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Alt 09.06.2021, 17:42
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Heinsberger LandEi Heinsberger LandEi ist offline
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Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
...
Wenn ich irgendwo etwas unterschreibe, muss ich dafür gerade stehen. Gilt für Kutsch als Sponsor für die Alemannia genauso, als für die Kunden vom Kutsch. ...

Korrekt. Wenn Kutsch eine Teilleistung nicht ausführen kann, weil bspw. seine Mitarbeiter in Quarantäne sind, hat er hierfür keinen Zahlungsanspruch. Selbiges gilt für nicht erbrachte Teilleistungen der Alemannia gegenüber Kutsch.


Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass Kutsch, wenn es um seine Einnahmen gehen würde, Verständnis für ein solches Verhalten vorbringen würde, Geschweige denn es akzeptieren würde.

Doch, siehe oben. Es ist reine "Gutmütigkeit" und im moralischen Sinne eigentlich eine Spende, wenn wir und der Großteil der Sponsoren volle Beiträge für reduzierte Leistungen der Alemannia in Corona-Zeiten bezahlen. Wenn jemand diese Gutmütigkeit nicht aufbringen möchte, weil er sich von den GmbH-Verantwortlichen schlecht behandelt fühlt, ist das nicht mehr als sein gutes Recht.
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josef heiter (09.06.2021), tivolino (09.06.2021)