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12.10.2009, 14:39 | #1 |
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Außerordentliche JHV wo?
Hallo!
Bisher hies es immer die außerordentliche JHV sollte im VIP Club im neuen Tivoli statt finden. In der schriftlichen Einladung ist jetzt von: Albert-Vahle-Halle Hubert Wienen Strasse 52070 Aachen die Rede. Das wird dann ja wohl stimmen. Kennt einer die Halle und den Grund des Wechsels? (Handelt es sich um die Voltigierhalle des ALRV?) Geändert von MKD (12.10.2009 um 14:42 Uhr) |
12.10.2009, 14:43 | #2 | |
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Zitat:
Das ist die Halle des ALRV, also direkt am Neuen Tivoli. Herr Wolf hat bei der Präsidiumsvorstellung den Umzug angekündigt, da im Businessbereich in der Westtribüne zwar insgesamt genügend Platz ist, aber der Raum so "zerhackt" ist, dass man nicht gewährleisten könne, dass bspw. Wortmeldungen immer gesehen werden.
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12.10.2009, 16:48 | #3 | |
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Korrekt!
Zitat:
Der Businessbereich am Tivoli ist ein "Schlauch", da sind Versammlungen von über 100 Leuten kaum noch geordnet abzuwickeln, deswegen der Wechsel in die beheizte Halle. Dort haben auch bereits ähnliche Veranstaltungen stattgefunden, das ist räumlich und unter dem Gesichtspunkt der Kostenminimierung also ok. klööss
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12.10.2009, 17:37 | #4 | |
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Zitat:
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12.10.2009, 18:01 | #5 |
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Wann sind die Einladungen eigentlich angekommen?
Muss ich mir sorgen machen ?
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12.10.2009, 18:02 | #6 |
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Meine ist heute gekommen. Ins Ausland brauchen die dementsprechend länger...
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12.10.2009, 18:34 | #7 | |
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Zitat:
Und die bösen Buben bekommen garkeine!
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12.10.2009, 21:20 | #8 |
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Hallo!
Die Bedenken mit dem VIP Bereich hatte ich ja auch schon vor Wochen geäußert. Geld sparen finde ich o.k. |
12.10.2009, 23:54 | #9 | |
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Zitat:
Alemannia hat dafür etwas länger gebraucht.
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13.10.2009, 01:24 | #10 |
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13.10.2009, 18:46 | #11 |
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Hallo!
Um an der außerordentlichen JHV Teil zu nehmen brauchst Du keine Einladung. Der Mitgliedsausweis genügt. |
13.10.2009, 22:04 | #12 | |
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Korrekt!
Zitat:
Mitgliedschaft (gültige, also Beiträge bezahlt und nachgewiesen) reicht. Das Ankommen der Einladung ist nicht Teilnahmevoraussetzung. Netter ist es aber doch, wenn sie ankommt. klööss
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13.10.2009, 22:11 | #13 |
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Das nachweisbare ordnungsgemäße Verschicken seitens der Alemannia ist allerdings Voraussetzung für die Gültigkeit der Beschlüsse der JHV.
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14.10.2009, 08:31 | #14 | |
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Auch korrekt!
Zitat:
Wobei der Nachweis bei der gewählten Versandtart beiderseits nur schwer zu führen sein dürfte. klööss
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