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  #41  
Alt 02.08.2012, 11:08
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Zitat von circo Beitrag anzeigen
Die GmbH hat eine Satzung? Cool. Ist sie geheim oder wo kann man sie lesen?

Die auf der HP erwähnte Satzung ist die des Vereins und nicht der GmbH. Ob Du Pauli und seinen Artikel glaubst, bleibt Dir überlassen. Der Pauli scheint bei der ganzen Geschichte und Satzung ziemlich verpeilt zu sein, und dazu voreingenommen.

Gehen wir davon aus , du liegst richtig, bleibt die Frage . Wo ist das mit dem Aufsichtsrat denn dann geregelt? Auch du hast es ja in der Vereinssatzung nichts gefunden weil der AR kein Gremium des Vereins ist. Irgendwas ist doch da sehr suspekt.
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"Mein Ziel war es immer, einen Klub so zu übergeben, das der für die Zukunft ruiniert ist. An diesem Punkt sind wir nun“, sagt Kraemer."

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  #42  
Alt 02.08.2012, 11:13
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Zur Klärung der formalen Punkte, auch wenn ich WoT in seiner Bewertung zustimme: Ich bin derzeit nicht in Aachen und habe die Sachen nicht vorliegen. Sonntagabend suche ich euch das alles heraus. Sicher bin ich mir bei diesen Punkten:

- Die Abberufung eines AR war früher im Gesellschaftsvertrag geregelt. Das hat der VR gemacht. Meines Wissens wurde dieser Passus aber durch die Satzungsänderung auch angepasst. Das sehe ich nach.

- (besonders für a.tetzlaff) Grundsätzlich kann die Gesellschafterversammlung mit Gesellschaftsvertrag und GmbH machen, was sie will, solange das innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bleibt. Aber: Gesellschafter ist nicht das Präsidium, sondern der Verein. Ich hielte es für merkwürdig, dass das Präsidium für den Verein ohne Rücksprache mit den Mitgliedern sprechen kann, wenn es um die Zusammensetzung eines Gremiums geht, in dem das Präsidium selbst vertreten ist. In der Satzung ist das nicht explizit geregelt; es lässt sich aber, denke ich, aus einigen Zusammenhängen ableiten - und zwar je nachdem, wer ein Gutachten bezahlt . Wie der Vorgang hier abgelaufen ist, lässt sich aus dem Handelsregister rekonstruieren. Sehe ich auch nach.

- Ich bin der Meinung, dass das Präsidium, da es nicht für sich, sondern für den Verein handelte, in der Pflicht steht, die Mitglieder über Ablauf und Gründe dieses Schritts zu informieren. Ich bin gespannt.
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden
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Black-Postit (02.08.2012), DerPaul (02.08.2012), Hawk-Eye (02.08.2012)
  #43  
Alt 02.08.2012, 11:15
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Zitat von circo Beitrag anzeigen
Die GmbH hat eine Satzung? Cool. Ist sie geheim oder wo kann man sie lesen?






Die auf der HP erwähnte Satzung ist die des Vereins und nicht der GmbH. Ob Du Pauli und seinen Artikel glaubst, bleibt Dir überlassen. Der Pauli scheint bei der ganzen Geschichte und Satzung ziemlich verpeilt zu sein, und dazu voreingenommen.
Der Gesellschaftsvertrag, so etwas wie die Satzung der GmbH, ist im Handelsregister abrufbar. Das kostet allerdings eine Gebühr. Herr Pauli scheint mir in der Tat nicht sehr satzungsfest zu sein.
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circo (02.08.2012)
  #44  
Alt 02.08.2012, 11:52
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Zitat von Gardien Beitrag anzeigen
Zur Klärung der formalen Punkte, auch wenn ich WoT in seiner Bewertung zustimme: Ich bin derzeit nicht in Aachen und habe die Sachen nicht vorliegen. Sonntagabend suche ich euch das alles heraus. Sicher bin ich mir bei diesen Punkten:

- Die Abberufung eines AR war früher im Gesellschaftsvertrag geregelt. Das hat der VR gemacht. Meines Wissens wurde dieser Passus aber durch die Satzungsänderung auch angepasst. Das sehe ich nach.

- (besonders für a.tetzlaff) Grundsätzlich kann die Gesellschafterversammlung mit Gesellschaftsvertrag und GmbH machen, was sie will, solange das innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bleibt. Aber: Gesellschafter ist nicht das Präsidium, sondern der Verein. Ich hielte es für merkwürdig, dass das Präsidium für den Verein ohne Rücksprache mit den Mitgliedern sprechen kann, wenn es um die Zusammensetzung eines Gremiums geht, in dem das Präsidium selbst vertreten ist. In der Satzung ist das nicht explizit geregelt; es lässt sich aber, denke ich, aus einigen Zusammenhängen ableiten - und zwar je nachdem, wer ein Gutachten bezahlt . Wie der Vorgang hier abgelaufen ist, lässt sich aus dem Handelsregister rekonstruieren. Sehe ich auch nach.

- Ich bin der Meinung, dass das Präsidium, da es nicht für sich, sondern für den Verein handelte, in der Pflicht steht, die Mitglieder über Ablauf und Gründe dieses Schritts zu informieren. Ich bin gespannt.
Erschreckend daß sich in unserem Verein, der dazugehörigen GmbH etc. vermehrt solche Dinge abspielen, die:

a) vom "Volk" in keinster Weise juristisch nachzuvollziehen sind und nur von "Experten", wie Dir Gardien, verstanden werden können
b) entsprechende "Taten" auch noch in der Aussenwirkung durch Äusserungen/Presse etc. verstärkt negativ herumgeistern

Traurig daß es in den letzten jahren vermutlich mehr Gutachten gab als persönliche gespräche der beteiligten Personen untereinander.
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Stephanie (02.08.2012)
  #45  
Alt 02.08.2012, 12:38
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circo circo ist offline
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Zitat von Der_Seher Beitrag anzeigen
Gehen wir davon aus , du liegst richtig, bleibt die Frage . Wo ist das mit dem Aufsichtsrat denn dann geregelt? Auch du hast es ja in der Vereinssatzung nichts gefunden weil der AR kein Gremium des Vereins ist. Irgendwas ist doch da sehr suspekt.
Eventuell ist das mit dem AR im Gesellschaftsvertrag (den ich nicht einsehen kann) geregelt. Wahrscheinlich aber nicht, deswegen das Gutachten.

Ich weiß nicht was suspekt sein soll. SOLLTE der Fall eintretten (unabhängig vom Fall Rambau), dass ein AR-Mitglied absolut untragbar geworden ist, weil er seine Pflichten grob verletzt hat (und dadurch dem Verein und der Gmbh Schaden zufügt) , muss es eine Möglichkeit geben ihn zu entfernen. Ich kenne mich damit nicht aus und überlasse das den Satzungs- und Rechtsexperten (daher bin ich sehr dankbar über die Erläuterungen von Gardien). Es ist nur erstaunlich, dass mehrfach Heyen dauernd Satzungsbruch vorgeworfen wird, obwohl das nicht belegbar ist.

Spekulationen in einem Forum sind gut und schön, aber so lange die belegten Vorwürfe gegen Rambau nicht bekannt sind und die Rechtsmässigkeit des Vorgehens des Präsidium nicht geklärt ist, kann man weder ihn noch das Präsidium verurteilen. Heyen bloß Machtansprüche zu unterstellen und Kraemer als Hauptmotive darzustellen gibt für mich die Sache nicht her und ist mir zu populistisch.

Geändert von circo (02.08.2012 um 15:44 Uhr)
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a.tetzlaff (02.08.2012), altercblock (02.08.2012), Black-Postit (02.08.2012), Flutlicht (02.08.2012), Tommytb (02.08.2012)
  #46  
Alt 02.08.2012, 13:21
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Der Zeitpunkt sowie die Art und Weise lassen sehr stark vermuten, dass die Abberufung Rambau's, in direktem Zusammenhang mit der Vertragsverlängerung Kraemer's steht. Wobei Rambau alleine diese hätte auch nicht verhindern können.

Sollte Rambau aber tatsächlich seine Pflichten verletzt haben und man sich bei der Abberufung an die Regeln und Vorgaben für dieses Prozedere halten, dann ist an der Abberufung - Mitgliedervertreter hin oder her - nichts auszusetzen.

Wenn es aber nur um's "Ausquatschen von Internas" geht, müssten einige andere - auch aus anderen Gremien - aber zuerst abberufen werden.
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  #47  
Alt 02.08.2012, 14:31
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Zitat:
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Spekulationen in einem Forum sind gut und schön, aber so lange die belegten Vorwürfe gegen Rambau nicht bekannt sind und die Rechtsmässigkeit des Vorgehens des Präsidium nicht geklärt ist, kann man weder ihn noch das Präsidium verurteilen. Heyen bloß Machtansprüche zu unterstellen und Kraemer als Hauptmotive darzustellen gibt für mich die Sache nicht her und ist mir zu populistisch.
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  #48  
Alt 02.08.2012, 14:32
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Blackthorne Blackthorne ist offline
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Das Märchen von der gelebten Demokratie

Es war einmal ein Aufsichtsratsvorsitzender einer Fußball-GmbH, der im Gremienland inmitten seiner uneigennützigen Gremienmitglieder so glücklich und zufrieden lebte wie weiland König Artus mit seinen Rittern der Tafelrunde.

Da geschah das Unfassbare: Ritter Horst (nomen est omen - mit den Rittern Horst gab es schon öfters Ärger) war nicht immer der gleichen Meinung wie sein Vorsitzender. Das erzürnte den Vorsitzenden derart, dass er darüber nachdachte, wie er ihn wohl loswerden könne.

Ritter Horst war zwar der von den Mitgliedern in das Aufsichtsgremium gewählte Mitglied, aber was soll's.

Seine Berater zeigten ihm den Weg auf. Zum Glück hat die Vereinssatzung für diesen Fall eine Lösung vorgesehen. Der Verwaltungsrat mit Ritter Manfred an der Spitze kann unliebsame Aufsichtsratsmitglieder abberufen.

Also schrieb der Aufsichtsratsvorsitzende einen Brief an den Verwaltungsrat und listete dort die gravierenden Versäumnisse und Verfehlungen des Ritters Horst auf und dokumentierte einen Vertrauensbruch. Er dachte, damit sei die unliebsame Sache erledigt und wollte fortan wieder glücklich und zufrieden inmitten seiner uneigennützigen Gremienmitglieder leben.

Doch was geschah? Ritter Manfred, der Vorsitzende des Verwaltungsrats, sah sich außerstande, eine Entscheidung zu treffen, da ihm Informationen und Belege fehlen würden.

Der Aufsichtsratsvorsitzende sann nach einem Ausweg aus dieser unglücklichen Lage. Plötzlich fiel es ihm wie Schuppen aus den Haaren: Es gab doch noch ein weiteres Gremium, nämlich das Präsidium, und, welch Glück: Zufälligerweise war der Aufsichtsratsvorsitzende auch noch Präsident und damit der Vorsitzende des Präsidiums.

Flugs wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, ob man denn auf Ritter Manfred und seine Mannen verzichten könne. Man mag es kaum glauben, aber schon wieder war dem Aufsichtsratsvorsitzenden das Glück hold. Der völlig neutrale und unbeeinflussbare Gutachter bescheinigte, dass Ritter Manfred nicht gebraucht werde.

Ritter Horst, der anstatt zu arbeiten irgendwo faul in der Sonne lag, war damit Geschichte und der Aufsichtsratsvorsitzende lebte wieder glücklich und zufrieden mit seinen uneigennützigen Gremienmitgliedern im Gremienland.

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Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts
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Alt 02.08.2012, 15:22
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circo circo ist offline
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Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Seine Berater zeigten ihm den Weg auf. Zum Glück hat die Vereinssatzung für diesen Fall eine Lösung vorgesehen. Der Verwaltungsrat mit Ritter Manfred an der Spitze kann unliebsame Aufsichtsratsmitglieder abberufen.
Gerade für diesen Fall hat die Vereinssatzung (hier nachlesbar:http://www.alemannia-aachen.de/klub/verein/satzung/) keine Lösung vorgesehen. Mindestens das kann man zur Kenntnis nehmen.

Geändert von circo (02.08.2012 um 15:27 Uhr)
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  #50  
Alt 02.08.2012, 16:55
Barbapapa
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Na ja Raubritter Manfred hat noch eine blutige Nase von der durch ihn und einige andere Raubritter angezettelten (verbalen) Mord von König Horst I.
Man erinnere sich zurück, weiland diktierten diese Raubritter Herold Bernd von der örtlichen Postille, eine schaurige Geschichte über König Horst I. in die Feder. Der Aufschrei des dem König treu ergebenen Volkes war entsprechend...
Raubritter Manfred ist froh, nun auf Pontius Pilatus machen zu können: "Ich wasche meine Hände in Unschuld... Der neue König wollte ihn hängen sehen... "


Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Es war einmal ein Aufsichtsratsvorsitzender einer Fußball-GmbH, der im Gremienland inmitten seiner uneigennützigen Gremienmitglieder so glücklich und zufrieden lebte wie weiland König Artus mit seinen Rittern der Tafelrunde.

Da geschah das Unfassbare: Ritter Horst (nomen est omen - mit den Rittern Horst gab es schon öfters Ärger) war nicht immer der gleichen Meinung wie sein Vorsitzender. Das erzürnte den Vorsitzenden derart, dass er darüber nachdachte, wie er ihn wohl loswerden könne.

Ritter Horst war zwar der von den Mitgliedern in das Aufsichtsgremium gewählte Mitglied, aber was soll's.

Seine Berater zeigten ihm den Weg auf. Zum Glück hat die Vereinssatzung für diesen Fall eine Lösung vorgesehen. Der Verwaltungsrat mit Ritter Manfred an der Spitze kann unliebsame Aufsichtsratsmitglieder abberufen.

Also schrieb der Aufsichtsratsvorsitzende einen Brief an den Verwaltungsrat und listete dort die gravierenden Versäumnisse und Verfehlungen des Ritters Horst auf und dokumentierte einen Vertrauensbruch. Er dachte, damit sei die unliebsame Sache erledigt und wollte fortan wieder glücklich und zufrieden inmitten seiner uneigennützigen Gremienmitglieder leben.

Doch was geschah? Ritter Manfred, der Vorsitzende des Verwaltungsrats, sah sich außerstande, eine Entscheidung zu treffen, da ihm Informationen und Belege fehlen würden.

Der Aufsichtsratsvorsitzende sann nach einem Ausweg aus dieser unglücklichen Lage. Plötzlich fiel es ihm wie Schuppen aus den Haaren: Es gab doch noch ein weiteres Gremium, nämlich das Präsidium, und, welch Glück: Zufälligerweise war der Aufsichtsratsvorsitzende auch noch Präsident und damit der Vorsitzende des Präsidiums.

Flugs wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, ob man denn auf Ritter Manfred und seine Mannen verzichten könne. Man mag es kaum glauben, aber schon wieder war dem Aufsichtsratsvorsitzenden das Glück hold. Der völlig neutrale und unbeeinflussbare Gutachter bescheinigte, dass Ritter Manfred nicht gebraucht werde.

Ritter Horst, der anstatt zu arbeiten irgendwo faul in der Sonne lag, war damit Geschichte und der Aufsichtsratsvorsitzende lebte wieder glücklich und zufrieden mit seinen uneigennützigen Gremienmitgliedern im Gremienland.

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Alt 03.08.2012, 00:09
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Ergänzung der Rittergeschichte

Zitat:
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Es war einmal ein Aufsichtsratsvorsitzender einer Fußball-GmbH, der im Gremienland inmitten seiner uneigennützigen Gremienmitglieder so glücklich und zufrieden lebte wie weiland König Artus mit seinen Rittern der Tafelrunde.

Da geschah das Unfassbare: Ritter Horst (nomen est omen - mit den Rittern Horst gab es schon öfters Ärger) war nicht immer der gleichen Meinung wie sein Vorsitzender. Das erzürnte den Vorsitzenden derart, dass er darüber nachdachte, wie er ihn wohl loswerden könne.

Ritter Horst war zwar der von den Mitgliedern in das Aufsichtsgremium gewählte Mitglied, aber was soll's.

Seine Berater zeigten ihm den Weg auf. Zum Glück hat die Vereinssatzung für diesen Fall eine Lösung vorgesehen. Der Verwaltungsrat mit Ritter Manfred an der Spitze kann unliebsame Aufsichtsratsmitglieder abberufen.

Also schrieb der Aufsichtsratsvorsitzende einen Brief an den Verwaltungsrat und listete dort die gravierenden Versäumnisse und Verfehlungen des Ritters Horst auf und dokumentierte einen Vertrauensbruch. Er dachte, damit sei die unliebsame Sache erledigt und wollte fortan wieder glücklich und zufrieden inmitten seiner uneigennützigen Gremienmitglieder leben.

Doch was geschah? Ritter Manfred, der Vorsitzende des Verwaltungsrats, sah sich außerstande, eine Entscheidung zu treffen, da ihm Informationen und Belege fehlen würden.

Der Aufsichtsratsvorsitzende sann nach einem Ausweg aus dieser unglücklichen Lage. Plötzlich fiel es ihm wie Schuppen aus den Haaren: Es gab doch noch ein weiteres Gremium, nämlich das Präsidium, und, welch Glück: Zufälligerweise war der Aufsichtsratsvorsitzende auch noch Präsident und damit der Vorsitzende des Präsidiums.

Flugs wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, ob man denn auf Ritter Manfred und seine Mannen verzichten könne. Man mag es kaum glauben, aber schon wieder war dem Aufsichtsratsvorsitzenden das Glück hold. Der völlig neutrale und unbeeinflussbare Gutachter bescheinigte, dass Ritter Manfred nicht gebraucht werde.

Ritter Horst, der anstatt zu arbeiten irgendwo faul in der Sonne lag, war damit Geschichte und der Aufsichtsratsvorsitzende lebte wieder glücklich und zufrieden mit seinen uneigennützigen Gremienmitgliedern im Gremienland.

Und außer den Rittern gab es noch die Knappen und die Burgfrolleins.
Das waren an Anzahl viel, viel mehr als die Ritter, aber sie hatten nichts zu sagen.
Nichts zu sagen - da hätten die Ritter vehement widersprochen: oh ja, die Knappen und die Burgfrolleins, die waren ja das Volk und von denen ging alle Macht aus (diesen Spruch haben die Ritter bis in die heutige Zeit gerettet). Aber egal, was die Knappen und die Burgfrolleins auch machten, die Ritter machten, was sie wollten.
Den allermeisten Knappen und Burgfrolleins machte das aber nichts, sie wollten Freude und Vergnügen haben, und was die Ritter machten, war ihnen gleichgültig, solange sie unterhalten wurden.
Aber einige wenige der Knappen und Burgfrolleins, die fanden das nicht so gleichgültig, was die Ritter machten. Und statt das Vergnügen zu genießen, haben sie sich organisiert.
Dabei haben sie dann gar nicht gemerkt, dass sie genauso wurden wie die Ritter (nur eben in der damaligen Hierarchie tiefer angesiedelt): sie genossen ihr Ego, haben intrigiert und sich sich und ihre Bedeutung mehrfach überschätzt. Aber sie hatten - genau wie die Ritter - das Gefühl, wichtig und bedeutend zu sein.
Dass sie ihr Ego auf einem Nebenkriegsschauplatz austoben durften, haben sie dabei nicht gemerkt. Nach Ansicht mancher Historiker dienten sie in ihrem Verhalten sogar als Vorlage für die sehr viel später entstande Geschichte über Don Quichote und seinen (vergeblichen) Kampf gegen die Windmühlenflügel.
Egal und wie auch immer: es entstanden zwei Lager, auf der einen Seite die Ritter, die machten, was sie wollten, und auf der anderen Seite die wackeren organisierten Knappen und Burgfrolleins, die die Ritter vehement mit Wattebäuschlein beschmissen. Eine Lösung der Probleme hatten sie nämlich auch nicht parat, und um Verantwortung im Kreise der Ritter zu übernehmen, fehlte ihnen - sagen wir es mal so - die Zugehörigkeit zum Stand.
Aber - so wird der aufmerksame Beobachter der damaligen Verhältnisse einwerfen - es gab ja auch noch eine zahlenmäßig nicht unbedeutende Gruppierung, die sich in Anlehnung an längst vergangene römische Kultur in einem "Forum" zusammengefunden hatte. Zusammen-gefunden? Bei genauerer historischer Betrachtung kann wohl von "zusammen" kaum die Rede sein.
Da tummelte sich allerlei Volk: vom - so will es scheinen - Kindergarteninsassen bis hin zum akademischen Herrn Doktor, vom Juristen bis hin zur wackeren Hausfrau, vom Provokateur bis hin zum selbstgefälligen Schwätzer - alles dabei. Der (oder die) eine kochte ihr eigenes Süppchen, hatte virulente Eigeninteressen, andere waren grundsätzlich gegen alles und jeden.
Und selten waren sie sich einig: aber wenn es galt, eine frische Sau durchs Dorf zu treiben, bliesen sie (fast) alle ins selbe Horn: auf ihn, macht ihn nieder. Warum? - egal.
Und auch das Kindergartenkind wusste es sicher zu beurteilen: dieser Akademiker in dieser Gesellschaft - der kann nix, der is doof.
Und gegenüber Erfahreneren und Besonneren galt die Devise: lasse mir meine Vorurteile, verwirre mich nicht mit Tatsachen.
Und so plätscherte das Forum auf mehr oder weniger hohem Niveau vor sich hin, und die Teilnehmer hatten das Gefühl, wichtig zu sein.
Ab und zu schaute mal ein Ritter hinein, las, was die Knappen und Burgfrolleins und auch die organisierten Pseudo-Ritter so von sich gaben, schmunzelte und ging zur Tagesordung über.
Und wenn sie nicht gestorben sind, so leben sie noch heute...
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Gruß von der isla bonita!
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a.tetzlaff (03.08.2012), AIXtremist (03.08.2012), Blackthorne (03.08.2012), Föx (03.08.2012), Manfred (03.08.2012), rocker (03.08.2012), Steen (03.08.2012), Urbi et orbi (03.08.2012), Volltreffer (03.08.2012), WoT (03.08.2012), Yogibär (03.08.2012)
  #52  
Alt 03.08.2012, 10:32
WoT WoT ist offline
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Seine Berater zeigten ihm den Weg auf. Zum Glück hat die Vereinssatzung für diesen Fall eine Lösung vorgesehen. Der Verwaltungsrat mit Ritter Manfred an der Spitze kann unliebsame Aufsichtsratsmitglieder abberufen.
Gerade für diesen Fall hat die Vereinssatzung (hier nachlesbar:http://www.alemannia-aachen.de/klub/verein/satzung/) keine Lösung vorgesehen. Mindestens das kann man zur Kenntnis nehmen.
Angenommen, Dein jetziges Verständnis hätte bis zur (überraschenden?) Zurückweisung durch Ritter Manfred niemand geteilt, im Gegenteil gerade die edelsten Ritter hätten -wie der Herold es uns kundtat- ausdrücklich und mehrfach dort nachgefragt, würdest Du wenigstens das zur Kenntnis nehmen, Ritter Circo? Und könnte entgegen Deiner Vermutung evtl "keine Lösung" nicht exakt die richtige und von der Satzung vorgesehene Lösung sein? Nun, natürlich alles Narrenschwatz!

Wäre es Deinem Sinne nach, spräche dann bereits der Umstand, daß sich endlich teurer herbeigerufener Söldner Hilfe Dank doch noch die einzig wahre Edelmannschar fand, in überhaupt irgendeiner Weise dafür, daß sie tatsächlich eine Siegerstrategie wählte?

... brabbelt schusslig ein klappriger Hofnarr
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Blackthorne (03.08.2012)
  #53  
Alt 03.08.2012, 10:59
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Was auch immer dem Horst Rambau vorgeworfen wird und ganz abgesehen davon was er getan haben mag oder nicht.
Dass dafür ein Gutachten her musste um ihn mit wahnwitzigen Tricksereien abzuschiessen, das stinkt wirklich zum Himmel!

Egal wie und egal was hinter verschlossenen Türen alles vorgefallen sein mag, das hätte einfach anders ablaufen müssen. Und genau das WIE an der ganzen Geschichte lässt sie letzen Endes im Grunde erst zur Farce werden.
Wenn es von Horst Rambau tatsächlich derart gravierende Verfehlungen gegeben haben sollte, dass er ausgeschlossen werden musste, dann hätte ein eindeutigeres unmissverständlicheres Signal her gemusst als solch eine windige intrigante Vergutachterei, dann hätte es eine klare möglichst einstimmige Entscheidung aller Beteiligten geben müssen, die deutlich macht dass der Verein solche Verfehlungen( was immer ihm Vorgeworfen wird) nicht duldet.
Falls die Verfehlungen nicht eindeutig ausreichend für einen Ausschluss aus dem Aufsichtsrat sein sollten, dann hätte man sich an den reguklären Weg und die üblichen Spielregeln halten müssen und nicht versuchen so schäbig herum zu Tricksen, dass man ein Gutachten braucht um das aussergewöhnliche Vorgehen zu legitimieren versuchen.

Das WIE an dem ganzen Theater stinkt wirklich mehr als nur gewaltig. Und alleine dafür sollte es in meinen Augen nach Möglichkeit entsprechende Konsequenzen geben, denn dass zerstört viel mehr Vertrauen und Spaltet den Verein und schadet viel mehr als alles alle erdenklichen Verfehlungen Rambaus es wohl jemals könnten.
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AC-Patriot (03.08.2012), I LOV IT (03.08.2012), rocker (03.08.2012), ZappelPhilipp (04.08.2012)
  #54  
Alt 03.08.2012, 11:25
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Angenommen, Dein jetziges Verständnis hätte bis zur (überraschenden?) Zurückweisung durch Ritter Manfred niemand geteilt, im Gegenteil gerade die edelsten Ritter hätten -wie der Herold es uns kundtat- ausdrücklich und mehrfach dort nachgefragt, würdest Du wenigstens das zur Kenntnis nehmen, Ritter Circo? Und könnte entgegen Deiner Vermutung evtl "keine Lösung" nicht exakt die richtige und von der Satzung vorgesehene Lösung sein? Nun, natürlich alles Narrenschwatz!
Nun, ich überlese mal Deinen polemisch-sarkastischen Unterton.

Ich habe nur darauf hingewiesen, dass der von vielen genannte "Satzungsweg" um ein AR-Mitglied auszuschliessen in der Satzung nicht zu finden ist. Möglich, dass "keine Lösung" die Lösung ist. Ich halte es allerdings grundsätzlich für notwendig, dass es möglich sein muss, ein absolut untragbar gewordenes (unabhängig vom jetzigen Fall - also das ist keine Vorverurteilung) AR-Mitglied zeitnah auszuschliessen. Ist diese Eventualität weder in der Satzung noch im Gesellschaftsvertrag geregelt und will man eine Bruchlandung vor Gericht vermeiden, dann sind die Söldern vielleicht doch eine notwendige Lösung.

Im jetzigen Fall kenne ich die monierten Verfehlungen nicht und kann daher für mich kein Urteil bilden.


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Wäre es Deinem Sinne nach, spräche dann bereits der Umstand, daß sich endlich teurer herbeigerufener Söldner Hilfe Dank doch noch die einzig wahre Edelmannschar fand, in überhaupt irgendeiner Weise dafür, daß sie tatsächlich eine Siegerstrategie wählte?

... brabbelt schusslig ein klappriger Hofnarr
Interessanter wäre, wenn Du mir einen gangbaren Weg aufzeigt. Oder ist für Dich undenkbar, dass es zu der Situation kommt, wo ein AR-Mitglied ausgeschlossen werden muss.
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  #55  
Alt 03.08.2012, 12:13
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[...] Interessanter wäre, wenn Du mir einen gangbaren Weg aufzeigt. Oder ist für Dich undenkbar, dass es zu der Situation kommt, wo ein AR-Mitglied ausgeschlossen werden muss.
Ach, für Hofnarren ist vieles "denk"-bar, seeehr vieles.

Klapprige Hofnarren können sich in ihrer Schussligkeit sogar vorstellen, Vorstände zu entlassen und finden dafür in der Satzung eine "Lösung" (§14 Abs 11). Hofnarren, ganz besonders die klapprigen, neigen aber üüüüberhaupt nicht zu dem Schluß, daß sie jeden Weg bereits allein deswegen gehen sollten, nur weil er da ist. Solche Heldentaten besingen sie nur leise und überlassen ihre Vornahme denen, denen solcher Heldenruhm zutiefst gebührt.

Hofnarren neigen auch überhaupt nicht zu dem Schluß, daß kein anderer Weg da sei, nur weil der Weg, den bisher alle für notfalls gangbar hielten, unbequem scheint. Hofnarren könnten sich statt dessen sogar vorstellen, daß der Burgherr, dessen Gut die Edelritter so neckisch verwalten, manchen Weg nicht ganz zufällig ziemlich unbequem gemacht und sogar auch noch mit Wächtern versehen oder sogar einfach versperrt hat.

Und Hofnarren können sich sogar vorstellen, daß der Burgherr innerhalb deutlich kürzerer Zeit und mit deutlich geringeren Aufwand für seine Lehensnehmer verbindlich ansprechbar ist, als teuer herbeigerufene Söldner. Und Hofnarren können sich sogar vorstellen, daß der Burgherr von seinen so hilflosen Lehensnehmern nach dem Weg, dem "gangbaren", gefragt werden will, bevor sie auf die Idee kommen, auf seine Kasse Söldner zu rufen.

Aber Hofnarren, jedenfalls die klapprigen, können sich nicht, -genauer: nicht mehr- vorstellen, daß die edelsten Edelleute den extrem einfachen, allgemein bekannten und -gerade für die edelsten Edelleute stets weit offenen- Weg zum Burgherrn für "gangbar" halten. Am Ende des Weges könnte jemand weniger willfährig sein als die vom Burgherren teuer zu zahlenden Söldner.

Geändert von WoT (03.08.2012 um 14:39 Uhr)
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Max (03.08.2012)
  #56  
Alt 03.08.2012, 12:22
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Zitat von circo Beitrag anzeigen
Interessanter wäre, wenn Du mir einen gangbaren Weg aufzeigt. Oder ist für Dich undenkbar, dass es zu der Situation kommt, wo ein AR-Mitglied ausgeschlossen werden muss.
Es gibt neben der Vereinssatzung noch eine Satzung (oder Geschäftsordnung) des Aufsichtsrats, ein ebensolche des Präsidiums sowie auch eine des Verwaltungsrats. Was im Einzelnen darin geregelt ist, entzieht sich den meisten von uns, da diese Dinge nicht veröffentlicht wurden.

Der Aufsichtsratsvorsitzende hat einen Brief mit den angeblichen Verfehlungen an den Verwaltungsrat geschrieben mit dem Ziel der Abberufung des AR-Mitgliedes Horst Rambau. Wir können also davon ausgehen, dass nach den Regularien der verschiedenen Gremien der Verwaltungsrat die Instanz ist, die für eine solche Abberufung zuständig ist.

Nachdem dort nicht wie erwartet reagiert wurde, weil Informationen und Belege für eine Absetzung fehlten, wurde nicht etwa nachgebessert, sondern per juristischem Gutachten das Präsidium, bei dem der Initiator der Abberufung Vorsitzender ist und Schalten und Walten kann, wie er will, für zuständig erklärt.

Wer meint, dass das in Ordnung ist, soll halt bei seiner Meinung bleiben und bei der nächsten Mitgliederversammlung wieder brav Hipp-Hipp-Hurra rufen.

Horst Rambau war das von den Mitgliedern gewählte AR-Mitglied. Wären seine Verfehlungen so schlimm wie hier angenommen, wäre es losgelöst von juristischen Tricksereien mindestens notwendig gewesen, das vorher mit der Vertretung der organisierten Fans zu besprechen.

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Aix Trawurst (03.08.2012), Go (03.08.2012), Mott (06.08.2012), rocker (03.08.2012), Stephanie (03.08.2012)
  #57  
Alt 03.08.2012, 12:43
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Zitat von WoT Beitrag anzeigen
Ach, für Hofnarren ist vieles "denk"-bar, seeehr vieles.
Natürlich ist auch für mich vieles denkbar und, unbestritten gibt es - sollte eine Zusammenarbeit mit einem AR-Mitglied absolut nicht mehr möglich sein - viel bessere Wege. Angefangen mit einem Nahelegen eines Rücktritts. Weil ich die Fakten nicht kennen, führe ich nur eine theoretische Diskussion. Dabei habe ich für meine Argumentation angenommen (das muss natürlich nicht der Wahrheit entsprechen), dass alle Möglichkeiten, inklusiv der oben skizzierten, ausgeschöpft waren.

Zitat:
Zitat von WoT Beitrag anzeigen
Klapprige Hofnarren können sich in ihrer Schussligkeit sogar vorstellen, Vorstände zu entlassen und finden dafür in der Satzung eine "Lösung" (§14 Abs 11). Hofnarren, ganz besonders die klapprigen, neigen aber üüüüberhaupt nicht zu dem Schluß, daß sie jeden Weg bereits allein deswegen gehen sollten, nur weil er da ist. Solche Heldentaten besingen sie nur leise und überlassen ihre Vornahme denen, denen solcher Heldenruhm zutiefst gebührt.
Dass der VR das Präsidium entlassen kann steht in der Satzung, aber das ist hier (bislang) nicht das Thema. Ich weiß nicht, warum Du daran Anstoss nimmst, dass ich darauf hingewiesen habe, dass in der Satzung nicht steht, dass der VR ein AR-Mitglied entassen kann.
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  #58  
Alt 03.08.2012, 12:54
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Es gibt neben der Vereinssatzung noch eine Satzung (oder Geschäftsordnung) des Aufsichtsrats, ein ebensolche des Präsidiums sowie auch eine des Verwaltungsrats. Was im Einzelnen darin geregelt ist, entzieht sich den meisten von uns, da diese Dinge nicht veröffentlicht wurden.

Der Aufsichtsratsvorsitzende hat einen Brief mit den angeblichen Verfehlungen an den Verwaltungsrat geschrieben mit dem Ziel der Abberufung des AR-Mitgliedes Horst Rambau. Wir können also davon ausgehen, dass nach den Regularien der verschiedenen Gremien der Verwaltungsrat die Instanz ist, die für eine solche Abberufung zuständig ist.
Sollte es so sein, dann kann ich sogar Deine Argumentation folgen. Aber ich (wir) weiß (wissen) es nicht. Wir spekulieren ja alle.
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  #59  
Alt 03.08.2012, 12:56
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Es gibt neben der Vereinssatzung noch eine Satzung (oder Geschäftsordnung) des Aufsichtsrats, ein ebensolche des Präsidiums sowie auch eine des Verwaltungsrats. Was im Einzelnen darin geregelt ist, entzieht sich den meisten von uns, da diese Dinge nicht veröffentlicht wurden.

Der Aufsichtsratsvorsitzende hat einen Brief mit den angeblichen Verfehlungen an den Verwaltungsrat geschrieben mit dem Ziel der Abberufung des AR-Mitgliedes Horst Rambau. Wir können also davon ausgehen, dass nach den Regularien der verschiedenen Gremien der Verwaltungsrat die Instanz ist, die für eine solche Abberufung zuständig ist.

Nachdem dort nicht wie erwartet reagiert wurde, weil Informationen und Belege für eine Absetzung fehlten, wurde nicht etwa nachgebessert, sondern per juristischem Gutachten das Präsidium, bei dem der Initiator der Abberufung Vorsitzender ist und Schalten und Walten kann, wie er will, für zuständig erklärt.

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Horst Rambau war das von den Mitgliedern gewählte AR-Mitglied. Wären seine Verfehlungen so schlimm wie hier angenommen, wäre es losgelöst von juristischen Tricksereien mindestens notwendig gewesen, das vorher mit der Vertretung der organisierten Fans zu besprechen.

Danke für Deine sachliche Zusammenfassung. Dem ist nichts hinzuzufügen.
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Erinnert euch an eure Menschlichkeit, und vergesst den Rest.
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  #60  
Alt 03.08.2012, 13:01
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Zitat von circo Beitrag anzeigen
Sollte es so sein, dann kann ich sogar Deine Argumentation folgen. Aber ich (wir) weiß (wissen) es nicht. Wir spekulieren ja alle.
Das ergibt sich als Schlussfolgerung aus der Vorgehensweise und darf daher als Erkenntnis und keinesfalls als Spekulation gelten.
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Geändert von Go (03.08.2012 um 13:10 Uhr) Grund: "unglückliche" Ausdrucksweise
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