#1041
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Urteile bei denen der Auswärtsverein zahlen musste:
In der Regal wird das so gehandhabt. "Der 1. FC Union Berlin muss eine Geldstrafe in Höhe von 101.000 Euro bezahlen, weil seine Fans bei zwei Auswärtsspielen jede Menge verbotene Pyrotechnik abgebrannt haben. Das teilte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Montag in Frankfurt/Main nach einem Urteil des DFB-Sportgerichts mit." "Das erste von zwei ausstehenden Sportgerichtsurteilen des Deutschen Fußball-Bundes gegen Preußen Münster ist gefällt. Der Club muss 18.635 Euro für zwei größere Vergehen seiner Anhängerschaft beim Gastspiel am 27. August bei RW E zahlen" "Immer mal wieder zünden ultra-affine Fans von RB Leipzig Pyrotechnik. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Fußball-Bundesligisten nun wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro belegt. Vor Beginn des RB-Gastspiels bei Borussia Dortmund im Dezember 2023 hatten Leipziger Fans mindestens neun Rauchtöpfe im Gästeblock angezündet." |
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#1042
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Zumindest früher war es so, daß bei Zündeleien im Gästeblock vornehmlich der Gastverein latzen muß, der Heimverein aber wegen "nicht ausreichendem Ordnungsdienst" mit einen drüber bekommt.
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#1043
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Aber man muss aber auch bedenken Das 1 +2 Liga über die Dfl laufen (Eigene Regeln) ,3 Liga DFB ,haben so ihre eigenen Regeln,siehe bsw. Trikots
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#1044
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Kann erstmal nur die Regelung aus der Vorsaison wiedergeben.
Paragraf 107 "wird in Zusammenhang mit einem Spiel der Alemannia, feuerwerksähnliche Gegenstände gezündet, hat dies immer die Alemannia zu begleichen. Dort spielt dann keine Rolle ob es sich bei den zündelnden um Heim- oder Auswärtsfans handelt, ebenfalls spielt keine Rolle ob es sich beim Austragungsort um Heim- oder Gastspielstätte handelt.. Die Regelung bezieht sich ausnahmslos nur auf den Verein Alemannia Aachen. Bei anderen Vereinen siehe bitte Paragraf 112" *Achtung Ironie * |
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