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  #101  
Alt 14.05.2018, 21:42
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Ich habe da einmal eine Frage :

Steht Alemannia als Ausbildungsverein eigentlich ein Teil der Ablösesumme zu ??? Unsere Freunde aus Essen haben in der Vergangenheit nicht unerheblich von den Wechseln des Herrn Özils finanziell profitiert.

Mark wünsche ich sportlich in Freiburg nur das Beste.
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  #102  
Alt 14.05.2018, 22:55
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Zitat:
Zitat von hodgepodge Beitrag anzeigen
Ich habe da einmal eine Frage :

Steht Alemannia als Ausbildungsverein eigentlich ein Teil der Ablösesumme zu ??? Unsere Freunde aus Essen haben in der Vergangenheit nicht unerheblich von den Wechseln des Herrn Özils finanziell profitiert.

Mark wünsche ich sportlich in Freiburg nur das Beste.
Es wird bei jedem Wechsel mit Ablöse ein Solidaristätsbeitrag von 5% der Ablösesumme an die Ausbildungsvereine fällig. Diese teilen sich die 5% nach folgendem Schlüssel auf:
– Spielzeit seines 12. Geburtstags: 5% (d.h. 0,25% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 13. Geburtstags: 5% (d.h. 0,25% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 14. Geburtstags: 5% (d.h. 0,25% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 15. Geburtstags: 5% (d.h. 0,25% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 16. Geburtstags: 10% (d.h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 17. Geburtstags: 10% (d.h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 18. Geburtstags: 10% (d.h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 19. Geburtstags: 10% (d.h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 20. Geburtstags: 10% (d.h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 21. Geburtstags: 10% (d.h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 22. Geburtstags: 10% (d.h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 23. Geburtstags: 10% (d.h. 0,5% der Gesamtentschädigung)


Da Mark von seinem 16. - 20. Lebensjahr bei uns war, haben wir Anspruch auf 40% von den 5%, also 2% der Transfersumme. Wenn man annimmt, dass Flekken vermutlich > 500k Ablöse kostet, kann man davon schon einmal 1-2 Pyroeinlagen bezahlen

Quelle

Geändert von Tommytb (14.05.2018 um 22:59 Uhr)
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hodgepodge (15.05.2018), Michi Müller (15.05.2018), Wissquass (15.05.2018)
  #103  
Alt 15.05.2018, 08:41
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Zitat:
Zitat von Tommytb Beitrag anzeigen
"Dieses Reglement enthält die allgemeingültigen und verbindlichen Be- stimmungen bezüglich Status von Spielern, deren Spielberechtigung im Rahmen des organisierten Fußballs und deren Transfer zwischen Vereinen unterschiedlicher Verbände."

nix gibts
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  #104  
Alt 15.05.2018, 10:27
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Laut BLÖD sogar 800.000€ , demnach wären unerwartete 16.000€ drin:

https://www.bild.de/sport/fussball/m...7668.bild.html

Zitat:
Zitat von Tommytb Beitrag anzeigen
Es wird bei jedem Wechsel mit Ablöse ein Solidaristätsbeitrag von 5% der Ablösesumme an die Ausbildungsvereine fällig. Diese teilen sich die 5% nach folgendem Schlüssel auf:
– Spielzeit seines 12. Geburtstags: 5% (d.h. 0,25% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 13. Geburtstags: 5% (d.h. 0,25% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 14. Geburtstags: 5% (d.h. 0,25% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 15. Geburtstags: 5% (d.h. 0,25% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 16. Geburtstags: 10% (d.h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 17. Geburtstags: 10% (d.h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 18. Geburtstags: 10% (d.h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 19. Geburtstags: 10% (d.h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 20. Geburtstags: 10% (d.h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 21. Geburtstags: 10% (d.h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 22. Geburtstags: 10% (d.h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 23. Geburtstags: 10% (d.h. 0,5% der Gesamtentschädigung)


Da Mark von seinem 16. - 20. Lebensjahr bei uns war, haben wir Anspruch auf 40% von den 5%, also 2% der Transfersumme. Wenn man annimmt, dass Flekken vermutlich > 500k Ablöse kostet, kann man davon schon einmal 1-2 Pyroeinlagen bezahlen

Quelle
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  #105  
Alt 15.05.2018, 11:49
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Kai Havertz

Nächster richtig großer Zahltag wird dann sein, wenn Havertz von Leverkusen transferiert wird. Das könnte bei der heutigen Entwicklung des Transfermarkts schnell in die Özildimension gehen.

Mal sehen, wieviel Holtby beim möglichen HSV-Weggang einspielt. Moritz zum FCK zum HSV ja leider ablösefrei...
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  #106  
Alt 15.05.2018, 12:28
twickenham twickenham ist offline
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noch mal: es gibt keine entschädigung. die fifa regularien gelten nur bei einem wechsel von einem verband in einen anderen. wie bei özil von deutschland nach spanien nach england. da müsste den havertz schon eine mannschaft aus dem ausland holen.
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BigAl (15.05.2018), Wissquass (15.05.2018)
  #107  
Alt 15.05.2018, 14:34
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Zitat:
Zitat von twickenham Beitrag anzeigen
noch mal: es gibt keine entschädigung. die fifa regularien gelten nur bei einem wechsel von einem verband in einen anderen. wie bei özil von deutschland nach spanien nach england. da müsste den havertz schon eine mannschaft aus dem ausland holen.
Danke für die Klarstellung, ist mir durchgerutscht. Auslandswechsel bei Havertz würde ich mittelfristig nicht ausschließen. Wenn der nächstes Jahr so weiterspielt, dann bekommen das auch die Talentspäher aus UK mit. Und mit Klopp, Wagner, Farke und Mislintat sind ja nicht wenig deutsche Trainer und Scoutingexperten dort...warten wir es ab.
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  #108  
Alt 15.05.2018, 14:47
twickenham twickenham ist offline
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uuund ich hab mich vertan. der dfb hat die gleichen regeln für sich beschlossen: https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam...ger_german.pdf

also her mit der kohle
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  #109  
Alt 15.05.2018, 15:13
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Zitat:
Zitat von twickenham Beitrag anzeigen
uuund ich hab mich vertan. der dfb hat die gleichen regeln für sich beschlossen: https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam...ger_german.pdf

also her mit der kohle
Über welchen Spieler reden wir hier eingentlich? Flekken, Havertz, Holtby oder wen?

Zudem ist mir immer noch nicht genau ersichtlich, ob wir tatsächlich Geld für Spieler wie Flekken oder Holtby bekommen können.

Wenn ich das richtig interpretiere, gibt es für Spieler, die innerhalb des Bereichs des Verbandes des DFB wechseln, nur dann anteilig eine Ausbildungsentschädigung für die ausbildenden Vereine, wenn die Spieler ihren ersten Profivertrag unterzeichnen.

Das trifft aber bei Holtby und Flekken nicht zu, es sei denn, sie wechseln zu einem Verein eines anderen Verbandes:


65
Ausbildungsentschädigung
1
Zweck
1.
Training und Ausbildung eines Spielers finden im Alter zwischen 12 und
23 Jahren statt. Grundsätzlich gilt, dass eine Ausbildungsentschädigung bis
zum Alter von 23 Jahren für die bis zum Alter von 21 Jahren geleistete
Ausbildung fällig ist, ausser es ist offensichtlich, dass ein Spieler seine Aus-
bildungszeit vor seinem 21. Geburtstag beendet hat. In diesem Fall wird die
Entschädigung bis zum Ende der Spielzeit geschuldet, in der der Spieler das
Alter von 23 Jahren erreicht; die Berechnung der Entschädigungssumme
bezieht sich jedoch auf die Jahre zwischen dem 12. Geburtstag des Spielers
und dem Alter, in dem der Spieler seine Ausbildung tatsächlich abgeschlossen
hat.
2.
Die Ausbildungsentschädigung wird unbeschadet einer Entschädigung für
Vertragsbruch geschuldet.
2
Bezahlung der Ausbildungsentschädigung
1.
Eine Ausbildungsentschädigung wird geschuldet:
i.
wenn der Spieler zum ersten Mal als Berufsspieler registriert wird oder
ii.
ein Berufsspieler zwischen Vereinen transferiert wird (vor oder nach
Ablauf seines Vertrags), die nicht denselben Verbänden angehören,

wobei die Registrierung oder der Transfer vor dem Ende der Spielzeit erfolgen
muss, in der der Spieler 23 Jahre alt wird.

66
2.
Eine Ausbildungsentschädigung wird nicht geschuldet:
i.
wenn der ehemalige Verein den Vertrag ohne triftigen Grund auflöst
(unbeschadet der Ansprüche der früheren Vereine) oder
ii. der Spieler zu einem Verein der Kategorie 4 transferiert wird oder
iii. ein Berufsspieler bei einem Wechsel reamateurisiert wird.
3
Verpflichtung zur Bezahlung einer Ausbildungsentschädigung
1.
Wenn ein Spieler zum ersten Mal als Berufsspieler registriert wird, hat der
Verein, für den der Spieler registriert wird, allen Vereinen, bei denen der
Spieler registriert gewesen ist (gemäss den im Spielerpass enthaltenen
Aufzeichnungen über die Karriere des Spielers) und die ab der Spielzeit, in der
der Spieler 12 Jahre alt geworden ist, zu seiner Ausbildung beigetragen haben,
innerhalb von 30 Tagen nach der Registrierung eine Ausbildungsentschädigung
zu zahlen.
Die Entschädigung wird auf einer Pro*Rata*Basis gemäss der
Ausbildungsdauer berechnet, die der Spieler bei den betreffenden Vereinen
verbracht hat. Bei späteren Wechseln als Berufsspieler ist vom neuen Verein
nur für die Zeitdauer, während der der Spieler vom betreffenden Verein ausge
-
bildet worden ist, eine Ausbildungsentschädigung an den ehemaligen Verein
zu entrichten.
2.
In beiden Fällen gilt für die Bezahlung der Ausbildungsentschädigung eine
Frist von 30 Tagen ab der Registrierung des Berufsspielers durch den neuen
Verband.
3.
Ein Verband hat Anspruch auf die Ausbildungsentschädigung, die im Grunde
genommen einem seiner Mitgliedsvereine zustünde, sofern er nachweisen kann,
dass der betreffende Verein, bei dem der Berufsspieler registriert war und aus
-
gebildet wurde, nicht mehr am organisierten Fussball teilnimmt und/oder nicht
mehr existiert, insbesondere wegen Konkurs, Liquidation, Auflösung oder
Verlust der Mitgliedschaft. Die Ausbildungsentschädigung ist für die Jugend-
Förderungsprogramme des/der entsprechenden Verbandes/Verbände
zweckbestimmt
__________________
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  #110  
Alt 15.05.2018, 15:15
Carsten Carsten ist offline
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Zitat:
Zitat von AC-support-CH Beitrag anzeigen
Nächster richtig großer Zahltag wird dann sein, wenn Havertz von Leverkusen transferiert wird. Das könnte bei der heutigen Entwicklung des Transfermarkts schnell in die Özildimension gehen.

Mal sehen, wieviel Holtby beim möglichen HSV-Weggang einspielt. Moritz zum FCK zum HSV ja leider ablösefrei...



Havertz war allerdings zu jung als er nach Leverkusen gegangen ist, da wird die Alemannia leider keinen Cent bekommen.
Zitat:
Dieser Solidaritätsbeitrag wird im Verhältnis zu der Anzahl von Jahren
(Berechnung auf einer Pro-Rata-Basis, falls weniger als ein Jahr), die der Spieler
zwischen den Spielzeiten seines 12. und 23. Geburtstags bei den jeweiligen
Vereinen verbracht hat
Sollten die Daten bei wikipedia stimmen war er auch nur eine Saison bei der Alemannia und ist dann mit 11 Jahren bereits weiter nach Leverkusen.
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  #111  
Alt 15.05.2018, 15:35
twickenham twickenham ist offline
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Zitat:
Zitat von Oche_Alaaf_1958 Beitrag anzeigen
Über welchen Spieler reden wir hier eingentlich? Flekken, Havertz, Holtby oder wen?

Zudem ist mir immer noch nicht genau ersichtlich, ob wir tatsächlich Geld für Spieler wie Flekken[SIZE=2] oder Holtby bekommen können.

Wenn ich das richtig interpretiere, gibt es für Spieler, die innerhalb des Bereichs des Verbandes des DFB wechseln, nur dann anteilig eine Ausbildungsentschädigung für die ausbildenden Vereine, wenn die Spieler ihren ersten Profivertrag unterzeichnen.

Das trifft aber bei Holtby und Flekken nicht zu, es sei denn, sie wechseln zu einem Verein eines anderen Verbandes:
das meinte ich ursprünglich auch. beim dfb gibt es aber den solidaritätsmechanismus.

"21 Solidaritätsmechanismus
Wird ein Spieler vor Ablauf seines Vertrags transferiert, erhalten alle Vereine,
die zu seinem Training und seiner Ausbildung beigetragen haben, einen Teil
der Entschädigung, die an seinen ehemaligen Verein entrichtet wird (Solidaritätsbeitrag).
Die Bestimmungen zum Solidaritätsbeitrag sind in Anhang 5
dieses Reglements enthalten.

Anhang 5
Solidaritätsmechanismus
1 Solidaritätsbeitrag
Wechselt ein Berufsspieler während der Laufzeit seines Vertrags den Verein,
werden 5 % jeglicher an den ehemaligen Verein gezahlten Entschädigung,
mit Ausnahme der Ausbildungsentschädigung, vom Gesamtbetrag abgezogen,
die vom neuen Verein an die Vereine zu zahlen sind, die in früheren Jahren
zum Training und zur Ausbildung des betreffenden Spielers beigetragen
haben. Dieser Solidaritätsbeitrag wird im Verhältnis zu der Anzahl von Jahren
(Berechnung auf einer Pro-Rata-Basis, falls weniger als ein Jahr), die der Spieler
zwischen den Spielzeiten seines 12. und 23. Geburtstags bei den jeweiligen
Vereinen verbracht hat, wie folgt ermittelt:
– Spielzeit seines 12. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 13. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 14. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 15. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 16. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 17. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 18. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 19. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 20. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 21. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 22. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 23. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)"

das heißt wir kriegen echt was für flekken, wenn er ablöse bringt. holtby wird nicht wechseln.
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Folgender Benutzer sagt Danke zu twickenham für den nützlichen Beitrag:
Tommytb (15.05.2018)
  #112  
Alt 15.05.2018, 15:58
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Zitat:
Zitat von twickenham Beitrag anzeigen
das meinte ich ursprünglich auch. beim dfb gibt es aber den solidaritätsmechanismus.

"21 Solidaritätsmechanismus
Wird ein Spieler vor Ablauf seines Vertrags transferiert, erhalten alle Vereine,
die zu seinem Training und seiner Ausbildung beigetragen haben, einen Teil
der Entschädigung, die an seinen ehemaligen Verein entrichtet wird (Solidaritätsbeitrag).
Die Bestimmungen zum Solidaritätsbeitrag sind in Anhang 5
dieses Reglements enthalten.

Anhang 5
Solidaritätsmechanismus
1 Solidaritätsbeitrag
Wechselt ein Berufsspieler während der Laufzeit seines Vertrags den Verein,
werden 5 % jeglicher an den ehemaligen Verein gezahlten Entschädigung,
mit Ausnahme der Ausbildungsentschädigung, vom Gesamtbetrag abgezogen,
die vom neuen Verein an die Vereine zu zahlen sind, die in früheren Jahren
zum Training und zur Ausbildung des betreffenden Spielers beigetragen
haben. Dieser Solidaritätsbeitrag wird im Verhältnis zu der Anzahl von Jahren
(Berechnung auf einer Pro-Rata-Basis, falls weniger als ein Jahr), die der Spieler
zwischen den Spielzeiten seines 12. und 23. Geburtstags bei den jeweiligen
Vereinen verbracht hat, wie folgt ermittelt:
– Spielzeit seines 12. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 13. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 14. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 15. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 16. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 17. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 18. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 19. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 20. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 21. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 22. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 23. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)"

das heißt wir kriegen echt was für flekken, wenn er ablöse bringt. holtby wird nicht wechseln.
Wenn Flekken für nächste Saison noch einen Vertrag in Duisburg hatte, hast du recht.

ps.:https://www.bild.de/sport/fussball/m...7668.bild.html

Demnach 800.000 € Ablöse, hieße wie zuvor benannt dann tatsächlich 16.000 € für die Alemannia.

Können wir gebrauchen!
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  #113  
Alt 15.05.2018, 16:01
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Zitat:
Zitat von Oche_Alaaf_1958 Beitrag anzeigen
Demnach 800.000 € Ablöse, hieße wie zuvor benannt dann tatsächlich 16.000 € für die Alemannia.

Können wir gebrauchen!
Bleibt nur die Frage, wann genau wird der Transfer "verbucht"?
Verschwinden diese 16000 noch in der Insolvenzmasse der alten GmbH oder fallen sie der neuen GmbH in den Schoss?
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  #114  
Alt 15.05.2018, 16:51
Carsten Carsten ist offline
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Zitat:
Zitat von twickenham Beitrag anzeigen
das meinte ich ursprünglich auch. beim dfb gibt es aber den solidaritätsmechanismus.

"21 Solidaritätsmechanismus
Wird ein Spieler vor Ablauf seines Vertrags transferiert, erhalten alle Vereine,
die zu seinem Training und seiner Ausbildung beigetragen haben, einen Teil
der Entschädigung, die an seinen ehemaligen Verein entrichtet wird (Solidaritätsbeitrag).
Die Bestimmungen zum Solidaritätsbeitrag sind in Anhang 5
dieses Reglements enthalten.

Anhang 5
Solidaritätsmechanismus
1 Solidaritätsbeitrag
Wechselt ein Berufsspieler während der Laufzeit seines Vertrags den Verein,
werden 5 % jeglicher an den ehemaligen Verein gezahlten Entschädigung,
mit Ausnahme der Ausbildungsentschädigung, vom Gesamtbetrag abgezogen,
die vom neuen Verein an die Vereine zu zahlen sind, die in früheren Jahren
zum Training und zur Ausbildung des betreffenden Spielers beigetragen
haben. Dieser Solidaritätsbeitrag wird im Verhältnis zu der Anzahl von Jahren
(Berechnung auf einer Pro-Rata-Basis, falls weniger als ein Jahr), die der Spieler
zwischen den Spielzeiten seines 12. und 23. Geburtstags bei den jeweiligen
Vereinen verbracht hat, wie folgt ermittelt:
– Spielzeit seines 12. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 13. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 14. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 15. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 16. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 17. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 18. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 19. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 20. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 21. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 22. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 23. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5 % der Gesamtentschädigung)"

das heißt wir kriegen echt was für flekken, wenn er ablöse bringt. holtby wird nicht wechseln.

Das oben verlinkte Dokument vom DFB ist aber nur die deutschsprachige Version der FIFA Regularien. Im ersten Artikel steht auch folgendes:
Zitat:
1.
Dieses Reglement enthält die allgemeingültigen und verbindlichen
Bestimmungen bezüglich Status von Spielern, deren Spielberechtigung im
Rahmen des organisierten Fussballs und deren Transfer zwischen Vereinen
unterschiedlicher Verbände.
Wenn sich da in letzter Zeit nichts geändert hat gibts bei Wechseln innerhalb des DFB nur die Ausbildungsentschädigung und die wiederum gibts es nur bis ein Spieler 23 Jahre alt ist.
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Tommytb (15.05.2018), twickenham (15.05.2018)
  #115  
Alt 15.05.2018, 17:20
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Jau, ich denke mittlerweile auch, dass der Soli nur bei internationalen Wechseln fällig wird. Dies geht so auch aus diesem Interview hervor.

Geändert von Tommytb (15.05.2018 um 17:29 Uhr)
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  #116  
Alt 15.05.2018, 17:35
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Warum hat dann der RWE Knete bekommen?
Zitat:
Zitat von Oche_Alaaf_1958 Beitrag anzeigen
Über welchen Spieler reden wir hier eingentlich? Flekken, Havertz, Holtby oder wen?

Zudem ist mir immer noch nicht genau ersichtlich, ob wir tatsächlich Geld für Spieler wie Flekken oder Holtby bekommen können.

Wenn ich das richtig interpretiere, gibt es für Spieler, die innerhalb des Bereichs des Verbandes des DFB wechseln, nur dann anteilig eine Ausbildungsentschädigung für die ausbildenden Vereine, wenn die Spieler ihren ersten Profivertrag unterzeichnen.

Das trifft aber bei Holtby und Flekken nicht zu, es sei denn, sie wechseln zu einem Verein eines anderen Verbandes:


65
Ausbildungsentschädigung
1
Zweck
1.
Training und Ausbildung eines Spielers finden im Alter zwischen 12 und
23 Jahren statt. Grundsätzlich gilt, dass eine Ausbildungsentschädigung bis
zum Alter von 23 Jahren für die bis zum Alter von 21 Jahren geleistete
Ausbildung fällig ist, ausser es ist offensichtlich, dass ein Spieler seine Aus-
bildungszeit vor seinem 21. Geburtstag beendet hat. In diesem Fall wird die
Entschädigung bis zum Ende der Spielzeit geschuldet, in der der Spieler das
Alter von 23 Jahren erreicht; die Berechnung der Entschädigungssumme
bezieht sich jedoch auf die Jahre zwischen dem 12. Geburtstag des Spielers
und dem Alter, in dem der Spieler seine Ausbildung tatsächlich abgeschlossen
hat.
2.
Die Ausbildungsentschädigung wird unbeschadet einer Entschädigung für
Vertragsbruch geschuldet.
2
Bezahlung der Ausbildungsentschädigung
1.
Eine Ausbildungsentschädigung wird geschuldet:
i.
wenn der Spieler zum ersten Mal als Berufsspieler registriert wird oder
ii.
ein Berufsspieler zwischen Vereinen transferiert wird (vor oder nach
Ablauf seines Vertrags), die nicht denselben Verbänden angehören,

wobei die Registrierung oder der Transfer vor dem Ende der Spielzeit erfolgen
muss, in der der Spieler 23 Jahre alt wird.

66
2.
Eine Ausbildungsentschädigung wird nicht geschuldet:
i.
wenn der ehemalige Verein den Vertrag ohne triftigen Grund auflöst
(unbeschadet der Ansprüche der früheren Vereine) oder
ii. der Spieler zu einem Verein der Kategorie 4 transferiert wird oder
iii. ein Berufsspieler bei einem Wechsel reamateurisiert wird.
3
Verpflichtung zur Bezahlung einer Ausbildungsentschädigung
1.
Wenn ein Spieler zum ersten Mal als Berufsspieler registriert wird, hat der
Verein, für den der Spieler registriert wird, allen Vereinen, bei denen der
Spieler registriert gewesen ist (gemäss den im Spielerpass enthaltenen
Aufzeichnungen über die Karriere des Spielers) und die ab der Spielzeit, in der
der Spieler 12 Jahre alt geworden ist, zu seiner Ausbildung beigetragen haben,
innerhalb von 30 Tagen nach der Registrierung eine Ausbildungsentschädigung
zu zahlen.
Die Entschädigung wird auf einer Pro*Rata*Basis gemäss der
Ausbildungsdauer berechnet, die der Spieler bei den betreffenden Vereinen
verbracht hat. Bei späteren Wechseln als Berufsspieler ist vom neuen Verein
nur für die Zeitdauer, während der der Spieler vom betreffenden Verein ausge
-
bildet worden ist, eine Ausbildungsentschädigung an den ehemaligen Verein
zu entrichten.
2.
In beiden Fällen gilt für die Bezahlung der Ausbildungsentschädigung eine
Frist von 30 Tagen ab der Registrierung des Berufsspielers durch den neuen
Verband.
3.
Ein Verband hat Anspruch auf die Ausbildungsentschädigung, die im Grunde
genommen einem seiner Mitgliedsvereine zustünde, sofern er nachweisen kann,
dass der betreffende Verein, bei dem der Berufsspieler registriert war und aus
-
gebildet wurde, nicht mehr am organisierten Fussball teilnimmt und/oder nicht
mehr existiert, insbesondere wegen Konkurs, Liquidation, Auflösung oder
Verlust der Mitgliedschaft. Die Ausbildungsentschädigung ist für die Jugend-
Förderungsprogramme des/der entsprechenden Verbandes/Verbände
zweckbestimmt
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  #117  
Alt 15.05.2018, 18:01
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Weil Özil erst von Bremen nach Real (Deutschland --> Spanien) und dann von Real zu Arsenal (Spanien --> England) gewechselt ist
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  #118  
Alt 26.10.2019, 23:11
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Mark hat heute für den SC beim Sieg über die Dosensöhne überzeugt, als Vertreter für den verletzten Stammkeeper Schwolow und in seinem ersten BL-Spiel: Gratuliere! Fand ihn bei uns in jungen Jahren schon sehr stark.

https://www.badische-zeitung.de/spor...178768786.html
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chris2010 (26.10.2019)
  #119  
Alt 26.10.2019, 23:18
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Zitat:
Zitat von Braveheart Beitrag anzeigen
Mark hat heute für den SC beim Sieg über die Dosensöhne überzeugt, als Vertreter für den verletzten Stammkeeper Schwolow und in seinem ersten BL-Spiel: Gratuliere! Fand ihn bei uns in jungen Jahren schon sehr stark.

https://www.badische-zeitung.de/spor...178768786.html



Kleine Korrektur: Mark Flekken durfte am letzten Spieltag der letzten Saison beim 5:1 gegen Nürnberg zum ersten Mal in der Ersten Liga ran. Dennoch natürlich Glückwunsch, 2 Spiele, 2 Siege, klingt gut...
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Braveheart (27.10.2019), Michi Müller (26.10.2019), Rodannia (27.10.2019)
  #120  
Alt 08.09.2021, 16:28
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https://www.kicker.de/van-gaal-macht...870905/artikel


Freut mich für ihn.
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Braveheart (09.09.2021), Heya Alemannia (10.09.2021), Rolli Kucharski (08.09.2021)
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