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#1
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Der Wahlausschuss informiert - Kandidatenvorschläge für die JHV 2021
Folgende Kandidatenvorschläge sind beim Wahlausschuss eingegangen:
Kandidat______________Kandidatur als / für_____________vorgeschlagen durch Präsidiums-Wahl Thomas Gronen_________Präsident____________________Präsid ium Carsten Laschet_________Vizepräsident "Gronen"_________Präsidium Björn Jansen___________Schatzmeister "Gronen"_________Präsidium Alexander Hammer______Beisitzer "Gronen"_____________Präsidium Thomas Frings__________Beisitzer "Gronen"_____________Präsidium Ralf Hochscherff_________Präsident____________________M itglieder-Unterschriften & Verwaltungsrat Andreas Görtges_________Vizepräsident "Hochscherff"_____Mitglieder-Unterschriften & Verwaltungsrat Tobias Fischer___________Schatzmeister "Hochscherff"_____Mitglieder-Unterschriften & Verwaltungsrat Heiko Platz______________Beisitzer "Hochscherff"_________Mitglieder-Unterschriften & Verwaltungsrat Malte Fleischhauer________Beisitzer "Hochscherff"_________Mitglieder-Unterschriften & Verwaltungsrat Verwaltungsrats-Wahl Dr. Johannes Delheid_____Verwaltungsrat Liste Gremien_____Präsidium Hans-Peter Leisten_______Verwaltungsrat Liste Gremien_____Präsidium Alois Poquett____________Verwaltungsrat Liste Gremien_____Präsidium Gert Kempf_____________Verwaltungsrat Liste Gremien_____Verwaltungsrat Ercüment Dönmez________Verwaltungsrat Liste Abteilungen__Abteilung Frauenfußball Guido Goertz____________Verwaltungsrat Liste Abteilungen__Abteilung eSports Friedrich Jeschke_________Verwaltungsrat Liste Abteilungen__Abteilung eSports Thomas Minartz__________Verwaltungsrat Liste Abteilungen__Abteilung Frauenfußball Dieter Lübbers__________Verwaltungsrat Liste Mitglieder_____Mitglieder-Unterschriften Thomas Minartz_________Verwaltungsrat Liste Mitglieder_____Mitglieder-Unterschriften Mario Walter____________Verwaltungsrat Liste Mitglieder_____Mitglieder-Unterschriften Ehrenrats-Wahl Jens Dautzenberg________Ehrenrat____________________Prä sidium Werner Krause___________Ehrenrat____________________Präsi dium Josef "Jupp" Martinelli_____Ehrenrat____________________Präsidi um Heinz Maubach___________Ehrenrat____________________Präs idium Johannes Montanes_______Ehrenrat____________________Präsidi um Manfred Reinders_________Ehrenrat____________________Präsi dium Aufsichtsrats-Wahl - TSV Alemannia Aachen GmbH Holger Hansen__________Aufsichtsrat__________________Ehre nrat Dr. Oskar Ketteniß__________Aufsichtsrat__________________Eh renrat Marcel Moberz__________Aufsichtsrat__________________Mitg lieder-Unterschriften & Verwaltungsrat Osama Momen__________Aufsichtsrat__________________Mitgl ieder-Unterschriften & Verwaltungsrat Michael Schleiden________Aufsichtsrat__________________Prä sidium Johannes Wienands_______Aufsichtsrat__________________Präsi dium Der Wahlausschuss wird nun alle Nominierungen nach den satzungsgemäßen Bestimmungen prüfen. Der Wahlausschuss hat eine Liste mit allen Nominierten dem Präsidium zwecks formaler Prüfung (z. B. Vereinszugehörigkeit etc.) zukommen lassen. Folgende Vorschläge wurden durch den Wahlausschuss bereits in der Erstprüfung abgelehnt: Ercüment Dönmez (VR - Abteilungen - Benennung erfolgte nicht entsprechend der Nominierungsordnung) Guido Goertz (VR - Abteilungen - Wahl durch die Abteilung nach Fristende) Friedrich Jeschke (VR - Abteilungen - Wahl durch die Abteilung nach Fristende) Thomas Minartz (VR - Abteilungen - Benennung erfolgte nicht entsprechend der Nominierungsordnung -> bezieht sich ausschließlich auf den Vorschlag durch die Abteilung, nicht auf den Vorschlag durch die Mitglieder) Mario Walter (VR - Liste Mitglieder - zu wenige Unterschriften) Über den neuen Vorsitzenden des Wahlausschusses Rüdiger Coerdt wurden bereits alle Kandidaten über ihre Nominierung und den Beginn des Prüfungsverfahrens informiert. Das Ergebnis der Prüfung wird der Wahlausschuss nach Abschluss der Prüfung dem Präsidium sowie den Kandidaten mitteilen. Sollten in der Mitgliedschaft Fragen bestehen, so können diese an wahlausschuss@alemannia-aachen.de gerichtet werden. Der Wahlausschuss Geändert von Alemannia Wahlausschuss (27.09.2021 um 21:20 Uhr) |
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#2
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Kleiner technischer Hinweis: Innerhalb mancher Wörter ergeben sich Lücken. Diese kann man - auch bei "überkopieren" des korrekt geschriebenen Wortes - nicht berichtigen.
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#3
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#4
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Anträge oder dergleichen werden dem nicht abhelfen. Verbleiben folgende Alternativen: A Hoffen, dass die MV nicht stattfindet B Hoffen, dass ein VR-Mitglied ein Einsehen hat und die Wahl nicht annimmt C Kollektive Abwahl eines (eher Mitglieder-)Kandidatens Hintergrund: Wenn ich es bei der WA-Meldung richtig interpretiere, liegen aktuell 4 Gremienkandidaten vor, von denen 3 gewählt werden 0 Abteilungskandidaten vor 2 Mitgliederkandidaten vor Macht fünf VR-Mitglieder bei zustimmender Wahl. Dies ist nach 14.5 der Satzung die Mindestanzahl für die Beschlussfähigkeit des VR. Wenn die Zahl auf vier sinkt, ist der VR nicht beschlussfähig. Denkfehler?
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"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004] |
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Aix Trawurst (07.09.2021), Andreas (07.09.2021), HansRosenthal4ever (07.09.2021), Heinsberger LandEi (07.09.2021), Öcher Wellenbrecher (07.09.2021) |
#5
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Alemannia Aachen fällt zurück in alte Muster und Zeiten. Wer die Mitteilung des Wahlausschusses gesehen hat, stellt fest, dass ich als Kandidat der Alemannia Aachen esports-Abteilung als Kandidat für den Verwaltungsrat nominiert worden bin. Wie auch die Vertreter*innen der Alemannia Aachen Frauenfussball-Abteilung stehe ich nicht zur Wahl. Die Abteilungen Handball, Futsal, Volleyball und Leichtathletik haben gar keine Kandidierenden!
Das Präsidium von Alemannia Aachen hat die Jahreshauptversammlung auf den 02.10.2021 gelegt. Begründung: Corona. Für die Abteilungen gilt diese Begründung genauso: Orte finden, Hygienekonzept, fristgerecht einladen und Versammlung durchführen. Ebenfalls alles ehrenamtlich. Das Präsidium scheint das nicht berücksichtigt zu haben - will aber den Verwaltungsrat wählen am 02.10. Der größte Sportverein der Stadt Aachen ohne eine einzige Kandidatin oder einen Kandidaten der eigentlichen sportlichen Abteilung? Sorry, aber das ist doch nicht zu akzeptieren! Das ist ein Armutszeugnis. Leider findet sich dazu kein anderes Wort, denn die Kommunikation seitens des Präsidiums - welches sich ja sogar in Teilen der Widerwahl stellt (!) - ist gleich NULL. Neben der Weigerung den Beschluss der Mitglieder zur neuen Satzung umzusetzen, werden nun die Abteilungen ausgegrenzt. Hat man denen überhaupt bei den Durchführungen und organisatorischen Besonderheiten geholfen? Da wollen sich Leute zur erneuten Wahl stellen, die sagen "Wegen Corona war keine JHV möglich.", diesen Fakt aber den Abteilungen nicht zugestehen. Alemannia sollte, wie es unter dem noch amtierenden Präsidium begonnen hatte, zusammenarbeiten. Als das neue Präsidium seine Amtszeit begann, gab es KEINE Probleme. Wir saßen zusammen am Tisch. Wir haben konstruktiv und auf Augenhöhe im Sinne des Vereins gearbeitet. Aus dem Nichts dann ein solch ignorantes, fragwürdiges und spaltendes Verhalten. Hier rufe ich alle Alemannen auf, am 02.10. zur JHV zu kommen, Fragen zu stellen, euch einzulesen und vor allem euch mit den beiden Teams zu befassen, die zur Wahl stehen. Wir haben endlich eine Wahl zwischen zwei Teams um das Präsidium. Ich habe mich entschieden. Unschwer hier dazu zu stehen, dass ich Ralf Hochscherff die Chance gebe.
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#6
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So langsam bekomme ich vermutlich einen gewissen Überblick in den Vorgang.
Interessant erscheint hier ein historischer Abriss: 10.03.2021: Das Präsidium kündigt die MV zum 12.06.2021 an https://www.alemannia-aachen.de/aktu...2-6-2021-437H/ Zitat:
https://www.alemannia-aachen.de/aktu...-12-6-21-438q/ Zitat:
https://www.alemannia-aachen.de/aktu...formiert-440V/ Zitat:
https://www.alemannia-aachen.de/aktu...-10-2021-442o/ Zitat:
Und nun haben wir den Kladderadatsch! Der sehr nachvollziehbare Einwurf bzgl. der absehbaren Probleme für Mitgliederkandidaten hat in der Praxis dargelegt, dass ein Kandidat offensichtlich nicht genügend Unterschriften sammeln konnte. Quod erat demonstrandum. Dass es nun vornehmlich Abteilungskandidaten gerissen hat, könnte aufgrund der Pandemie evtl. auch absehbar gewesen sein und hätte allgemein vermieden werden müssen. Aber, wenn man sich schon nicht eingehender mit den monatelangen Ausarbeitungen einer Satzungskommission befasst, warum sollte es dann überraschen, wenn man sich vermutlich auch nicht über absehbare Probleme bei Kandidaturen im Sinne der Gleichheit und Demokratie in einem Sportverein eingehender Sorgen und Gedanken macht. Auf der anderen Seite erscheint dann das eigene Handeln etwas abgeschmackt. Ein Großteil der neuen/alten Präsidiumskandidaten hat sich einfach einmal selbst vorgeschlagen und zur Wahl aufgestellt. Ganz ehrlich, das finde ich ziemlich pietät- und einfallslos. Das wirkt doch fast so wie eine Selbstkrönung. Aber das wurde schon bei den letzten Wahlen vorexerziert, was es aber leider nicht wirklich besser macht. Zusammenfassend muss ich für mich feststellen, dass ich mich eigentlich wirklich sehr auf eine Wahl bei den kommenden Vorstandswahlen gefreut habe; aber strenggenommen habe ich eigentlich schon jetzt gar keine Wahl mehr.
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"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004] |
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a.tetzlaff (07.09.2021), greeny (10.09.2021), HansRosenthal4ever (07.09.2021), I LOV IT (08.09.2021), Öcher Wellenbrecher (07.09.2021), tivolino (07.09.2021) |
#7
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#8
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Präsidium und Verwaltungsrat haben mir auf eine E-Mail geantwortet und argumentieren, dass die Wahl überfällig ist und die Abteilungen ja vor dem 14.08.2021 (Stichtag Nominierung) ihre Versammlungen hätten abhalten sollen. Sie verweisen auch schlicht auf den Wahlausschuss, statt auf die Kernproblematik einzugehen.
Ich veröffentliche hier meine Antwort: Selbstverständlich ist die Zulassung der Kandidaten nicht Sache des Präsidiums oder Verwaltungsrates. In meiner E-Mail wurde die Tatsache angesprochen, dass die Abteilungen keine Vertreter*innen auf der Liste haben, vor allem weil es keine vorherigen Abteilungsversammlungen geben konnte. Zur Erinnerung: Zu dem Zeitpunkt im August waren noch Ferien. Andere Abteilungen haben ebenfalls diese Herausforderung wie das Präsidium selber. Thomas Gronen hat selber am 14.08.2021 gesagt, dass die JHV aus Gründen der Coronaschutzverordnung vorher nicht durchführbar und planbar war. Diese Herausforderung haben alle Abteilungen ebenfalls. Die eSports-Abteilung hat meines Wissens seit Mai eingeladen und langfristig geladen. Genau wie der e.V. musste aber Räumlichkeit und Hygienekonzept beachtet werden. Es betrifft eben alle Abteilungen. Für diese ist das Präsidium verantwortlich. Ich bin kein Jurist, aber wenn die Mehrheit der Abteilungen gar nicht fristgerecht nominieren konnte, dann dürfte eine solche Wahl anfechtbar sein. Neben dieser juristischen Frage ist hier auch das Signal zu klären, welches das Präsidium an die Mitglieder sendet, wenn es an der VR-Wahl festhält. Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass die Meinung einstimmig ist. Fazit: Die Terminierung der JHV hat die Probleme der Aufstellungsversammlungen der Abteilungen nicht berücksichtigt. Sich hier hinter dem Wahlausschuss zu verstecken, finde ich reichlich billig. Zudem ergibt sich ein Konflikt der Statuten: Die Nominierungsordnung besagt unter §4.2: Zitat:
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Zitat:
Vor allem ist aber festzuhalten: Die Nominierungsordnung konnte wegen der Coronapandemie nicht eingehalten werden. Es sei hier angemerkt, dass die Nominierungsordnung der Alemannia-Webseite den Titel „Entwurf Nominierungsordnung“ trägt. Folgt man also Eurer Argumentation, dass Neuwahlen zwingend notwendig sind, dann ist die Nominierungsordnung der Satzung nachrangig zu behandeln in dieser Zeit, damit ausreichend Kandidierende und Wahllisten gebildet werden können. Denn die Folge ist nicht nur, dass gegen §14.1 sowie §15.10 der Satzung verstoßen wird, sondern auch, dass der Verwaltungsrat schnell handlungsunfähig sein kann. Der Verwaltungsrat ist ab 5 Mitgliedern Handlungsfähig. Sofern denn die sieben verbleibenden Kandierenden auch alle gewählt würden, müssen in der Amtszeit nur drei Mitglieder aus irgendeinem Grunde ausscheiden und der Verwaltungsrat ist nicht handlungsfähig. Es gibt auch nicht, wie in der noch laufenden Amtszeit Nachrücker. Die Satzung also über die Nominierungsordnung zu stellen, macht aus Sicht des e.V. daher Sinn. Noch besteht hier die pragmatische Chance den VR eben auf der kommenden JHV neu zu wählen und das ihr als Präsidium diesen Punkt von der Tagesordnung nehmt oder eben die Satzung gemäß Nominierungsordnung §4.2 die Satzung als obere Instanz zieht. Die JHV wird ohnehin mit Wahlen zweier Präsidiumsteams eine Herausforderung. Nun auch noch den Abteilungen vor den Kopf zu stoßen, wird die Stimmung nicht beruhigen. Im Gegenteil.
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HansRosenthal4ever (09.09.2021) |
#9
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Stellungnahme der Fan-IG bezüglich dem Entscheid des Wahlausschusses
Sehr geehrte Herren des Präsidiums vom Aachener Turn- und Sportverein Alemannia e.V.,
sehr geehrte Vertreter des Wahlausschusses, die Interessengemeinschaft der Alemannia Fans und Fan-Clubs möchte sich gerne auch kurz zu den aktuellen Ereignissen zur kommenden Wahl des Verwaltungsrates äußern. Am 07.09.2021 haben wir eine E-Mail vom Wahlausschuss der Alemannia erhalten. Dort teilte uns das Gremium mit, welche Kandidaten sich bei ihnen gemeldet haben und vorgeschlagen wurden. Besonders ist uns dabei aufgefallen, dass einige Kandidaten für das Gremium des Verwaltungsrates bei der Erstprüfung bereits nicht zur Wahl zugelassen wurden. Dabei handelt es sich um Ercüment Dönmez, Guido Goertz, Friedrich Jeschke, Thomas Minartz und Mario Walter. Bei der Kandidatenliste "Mitglieder" sind nach der Erstprüfung aktuell nur Dieter Lübbers und Thomas Minartz zugelassen. Nur die Liste "Vereinsorgane" hat nach der Erstprüfung aktuell 4 Kandidaten mit Dr. Johannes Delheid, Hans-Peter Leisten, Alois Poquett und Gert Kempf benannt. Die betroffenen Personen, die nicht zugelassen wurden, sind natürlich empört und haben dies auch schon bei Ihnen per E-Mail kund getan. Vor allem vor dem Hintergrund, weil der Wahlausschuss am 05.05.2021 coronabedingt unbürokratische Lösungen als Entscheidungskriterium vorgegeben hat, die jetzt scheinbar hinfällig sind - ohne dies öffentlich zu kommunizieren. Defacto waren jedoch die gleichen Voraussetzungen zu Fristende gegeben, wie zu Pandemiebeginn und am 05.05.2021. Am 13.08.2021 war Fristende für alle Kandidaten. Erst am 21.08.2021 war wieder ein Heimspiel unter "normalen" Voraussetzungen gegeben. Deswegen stellt sich bei uns die Frage, warum der Wahlausschuss am 05.05.2021 etwas veröffentlicht und jetzt anders entscheidet, obwohl teilweise die selben Voraussetzungen vorhanden waren. Formell hat der Wahlausschuss gemäß Satzung und Nominierungsordnung richtig gehandelt. Leider wurde jedoch so Mario Walter abgelehnt, weil er zu wenig Stimmen sammeln konnte. Nach Auslegung der Veröffentlichung des Wahlausschusses vom 05.05.2021, war es für diesen Kandidaten unzumutbar bzw. unmöglich, vorher die erforderlichen 50 Stimmen zu sammeln. Es war hierdurch kein fairer Zugang zur Wahlliste möglich. Bei den vier abgelehnten Kandidaten als Vertreter der Liste "Abteilungen", waren die Zulassungsvoraussetzungen ebenfalls erschwert. Coronabedingt konnten über einen gewissen Zeitraum keine ordnungsgemäßen Abteilungsversammlungen stattfinden. Wie sollte es den Abteilungen anders ergehen, als dem Hauptverein. Der Vorstand musste selber zwei Mal die Jahreshauptversammlung in 2020 und 2021 absagen, weil ein Versammlungsverbot gemäß Coronaschutzverordnung bestand. Aber gleichzeitig verlangt man von den Abteilungen, dass gemäß Satzung und Nominierungsordnung zwingend eine Abteilungsversammlung zur Nominierung erfolgen muss. Gleichzeitig kann man dann auch hinterfragen, warum dort so und dort so, mit zweierlei Maß, entschieden wird. Gemäß § 10 Nr. 10.3 Satz 1 der Satzung muss die Mitgliederversammlung im ersten Halbjahr eines jeden Geschäftsjahres stattfinden. Nach Ihrem Rechtsempfinden, haben Sie durch die Absagen der Jahreshauptversammlung nach den damals geltenden Gesetze der Coronaschutzverordnung gehandelt. Wir sind keine Juristen, aber nach unserer Auffassung, hätte das selbe für die Abteilungsversammlungen gegolten. Die Folgen sind jetzt, dass die Abteilungen zu den Verwaltungsrat-Wahlen 2021 keinen einzigen Kandidaten stellen werden. Folglich werden nach § 15 Nr. 15.10 der Satzung höchstens 5 Kandidaten bei der Mitgliederversammlung gewählt werden. Gemäß § 14 Nr. 14.5 Satz 1 der Satzung ist jedoch der Verwaltungsrat nur beschlussfähig, wenn mindestens 5 seiner Mitglieder anwesend sind. Gemäß § 14 Nr. 14.2 Satz 1 der Satzung besteht zwar die Möglichkeit, zwei weitere Mitglieder zu kooptieren. Diese haben jedoch kein Stimmrecht. Folgerichtig ist, dass diese 5 gewählten Mitglieder immer anwesend sein müssen, um Beschlüsse im Sinne des Vereins treffen zu können. Sollte ein Mitglied im Urlaub sein, erkranken, plötzlich versterben oder zurücktreten, ist der Verwaltungsrat nicht mehr beschlussfähig und sämtliche wirtschaftliche Entscheidungen des Vereins können nicht getroffen werden. Der Verein und das Gremium ist dann nicht mehr handlungsfähig. Außerdem ist unklar, ob auch alle 5 Kandidaten tatsächlich bei der Jahreshauptversammlung gewählt werden. Sollte ein Szenario eintreten, dass nur 4 oder weniger Kandidaten gewählt werden, ist der Verwaltungsrat handlungsunfähig und folgende Aufgaben können gemäß Satzung nicht beschlossen werden: - Genehmigung des jährlichen Wirtschaftsplanes; Überschreitungen auf der Ausgabenseite bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verwaltungsrates - Bestellung des Abschlussprüfers - Feststellung des vom Präsidiums aufzustellenden und von einem Abschlussprüfer zu prüfenden Jahresabschluss - Im Innenverhältnisses des Vereins benötigt das Präsidium die vorherige Zustimmung bei -> Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken -> Übernahme von Bürgschaften, Garantien und ähnlichen Haftungen -> Beteiligung an einer Gesellschaft oder einer Vereinigung -> Beschlüsse, welche die Satzung der Alemannia Aachen GmbH ändern -> spekulative Finanzgeschäfte Sollte der eingetragene Verein in finanzielle Schwierigkeiten geraten, kann das Präsidium gemäß Satzung keine Grundstücke veräußern oder belasten. Zudem können keine Bürgschaften aufgenommen werden. Liquide Mittel ständen dem Verein kurzfristig nicht zur Verfügung. Gerade zu Pandemiezeiten wäre dies verheerend. Um den Frieden im Verein zu wahren und den oben genannten Kandidaten des Verwaltungsrates die Möglichkeit einzuräumen, alle erforderlichen Unterlagen ordnungs- und fristgerecht einzureichen, bitten und empfehlen wir Ihnen, die Wahl des Verwaltungsrates von der Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2021 zu streichen und die Wahlen bei der nachfolgenden Jahreshauptversammlung durchzuführen. Damit Sie aus der Haftung und der Verantwortung herausgenommen werden, würden wir eine Abstimmung bei der Mitgliederversammlung 2021 durch die Mitgliedschaft als Lösungsvorschlag favorisieren. Sprich, auf der Einladung der Jahreshauptversammlung erscheint auf der Tagesordnung die Neuwahl des Verwaltungsrates. Durch einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt wird jedoch der Antrag gestellt, diese Wahlen auf die nächste Jahreshauptversammlung in 2022 zu verschieben. Lassen Sie die Mitglieder darüber entscheiden, ob die Wahl in 2021 oder in 2022 stattfinden soll. Sollte die Entscheidung auf die Wahl in 2022 fallen, bleibt der aktuelle Verwaltungsrat gemäß § 14 Nr. 14.3 Satz 2 der Satzung so lange im Amt, bis Neuwahlen stattfinden. Die aktuellen Kandidaten können sich natürlich dann in 2022 erneut zur Kandidatur melden. Dies halten wir im Sinne des Vereins, für die Mitglieder und für die jeweiligen Betroffenen für die sinnvollste und beste Lösung. Auf eine Rückmeldung Ihrerseits verbleiben wir mit schwarz-gelben Grüßen Der Vorstand der Interessengemeinschaft der Alemannia Fans und Fan-Clubs e.V. |
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HansRosenthal4ever (09.09.2021), Heinsberger LandEi (09.09.2021) |
#10
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Gäbe es alternativ auch die Möglichkeit, dass die Mitgliederversammlung bei der JVH beschließt, alle vom Wahlausschuss abgelehnten Kandidaten doch zur diesjährigen Wahl zuzulassen? Dann hätte man das Thema bereits auf der JHV erledigt und würde es nicht bis ins nächste Jahr schieben. Ich weiß nicht, ob das satzungskonform möglich wäre. Der Wahlausschuss steht natürlich in der Zwickmühle zwischen gewünschtem Pragmatismus in einer besonderen Situation und einer geltenden Satzung, die eine solchen Situation nicht berücksichtigen konnte und daher diesem Pragmatismus entgegen steht. Ein Beschluss des obersten Souveräns könnte diesen Konflikt auflösen. |
#11
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hat früher keiner gemacht. immer so wie die oberen es wollten und nich wie er soll. alemannia eben… is doch jut wenn et 8 statt 10 stunden geht. wiqll da nich übernachten. |
#12
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Wenn die Versammlung deiner Ansicht nach kürzer sein soll, dann sollte die Wahl des Verwaltungsrates nicht stattfinden.
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"Wir brauchen jetzt Ruhe im Verein!" "Also ich habe lieber Leben im Verein!" |
#13
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präsidium die wahl machen = wahl absagen oder uns mitgliedr fragen |
#14
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Da ich erkrankt bin eine Ernst gemeinte Frage...Kann man sich als Mitglied auch per Briefwahl gegen Gronen und Co. entscheiden?
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#15
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M.E. gibt es keine Briefwahl laut Satzung.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius |
#16
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Nein, die Satzung sieht nur die Stimmabgabe vor Ort vor.
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Andreas für den nützlichen Beitrag: | ||
Neverwalkalone (10.09.2021) |
#17
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Kannst Du mal verständlich schreiben?
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius |
#18
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Dann wäre es ja nicht "Rate mal mit Rosenthal"
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Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. (Sokrates) |
#19
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Ich bin ehrlich, teilweise blicke ich gar nicht mehr genau durch, wer jetzt was und warum schuld ist...
Ich denke doch mal, das juristisch alles richtig gelaufen ist. Richtig? Wer Fristen nicht eingehalten hat, hat Fristen nicht eingehalten. Da ist ja erst mal nichts gegen einzuwenden! Ob man vielleicht "bewusst" es dazu hat kommen lassen ist wieder eine andere Sache. |
#20
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Zitat:
Das ist nur ein Teil des Themas. Formal ist es korrekt mit der Ablehnung. Der Punkt ist nun, dass wieder ein Konflikt zur Satzung besteht und zu den Abteilungen. Hat das Präsidium sich bei der Verlegung / Neuansetzung der JHV damit beschäftigt, ob die Abteilungen überhaupt die Regeln und Fristen einhalten konnten? Die Begründung die das Präsidium für die Verschiebung der JHV ja angibt (Corona) ist ja genauso für die Abteilungen relevant. Die Frage „wer hat Schuld“ ist egal. Man kann sagen, dass es das Präsidium zumindest mit dem Wahlausschuss im Vorfeld hätte besser abstimmen können - aber auch dort sitzen Ehrenamtliche. Nun haben wir eine komplexe Situation die zu lösen gilt. Denn wie ich mittlerweile auch verstanden habe, ist eine Beibehaltung des VR im Amt auch ein Problem: wenn Andreas In das Präsidium gewählt werden sollte, dann ist der VR mit vier Leuten handlungsunfähig.
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Michi Müller (11.09.2021) |
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