18.05.2020, 20:48
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Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi
Klares Jein ;-)
Es ist nicht verboten, sich ehrenamtlich für die Alemannia zu engagieren. Wenn also ein Arbeitnehmer, der sich in Kurzarbeit befindet, in seiner Freizeit freiwillig ehrenamtliche Tätigkeiten zu Gunsten der Alemannia übernimmt, bei denen er nicht weisungsgebunden ist, übt er keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus.
Oder wäre es Sozialbetrug, wenn ein Spieler, der sich in Kurzarbeit befindet, nun durch Waldläufe, Muskeltraining etc. genauso viel Zeit in seine sportliche Fitness investiert wie zuvor?
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Für einen nicht gemeinnützigen Wirtschaftsbetrieb wie unsere GmbH darfst du gar nicht "ehrenamtlich" arbeiten.
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