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#1
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Ob es zudem im Sinne der Satzung ist, dass Wahlausschussmitglieder die Voraussetzungen von Kandidaten für Ämter prüfen, während sie selbst für solche Ämter kandidieren oder Leute dafür vorschlagen und deren wie die eigenen Voraussetzungen dann prüfen und darüber entscheiden sollen, stelle ich mal massivst in Frage. So ist dies ursprünglich nämlich garantiert nicht gedacht gewesen. Korrekterweise müsste dann nämlich die eigene Wahlausschusstätigkeit ruhen, bis über die eigene bzw. die von einem vorgeschlagenen Leute entschieden worden ist. Ansonsten ist jeder Vetternwirtschaft, Begünstigung und Protektion Tür und Tor geöffnet. Verstehst du aber offensichtlich nicht, was im übrigen mit deinem hiesigen protegieren von Filbrich korrespondiert.
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#2
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Jedenfalls gilt: Hätte ich die nötigen Beziehungen und würde Hannovers Kind, Hoffenheims Hopp, Leipzigs Mateschitz oder Hamburgs Kühne überreden, sich als Mitgliederkandidat für den AR von Alemannia Aachen nominieren zu lassen, müsste der Wahlausschuss sofort einschreiten: Geht nicht, die Herren mischen zwar seit Jahrzehnten in höchsten Profifuißballkreisen mit und jonglieren auch im Rentenalter noch mit Milliarden - aber für den AR unserer 2,5-Millionen-Euro-Regionalliga-Klitsche sind sie zu alt. Schade. Was für ein verrückter und dazu noch diskriminierender Passus! Bei Rolf-Dieter Mönning (69) weiß ich nicht genau, wann er Geburtstag hat. Könnte knapp werden. Derweil ist unser designierter neuer Vizepräsident Dr. Delheid leider altersbedingt schon aus dem Rennen für den AR... Leute wie Mateschitz und Hopp gehen also nicht, da helfen auch Geld, Kompetenz und gute Worte nicht. Ein einfacher Fabrikarbeiter (nichts gehen einfache Fabrikarbeiter!!) ginge schon - wenn er denn unter 70 ist und sich denn beispielsweise als Abgesandter der Tischtennisabteilung eine Amtszeit lang im Wahlausschuss den Hintern plattgesessen hat. Vier Jahre ehrenamtlich in einem Wahlausschuss gesessen zu haben, der nur vor den JHVs wirklich arbeitet, reichen als "Kompetenz"-Nachweis für unseren AR. Gleichgesetzt wird soviel geballte Kompetenz aber beispielsweise mit mindestens dreijähriger "Vorstandserfahrung in einer Aktiengesellschaft" oder "mindestens dreijähriger hauptberuflicher Tätigkeit im Profifußball, etc". Stimmen da die Verhältnisse? So finden sich in unserer Satzung bei genauem Hinsehen eine ganze Reihe verbesserungsbedüftiger Punkte. Nichts gegen die Leute, die an der derzeit gültigen Fassung mitgearbeitet haben. Ich weiß sehr wohl, dass jedes kleine Zugeständnis an die Mitgliedschaft seinerzeit hart erkämpft werden musste. Aber damals waren wir noch stolzer Zweitligist mit 20-Millionen-Etats. In der Regionalliga könnte man da einiges lockern - und beispielsweise auch fragen, ob man in dieser Liga und mit diesem Mini-Etat überhaupt einen Aufsichtsrat braucht. Zum Glück bin ich nicht der Einzige, der die Satzung gern mal unter die Lupe nehmen würde. Auch die Herren Baur und Fröhlich haben als IG-Gäste kürzlich anklingen lassen, dass das Teil handwerkliche Fehler beinhaltet und nach der JHV mal überarbeitet werden sollte. Sollte eine neue Satzungskommission gebildet werden, mache ich da gern mit. Wieviel Tausend Unterschriften muss ich liefern, um da reinzukommen? Geändert von tivolino (17.07.2017 um 13:52 Uhr) |
#3
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Wie wäre es wenn ihr zunächst einmal auf die Fragen von Tetzlaff eingehen würdet, welche sich auf das mögliche Oppositions-Präsidium und der Verbindung zur Interessengemeinschaft bezogen haben.
Nicht das diese Fragen noch untergehen. Danke. |
#4
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Darauf ist bis jetzt nicht reagiert worden. Also war es wohl so.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius |
#5
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Traurig das man nicht reagiert. Auf der einen Seite Transparenz und Offenheit der Alemannia seinen Fans und Mitgliedern gegenüber einfordern und andrerseits selber mauscheln. Eine tolle Interessensvertretung der Fans ist das, wenn man das was man fordert nichtmal vorlebt. |
#6
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Mauscheln ? Die Antwort kenne ich jetzt schon: Man wollte nur sicherstellen, dass es Alternativen gibt. Nein, wie edel !
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius Geändert von a.tetzlaff (17.07.2017 um 21:23 Uhr) |
#7
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Wenn du in eine neue Satzungskommission (die ich sehr begrüßen würde!) hineinwillst, solltest du dir vor allem eins vornehmen: Vernünftig mit den Leuten umzugehen. Denn Hardlinerei und Aggressivität bewirken in solchen Gesprächen vor allem eins: Blockade! Es war damals ganz ganz offensichtlich, dass Terbrack und Co. zunächst nur eins im Sinn hatten, nämlich die Satzungskommission scheitern zu lassen und uns dafür die Schuld in die Schuhe zu schieben. Als sie aber gemerkt haben, dass wir - wenn auch oft im Widerspruch zu ihnen - wirkliche Argumente hatten, haben sie immerhin teilweise mitgespielt. Das Produkt war die aktuelle Satzung (dazu siehe oben). Geändert von Andreas (17.07.2017 um 14:08 Uhr) |
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#8
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Na klar, die Satzung ist zu optimieren. Das ist grundsätzlich keine Frage, denn mittlerweile sind viele Satzungsvorgaben aufgefallen, die nicht eindeutig genug sind oder es fehlen Vorgaben.
Manchmal ist es aber m.E. viel einfacher, wenn man pragmatisch an die Sache herangeht. Für den Fall von Horst Filbrich, der aus dem VR delegiertes Mitglied im WA ist und selbst mittels der Unterschriftenlisten wieder für den VR kandidiert, wäre es doch viel einfacher, wenn schon das Ursprungsgremium angibt, dass dann ein anderes Mitglied in den WA zu entsenden ist. Wenn also der VR sagt: 'Hör mal Horst, wenn Du erneut für den VR kandidierst, dann solltest Du besser nicht den VR im WA repräsentieren. Das macht jetzt erst einmal Mister X." Damit es nicht so aussieht, dass der VR nicht reagiert hat, könnte der Kandidat auch selbst handeln oder der WA könnte eine derartige Empfehlung geben. Eine Formulierung über die Satzung wäre vermutlich grausam, da etliche Eventualitäten zu erfassen und zu regeln wären. Dann verbleibt aber wirklich das Dilemma, wie man vorzugehen hat, wenn der WA neu zu wählen wäre und mangels Interesse ggf. viele/alle alten WA-Mitglieder erneut kandidieren wollten. Ich erkenne nicht, dass bzgl der Satzungskommission jeweils nur eine Amtszeit für den WA angedacht war. Dann hätte auch Dieter Junger nicht noch einmal gewählt werden dürfen, oder?
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"Ein kleiner Buchstabendreher kann einem den ganzen Satz urinieren." (WDR2) |
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#9
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Es kommt anders, wenn man denkt ;)! |
#10
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Mal was grundsätzliches zur Satzung ...
Wie „Andreas“ schon schrieb. Ja, die Satzung ist alles anderes als mängelfrei. Sie sollte alsbald überarbeitet werden. Ich will aber den Fokus trotz aller berechtigter Kritik noch mal auf einen anderen Aspekt lenken. 2011 war vielen von uns – auch vielen, die hier mitlesen – enorm wichtig, dass in den Verein mehr Demokratie einzieht. Das ist uns mit der Satzung in meinen Augen schon ganz anständig gelungen. Schaut doch bitte mal, wie vielen Mitgliedervertretern in den letzten Jahren die Zugehörigkeit in ein Gremium gelungen ist. Im Verwaltungsrat und im Wahlausschuss haben die Mitgliedervertreter sogar den Vorsitz eingenommen. Und genau diese Mitstreiter haben auch nicht gezuckt, als es um die Besetzung des kommissarischen Vorstand ging. Da war von den „Etablierten“ aus dem Verwaltungs- und Ehrenrat niemand am Start. Und nun dürfen wir bei den anstehenden Wahlen endlich AUSWÄHLEN (ich lasse den Nasenfaktor jetzt mal bewusst außen vor). Das war doch mit die Kernforderung, die uns seinerzeit mit Priorität 1 angetrieben hat! Insofern bin ich schon ein wenig Stolz auf diese Satzung, auch wenn bei Leibe nicht alles gut ist.
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Es kommt anders, wenn man denkt ;)! Geändert von easy (17.07.2017 um 16:05 Uhr) |
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Achim F. (17.07.2017), AndreAC (17.07.2017), Andreas (17.07.2017), Black-Postit (17.07.2017), Hawk-Eye (17.07.2017), I LOV IT (19.07.2017), Kai (17.07.2017), Rolli Kucharski (17.07.2017), tivolino (17.07.2017) |
#11
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„Gleicher unter Gleichen“ ...
Zitat:
PS: Auszug Satzung: §10.7 Kandidaten für Vereinsorgane nach § 9.1.2 bis 9.1.5 und ihre Mitglieder müssen zugleich Mitglied des Vereins sein. Kandidat kann ferner nur sein, wer die weiteren Voraussetzungen zur Wahl des jeweiligen Amtes erfüllt und wenn der Vorschlag mindestens 50 Tage vor der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen und von mindestens 50 nicht für dieses Amt kandidierenden Mitgliedern des Vereins unterschrieben ist. Ein Kandidat, der von einem Vereinsorgan nach § 9.1.2 bis 9.1.5 vorgeschlagen wird, benötigt keine diesbezügliche Unterschriftenliste. (...) .
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„Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.“ Joachim Ringelnatz |
#12
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1. Die Filterung durch die Notwendigkeit von Unterschriftenlisten dient aus meiner Sicht einer richtigen Überlegung: Auswahl soll es natürlich geben. Es ist aber nicht nützlich, wenn es eine unübersehbare Flut an Kandidaten gäbe (steht aktuell nicht an!). Die Anzahl der Gremienplätze bleibt nunmal limitiert und wir sind keine politische Partei (auch wenn man das bei all dem Gezänk manchmal glauben könnte). Die 50 Unterschriften als Hürde können das Kandidatenfeld zumindest in der Theorie etwas überschaubarer halten. Für "brauchbare" Kandidaten sollte es kein Problem sein, diese Unterschriften zusammenzukratzen. 2. Ich verstehe deinen Ansatz. Was unterscheidet die Gremiker eigentlich vom "normalen" Mitglied? Antwort: Nichts. Und insofern ist der Gedanke durchaus charmant, dass die Kriterien für die Kandidatur für alle Mitglieder gleich gehandhabt werden (also alle mit Unterschriftenliste oder alle ohne Unterschriftenliste). Ich kann mich hier nur noch teilweise an die Debatten in den Tivoli-Logen erinnern - eine Aufgabe des vereinfachten Nominierungsrechts der Gremien war damals nicht zu machen. Ich persönlich kann damit aber auch leben, solange die Nominierungshürde für nicht aus den Gremien vorgeschlagene Kandidaten so niedrig (siehe 1) ist. Allerdings, nimm es mir bitte nicht böse, betreibst du da gerade auch ein bisschen Wortklauberei. Man kann die Satzung so lesen wie du, natürlich. Aber es ist eine Satzung, eine Art Vereinsgesetz, mit den entsprechenden Formulierungszwängen. Ganz sicher nicht im Sinn hatte die Satzungskommission damals, eine Zweiklassengesellschaft zu etablieren. Im Gegenteil: Ziel war eine Stärkung des Souveräns. Und die verschafft uns die Satzung. Du kannst ja mal in den Archiven stöbern, wie die Satzung zu Zeiten von Bay und Konsorten aussah. Damals schlug man sich wechselseitig für die Gremien vor - Vorschlagsrecht für gremienexterne Mitglieder? Fehlanzeige. Aber nochmal, bevor es noch jemand anders sagt: Die Satzung ist nicht in jedem Punkt so, wie wir sie damals wollten. Sie ist ein Kompromiss. Sie ist verbesserungswürdig. Gehen wir es an. Geändert von Andreas (18.07.2017 um 20:15 Uhr) |
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Franz Wirtz (18.07.2017), Hawk-Eye (18.07.2017), I LOV IT (19.07.2017), Rolli Kucharski (19.07.2017) |
#13
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Trotzdem war die Annahme dieser Satzung in der Geschichte der Alemannia ein (aus meiner Sicht) bedeutender Fortschritt. Seit 2011 sind 6 Jahre ins Land gegangen und wir haben die Satzung in der vorliegenden Form in dieser Zeit gelebt und erlebt und sind alle miteinander ein Stück schlauer. Deshalb ist die Forderung nach Evaluierung der Satzung auch völlig berechtigt. Zu Ihrer Frage zum § 10.7: Ich meine mich zu erinnern, dass damals die Vertreter des e.V. in der Pako auf eine Mindestzahl an Unterschriften bestanden haben (übrigens ebenso wie bei den notwendigen Unterschriften für das Einberufen einer aoJHV nach § 10.12 - da war ursprünglich die Forderung nach 200 statt der nunmehr fixierten 100). Als Begründung wurde angeführt, dass ohne diese Komponente jeder mit seiner Unterschrift ein anderes Mitglied vorschlagen könne und das Ganze hierdurch im Extremfall sehr unübersichtlich auch für die Mitglieder würde (wir hatten damals für diverse Probleme sogenannte "Filtermechanismen" vorgeschlagen - die "Gegenseite" hat das dann damals umgekehrt als Filter ins Spiel gebracht). Letztlich war das dann eine Kröte, die wir in der vorliegenden Form schlucken mussten. Und ganz ehrlich: die Forderung konnte und kann ich auch heute noch ein wenig nachvollziehen. Von "anderen" finde ich im Wortlaut des § 10.7 nichts zurück. Falls Sie damit die Kandidaten meinen, die auf Vorschlag der Gremien nominiert werden, müssen diese auch Mitglieder des e.V. sein. Und das Leute aus "unseren" Reihen auf diesem Weg vorgeschlagen werden, können Sie an den aktuellen Vorschlägen Didi Lübbers und Max Baur erkennen - immerhin zwei von drei durch die Gremien für den Verwaltungsrat vorgeschlagenen Kandidaten. Edit: Andreas war schneller
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Es kommt anders, wenn man denkt ;)! |
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Franz Wirtz (18.07.2017), Hawk-Eye (18.07.2017) |
#14
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In den heutigen AN gibt es einige Infos zum Team um Michael Gottschalk und eine Stellungnahme des Insoverwalters dazu:
http://www.aachener-nachrichten.de/s...text-1.1673805 Unser Tintendrucker hat nun eine neue Erklärung, warum er seinen Sponsorvertrag nicht erfüllen konnte: Zitat:
Christoph Niering hat dazu seine eigene Meinung: Zitat:
Auch zum anderen Team hat er eine Meinung Zitat:
PS Witzig finde ich auch, dass "All4Aachen" immer noch als Top-Partner der Alemannia gelistet ist, obwohl der gute Herr Goy dort GF ist und zusammen mit dem StB, in dessen Räumlichkeiten Check2Win sitzt, auch Eigentümer. Entweder fehlt der Alemannia das Geld zur Aktualisierung der Homepage oder die Dinge sind noch undurchsichtiger als gedacht. Geändert von Kimble (19.07.2017 um 05:32 Uhr) |
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a.tetzlaff (19.07.2017), Einzelkind (19.07.2017) |
#15
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Kommentare zu den Bewerbern für das Präsidium der Alemannia stehen ihm als Insolvenzverwalter der GmbH allerdings eigentlich nicht zu. Interessant, wie Goy den angeblichen Vertragsbruch und die Einstellung der Zahlung begründet, nämlich mit dem Trikotwechsel ohne Absprache beim Tihange- Spiel.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius |
#16
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Zitat:
Und wenn die Sache rechtlich so klar ist wie er meint, dann frage ich mich, weshalb Niering die Schadenersatzklage anscheinend nicht längst erneuert hat. Nach meiner zugegebenermaßen laienhaften Einschätzung muss er als Insolvenzverwalter im Sinne der Gläubiger sogar mit allen Mitteln versuchen, offene Forderungen der GmbH einzutreiben und sie der Insolvenzmasse zuzuführen. Zumal es sich angeblich ja sogar um eine offene Forderung handelt, die mit ursächlich für die Insolvenz war. Wer es besser weiß, möge mich bitte korrigieren. Für die Alemannia ist es natürlich besser, wenn Niering die Sache ruhen lässt und die GmbH die Klage erst nach dem Verfahren wieder aufgreift. Aber wäre das insolvenzrechtlich einwandfrei... |
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#17
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Zitat:
Ob das Insolvenzrechtlich einwandfrei ist, weiss Niering sicherlich besser als wir. Für mich ist aber alles wo dieser Herr Goy die Finger drin hat unwählbar ohne wenn und aber. Wer die Alemannia so mit Füssen tritt wegen einer Lapalie, selbst wenn es ein Vertragsbuch gewesen wäre, der soll mir nicht mehr unter Augen kommen. Er hat doch mit der Einstellung der Zahlung die zweite Inso höchstpersönlich mit herbeigeführt. Ich könnte , dann noch die unverfrorenheit zu besitzen für ein wichtiges Amt zu kandidieren.
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"Mein Ziel war es immer, einen Klub so zu übergeben, das der für die Zukunft ruiniert ist. An diesem Punkt sind wir nun“, sagt Kraemer."
Geändert von Der_Seher (19.07.2017 um 09:01 Uhr) |
#18
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Zitat:
Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, Forderungen und sonstige Ansprüche, die gegen Dritte bestehen, durchzusetzen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Durchsetzung unbezahlter Rechnungen handeln oder um Anfechtungsansprüche. Der Insolvenzverwalter ist haftbar, wenn er einen bestehenden Anspruch nicht (gerichtlich) durchsetzt oder verjähren lässt. |
#19
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Zitat:
Das entspricht auch meiner Logik, aber ich unterstelle , er weiß was er tut.
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"Mein Ziel war es immer, einen Klub so zu übergeben, das der für die Zukunft ruiniert ist. An diesem Punkt sind wir nun“, sagt Kraemer."
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#20
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Ich habe das Gefühl, dass es hie rein paar juristische Missverständnisse zur Funktion des Insolvenzverwalters gibt
Zitat:
Der Insolvenzverwalter ist primär den Gläubigern verpflichtet und nicht dem e.V. Wenn er aus sachlichen Gründen der Meinung ist, dass es aus wirtschaftlicher Sicht für die GmbH und damit auch für die Gläubiger in der Insolvenz besser ist, dass bestimmte Leute Aufgaben wahrnehmen, ist es nicht nur sein Recht sondern sogar seine Pflicht sich dazu zu äußern. Zitat:
Das wäre nur der Fall, wenn es falsch wäre. Es gibt objektive Indizien in der Causa Goy, die in diese Richtung deuten. Das hatte ich ja bereits einmal ausführlich mit Hilfe öffentlich zugänglicher Quellen analysiert. Darüber hinaus dürfte Herr Niering sicherlich auch eine CreFo über die GmbH und deren Führung eingeholt haben, die ihn dieser Meinung vermutlich bestätigt. Zitat:
Natürlich muss er das sagen, er ist der Anwalt der Gläubiger, die gerne etwas von dem Geld sehen würden, das die Gewinner, die alles checken, bis heute nicht bezahlt haben. Zitat:
Dafür fallen mir eine Menge Gründe ein, begonnen damit, dass man zunächst die wirtschaftliche Entwicklung der nächsten Wochen abwarten muss, um den Schaden exakt beziffern zu können. Abgesehen davon wird er sicherlich genau abwägen, ob sich eine langwierige Klage mit einigen 10T€ Kosten lohnt, wenn man Ende beim Beklagten sowieso nicht zu holen ist. |
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