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Alt 22.02.2017, 21:05
Franz Wirtz Franz Wirtz ist offline
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Ausrufezeichen „Freie Auslegung des Amtsverständnisses“ ...

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Zitat von easy Beitrag anzeigen
Ob wir uns unnötig den Kopf zerbrechen oder nicht, lasse ich mal dahin gestellt . Ich bin mir allerdings sicher, dass unsere Führungsetage - und vorneweg Herr Reimig - sehr wohl um die Problematik mit der Gemeinnützigkeit weiß und diesbezüglich nach einer Lösung sucht.

Die Frage ist allerdings, wie „frei“ die Herren in ihrer Entscheidung (noch) sind.

Augenscheinlich sind die Liquiditätsprobleme der GmbH so elementar, dass a) keine Verträge verlängert werden, b) nach allen erdenklichen Möglichkeiten gesucht wird, um an Geld zu kommen um den Betrieb lauffähig zu halten und c) die Investorenlösung auf Gedeih und Verderb gesucht wird. Und das alles, um nicht den Weg zum Amtsgericht antreten zu müssen. Ich halte es für total menschlich, wenn in einer solchen Situation die Bereitschaft, ins Risiko zu gehen ausgeprägter ist, als in finanziell gefestigten Zeiten. Messbare Größe muss aber sein, ob dies auch unter „Dehnungsaspekten“ zulässig ist.
Auffälligkeiten gab es diesbezüglich von Anfang an:
  • Unmittelbar mit seiner erstmaligen Vorstellung wurde das Investorenmodell als alternativlos vorgestellt
  • Andere Gesprächsangebote wurden als „unseriös“ verworfen
  • Obwohl das heute vorliegende Angebot bereits auf den ersten Blick ungenügend erschien, unterschrieb man eine Verzichtserklärung, die alternative Verhandlungen mit anderen Anbietern ausdrücklich untersagte

Ein Einkäufer, der sich dermaßen „originell“ verhielte, flöge - so meine Einschätzung - im gleichen Augenblick „achtkantig“ aus jedem Unternehmen. Insbesondere eine Verzichtserklärung auf alternative Verhandlungen kann nur derjenige zeichnen, der auf einen Abschluss nicht zwingend angewiesen ist.
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„Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.“
Joachim Ringelnatz
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