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  #281  
Alt 08.02.2013, 09:43
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Mittelstürmer Mittelstürmer ist offline
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Zitat von Ex S6 Beitrag anzeigen
...
Tatsächlich ziemlich pervers finde ich aber die sich unter Umständen ergebende Situation, dass man, falls genug Geld vom Himmel fällt, eines Tages entscheiden muss, ob man einerseits lieber mit immer noch dicken finanziellen Lasten in der Dritten bleibt oder andererseits schuldenfrei in die Regionalliga geht?
Das war zum Teil Anlass meiner Frage. Ich landete nämlich am Ende meiner Überlegungen jeweils genau an dieser Stelle...
Beides hat dickes Für und Wider - darüber könnte man wahrscheinlich einen neuen Faden eröffnen.
...
So schlimm ist das gar nicht. Es gibt in meinen Augen keinen vernünftigen Grund, die 3. Liga auszuschlagen, wenn man ein funktionsfähiges, finanzielles Konzept dafür hinbekommt. Die 3. Liga ist sportlich so eng, dass es eine gute Chance auf eine Rückkehr in die 2. Liga gibt (die man nicht finanziell einplanen darf, die uns auf Basis eines vernünftigen finanziellen Konzepts aber trotzdem vollständig sanieren dürfte). Zudem hält sich die Diskussion um die finanzielle Situation der 3. Liga schon so lange, dass ich davon ausgehe, dass der DFB bald handelt und sich entweder die Verteilung der Fernsehgelder zugunsten der 3. Liga erhöht oder andere Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. mehr DFB-Pokalteilnehmer) geschafften werden.

Die Regionalliga auf der anderen Seite wimmelt von Vereinen, die aus ähnlicher Situation seit langem versuchen, wieder in den Profifußball zu kommen (RW Essen, Fortuna Köln, RW Oberhausen, Wuppertaler SV, KFC Uerdingen). Da maximal einer aufsteigt, kann das eine lange Aufgabe werden, bei der durch sinkende Sponsoren- und Zuschauereinnahmen unsere Lage jedes Jahr schlechter wird.
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hemingway (08.02.2013), josef heiter (09.02.2013), petrocelli (08.02.2013), Turbopaul (11.02.2013)
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  #282  
Alt 08.02.2013, 10:04
Benutzerbild von AndreAC
AndreAC AndreAC ist offline
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Zitat von Ex S6 Beitrag anzeigen
Also m.E. spannende Zusatzfrage: Wer macht das?
-M&M, die nach dem Verfahren nicht mehr hier sind?
-ein "zukünftiges" Präsidium o.ä., das während des Verfahrens ja wohl noch unbefugt ist?
Die Entscheidung wird Prof. Mönning treffen - aber nicht nach eigenem Gutdünken, sondern nach Vorgabe von gesetzlichen Vorgaben (Amtsgericht) und Gläubigern (Gläubigervertretern/Gläubigerversammlung).

Auf den ersten Blick scheint es auch aus Gläubigersicht sinnvoll zu sein, ggf. auf Teile der Forderungen zu verzichten, Kredite zu stunden oder zu neuen Konditionen umzufinanzieren, wenn so die Insolvenz abgewendet wird und der Rest der Forderung grundsätzlich bestehen bleibt. Aus dieser Perspektive scheint es zumindest eine Chance zu geben, mit der Basis Liga 3 doch noch etwas von dem Geld zu sehen. (Im Unterschied zur Insolvenz, bei der die verbleibende Masse aufgeteilt wird... und das war es dann.)

Dafür muss das Konzept aber auch wirklich sauber und nachvollziehbar sein, sonst wird das Amtsgericht hier sicher nicht mitspielen.

Das eigentlich "Perverse" sieht man aber auf den 2. Blick: Durch das Bürgschaftenkonstrukt könnte es für den ein oder anderen Gläubiger tatsächlich sinnvoller sein, Alemannia in die Insolvenz ziehen zu lassen... und sich die eigene Forderung (oder zumindest einen annehmbaren Teil) als Bürgschaft zurückzuholen. (Interessant ist in dem Punkt die AM mit der Landesbürgschaft im Rücken... da ist natürlich die nächste Frage, wie sich die Konstellation Stadion GmbH zu Spielbetriebs GmbH auswirkt.)

Es geht also nicht nur darum, viel Geld aufzutreiben, sondern auch viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Sowohl durch seriöse wirtschaftliche Arbeit, als auch durch sportliche Leistungen... und natürlich auch durch das Auftreten neben dem Platz durch Fans & Offizielle.
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Mittelstürmer (08.02.2013)
  #283  
Alt 08.02.2013, 11:10
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Mittelstürmer Mittelstürmer ist offline
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Zitat von AndreAC Beitrag anzeigen
...

Das eigentlich "Perverse" sieht man aber auf den 2. Blick: Durch das Bürgschaftenkonstrukt könnte es für den ein oder anderen Gläubiger tatsächlich sinnvoller sein, Alemannia in die Insolvenz ziehen zu lassen... und sich die eigene Forderung (oder zumindest einen annehmbaren Teil) als Bürgschaft zurückzuholen. (Interessant ist in dem Punkt die AM mit der Landesbürgschaft im Rücken... da ist natürlich die nächste Frage, wie sich die Konstellation Stadion GmbH zu Spielbetriebs GmbH auswirkt.)

...
Richtig, aber letztlich ändert das nichts substanzielles, außer dass man nun die Bürgen noch zusätzlich überzeugen muss. Der Leidtragende ist beim Status Quo das Land und die sollten deshalb ein Interesse haben, uns zu retten. Wir brauchen eigentlich eine zweite Lösung wie beim Stadion, d. h. ligaabhängige, realistische Rückzahlungen der Verbindlichkeiten, zusätzlich müssen uns die zukünftigen Einnahmen auch zur Verfügung stehen, was einen Verzicht auf Besicherungen und Verpfändungen zukünftiger Einnahmen erfordert.

Ein harter Weg bis Juni, aber was ist die Alternative? Höchstens einen Präzedenzfall für andere Vereine zu schaffen, damit sich zukünftig keiner traut, auf städtische oder Landeshilfen zu spekulieren, wie das bei uns offensichtlich lange genug passiert ist.
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  #284  
Alt 11.02.2013, 20:55
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Harvey Specter Harvey Specter ist offline
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Korrektur: Aufsichtsrat während InsO-Planverfahren

Entschuldigung, ich habe fachlich mehr als einmal in meiner Würdigung der Aufgaben des Aufsichtsrates während eines InsO-Planverfahren falschgelegen. Aufgrund einer Internetfundstelle eines Rechtsanwaltes und Notars habe ich die nicht ganz eindeutige Sachlage, ob gesellschaftsrechtliche oder insolvenzrechtliche Bestimmungen Vorrang haben (also hat der Aufsichtsrat noch eine Funktion oder nicht) so übernommen, wie es dort geschildert war. Dies führte dazu, dass diese Sachlage anscheinend nicht eindeutig war und ich somit davon ausgegangen bin, dass der Aufsichtsrat mal versuchen sollte weiter zu kontrollieren und dann schon merken sollte, ob M&M dies zulassen.

Dies Auffassung ist offensichtlich veraltet und somit nicht mehr weiterhin so unklar. Ich bitte dies zu entschuldigen.

Mittlerweile gibt es einen § 276a InsO:
Zitat:
Mitwirkung der Überwachungsorgane
Ist der Schuldner eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, so haben der Aufsichtsrat, die Gesellschafterversammlung oder entsprechende Organe keinen Einfluss auf die Geschäftsführung des Schuldners. Die Abberufung und Neubestellung von Mitgliedern der Geschäftsleitung ist nur wirksam, wenn der Sachwalter zustimmt. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Maßnahme nicht zu Nachteilen für die Gläubiger führt.
Der Gesetzestext gibt nur an, dass der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung keinen Einfluss mehr auf die Geschäftsleitung haben. Von Kontrollrechten spricht das Gesetz nicht.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer begrüßt den Entwurf dieses Paragraphen und gibt jedoch an (Schreiben vom 29.10.2010 bzw. später Schreiben vom 01.07.2011):
Zitat:
Allerdings regen wir an, in § 276a InsO-E klarzustellen, dass die Unterrichtungspflichten, die die Unternehmensleitung gegenüber einem Gläubigerausschuss und der Gläubigerversammlung hat, auch gegenüber einem Aufsichtsrat und der Anteilseignerversammlung bestehen. Anderenfalls würden diese Organe vor vollendete Tatsachen gestellt. Ohne ein gesetzliche vorgeschriebenes Informationsrecht wird ihnen jegliche Möglichkeit für ein konstuktives Mitwirken durch das Einbringen von Ideen anderer Art und Weise genommen.
In einem Fachaufsatz schreibt u.a. Prof. Dr. H. Hirte (DB 2011, S. 693ff.):
Zitat:
Der Gesetzeswortlaut bleibt aber vor allem hinsichtlich der Rechtsfolgen nebulös, denn das Fehlen eines Einflusses der Aufsichts- und Gesellschafterorgane auf die Geschäftsleitung kann unterschiedlich weit verstanden werden. Somit bleibt unklar, ob nur direkte Weisungsrechte [...] oder auch (allgemeine) Prüfungs- und Auskunftsrechte erfasst werden sollen, wie sie für diese Organe [...] meistens bestehen.
[...]
Vor dem Hintergrund der mit § 276a InsO-RegE beabsichtigten klaren Kompetenzabgrenzung wird man im Ergebnis wohl eine Beschränkung der Prüfungs- und Auskunftsrechte der anderen Gesellschaftsorgane und etwaiger Minderheitsgesellschafter annehmen müssen, zumal die Gesetzesbegründung eine entsprechende zusätzliche Überwachung neben den insolvenzrechtlichen Überwachungsorganen für nicht erforderlich hält. Ob diese Einschätzung aber tatsächlich trägt, kann bezweifelt werden, weil eine auf die Interessen der Gläubiger angelegte insolvenzrechtliche Überwachung der Geschäftsleitung nicht (auch) auf die Interessen der (Minderheits-)Gesellschafter ausgerichtet ist.
Zusammenfassend haben Kutsch und Nobis (oder war da noch jemand mit juristischem Fachwissen) anscheinend keine Rechte mehr gegenüber Mönig als Geschäftsführer.

Fazit: Geschickt eingefädelt von M&M, falls dies geplant gewesen sein sollte. Zuerst wird ein Beteiligter Berater und empfiehlt dann den anderen Beteiligten als Sachwalter. Dann wird das Planverfahren eröffnet. Der eine (kaufmännische) Geschäftsführer wird durch den ersten Beteiligten als Geschäftsführer ersetzt. Dann wird er zweite (sportliche) Geschäftsführer abberufen. Wenn ich optimistisch und unkritisch wäre, würde ich unterstellen, dass diese Situation völlig egal - nein, total egal (Hoch lebe der Strunx) - ist, denn die beiden Fachleute werden es schon richten und uns bestimmt nicht vor "vollendete Tatsachen stellen" - hoffentlich!
__________________
"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004]

Geändert von Harvey Specter (11.02.2013 um 20:58 Uhr)
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a.tetzlaff (11.02.2013), Aix Trawurst (11.02.2013), AndreAC (12.02.2013), balu (15.02.2013), Dibe (11.02.2013)
  #285  
Alt 11.02.2013, 22:19
AlterFan AlterFan ist offline
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Zitat:
Zitat von Dexter Beitrag anzeigen
Entschuldigung, ich habe fachlich mehr als einmal in meiner Würdigung der Aufgaben des Aufsichtsrates während eines InsO-Planverfahren falschgelegen. Aufgrund einer Internetfundstelle eines Rechtsanwaltes und Notars habe ich die nicht ganz eindeutige Sachlage, ob gesellschaftsrechtliche oder insolvenzrechtliche Bestimmungen Vorrang haben (also hat der Aufsichtsrat noch eine Funktion oder nicht) so übernommen, wie es dort geschildert war. Dies führte dazu, dass diese Sachlage anscheinend nicht eindeutig war und ich somit davon ausgegangen bin, dass der Aufsichtsrat mal versuchen sollte weiter zu kontrollieren und dann schon merken sollte, ob M&M dies zulassen.

Dies Auffassung ist offensichtlich veraltet und somit nicht mehr weiterhin so unklar. Ich bitte dies zu entschuldigen.

Mittlerweile gibt es einen § 276a InsO:


Der Gesetzestext gibt nur an, dass der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung keinen Einfluss mehr auf die Geschäftsleitung haben. Von Kontrollrechten spricht das Gesetz nicht.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer begrüßt den Entwurf dieses Paragraphen und gibt jedoch an (Schreiben vom 29.10.2010 bzw. später Schreiben vom 01.07.2011):


In einem Fachaufsatz schreibt u.a. Prof. Dr. H. Hirte (DB 2011, S. 693ff.):


Zusammenfassend haben Kutsch und Nobis (oder war da noch jemand mit juristischem Fachwissen) anscheinend keine Rechte mehr gegenüber Mönig als Geschäftsführer.

Fazit: Geschickt eingefädelt von M&M, falls dies geplant gewesen sein sollte. Zuerst wird ein Beteiligter Berater und empfiehlt dann den anderen Beteiligten als Sachwalter. Dann wird das Planverfahren eröffnet. Der eine (kaufmännische) Geschäftsführer wird durch den ersten Beteiligten als Geschäftsführer ersetzt. Dann wird er zweite (sportliche) Geschäftsführer abberufen. Wenn ich optimistisch und unkritisch wäre, würde ich unterstellen, dass diese Situation völlig egal - nein, total egal (Hoch lebe der Strunx) - ist, denn die beiden Fachleute werden es schon richten und uns bestimmt nicht vor "vollendete Tatsachen stellen" - hoffentlich!
Man kann es auch ganz einfach in einem Satz zusammenfassen. Mönig & Mönning sind die Regisseure, Kutsch, Nobis, Hammer & Co. nur Statisten die notfalls noch Geld spenden dürfen aber über dessen Verwendung entscheiden die Regisseure und diese zahlen sich erst einmal selbst ihr Salär.
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  #286  
Alt 11.02.2013, 23:42
svenc
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Zitat:
Zitat von AlterFan Beitrag anzeigen
Man kann es auch ganz einfach in einem Satz zusammenfassen. Mönig & Mönning sind die Regisseure, Kutsch, Nobis, Hammer & Co. nur Statisten die notfalls noch Geld spenden dürfen aber über dessen Verwendung entscheiden die Regisseure und diese zahlen sich erst einmal selbst ihr Salär.
Das Salär bestimmt einzig und allein das Amtsgericht gemäß der InsoVV. Das gilt übrigens auch für unseren Geschäftsführer, dessen Vergütung auch einer gerichtlichen Überprüfung unterliegt.

Ist das eigentlich Neid oder warum wird hier von einem ganz bestimmten Personenkreis immer nur auf die Entlohnung der handelnden Personen hingewiesen?

Über Jahre hinweg wurden zig andere Personen bei der Alemannia fürstlich entlohnt und diese Personen haben uns in die aktuelle Lage geführt.
Haben diese Personen der Firma von AlterFan vielleicht immer ganz dicke Aufträge zugeschanzt und diese Aufträge bleiben jetzt aus?

Gruß

svenc
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AndreAC (12.02.2013)
  #287  
Alt 11.02.2013, 23:55
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Zitat:
Zitat von svenc Beitrag anzeigen
Das Salär bestimmt einzig und allein das Amtsgericht gemäß der InsoVV. Das gilt übrigens auch für unseren Geschäftsführer, dessen Vergütung auch einer gerichtlichen Überprüfung unterliegt

svenc
Nä!! Da kommt morgen noch was von Stundensätzen!! (4000/Stunde!!!)
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  #288  
Alt 12.02.2013, 00:26
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a.tetzlaff a.tetzlaff ist offline
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Zitat:
Zitat von svenc Beitrag anzeigen
Das Salär bestimmt einzig und allein das Amtsgericht gemäß der InsoVV. Das gilt übrigens auch für unseren Geschäftsführer, dessen Vergütung auch einer gerichtlichen Überprüfung unterliegt.

Ist das eigentlich Neid oder warum wird hier von einem ganz bestimmten Personenkreis immer nur auf die Entlohnung der handelnden Personen hingewiesen?

Über Jahre hinweg wurden zig andere Personen bei der Alemannia fürstlich entlohnt und diese Personen haben uns in die aktuelle Lage geführt.
Haben diese Personen der Firma von AlterFan vielleicht immer ganz dicke Aufträge zugeschanzt und diese Aufträge bleiben jetzt aus?

Gruß

svenc
Du siehst ja immer dass gute bei Alemannia.
Wer ausser Krämer wurde bei Alemannia wurde denn fürstlich entlohnt ?

Seinerzeit , als das hier angesprochen wurde, fandest du aber die Kosten der Geschäftsstelle aber nicht zu hoch,
__________________
"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius

Geändert von a.tetzlaff (15.02.2013 um 13:27 Uhr)
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  #289  
Alt 12.02.2013, 06:49
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Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Du siehst ja immer dass gute bei alemannia.
Wer ausser Krämer wurde bei Alemannia wurde denn fürst lich entlohnt ?

Seinerzeit , als das hier angesprochen wurde, fandest du aber die kosten der geschaeftsstelle aber nicht zu hoch,
Du kannst aber nicht alles aufs Tablet schieben.
__________________
"Mein Ziel war es immer, einen Klub so zu übergeben, das der für die Zukunft ruiniert ist. An diesem Punkt sind wir nun“, sagt Kraemer."

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  #290  
Alt 15.02.2013, 03:40
svenc
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Hier mal ein ganz guter Beitrag zum Thema Insolvenzplanverfahren:



Zitat daraus:
"8. Insolvenzplanverfahren
Der Insolvenzplan soll den Beteiligten eines Insolvenzverfahrens die Möglichkeit eröffnen, eine Insolvenz auf der Grundlage der Gläubigerautonomie flexibel und wirtschaftlich effektiv abzuwickeln. Die an der Insolvenz Beteiligten können im Insolvenzplanverfahren von den Vorschriften der Insolvenzordnung abweichen, wenn sie der Meinung sind, dass dies zu einer besseren Verwirklichung des Verfahrensziels führen kann. Neben der Sanierung oder der Übertragung des Unternehmens ist das Planverfahren auch für von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Formen der Liquidation offen.

Insolvenzverwalter und Schuldner sind berechtigt, einen Insolvenzplan zu erstellen und vorzulegen. Den Gläubigern steht kein eigenes Initiativrecht zu. Die Gläubigerversammlung kann aber den Insolvenzverwalter unter Vorgabe bestimmter Planziele beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und durch diese Vorgaben starken Einfluss auf die Ausgestaltung des Plans nehmen. Der Plan muss einen darstellenden Teil enthalten, der über das bisherige Geschehen sowie die Grundlagen und Auswirkungen des Plans berichtet und einen gestaltenden Teil, in dem festgelegt wird, wie die Rechtsstellung der Beteiligten durch den Plan geändert werden soll. Dazu gehören zum Beispiel Aussagen, welche Forderungen voll erfüllt werden, welche gestundet und welche erlassen werden sollen.

Bei der Festlegung der Rechte der Beteiligten im Insolvenzplan sind Gruppen zu bilden, soweit Gläubiger mit unterschiedlicher Rechtsstellung betroffen sind. Zwingend zu bilden sind die Gruppe der absonderungsberechtigten Gläubiger, der Insolvenzgläubiger und der nachrangigen Insolvenzgläubiger. Arbeitnehmer sollen eine besondere Gruppe bilden, wenn sie als Gläubiger mit nicht unerheblichen Forderungen beteiligt sind. Für Kleingläubiger können besondere Gruppen gebildet werden. Aus den Hauptgruppen können weitere Gruppen gebildet werden, in denen Gläubiger mit gleichartigen wirtschaftlichen Interessen zusammengefasst werden. Die Gruppen müssen sachgerecht gegeneinander abgegrenzt werden. Eine Ungleichbehandlung der Gläubiger innerhalb der einzelnen Gruppen ist unzulässig, es sei denn alle Beteiligten stimmen zu.

Der Insolvenzplan muss durch einen Beschluss der Gläubiger legitimiert werden. Dies geschieht in einem Erörterungs- und Abstimmungstermin, den das Insolvenzgericht bestimmt. Die Gläubiger stimmen in den im gestaltenden Teil festgelegten Gruppen ab. Der Plan ist angenommen, wenn in jeder Gruppe eine Kopf- und Summenmehrheit erreicht wird. Ein Obstruktionsverbot soll verhindern, dass ein wirtschaftlich sinnvoller Plan am Widerstand einzelner Gläubiger scheitert. Kommt die erforderliche Mehrheit in einer Gruppe nicht zustande, gilt deren Zustimmung trotzdem als erteilt, wenn die Gläubiger der betreffenden Gruppe durch den Plan nicht schlechter gestellt werden, als sie ohne den Plan stünden, und wenn diese Gläubiger angemessen an dem wirtschaftlichen Wert beteiligt werden, der den Beteiligten auf der Grundlage des Plans zufließen soll. Außerdem muss wenigstens die Mehrzahl der Gruppen dem Plan zugestimmt haben. Auch der Schuldner muss dem Plan zustimmen. Abschließend muss er noch vom Insolvenzgericht bestätigt werden. Wird die Bestätigung rechtskräftig, treten dessen Wirkungen für und gegen alle Beteiligten ein, also auch gegenüber Insolvenzgläubigern, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben, und Beteiligten, die dem Plan widersprochen haben. Gerät der Schuldner mit der Erfüllung des Plans gegenüber einem Gläubiger erheblich in Rückstand, werden für diesen Gläubiger die im Plan vorgesehene Stundungen oder ein teilweiser Erlass von Forderungen hinfällig. Voraussetzung ist, dass der Schuldner eine fällige Forderung nicht erfüllt, obwohl der Gläubiger schriftlich gemahnt und eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat.

Gläubiger können aus dem Plan in Verbindung mit der Eintragung in die Tabelle wegen nicht vom Schuldner bestrittener und im Prüfungstermin festgestellter Forderungen die Zwangsvollstreckung betreiben.

Wird der bestätigte Plan rechtskräftig, beschließt das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Der Schuldner erhält das Recht zurück, frei über die Insolvenzmasse zu verfügen. Allerdings kann im Insolvenzplan vorgesehen werden, dass die Erfüllung des Plans durch den Insolvenzverwalter überwacht wird."


In meinen Augen beschreibt das genau das Vorhaben, dass M & M für uns planen.
Wenn also die Gläubiger diesem Insolvenzplan zustimmen, wird das Verfahren "aufgehoben".

Für mich klingt das so, dass diese "Aufhebung des Verfahrens" (in dem wir uns ja aktuell schon befinden, wir befinden uns ja in einem "InsolvenzPLANverfahren") eine "echte Eröffnung" des Insolvenzverfahrens (ohne "Plan"; das was der DFB in seinen Regelungen beschreibt) gar nicht erforderlich macht.

Somit kann ich dem Gedankengang von König noch mehr folgen, dass dieses Prozedere den Zwangsabstieg nicht mehr zwingend nach sich zieht.
Oder sehe ich das falsch?

Gruß

svenc
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Mittelstürmer (15.02.2013)
  #291  
Alt 15.02.2013, 08:46
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Zitat von svenc Beitrag anzeigen
Für mich klingt das so, dass diese "Aufhebung des Verfahrens" (in dem wir uns ja aktuell schon befinden, wir befinden uns ja in einem "InsolvenzPLANverfahren") eine "echte Eröffnung" des Insolvenzverfahrens (ohne "Plan"; das was der DFB in seinen Regelungen beschreibt) gar nicht erforderlich macht.

Somit kann ich dem Gedankengang von König noch mehr folgen, dass dieses Prozedere den Zwangsabstieg nicht mehr zwingend nach sich zieht.
Oder sehe ich das falsch?
Das wäre auf jeden Fall deutlich schlüssiger als die Hoffnung auf mögliche juristische Tricksereien in Bezug auf je nach Interpretation unklare Zeitfenster. Auch würde es zu der Aussage von M&M passen, die DFB-Regularien seien in diesem Punkt nicht zeitgemäß.

Sollte das der Plan sein, wäre ich zumindest verhalten optimistisch. Spannend wird hier natürlich erstmal die Sichtweise des DFB sein.
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  #292  
Alt 15.02.2013, 12:40
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I LOV IT I LOV IT ist offline
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Zitat:
Zitat von svenc Beitrag anzeigen
In meinen Augen beschreibt das genau das Vorhaben, dass M & M für uns planen.
Wenn also die Gläubiger diesem Insolvenzplan zustimmen, wird das Verfahren "aufgehoben".

Für mich klingt das so, dass diese "Aufhebung des Verfahrens" (in dem wir uns ja aktuell schon befinden, wir befinden uns ja in einem "InsolvenzPLANverfahren") eine "echte Eröffnung" des Insolvenzverfahrens (ohne "Plan"; das was der DFB in seinen Regelungen beschreibt) gar nicht erforderlich macht.

Somit kann ich dem Gedankengang von König noch mehr folgen, dass dieses Prozedere den Zwangsabstieg nicht mehr zwingend nach sich zieht.
Oder sehe ich das falsch?
Wenn der Plan von M&M so aussieht, dann klingt es schon sehr plausibel. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass bei solch einem Verfahren die Gläubiger mehrheitlich mitspielen. Sie sollen ja bedient werden.

Hauptsächlich bereitet mit halt der DFB Kopfschmerzen. Ich hoffe es wird bereits mit den zuständigen Juristen gesprochen. Für den DFB geht es oft erstmal um die Wahrung des Gesichtes. Wenn die Alemannia rechtzeitig und bestimmt die Weichen stellt kann das evt auch da klappen.
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  #293  
Alt 15.02.2013, 14:42
Niemand
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Zitat von I LOV IT Beitrag anzeigen
Hauptsächlich bereitet mit halt der DFB Kopfschmerzen.
...
Für den DFB geht es oft erstmal um die Wahrung des Gesichtes.
Jenau.
Nach dem Scherzpaket (auch Lizenzunterlagen genannt), das Kraemer ihnen vor dieser Saison untergejubelt hat, ist es irgendwie schwer vorstellbar, dass der DFB Alemannia gaenzlich ungeschoren davon kommen laesst. Alle anderen Lizenzteams wuerden dem DFB wohl die Hoelle heiss machen.
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  #294  
Alt 15.02.2013, 15:27
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Zitat von Niemand Beitrag anzeigen
Jenau.
Nach dem Scherzpaket (auch Lizenzunterlagen genannt), das Kraemer ihnen vor dieser Saison untergejubelt hat, ist es irgendwie schwer vorstellbar, dass der DFB Alemannia gaenzlich ungeschoren davon kommen laesst. Alle anderen Lizenzteams wuerden dem DFB wohl die Hoelle heiss machen.
Das hat aber ja mit der Insolvenz nichts direkt zu tun. Die Sanktionierung des Scherzpakets (schöner Begriff) kostet vermutlich 3 - 6 Punkte, aber sorgt nicht für einen nachträglichen Zwangsabstieg, sofern wir genug Punkte haben.
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  #295  
Alt 20.02.2013, 15:27
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Blackthorne Blackthorne ist offline
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Insolvenzeröffnung bei der Stadion GmbH

In den Aachener Nachrichten von heute ist im Text eine nicht ganz unwichtige Passage versteckt, die sicher die eine oder andere Konsequenz nach sich ziehen wird:

"Das Insolvenzverfahren der Stadion GmbH wurde zum 1. Februar eröffnet."


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  #296  
Alt 20.02.2013, 15:44
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Itchymann Itchymann ist gerade online
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Was passiert denn jetzt deswegen?
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«Wir werden belächelt, weil wir nicht am Abend vorher anreisen, weil wir keinen einheitlichen Anzug haben. Aber wir sind eine Mannschaft, die sich wehrt. » René van Eck
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  #297  
Alt 20.02.2013, 16:17
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Blackthorne Blackthorne ist offline
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Zitat von Itchymann Beitrag anzeigen
Was passiert denn jetzt deswegen?
Das ist mir auch noch nicht klar:

Hier die Handelsregisterveröffentlichung:

Handelsregisterveröffentlichung vom 2013-02-12 12:00:00
Gericht Amtsgericht AachenAktenzeichen HRB 14248
ArtVeränderungen Datum07.02.2013
Inhalt Alemannia Aachen Stadion GmbH, Aachen, Krefelder Straße 205, 52070 Aachen.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (92 IN 298/12) vom 01.02.2013 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

__________________
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Harvey Specter (20.02.2013)
  #298  
Alt 20.02.2013, 16:26
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In den Aachener Nachrichten von heute ist im Text eine nicht ganz unwichtige Passage versteckt, die sicher die eine oder andere Konsequenz nach sich ziehen wird:

"Das Insolvenzverfahren der Stadion GmbH wurde zum 1. Februar eröffnet."


Zitat:
Zitat von Itchymann Beitrag anzeigen
Was passiert denn jetzt deswegen?
Erst einmal gar nichts. Die Anteile der Sport GmbH an der Stadion GmbH sind vermutlich nahezu wertlos. Das ist hoffentlich im Insolvenzplanverfahren kein direktes Problem für die Sport GmbH.
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Harvey Specter (20.02.2013)
  #299  
Alt 20.02.2013, 18:34
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Harvey Specter Harvey Specter ist offline
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Zitat von Mittelstürmer Beitrag anzeigen
Erst einmal gar nichts. Die Anteile der Sport GmbH an der Stadion GmbH sind vermutlich nahezu wertlos. Das ist hoffentlich im Insolvenzplanverfahren kein direktes Problem für die Sport GmbH.
Weitere Infos sind hier zu finden:
https://www.insolvenzbekanntmachunge...zverfahren.htm

Normalerweise dürfte die Tatsache, dass das Insolvenzverfahren über die Stadion-GmbH eröffnet wurde, schon ein größeres Problem für die Spiel-GmbH sein. Unklar ist mir dabei, ob Teile der Anteile an der Stadion-GmbH an die besagte AC-GmbH veräußert wurden. Auf jeden Fall ist der restliche Beteiligungsansatz und auch die Forderungen gegenüber der Stadion-GmbH tatsächlich (zumindest fast) wertlos und somit abzuschreiben. Dies führt dann bestimmt zu einer sehr unschönen Überschuldungssituation, die für sich genommen auch schon ein Insolvenztatbestande darstellt.

Ich vermute aber, dass dies in unserer Situation keine große Auswirkung mehr hat, da diese Entwicklung absehbar war und somit auch M&M+V nicht überrascht sein dürften. Wenn es ein Problem wäre, hätten sie bereits früher auf dieses Szenario hingewiesen. Bzgl. der Quote wird wohl auch keine Veränderung eintreten, da M&M+V bestimmt nicht mit zusätzlicher Liquidität aus der Stadion-GmbH gerechnet haben dürften.

Mich hat nur überrascht, dass der Insolvenzverwalter nach Investoren für die Stadion- und die Spiel-GmbH sucht. Macht er jetzt auch noch den Job seiner Kollegen oder pfuscht er ihnen nachher noch in die Suppe? Hoffentlich nicht!
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"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004]
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Mittelstürmer (20.02.2013)
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Alt 20.02.2013, 19:31
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Zitat von Dexter Beitrag anzeigen
Weitere Infos sind hier zu finden:
https://www.insolvenzbekanntmachunge...zverfahren.htm

Normalerweise dürfte die Tatsache, dass das Insolvenzverfahren über die Stadion-GmbH eröffnet wurde, schon ein größeres Problem für die Spiel-GmbH sein. Unklar ist mir dabei, ob Teile der Anteile an der Stadion-GmbH an die besagte AC-GmbH veräußert wurden. Auf jeden Fall ist der restliche Beteiligungsansatz und auch die Forderungen gegenüber der Stadion-GmbH tatsächlich (zumindest fast) wertlos und somit abzuschreiben. Dies führt dann bestimmt zu einer sehr unschönen Überschuldungssituation, die für sich genommen auch schon ein Insolvenztatbestande darstellt.
Nagut, aber die Insolvenz ist ja schon angemeldet...
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