Alemannia Fan-Forum WFB anschlusstor  

Zurück   Alemannia Fan-Forum WFB > Alemannia > Fan-Forum

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #321  
Alt 31.12.2013, 12:36
Benutzerbild von blue_lagoon
blue_lagoon blue_lagoon ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 8.594
Abgegebene Danke: 2.986
Erhielt 3.436 Danke für 1.606 Beiträge
Zitat:
Zitat von Sascha Beitrag anzeigen
Es darf halt kein Hopp-Epigone kommen und Borussia Brand oder Viktoria Arnoldsweiler in die Bundesliga kaufen...
Ah, korrekt, das hatte ich auch u.a. schon total verdrängt, die Mannheimer waren damals doch irgendwie sauer ...
__________________
Wer sich angesprochen fühlt, ist gemeint. 😉😘
Mit Zitat antworten
Werbung
  #322  
Alt 01.01.2014, 04:37
Benutzerbild von Hawk-Eye
Hawk-Eye Hawk-Eye ist offline
Vielschreiber
 
Registriert seit: 13.12.2011
Beiträge: 217
Abgegebene Danke: 1.733
Erhielt 288 Danke für 85 Beiträge
Zitat:
Zitat von Sascha Beitrag anzeigen
Es darf halt kein Hopp-Epigone kommen und Borussia Brand oder Viktoria Arnoldsweiler in die Bundesliga kaufen...
Dazu eignet sich auch Inde Hahn viel besser.

Schönstes Stadion der Euregio.

Ich schwör.
Mit Zitat antworten
  #323  
Alt 03.01.2014, 09:47
Benutzerbild von Blackthorne
Blackthorne Blackthorne ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 6.593
Abgegebene Danke: 1.045
Erhielt 3.112 Danke für 1.106 Beiträge
Zitat:
Zitat von rocker Beitrag anzeigen
Der Vertrag mit Kölmel wurde heute im Restaurant auf dem Lousberg unterschrieben
Ich habe mal eine Frage an die Steuerberater und/oder sonstigen in Steuerdingen kundigen Menschen hier im Forum.

Unterstellen wir mal den Fall, dass es uns tatsächlich gelingt, in die 2. Liga aufzusteigen, so dass dann 15 % der Fernsehgelder an Kölmel gezahlt werden müssen.

Schuldner ist der TSV, der Eigentümer der GmbH, die die Fernsehgelder bekommt.

Ist es richtig, dass die GmbH zunächst entsprechende Gelder an den TSV ausschütten muss, damit der dann gegenüber Kölmel die Schuld begleichen kann? Ist es richtig, dass dann in etwa eine doppelt so hohe Summe ausgeschüttet werden muss, also etwa 30 % der Fernsehgelder, damit nach Steuern 15 % übrig bleiben?

Ist es weiter richtig, dass die GmbH nur dann Gelder an den TSV ausschütten kann, wenn sie vorher entsprechende Gewinne gemacht hat?

Ich würde mich über qualifizierte Antworten sehr freuen, vor allem dann, wenn die Fragen mit "nein" beantwortet werden können.

__________________
Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Blackthorne für den nützlichen Beitrag:
rocker (03.01.2014)
  #324  
Alt 03.01.2014, 10:53
tivolino tivolino ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 15.08.2007
Beiträge: 5.505
Abgegebene Danke: 5.226
Erhielt 10.383 Danke für 3.030 Beiträge
Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Ich habe mal eine Frage an die Steuerberater und/oder sonstigen in Steuerdingen kundigen Menschen hier im Forum.

Unterstellen wir mal den Fall, dass es uns tatsächlich gelingt, in die 2. Liga aufzusteigen, so dass dann 15 % der Fernsehgelder an Kölmel gezahlt werden müssen.

Schuldner ist der TSV, der Eigentümer der GmbH, die die Fernsehgelder bekommt.

Ist es richtig, dass die GmbH zunächst entsprechende Gelder an den TSV ausschütten muss, damit der dann gegenüber Kölmel die Schuld begleichen kann? Ist es richtig, dass dann in etwa eine doppelt so hohe Summe ausgeschüttet werden muss, also etwa 30 % der Fernsehgelder, damit nach Steuern 15 % übrig bleiben?

Ist es weiter richtig, dass die GmbH nur dann Gelder an den TSV ausschütten kann, wenn sie vorher entsprechende Gewinne gemacht hat?

Ich würde mich über qualifizierte Antworten sehr freuen, vor allem dann, wenn die Fragen mit "nein" beantwortet werden können.

Nein, das ist nicht richtig. Wie du dem Protokoll der JHV vom 2. September 2013 entnehmen kannst (steht auf der Vereinshomepage), ist eine Konstruktion geplant, nach der die GmbH ohne Umweg über den Verein direkt an Kölmel zahlt. Es soll wohl ein Gesellschafterbeschluss gefasst werden, mit dem die GmbH beauftragt und verpflichtet wird, eine entsprechende Vereinbarung mit Kölmel zu schließen. Kölmel erklärt dem TSV gegenüber einen Rangrücktritt; die Gegenleistung wird von der GmbH erbracht.
Mit Zitat antworten
  #325  
Alt 03.01.2014, 11:19
rocker rocker ist offline
Veteran
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 1.155
Abgegebene Danke: 1.762
Erhielt 838 Danke für 302 Beiträge
Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen

Ist es weiter richtig, dass die GmbH nur dann Gelder an den TSV ausschütten kann, wenn sie vorher entsprechende Gewinne gemacht hat?
Die Auszahlung der 15 % an Kölmel hat mit dem Gewinn nicht direkt zu tun. Technisch gibt es zwei Möglichkeiten. Alemannia kann mit der DFL vereinbaren, dass bei Auszahlung der Fernsehgelder von dort aus 15 % an Kölmel und 85 % auf das Vereinskonto gehen. Alemannia kann aber auch die kompletten 100 % überwiesen bekommen, muss dann nach Eingang des Betrages 15 % an Kölmel schicken.
Natürlich schmälert die Weiterleitung der 15 % das Budget der Alemannia und auch einen eventuellen Gewinn. Da müssen wir jedoch mit leben.
Mit Zitat antworten
  #326  
Alt 03.01.2014, 11:24
tivolino tivolino ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 15.08.2007
Beiträge: 5.505
Abgegebene Danke: 5.226
Erhielt 10.383 Danke für 3.030 Beiträge
Zitat:
Zitat von rocker Beitrag anzeigen
Die Auszahlung der 15 % an Kölmel hat mit dem Gewinn nicht direkt zu tun. Technisch gibt es zwei Möglichkeiten. Alemannia kann mit der DFL vereinbaren, dass bei Auszahlung der Fernsehgelder von dort aus 15 % an Kölmel und 85 % auf das Vereinskonto gehen. Alemannia kann aber auch die kompletten 100 % überwiesen bekommen, muss dann nach Eingang des Betrages 15 % an Kölmel schicken.
Natürlich schmälert die Weiterleitung der 15 % das Budget der Alemannia und auch einen eventuellen Gewinn. Da müssen wir jedoch mit leben.
Was du schreibst, stimmt nur, wenn du mit "Alemannia" die GmbH und nicht den Verein und mit "Vereinskonto" nicht das Vereinskonto, sondern das GmbH-Konto meinst.
Mit Zitat antworten
  #327  
Alt 03.01.2014, 11:29
Benutzerbild von Blackthorne
Blackthorne Blackthorne ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 6.593
Abgegebene Danke: 1.045
Erhielt 3.112 Danke für 1.106 Beiträge
Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Nein, das ist nicht richtig. Wie du dem Protokoll der JHV vom 2. September 2013 entnehmen kannst (steht auf der Vereinshomepage), ist eine Konstruktion geplant, nach der die GmbH ohne Umweg über den Verein direkt an Kölmel zahlt. Es soll wohl ein Gesellschafterbeschluss gefasst werden, mit dem die GmbH beauftragt und verpflichtet wird, eine entsprechende Vereinbarung mit Kölmel zu schließen. Kölmel erklärt dem TSV gegenüber einen Rangrücktritt; die Gegenleistung wird von der GmbH erbracht.
Was sagt denn das Finanzamt zu einer derartigen Konstruktion? Ist dazu auch etwas gesagt worden?

Ich bin selbst geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH. Wenn die GmbH meine Schulden bezahlt, wird das Finanzamt das als Gewinnausschüttung sehen, da kann ich so viele Gesellschafterbeschlüsse vorlegen wie ich will.
__________________
Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts

Geändert von Blackthorne (03.01.2014 um 12:15 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #328  
Alt 03.01.2014, 12:23
Benutzerbild von Harvey Specter
Harvey Specter Harvey Specter ist offline
Stammposter
 
Registriert seit: 10.10.2012
Beiträge: 797
Abgegebene Danke: 344
Erhielt 1.022 Danke für 361 Beiträge
Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Ich habe mal eine Frage an die Steuerberater und/oder sonstigen in Steuerdingen kundigen Menschen hier im Forum.

Unterstellen wir mal den Fall, dass es uns tatsächlich gelingt, in die 2. Liga aufzusteigen, so dass dann 15 % der Fernsehgelder an Kölmel gezahlt werden müssen.

Schuldner ist der TSV, der Eigentümer der GmbH, die die Fernsehgelder bekommt.

Ist es richtig, dass die GmbH zunächst entsprechende Gelder an den TSV ausschütten muss, damit der dann gegenüber Kölmel die Schuld begleichen kann? Ist es richtig, dass dann in etwa eine doppelt so hohe Summe ausgeschüttet werden muss, also etwa 30 % der Fernsehgelder, damit nach Steuern 15 % übrig bleiben?

Ist es weiter richtig, dass die GmbH nur dann Gelder an den TSV ausschütten kann, wenn sie vorher entsprechende Gewinne gemacht hat?

Ich würde mich über qualifizierte Antworten sehr freuen, vor allem dann, wenn die Fragen mit "nein" beantwortet werden können.

Frohes neues Jahr!

Die Thematik hatten wir doch schon und haben sie thematisiert.

Vorab: @tivolino: Wenn es so in dem Protokoll steht, hast Du zwar recht, doch in der Versammlung selbst hat Terbrack noch ausdrücklich auf Rückfrage bestätigt, dass die GmbH dann zukünftig (in den beiden höchsten Liga) Gewinne machen muss, damit Ausschüttungen laufen können. Die 'Abtretung' wurde in der Versammlung m.E. nach nicht thematisiert.

These 1: GmbH hat ein ausgeglichenes Ergebnis, d.h. Erträge und Aufwand sind gleich hoch, dann fallen keine Steuern an (nicht abziehbare Betriebsausgaben und anderer Kram nicht berücksichtigt). Wenn dann TV-Gelder i.H.v. EUR 6,6 Mio. angefallen wären, wären Kölmel 15%, also EUR 1,0 Mio. abgetreten worden. Somit folgt, dass die GmbH in dem Fall zwar ein ausgeglichenes Ergebnis (denn die GmbH muss trotzdem die EUR 6,6 Mio. an TV-Geldern berücksichtigen), aber eine Liquiditätsunterdeckung von EUR 1,0 Mio. hätte und gleichzeitig eine Forderung gegenüber dem TSV.
Der TSV wiederum hat die Verbindlichkeiten gegenüber Kölmel von mehr als EUR 2 Mio. und hätte dann noch zusätzlich EUR 1,0 Mio. Verbindlichkeiten gegenüber der GmbH.
Dies hätte zur Folge, dass der TSV wieder in neue Überschuldungsprobleme rutschen würde und bei der GmbH die Frage nach der Werthaltigkeit der Forderung gegenüber dem TSV bestehen würde. Im ungünstigsten Fall, könnten Insolvenzsachverhalte beim TSV und bei der GmbH entstehen (Ausbuchung der Forderung bei der GmbH und somit Verlust).

These 2: GmbH macht Verluste. Tja, viel brauchen wir dann nicht weiter nachzudenken. Die GmbH hat dann noch größere Liquiditätsprobleme und alles sieht noch schlechter aus.

These 3: Gewinne müssen her! Wenn wir grob von einer Ertragsteuerbelastung bei der GmbH von 33,3% ausgehen würden, würde bei einem Gewinn vor Steuern von EUR 1,5 Mio. ca. EUR 0,5 Mio. an Steuern anfallen und der Jahresüberschuss würde EUR 1,0 Mio. betragen (nur so am Rand: die Liquidität wäre dann bei der GmbH ausgeglichen, denn der Überhang des Gewinns steht der offenen Forderungen gegenüber dem TSV gegenüber). Jetzt kommt eine fiese Hürde: Wenn die GmbH zu Drittligazeiten schon darauf geachtet hat, dass das Eigenkapital nicht angegriffen ist (z.B. durch Verluste), könnte sie den Jahresüberschuss dann den Gesellschafter TSV ausschütten (hier wiederum keine Berücksichtigung von KapESt! Ansonsten Ausschüttungssperren.). Der TSV würde die Liquidität erhalten und direkt verwenden, um seine Schulden gegenüber der GmbH in gleicher Höhe zu begleichen.
In dem Fall hat nach der Vorgehensweise der TSV dann weiterhin nur die Schuld gegenüber Kölmel und die GmbH hat eine ausgeglichene Liquidität und keine Forderung mehr gegenüber dem TSV.

Dabei kommt mir jedoch eine Frage, die ich spontan selber nicht auf die Reihe bekomme. Was passiert eigentlich genau beim TSV? Per se ist dies ein Verein mit gewissen Besonderheiten. Die Kölmel-Schuld wird vermutlich erst abschließend nach Ablauf der zwölf Jahre "getilgt" sein, wenn dieser Zeitraum auch erfüllt wurde. Einen richtigen Leistungsaustausch zwischen Kölmel und dem TSV sehe ich bzgl. eines 'überschießenden' Betrages eigentlich nicht direkt. Auch stellt sich die Frage, ob direkt die ersten Verrechnungen die Schuld bilanziell vermindern oder erst später. Dies könnte noch interessant werden. Auch steuerliche Auswirkungen sind nicht zu überblicken, da die unterschiedlichen Bereiche (z.B. ideeller Bereich, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) getrennt werden müssten. Evtl. könnte sogar noch eine Steuerbelastung des TSV selber zu berücksichtigen sein, dass sollte dann aber im Rahmen der Planungen sauber erfolgen.

Kuriose Alternativen, die schon in der Vergangenheit hier ins Spiel gebracht wurden (z.B. Aufrechnung mit Sachen/Leistungen des TSV, die dieser vermutlich nie sinnvoll erbringen kann) sehe ich derzeit nicht. Hat mein grippales Hirn einen Denkfehler gemacht? Fragen beantwortet? Viel Spaß beim Diskutieren.

Ach ja, es muss natürlich wieder kommen: Wenn die Lizenz der GmbH in den TSV wieder zurücküberführt wird, wäre das Konstrukt natürlich deutlich klarer. Damit dann der TSV nicht in die Zahlungsunfähigkeit rutschen würde, müsste dieser auch zusätzliche Liquidität bekommen, die i.d.R. am einfachsten durch Gewinne entsteht und dies würde Kosteneinsparungen oder weitere Einnahmen bei der Saisonplanung vor der Saison bedeuten.
__________________
"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004]

Geändert von Harvey Specter (03.01.2014 um 12:28 Uhr)
Mit Zitat antworten
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Harvey Specter für den nützlichen Beitrag:
Blackthorne (03.01.2014), rocker (03.01.2014)
  #329  
Alt 03.01.2014, 12:51
Benutzerbild von Blackthorne
Blackthorne Blackthorne ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 6.593
Abgegebene Danke: 1.045
Erhielt 3.112 Danke für 1.106 Beiträge
Lieber Harvey,
auch dir alles Gute für' s neue Jahr.
Deine Ausführungen decken sich im Wesentlichen mit dem, was auch ich befürchte.
Ist denn sicher, dass der TSV bei einer Ausschüttung keine KapESt zahlen muss?
__________________
Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts
Mit Zitat antworten
  #330  
Alt 03.01.2014, 13:29
tivolino tivolino ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 15.08.2007
Beiträge: 5.505
Abgegebene Danke: 5.226
Erhielt 10.383 Danke für 3.030 Beiträge
Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Was sagt denn das Finanzamt zu einer derartigen Konstruktion? Ist dazu auch etwas gesagt worden?

Ich bin selbst geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH. Wenn die GmbH meine Schulden bezahlt, wird das Finanzamt das als Gewinnausschüttung sehen, da kann ich so viele Gesellschafterbeschlüsse vorlegen wie ich will.
Die GmbH bezahlt die Schulden doch gar nicht. Wie ich es verstanden habe, bleibt Kölmels Forderung an den TSV für x+12 Jahre in unveränderter Höhe bestehen. Danach wird daraus ein endgültiger (und dann steuerpflichtiger?) Forderungsverzicht.
Mit Zitat antworten
  #331  
Alt 03.01.2014, 13:36
tjangoxxl tjangoxxl ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 7.635
Abgegebene Danke: 895
Erhielt 9.835 Danke für 3.330 Beiträge
Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Was du schreibst, stimmt nur, wenn du mit "Alemannia" die GmbH und nicht den Verein und mit "Vereinskonto" nicht das Vereinskonto, sondern das GmbH-Konto meinst.
Kurze Frage, bekommen wir, also die GmbH überhaupt ein Konto?
Mit Zitat antworten
  #332  
Alt 03.01.2014, 13:44
Benutzerbild von Blackthorne
Blackthorne Blackthorne ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 6.593
Abgegebene Danke: 1.045
Erhielt 3.112 Danke für 1.106 Beiträge
Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Die GmbH bezahlt die Schulden doch gar nicht. Wie ich es verstanden habe, bleibt Kölmels Forderung an den TSV für x+12 Jahre in unveränderter Höhe bestehen. Danach wird daraus ein endgültiger (und dann steuerpflichtiger?) Forderungsverzicht.
Wer bekommt denn die Fernsehgelder - die GmbH.
Wie kommen 15 Prozent davon zu Kölmel?
Genau das ist doch das Problem.
__________________
Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts
Mit Zitat antworten
  #333  
Alt 03.01.2014, 14:22
Benutzerbild von Letzter Mann
Letzter Mann Letzter Mann ist offline
Experte
 
Registriert seit: 09.08.2007
Beiträge: 964
Abgegebene Danke: 749
Erhielt 596 Danke für 269 Beiträge
Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Wer bekommt denn die Fernsehgelder - die GmbH.
Wie kommen 15 Prozent davon zu Kölmel?
Genau das ist doch das Problem.
Zitat aus dem Protokoll der JHV:
"... verpflichtet sich der TSV ... dass auf Ebene der .. GmbH ein Gesellschafterbeschluss gefasst wird, aufgrund dessen die GmbH Rechte aus TV-Vermarktung i.H.v. jährlich 15%... an eine Gesellschaft von Herrn Prof. Dr. Kölmel abtritt."

Wenn jetzt jemand weiß, wie eine solche Abtretung bilanz- und steuerrechtlich zu bewerten ist, hätten wir ja die Antwort
__________________
Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur viel zu selten dazu...
Mit Zitat antworten
  #334  
Alt 19.08.2014, 12:52
Benutzerbild von DerPaul
DerPaul DerPaul ist offline
Experte
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 1.115
Abgegebene Danke: 1.319
Erhielt 859 Danke für 330 Beiträge
Es gibt also ein Urteil:

http://www.alemannia-aachen.de/aktue...eendet-22391c/

Wieso musste es denn ein Urteil geben, obwohl ein Vergleich geschlossen wurde??
Mit Zitat antworten
  #335  
Alt 19.08.2014, 13:01
Benutzerbild von AndreAC
AndreAC AndreAC ist offline
Veteran
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 1.583
Abgegebene Danke: 289
Erhielt 1.350 Danke für 379 Beiträge
Soweit ich weiß, sollte das Urteil vor Inkrafttreten des Vergleichs abgewartet werden, bevor nachher (wenn Kölmel irgendwann sein erstes Geld bekommt) der Vorwurf aufkommt, der Vergleich wäre ein Fehler gewesen, denn man hätte den Prozess sicher doch noch irgendwie gewinnen können (oder der zu zahlende Betrag wäre so gering ausgefallen, dass der Vergleich nicht nötig gewesen wäre).
Mit Zitat antworten
  #336  
Alt 19.08.2014, 13:08
Benutzerbild von ACUnited
ACUnited ACUnited ist gerade online
Foren-Guru
 
Registriert seit: 02.08.2007
Beiträge: 2.473
Abgegebene Danke: 363
Erhielt 941 Danke für 366 Beiträge
Zitat:
Zitat von DerPaul Beitrag anzeigen
Es gibt also ein Urteil:

http://www.alemannia-aachen.de/aktue...eendet-22391c/

Wieso musste es denn ein Urteil geben, obwohl ein Vergleich geschlossen wurde??
So hat man eine durch gerichtliches Urteil festgesetzte, genau bestimmte Summe. Alemannia weiß jetzt, was der außergerichtliche "Deal" mit Kölmel Wert ist und Kölmel hat einen Vollstreckungstitel, bei dem die Vollstreckung allerdings nicht durchgeführt wird aufgrund des außergerichtlichen Vergleichs, außer wenn Alemannia die Vereinbarungen des Deals (TV-Geld-% in den höheren Ligen bei Aufstieg) nicht einhält; dann könnte Kölmel mit dem Urteil kommen und sagen: Her mit den 1,3 Mio € und zwar sofort!

Gerichtlich: konkreter Titel erwirkt...
Außergerichtlich: Vollstreckung des Titels (d.h. sofortige Zahlung der 1,3 Mio) aufgrund der Vereinbarung im Vorfeld ausgesetzt...

Geändert von ACUnited (19.08.2014 um 13:12 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #337  
Alt 19.08.2014, 13:15
Benutzerbild von blue_lagoon
blue_lagoon blue_lagoon ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 8.594
Abgegebene Danke: 2.986
Erhielt 3.436 Danke für 1.606 Beiträge
Zitat:
Zitat von ACUnited Beitrag anzeigen
So hat man eine durch gerichtliches Urteil festgesetzte, genau bestimmte Summe. Alemannia weiß jetzt, was der außergerichtliche "Deal" mit Kölmel Wert ist und Kölmel hat einen Vollstreckungstitel, bei dem die Vollstreckung allerdings nicht durchgeführt wird aufgrund des außergerichtlichen Vergleichs, außer wenn Alemannia die Vereinbarungen des Deals (TV-Geld-% in den höheren Ligen bei Aufstieg) nicht einhält; dann könnte Kölmel mit dem Urteil kommen und sagen: Her mit den 1,3 Mio € und zwar sofort!

Gerichtlich: konkreter Titel erwirkt...
Außergerichtlich: Vollstreckung des Titels (d.h. sofortige Zahlung der 1,3 Mio) aufgrund der Vereinbarung im Vorfeld ausgesetzt...
Hat denn so ein außergerichtlicher Vergleich für Kölmel in irgendeiner Art und Weise verbindlichen Charakter?
Oder kann er je nach Tageslaune sagen "Nö, doch nicht, Zahlemann, und zwar JETZT" ?
__________________
Wer sich angesprochen fühlt, ist gemeint. 😉😘
Mit Zitat antworten
  #338  
Alt 19.08.2014, 13:35
tivolino tivolino ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 15.08.2007
Beiträge: 5.505
Abgegebene Danke: 5.226
Erhielt 10.383 Danke für 3.030 Beiträge
Zitat:
Zitat von ACUnited Beitrag anzeigen
So hat man eine durch gerichtliches Urteil festgesetzte, genau bestimmte Summe. Alemannia weiß jetzt, was der außergerichtliche "Deal" mit Kölmel Wert ist und Kölmel hat einen Vollstreckungstitel, bei dem die Vollstreckung allerdings nicht durchgeführt wird aufgrund des außergerichtlichen Vergleichs, außer wenn Alemannia die Vereinbarungen des Deals (TV-Geld-% in den höheren Ligen bei Aufstieg) nicht einhält; dann könnte Kölmel mit dem Urteil kommen und sagen: Her mit den 1,3 Mio € und zwar sofort!

Gerichtlich: konkreter Titel erwirkt...
Außergerichtlich: Vollstreckung des Titels (d.h. sofortige Zahlung der 1,3 Mio) aufgrund der Vereinbarung im Vorfeld ausgesetzt...
Leg auf die 1,3 Millionen noch ein gutes Milli****** an Zinsen drauf, dann passt es ungefähr.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu tivolino für den nützlichen Beitrag:
ACUnited (19.08.2014)
  #339  
Alt 19.08.2014, 13:46
Benutzerbild von Wolfgang
Wolfgang Wolfgang ist offline
Privat Account Admin
 
Registriert seit: 31.07.2007
Beiträge: 2.853
Abgegebene Danke: 599
Erhielt 4.105 Danke für 1.040 Beiträge
Zitat:
Zitat von blue_lagoon Beitrag anzeigen
Hat denn so ein außergerichtlicher Vergleich für Kölmel in irgendeiner Art und Weise verbindlichen Charakter?
So "verbindlich" wie andere Verträge auch.
__________________
Leute, die zu nichts fähig sind, sind zu allem fähig.
(John Steinbeck, USA - Nobelpreisträger für Literatur 1962)
Mit Zitat antworten
  #340  
Alt 19.08.2014, 13:53
Benutzerbild von AIXtremist
AIXtremist AIXtremist ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 13.08.2009
Beiträge: 9.027
Abgegebene Danke: 4.132
Erhielt 1.777 Danke für 854 Beiträge
Zitat:
Zitat von blue_lagoon Beitrag anzeigen
Hat denn so ein außergerichtlicher Vergleich für Kölmel in irgendeiner Art und Weise verbindlichen Charakter?
Oder kann er je nach Tageslaune sagen "Nö, doch nicht, Zahlemann, und zwar JETZT" ?
Nach Laune nicht, nur wenn - wie zuvor gesagt - der Vertragspartner Alemannia seine Leistungen nicht erfüllt und die Zahlungen ab Liga 2 nicht erbringt.

Wolfgang, wir wollen doch mal optimistisch bleiben und nicht den worst case annehmen
Mit Zitat antworten
Antwort

Werbung



Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:12 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
2007 - 2023 aachen arena
Impressum

Werbung