Einzelnen Beitrag anzeigen
  #196  
Alt 18.05.2020, 20:48
tivolino tivolino ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 15.08.2007
Beiträge: 5.548
Abgegebene Danke: 5.299
Erhielt 10.521 Danke für 3.060 Beiträge
Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Klares Jein ;-)


Es ist nicht verboten, sich ehrenamtlich für die Alemannia zu engagieren. Wenn also ein Arbeitnehmer, der sich in Kurzarbeit befindet, in seiner Freizeit freiwillig ehrenamtliche Tätigkeiten zu Gunsten der Alemannia übernimmt, bei denen er nicht weisungsgebunden ist, übt er keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus.


Oder wäre es Sozialbetrug, wenn ein Spieler, der sich in Kurzarbeit befindet, nun durch Waldläufe, Muskeltraining etc. genauso viel Zeit in seine sportliche Fitness investiert wie zuvor?
Für einen nicht gemeinnützigen Wirtschaftsbetrieb wie unsere GmbH darfst du gar nicht "ehrenamtlich" arbeiten.
__________________

Mit Zitat antworten