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Man kann doch sicherlich Andere bevollmächtigen, die eigene Meinung zu vertreten. Das können ja die machen, die nicht können. Dann scheitert auch der diabolische Plan, die JHV so zu legen, dass niemand kann...
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«Wir werden belächelt, weil wir nicht am Abend vorher anreisen, weil wir keinen einheitlichen Anzug haben. Aber wir sind eine Mannschaft, die sich wehrt. » René van Eck |
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Also, da wird dreisterweise die JHV mit voller Absicht so gelegt, dass man die Mitglieder, die Familienväter und -mütter sind, ausschließt. Wenn das mal nicht Kalkül ist. Sind die Mitglieder mit schulpflichtigen Kindern für den Vorstand gefährlicher und unangenehmer als die Mitglieder ohne schulpflichtige Kinder? Und woran liegt das? Fragen über Fragen! (Vielleicht sollten wir die JHV doch erst im nächsten Kalenderjahr durchführen, damit jeder nochmal seine Urlaubspläne damit abstimmen kann.) Geändert von Flutlicht (01.07.2013 um 17:21 Uhr) |
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#65
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Solche juristisch vermutlich nicht unterlegbaren Behauptungen erscheinen mir eher wutgesteuert und sind kein Hinweis darauf, dass die Verfasser den für die Führung eines Traditionsvereines erforderlichen "kühlen Kopf" besäßen. Und damit keiner denkt, ich wäre hier einseitig: der amtierende Vorstand hat auch schon genug Sch... gebaut und braucht sich von meinem Post hier nicht bestätigt zu fühlen. Ich würde mir wünschen, dass die alten Streithähne auf beiden Seiten mal den Versuch machten, aufeinander zuzugehen um die Probleme der Alemannia gemeinsam rein sachorientiert zu lösen. Was wir brauchen, sind Leute, die souverän genug sind um nicht nur ihre alten Hahnenkämpfe fortzuführen, sondern trotz allem was vorgefallen ist, das Wohl der Alemannia als alleiniges Handlungsmerkmal zu betrachten. Wenn ein Kutsch nicht mit einem Heinrichs zusammenarbeiten will: tschö! Und wenn ein Heinrichs nicht zusammen mit Kutsch arbeiten will: ebenfalls tschö! Wir können es uns nicht leisten, jeden abzusägen, abzukanzeln oder auszuschließen, der in der Vergangenheit Mist fabriziert hat. Jeder, der die Alemannia irgendwie unterstützen will, sollte von den Verantwortlichen mit ins Boot geholt werden und von uns Fans hierfür zumindest akzeptiert werden. Vielleicht sollten wir den Vorstand zusammen mit den 4 Briefeschreibern mal ne Nacht lang im Jugendheim zusammen einsperren. Und wenn sie nicht versöhnt wieder rauskommen, sind sie alle ihrer Aufgabe nicht gewachsen und dürfen gehen. |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Heinsberger LandEi für den nützlichen Beitrag: | ||
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Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts |
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Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts |
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Und wer kandidiert und übernimmt die Verantwortung für den ganzen Laden?
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Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts |
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Meine Muttersprache ist Niederländisch, Rechtschreibfehler schenk ich euch :updown: |
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Nur mal so.
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden |
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#73
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Die Frage, wer hier in Aachen überhaupt noch bereit ist, sich in exponierter Lage verantwortlich für die Alemannia zu engagieren, bleibt dunbeantwortet.
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Zur Aussage des Herrn Voskuhl folgender Auszug aus dem
DFB-Statut für die 3. Liga und die Regionalliga § 13 Rückfall, Verlust und Rückübertragung des Antragsrechts 1. Eine Umwandlung der Tochtergesellschaft hat keinen Einfluss auf das Recht zur Teilnahme am Zulassungsverfahren und am Spielbetrieb, wenn sich an der mehrheitlichen Beteiligung durch den Mutterverein nichts ändert. 2. Verliert die Tochtergesellschaft die Zulassung oder ihr Antragsrecht, erwirbt der Mutterverein ein Antragsrecht für die Zulassung zur folgenden Spielzeit nur, wenn er sich mit einer eigenen Vereinsmannschaft sportlich für die 3. Liga qualifiziert hat. 3. Mit Auflösung oder Verlust der Rechtsfähigkeit des Muttervereins verliert die Tochtergesellschaft ihr Antragsrecht für eine Zulassung für die folgende Spielzeit. Eine bereits erteilte Zulassung erlischt mit dem Ablauf des Spieljahres,für das sie erteilt worden ist. Eine neue Zulassung wird nicht erteilt. 4. Mutterverein und Tochtergesellschaft können die Berechtigung zur Beantragungeiner Zulassung für die folgende Spielzeit einvernehmlich auf den Mutterverein zurückübertragen, wenn die Tochtergesellschaft für diese Spielzeit sportlich qualifiziert ist und der DFB-Spielausschuss zustimmt. Dazu nochmal Voskuhl: Zitat:
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden |
#75
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Zitat:
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Mir kommen bei der gesamten Diskussion zur JHV der Verwaltungsrat und das Präsidium zu gut weg.
Noch mal zur Chronologie:
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Es kommt anders, wenn man denkt ;)! |
Folgende 8 Benutzer sagen Danke zu easy für den nützlichen Beitrag: | ||
AIXtremist (02.07.2013), Blackthorne (02.07.2013), Düvel (02.07.2013), Kiki13 (02.07.2013), mise (02.07.2013), Stephanie (05.07.2013), ZappelPhilipp (02.07.2013), Zaungast (02.07.2013) |
#77
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Zitat:
Auch wenn der Verein in die Insolvenz gehen würde, ist für diese Spielzeit die Spielberechtigung in der Regionalliga gegeben. Wenn nun ein Nachfolgeverein gegründet würde, welcher die Anteile der GmbH übernehmen würde, stellt dies quasi den neuen Mutterverein dar. Dieser kann dann die Lizenz 2014/2015 beantragen. Rein theoretisch könnte dies ein reiner Fussballverein werden, und alle anderen Abteilungen könnten für sich einen Sportverein gründen. So wäre man den Kölmel quit, und alles stünde auf Neuanfang. Da wären wir aber wieder ganz nahe an gewissen Behauptungen dran... Hmmmm, mal sehen... |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Kiki13 für den nützlichen Beitrag: | ||
mise (02.07.2013) |
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2. Verliert die Tochtergesellschaft die Zulassung oder ihr Antragsrecht, erwirbt der Mutterverein ein Antragsrecht für die Zulassung zur folgenden Spielzeit nur, wenn er sich mit einer eigenen Vereinsmannschaft sportlich für die 3. Liga qualifiziert hat. |
#79
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Zitat:
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#80
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Zitat:
Einigkeit und Recht auf Freibier |
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