt wer kandidiert. Klingt komisch? Ist aber so :-) Dank der Satzungsänderung ist damit aber Schluss. Ich denke, dass 20 Tage ausreichend Zeit sind, um sich mit Kandidaten auseinanderzusetzen. In meinem Fall hat das Mitglied übrigens mehr als ein halbes Jahr die Zeit dazu. Meine Nominierung wurde bereits im November beschlossen und veröffentlicht. Beste Grüße Dirk |
#26
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Zitat:
Moin Rolf Na zumindest bei einer Person denken wir an den selben Typen. Du hast doch auch unterschrieben, oder?! ;-) Herzliche Grüße Dirk |
#27
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Nur für die Geschworenen...
Zitat:
Klööss
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#28
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Zitat:
Ich dachte aber noch an den AR.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius |
#29
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Nun...
...iss "in der Mache"...
Ein hochqualifizierter "Kandidaten-Kandidat", der die geforderten Satzungsqaulifikationen hervorragend erfüllt - und der gleichzeitig auch 100% Schwarz-Gelbes Blut in seinen Adern hat. Das angedachte Prozedere:
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