#281
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Die Regionalliga auf der anderen Seite wimmelt von Vereinen, die aus ähnlicher Situation seit langem versuchen, wieder in den Profifußball zu kommen (RW Essen, Fortuna Köln, RW Oberhausen, Wuppertaler SV, KFC Uerdingen). Da maximal einer aufsteigt, kann das eine lange Aufgabe werden, bei der durch sinkende Sponsoren- und Zuschauereinnahmen unsere Lage jedes Jahr schlechter wird. |
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#282
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Auf den ersten Blick scheint es auch aus Gläubigersicht sinnvoll zu sein, ggf. auf Teile der Forderungen zu verzichten, Kredite zu stunden oder zu neuen Konditionen umzufinanzieren, wenn so die Insolvenz abgewendet wird und der Rest der Forderung grundsätzlich bestehen bleibt. Aus dieser Perspektive scheint es zumindest eine Chance zu geben, mit der Basis Liga 3 doch noch etwas von dem Geld zu sehen. (Im Unterschied zur Insolvenz, bei der die verbleibende Masse aufgeteilt wird... und das war es dann.) Dafür muss das Konzept aber auch wirklich sauber und nachvollziehbar sein, sonst wird das Amtsgericht hier sicher nicht mitspielen. Das eigentlich "Perverse" sieht man aber auf den 2. Blick: Durch das Bürgschaftenkonstrukt könnte es für den ein oder anderen Gläubiger tatsächlich sinnvoller sein, Alemannia in die Insolvenz ziehen zu lassen... und sich die eigene Forderung (oder zumindest einen annehmbaren Teil) als Bürgschaft zurückzuholen. (Interessant ist in dem Punkt die AM mit der Landesbürgschaft im Rücken... da ist natürlich die nächste Frage, wie sich die Konstellation Stadion GmbH zu Spielbetriebs GmbH auswirkt.) Es geht also nicht nur darum, viel Geld aufzutreiben, sondern auch viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Sowohl durch seriöse wirtschaftliche Arbeit, als auch durch sportliche Leistungen... und natürlich auch durch das Auftreten neben dem Platz durch Fans & Offizielle. |
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Mittelstürmer (08.02.2013) |
#283
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Ein harter Weg bis Juni, aber was ist die Alternative? Höchstens einen Präzedenzfall für andere Vereine zu schaffen, damit sich zukünftig keiner traut, auf städtische oder Landeshilfen zu spekulieren, wie das bei uns offensichtlich lange genug passiert ist. |
#284
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Korrektur: Aufsichtsrat während InsO-Planverfahren
Entschuldigung, ich habe fachlich mehr als einmal in meiner Würdigung der Aufgaben des Aufsichtsrates während eines InsO-Planverfahren falschgelegen. Aufgrund einer Internetfundstelle eines Rechtsanwaltes und Notars habe ich die nicht ganz eindeutige Sachlage, ob gesellschaftsrechtliche oder insolvenzrechtliche Bestimmungen Vorrang haben (also hat der Aufsichtsrat noch eine Funktion oder nicht) so übernommen, wie es dort geschildert war. Dies führte dazu, dass diese Sachlage anscheinend nicht eindeutig war und ich somit davon ausgegangen bin, dass der Aufsichtsrat mal versuchen sollte weiter zu kontrollieren und dann schon merken sollte, ob M&M dies zulassen.
Dies Auffassung ist offensichtlich veraltet und somit nicht mehr weiterhin so unklar. Ich bitte dies zu entschuldigen. Mittlerweile gibt es einen § 276a InsO: Zitat:
Das Institut der Wirtschaftsprüfer begrüßt den Entwurf dieses Paragraphen und gibt jedoch an (Schreiben vom 29.10.2010 bzw. später Schreiben vom 01.07.2011): Zitat:
Zitat:
Fazit: Geschickt eingefädelt von M&M, falls dies geplant gewesen sein sollte. Zuerst wird ein Beteiligter Berater und empfiehlt dann den anderen Beteiligten als Sachwalter. Dann wird das Planverfahren eröffnet. Der eine (kaufmännische) Geschäftsführer wird durch den ersten Beteiligten als Geschäftsführer ersetzt. Dann wird er zweite (sportliche) Geschäftsführer abberufen. Wenn ich optimistisch und unkritisch wäre, würde ich unterstellen, dass diese Situation völlig egal - nein, total egal (Hoch lebe der Strunx) - ist, denn die beiden Fachleute werden es schon richten und uns bestimmt nicht vor "vollendete Tatsachen stellen" - hoffentlich!
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"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004] Geändert von Harvey Specter (11.02.2013 um 20:58 Uhr) |
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a.tetzlaff (11.02.2013), Aix Trawurst (11.02.2013), AndreAC (12.02.2013), balu (15.02.2013), Dibe (11.02.2013) |
#285
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#286
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Ist das eigentlich Neid oder warum wird hier von einem ganz bestimmten Personenkreis immer nur auf die Entlohnung der handelnden Personen hingewiesen? Über Jahre hinweg wurden zig andere Personen bei der Alemannia fürstlich entlohnt und diese Personen haben uns in die aktuelle Lage geführt. Haben diese Personen der Firma von AlterFan vielleicht immer ganz dicke Aufträge zugeschanzt und diese Aufträge bleiben jetzt aus? Gruß svenc |
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AndreAC (12.02.2013) |
#287
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Nä!! Da kommt morgen noch was von Stundensätzen!! (4000/Stunde!!!)
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#288
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Wer ausser Krämer wurde bei Alemannia wurde denn fürstlich entlohnt ? Seinerzeit , als das hier angesprochen wurde, fandest du aber die Kosten der Geschäftsstelle aber nicht zu hoch,
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius Geändert von a.tetzlaff (15.02.2013 um 13:27 Uhr) |
#289
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Du kannst aber nicht alles aufs Tablet schieben.
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"Mein Ziel war es immer, einen Klub so zu übergeben, das der für die Zukunft ruiniert ist. An diesem Punkt sind wir nun“, sagt Kraemer."
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#290
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Hier mal ein ganz guter Beitrag zum Thema Insolvenzplanverfahren:
Zitat daraus: "8. Insolvenzplanverfahren Der Insolvenzplan soll den Beteiligten eines Insolvenzverfahrens die Möglichkeit eröffnen, eine Insolvenz auf der Grundlage der Gläubigerautonomie flexibel und wirtschaftlich effektiv abzuwickeln. Die an der Insolvenz Beteiligten können im Insolvenzplanverfahren von den Vorschriften der Insolvenzordnung abweichen, wenn sie der Meinung sind, dass dies zu einer besseren Verwirklichung des Verfahrensziels führen kann. Neben der Sanierung oder der Übertragung des Unternehmens ist das Planverfahren auch für von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Formen der Liquidation offen. Insolvenzverwalter und Schuldner sind berechtigt, einen Insolvenzplan zu erstellen und vorzulegen. Den Gläubigern steht kein eigenes Initiativrecht zu. Die Gläubigerversammlung kann aber den Insolvenzverwalter unter Vorgabe bestimmter Planziele beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und durch diese Vorgaben starken Einfluss auf die Ausgestaltung des Plans nehmen. Der Plan muss einen darstellenden Teil enthalten, der über das bisherige Geschehen sowie die Grundlagen und Auswirkungen des Plans berichtet und einen gestaltenden Teil, in dem festgelegt wird, wie die Rechtsstellung der Beteiligten durch den Plan geändert werden soll. Dazu gehören zum Beispiel Aussagen, welche Forderungen voll erfüllt werden, welche gestundet und welche erlassen werden sollen. Bei der Festlegung der Rechte der Beteiligten im Insolvenzplan sind Gruppen zu bilden, soweit Gläubiger mit unterschiedlicher Rechtsstellung betroffen sind. Zwingend zu bilden sind die Gruppe der absonderungsberechtigten Gläubiger, der Insolvenzgläubiger und der nachrangigen Insolvenzgläubiger. Arbeitnehmer sollen eine besondere Gruppe bilden, wenn sie als Gläubiger mit nicht unerheblichen Forderungen beteiligt sind. Für Kleingläubiger können besondere Gruppen gebildet werden. Aus den Hauptgruppen können weitere Gruppen gebildet werden, in denen Gläubiger mit gleichartigen wirtschaftlichen Interessen zusammengefasst werden. Die Gruppen müssen sachgerecht gegeneinander abgegrenzt werden. Eine Ungleichbehandlung der Gläubiger innerhalb der einzelnen Gruppen ist unzulässig, es sei denn alle Beteiligten stimmen zu. Der Insolvenzplan muss durch einen Beschluss der Gläubiger legitimiert werden. Dies geschieht in einem Erörterungs- und Abstimmungstermin, den das Insolvenzgericht bestimmt. Die Gläubiger stimmen in den im gestaltenden Teil festgelegten Gruppen ab. Der Plan ist angenommen, wenn in jeder Gruppe eine Kopf- und Summenmehrheit erreicht wird. Ein Obstruktionsverbot soll verhindern, dass ein wirtschaftlich sinnvoller Plan am Widerstand einzelner Gläubiger scheitert. Kommt die erforderliche Mehrheit in einer Gruppe nicht zustande, gilt deren Zustimmung trotzdem als erteilt, wenn die Gläubiger der betreffenden Gruppe durch den Plan nicht schlechter gestellt werden, als sie ohne den Plan stünden, und wenn diese Gläubiger angemessen an dem wirtschaftlichen Wert beteiligt werden, der den Beteiligten auf der Grundlage des Plans zufließen soll. Außerdem muss wenigstens die Mehrzahl der Gruppen dem Plan zugestimmt haben. Auch der Schuldner muss dem Plan zustimmen. Abschließend muss er noch vom Insolvenzgericht bestätigt werden. Wird die Bestätigung rechtskräftig, treten dessen Wirkungen für und gegen alle Beteiligten ein, also auch gegenüber Insolvenzgläubigern, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben, und Beteiligten, die dem Plan widersprochen haben. Gerät der Schuldner mit der Erfüllung des Plans gegenüber einem Gläubiger erheblich in Rückstand, werden für diesen Gläubiger die im Plan vorgesehene Stundungen oder ein teilweiser Erlass von Forderungen hinfällig. Voraussetzung ist, dass der Schuldner eine fällige Forderung nicht erfüllt, obwohl der Gläubiger schriftlich gemahnt und eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat. Gläubiger können aus dem Plan in Verbindung mit der Eintragung in die Tabelle wegen nicht vom Schuldner bestrittener und im Prüfungstermin festgestellter Forderungen die Zwangsvollstreckung betreiben. Wird der bestätigte Plan rechtskräftig, beschließt das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Der Schuldner erhält das Recht zurück, frei über die Insolvenzmasse zu verfügen. Allerdings kann im Insolvenzplan vorgesehen werden, dass die Erfüllung des Plans durch den Insolvenzverwalter überwacht wird." In meinen Augen beschreibt das genau das Vorhaben, dass M & M für uns planen. Wenn also die Gläubiger diesem Insolvenzplan zustimmen, wird das Verfahren "aufgehoben". Für mich klingt das so, dass diese "Aufhebung des Verfahrens" (in dem wir uns ja aktuell schon befinden, wir befinden uns ja in einem "InsolvenzPLANverfahren") eine "echte Eröffnung" des Insolvenzverfahrens (ohne "Plan"; das was der DFB in seinen Regelungen beschreibt) gar nicht erforderlich macht. Somit kann ich dem Gedankengang von König noch mehr folgen, dass dieses Prozedere den Zwangsabstieg nicht mehr zwingend nach sich zieht. Oder sehe ich das falsch? Gruß svenc |
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Mittelstürmer (15.02.2013) |
#291
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Sollte das der Plan sein, wäre ich zumindest verhalten optimistisch. Spannend wird hier natürlich erstmal die Sichtweise des DFB sein. |
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Hauptsächlich bereitet mit halt der DFB Kopfschmerzen. Ich hoffe es wird bereits mit den zuständigen Juristen gesprochen. Für den DFB geht es oft erstmal um die Wahrung des Gesichtes. Wenn die Alemannia rechtzeitig und bestimmt die Weichen stellt kann das evt auch da klappen.
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"Wir brauchen jetzt Ruhe im Verein!" "Also ich habe lieber Leben im Verein!" |
#293
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Nach dem Scherzpaket (auch Lizenzunterlagen genannt), das Kraemer ihnen vor dieser Saison untergejubelt hat, ist es irgendwie schwer vorstellbar, dass der DFB Alemannia gaenzlich ungeschoren davon kommen laesst. Alle anderen Lizenzteams wuerden dem DFB wohl die Hoelle heiss machen. |
#294
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#295
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Insolvenzeröffnung bei der Stadion GmbH
In den Aachener Nachrichten von heute ist im Text eine nicht ganz unwichtige Passage versteckt, die sicher die eine oder andere Konsequenz nach sich ziehen wird:
"Das Insolvenzverfahren der Stadion GmbH wurde zum 1. Februar eröffnet."
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Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts |
#296
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Was passiert denn jetzt deswegen?
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«Wir werden belächelt, weil wir nicht am Abend vorher anreisen, weil wir keinen einheitlichen Anzug haben. Aber wir sind eine Mannschaft, die sich wehrt. » René van Eck |
#297
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Das ist mir auch noch nicht klar:
Hier die Handelsregisterveröffentlichung: Handelsregisterveröffentlichung vom 2013-02-12 12:00:00 Gericht Amtsgericht AachenAktenzeichen HRB 14248 ArtVeränderungen Datum07.02.2013 Inhalt Alemannia Aachen Stadion GmbH, Aachen, Krefelder Straße 205, 52070 Aachen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (92 IN 298/12) vom 01.02.2013 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
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Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts |
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Harvey Specter (20.02.2013) |
#298
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Harvey Specter (20.02.2013) |
#299
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Zitat:
https://www.insolvenzbekanntmachunge...zverfahren.htm Normalerweise dürfte die Tatsache, dass das Insolvenzverfahren über die Stadion-GmbH eröffnet wurde, schon ein größeres Problem für die Spiel-GmbH sein. Unklar ist mir dabei, ob Teile der Anteile an der Stadion-GmbH an die besagte AC-GmbH veräußert wurden. Auf jeden Fall ist der restliche Beteiligungsansatz und auch die Forderungen gegenüber der Stadion-GmbH tatsächlich (zumindest fast) wertlos und somit abzuschreiben. Dies führt dann bestimmt zu einer sehr unschönen Überschuldungssituation, die für sich genommen auch schon ein Insolvenztatbestande darstellt. Ich vermute aber, dass dies in unserer Situation keine große Auswirkung mehr hat, da diese Entwicklung absehbar war und somit auch M&M+V nicht überrascht sein dürften. Wenn es ein Problem wäre, hätten sie bereits früher auf dieses Szenario hingewiesen. Bzgl. der Quote wird wohl auch keine Veränderung eintreten, da M&M+V bestimmt nicht mit zusätzlicher Liquidität aus der Stadion-GmbH gerechnet haben dürften. Mich hat nur überrascht, dass der Insolvenzverwalter nach Investoren für die Stadion- und die Spiel-GmbH sucht. Macht er jetzt auch noch den Job seiner Kollegen oder pfuscht er ihnen nachher noch in die Suppe? Hoffentlich nicht!
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"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004] |
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Mittelstürmer (20.02.2013) |
#300
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Zitat:
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden |
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