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Wahlausschuss gibt Wahlverfahren bekannt
Wahlprocedere
Im Gegensatz zu vergangenen Veranstaltungen möchten wir die wahlberechtigten Mitglieder des ATSV bereits im Vorfeld der Wahlen über den Ablauf informieren. Wahl des Präsidenten Zunächst stellen sich die Kandidaten in folgender Reihenfolge vor: Präsident, Vizepräsident, Schatzmeister und dann die drei Beisitzer. Im Anschluss können Fragen an alle Kandidaten gestellt werden. Es folgt die Eröffnung des Wahlgangs zur Wahl des Präsidenten. Die Mitglieder wählen im ersten Wahlgang nur den Präsidenten. Nach Ende des Wahlgangs erfolgt eine Unterbrechung der Sitzung zwecks Auszählung der Stimmen. Bekanntgabe der Ergebnisse. Erhält der Präsidentschaftskandidat mehr als 50% der gültigen JA-Stimmen (z. B. 301 von 600) ist er gewählt. Der Präsidentschaftskandidat wird dann gefragt ob er die Wahl annimmt. § 13.3 (Satzung) Erhält der Präsidentschaftskandidat 50% oder weniger der gültigen JA-Stimmen (z. B. 299 von 600), ist er nicht gewählt und es erfolgt eine weitere Wahlrunde. § 13.3 i. V. m. § 13.6 (Satzung) Erhält der Präsidentschaftskandidat auch im zweiten Wahlgang 50% oder weniger der gültigen JA-Stimmen (z. B. 299 von 600), ist er nicht gewählt. Im Falle der Nichtwahl des Präsidentschaftskandidaten entfällt die Wahl der weiteren Präsidiumsmitglieder ersatzlos. „..eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Wahl eines Präsidiums ist unverzüglich einzuberufen.“ § 13.6 (Satzung) Wahl des Aufsichtsrats, des Präsidiums, des Verwaltungsrats Die Kandidaten zum Präsidium (stellen sich nicht erneut vor) Es stellen sich die Kandidaten des Verwaltungsrates vor: Zunächst die Abteilungsvertreter Im Anschluss können die Mitglieder den Kandidaten Fragen stellen Dann die Gremienvertreter Im Anschluss können die Mitglieder den Kandidaten Fragen stellen Dann die Mitgliedervertreter Im Anschluss können die Mitglieder den Kandidaten Fragen stellen Danach stellen sich die Kandidaten zum Aufsichtsrat vor Dann können die Mitglieder den Kandidaten Fragen stellen Es folgt die gleichzeitige Eröffnung der Wahlgänge: zum Aufsichtsrat zum Präsidium (wenn der Präsidentschaftskandidat gewählt wurde) zum Verwaltungsrat Es stehen für jede der vorgenannten Kategorien jeweils 2 Wahlurnen zur Verfügung, in der nur die Wahlzettel für die jeweilige Kategorie einzuwerfen sind. Nach Ende des Wahlgangs erfolgt eine Unterbrechung der Sitzung zwecks Auszählung der Stimmen. Bekanntgabe der Ergebnisse: Präsidium Erhält der Vize-Präsidentschaftskandidat mehr als 50% der gültigen JA-Stimmen (z. B. 301 von 600) ist er gewählt Erhält der Kandidat zum Schatzmeister mehr als 50% der gültigen JA-Stimmen (z. B. 301 von 600) ist er gewählt Es sind 2 Beisitzer-Plätze zu besetzen und es treten 3 Kandidaten an. Erhält ein Kandidat zum Beisitzer mehr als 50% der gültigen JA-Stimmen (z. B. 301 von 600) ist er gewählt. Um dem Präsidium anzugehören, muss er mindestens die zweitmeisten JA-Stimmen der Beisitzer-Kandidaten haben. Der Kandidat mit den drittmeisten Stimmen (und mehr als 50% der gültigen JA-Stimmen) ist erster Nachrücker. Beispiel: „Kandidat A“: 500 JA-Stimmen, „Kandidat B“: 420 JA-Stimmen, „Kandidat C“: 510 JA-Stimmen. „Kandidat A“ und „ Kandidat C“ gehören dem Präsidium an, „Kandidat B“ ist erster Nachrücker, wenn ein Beisitzer aus dem Präsidium ausscheiden sollte. Sollten weniger als 3 Kandidaten zum Präsidium gewählt werden muss durch den Verwaltungsrat das Präsidium aufgefüllt werden und „eine Mitgliederversammlung zur Neuwahl des Präsidiums ist unverzüglich einzuberufen“. § 13.8.1 (Satzung) Die Gewählten Kandidaten des Präsidiums werden gefragt, ob sie die Wahl annehmen. Verwaltungsrat Es bestehen 3 Listen: Abteilungen, Gremien und Mitglieder Gewählt ist, wer mehr als 50% der gültigen JA-Stimmen (z. B. 301 von 600) erhält. Um dem Verwaltungsrat angehören zu können muss der Kandidat in seiner Liste (z. B. Abteilungen) mindestens die drittmeisten Stimmen haben. Für die Abteilungen treten 5 Kandidaten für 3 Plätze an. Beispiel: „Kandidat A1“: 510 JA-Stimmen, „Kandidat A2“: 520 JA-Stimmen, „Kandidat A3“: 550 JA-Stimmen, „Kandidat A4“: 100 JA-Stimmen, „Kandidat A5“: 400 JA-Stimmen. Die „Kandidaten A1-A3“ sind gewählt und im Verwaltungsrat. Der „Kandidat A5“ ist 1. Nachrücker. Der „Kandidat A4“ ist nicht gewählt und auch kein Nachrücker. Sollte es auf der Position der drittmeisten JA-Stimmen zwei Kandidaten mit gleich vielen JA-Stimmen geben, ist eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten durchzuführen. Für die Gremien treten 3 Kandidaten für 3 Plätze an. Für die Mitglieder treten 4 Kandidaten für 3 Plätze an. Beispiel: s. o. Die Gewählten Kandidaten des Verwaltungsrates werden gefragt, ob sie die Wahl annehmen. Aufsichtsrat Erhält der Aufsichtsratskandidat mehr als 50% der gültigen JA-Stimmen (z. B. 301 von 600) ist er gewählt Die Gewählten Kandidaten des Aufsichtsrats werden gefragt, ob sie die Wahl annehmen. Hinweis: Alle Gremien wurden über o. g. Verfahren informiert und um Stellungnahme gebeten. Hierzu gab es keine Einwände. Wir freuen uns über jedes Mitglied, welches am 05. September an der Jahreshauptversammlung teilnimmt und so seine Verbundenheit zum ATSV demonstriert. Der Wahlausschuss - - - - - - - - In dieser Rubrik werden offizielle Presseinformationen des Alemannia Aachen Wahlausschusses veröffentlicht. Pressekontakt: Wahlausschuss des Aachener Turn- und Sportverein Alemannia 1900 e.V. Gregor Forst (Vorsitzender des Wahlausschusses) E-Mail: wahlausschuss@alemannia-aachen.de |
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Zitat:
Endlich mal vorab eine Darstellung des vorgesehenen Ablaufs.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius |
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