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11.07.2013, 13:44 | #1 |
Neuling
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Mal wieder zu der Sache an für sich, die ja auch nich unominös ist.
Ich habe jetzt meine gesammelten Unterlagen an das Notariat Förl geschickt. Die Sperrvermerke der Bank lauten jetzt bis zu der Anleihe-Gläubigerversammlung am 15ten. Dieses Schreiben bezieht sich ja jetzt auf die Anleihe-Gläubiger die beide Versammlungen besuchen möchten. Ich möchte keine besuchen, da mir 2.000 km Fahrt etwas viel sind. Was macht denn dann eigentlich der Herr Klefisch am 15ten, wenn er zum Vertreter gewählt wird und für die Anleihegläubiger auftritt? Braucht der dann nochmals von jedem aktualisierte Unterlagen für die Versammlung am 23ten ? Hier sind ja die Schmuckurkunden nicht das Problem, sondern nur die Anleihen im Depot. Der würde ja dann quasi auch an meiner statt dort teilnehmen und bräuchte dann ja auch einen verlängerten Sperrvermerk bis zum 23ten ( auch eventuelle HR-Auszüge müssten dann verlängert werden, da sie ja max. 14 Tage alt sein sollen ). Dies ist wieder alles mit heißer Nadel gestrickt und für Auswärtige zeitlich kaum darstellbar. Auf das Schreiben mit dem Sperrvermerk habe ich 12 Tage gewartet.... |
Folgender Benutzer sagt Danke zu NordSupport für den nützlichen Beitrag: | Hawk-Eye (11.07.2013) |
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