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Alt 03.09.2013, 16:18
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ju ju ist offline
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Zitat:
Zitat von Max Beitrag anzeigen
Je mehr ich darüber nachdenke, desto deutlicher wird mir folgendes: Die bisherigen Schulden, also das, wozu das Gericht die Alemannia verurteilen wird, werden bei Abschluss des Deals zurückgestellt ("Rangrücktritt"), aber sie fallen nicht weg. Das heißt: Neben etwaigen Fernsehgeldern sind wir auch diese Summe weiterhin schuldig. Oder gibt es ein Indiz dagegen?
Gestern habe ich das so verstanden, dass der Vertrag der Ausgleich für den Rangrücktritt ist (damit der e.V. nicht in die Insolvenz muss). Und mit dem Vertrag auch die Forderung (im Erfolgsfall) innerhalb der 8 Jahre beglichen wird. Wäre dem nicht so (und bleibt damit die Forderung im vollen Umfang bestehen) haben wir das gleiche Problem spätestens nach Ablauf des Vertrags wieder ?!
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"An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern. "
Erich Kästner
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