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  #1  
Alt 07.04.2011, 16:44
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St.Pauli bekommt Geisterspiel

Der FC St. Pauli soll das kommende Heimspiel gegen Werder Bremen auf Grund des Spielabbruchs in der Partie gegen Schalke 04 ohne Zuschauer absolvieren...Mehr hier:http://www.transfermarkt.de/de/geist...gen_59889.html

Das erinnert mich an unser Geisterspiel gegen Nürnberg damals............
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  #2  
Alt 07.04.2011, 16:47
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Ist aber noch nicht amtlich, lediglich vom Kontrollausschuss gefordert. St.Pauli wehrt sich noch und will dem nicht zustimmen.

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  #3  
Alt 07.04.2011, 16:52
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Zitat von ZappelPhilipp Beitrag anzeigen
Ist aber noch nicht amtlich, lediglich vom Kontrollausschuss gefordert. St.Pauli wehrt sich noch und will dem nicht zustimmen.

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Wenn das Urteil bestand hat:Ist der Verlierer der Fussball...........Ich bin ja auch nicht für Pauli warum bestraft man den treuen Fussball Fan und den Verein gerade wo es im Pauli Fall um die Sportliche Existenz geht.......Was mir am meisten stinkt ist,das Vereine wie Rostock oft viel zu Milde wegkommen hätte gerne mal gesehen wenn das Spiel gegen Dresden abgebrochen werden wie würde man dann entscheiden?
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Geändert von Ruhrpott Alemanne (07.04.2011 um 17:01 Uhr)
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  #4  
Alt 07.04.2011, 17:04
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Rostcok? In Rostock habe ich mal ein Kofferradio auf den Platz fliegen sehen! Ein Kofferradio! Muss man sich mal vorstellen. Ist schon ein paar Jahre her. Nichts ist danach passiert, gar nichts. Ich glaube, das liegt immer noch auf deren Rasen.

Natürlich verliert der Fan beim (Geister-)spiel in Pauli, aber die Strafe muss doch folgen!
Warum sollen immer alle anderen verschont werden, wenn alle auf die (asoziale) Alemannia einprügeln.

Die Sperre halte ich für richtig - den Hinrlosen Werfer wird es ruinieren. Privatinsolvenz lässt grüßen!
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  #5  
Alt 07.04.2011, 17:12
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Zitat von ZappelPhilipp Beitrag anzeigen
Ist aber noch nicht amtlich, lediglich vom Kontrollausschuss gefordert. St.Pauli wehrt sich noch und will dem nicht zustimmen.

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Komisch, zu Beginn der Woche wollte St. Pauli "jede Strafe akzeptieren"...

Schwachköpfe!
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  #6  
Alt 07.04.2011, 17:16
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Zitat von ZappelPhilipp Beitrag anzeigen
Rostcok? In Rostock habe ich mal ein Kofferradio auf den Platz fliegen sehen! Ein Kofferradio! Muss man sich mal vorstellen. Ist schon ein paar Jahre her. Nichts ist danach passiert, gar nichts. Ich glaube, das liegt immer noch auf deren Rasen.

Natürlich verliert der Fan beim (Geister-)spiel in Pauli, aber die Strafe muss doch folgen!
Warum sollen immer alle anderen verschont werden, wenn alle auf die (asoziale) Alemannia einprügeln.

Die Sperre halte ich für richtig - den Hinrlosen Werfer wird es ruinieren. Privatinsolvenz lässt grüßen!
Dann sollen die es so machen wie sie schon bei anderen spielen gemacht haben nur eine begrenzte zahl an Zuschauern rein lassen.Fand die damalige Strafe gegen uns einen richtig schlechten Scherz...........Da würde ich es sinnvoller finden wenn Pauli Fangzäune errichten müsste für bestimmt Zeit....

Das mit den Werfer erinnert mich irgendwie an an Holzer der die Strafe auch nie vollständig bezahlen kann und vor allem, den Image schaden den durch seine Tat angerichtet hat wie jetzt dieser Werfer ist viel Höher als der Finanzielle Verlust..........
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Geändert von Ruhrpott Alemanne (07.04.2011 um 19:50 Uhr)
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  #7  
Alt 07.04.2011, 17:33
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Zitat:
Zitat von ZappelPhilipp Beitrag anzeigen
Die Sperre halte ich für richtig - den Hinrlosen Werfer wird es ruinieren. Privatinsolvenz lässt grüßen!
Soweit ich weiß, darf die Privatinsolvenz nicht bei Verschuldung durch eine Straftat angewendet werden...
Also nix mit Schuldenfrei nach 6 Jahren...
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  #8  
Alt 07.04.2011, 17:43
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Sehr zweifelhaft ist die Begründung des Kontrollausschusses. Dem FC Sankt Pauli wird "mangelnder Schutz des Schiedsrichterassistenten" vorgeworfen. Wie soll denn dieser Schutz aussehen? Bier nur noch direkt aus dem Hahn in den Mund?
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  #9  
Alt 07.04.2011, 17:46
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Zitat:
Zitat von Gardien Beitrag anzeigen
Sehr zweifelhaft ist die Begründung des Kontrollausschusses. Dem FC Sankt Pauli wird "mangelnder Schutz des Schiedsrichterassistenten" vorgeworfen. Wie soll denn dieser Schutz aussehen? Bier nur noch direkt aus dem Hahn in den Mund?
Es kommen nur noch Leute ins Stadion rein die den "St.Pauli Wesens Test" bestanden haben.....
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Geändert von Ruhrpott Alemanne (07.04.2011 um 19:48 Uhr)
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  #10  
Alt 07.04.2011, 19:49
svenc
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Zitat:
Zitat von Ruhrpott Alemanne Beitrag anzeigen
Es kommen nur noch Leute ins Stadion rein die den "St.Pauli Wesens Test" bestanden haben.....
hmm, dann wären aber auch bei uns ne Menge Plätze frei

Gruss

svenc
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  #11  
Alt 07.04.2011, 20:06
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ich find das viel zu wenig! Warum haben eigentlich NUR WIR Netze bekommen??? Und das obwohl es nicht mal Beweise gab... ich behaupte mal wäre Alemannia vor ein "richtiges Gericht" gegangen, so hätte man uns freigesprochen...

ich find die Strafe eindeutig zu milde!!!

...allerdings nur im Gegensatz zu unserer Strafe - generell halte ich überhaupt nichts von solchen "Kollektivstrafen", weil der Verein, die eigenen Fans und auch die gegnerischen Fans ebenfalls eine Strafe erhalten. Für solch einen Fan kann der Verein nichts und er kann es schon mal gar nicht verhindern...

der Typ hat sogar schon mit zwei ehemaligen Pauli Spielern im selben Team gespielt!

Geändert von Michi Müller (07.04.2011 um 20:09 Uhr)
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  #12  
Alt 07.04.2011, 20:08
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Zitat von Ruhrpott Alemanne Beitrag anzeigen
Das mit den Werfer erinnert mich irgendwie an an Holzer der die Strafe auch nie vollständig bezahlen kann und vor allem, den Image schaden den durch seine Tat angerichtet hat wie jetzt dieser Werfer ist viel Höher als der Finanzielle Verlust..........
Vielleicht hat es für den einen oder anderen potentiellen Nachahmer aber einen Abschreckungseffekt.

Den Rest seines Lebens finanziell ruiniert zu sein wird so manchem Blödmann sicher zu denken geben. Ich kann nur hoffen, dass das Schule macht, dass die Verursacher auch zur Kasse gebeten werden.

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  #13  
Alt 07.04.2011, 20:14
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Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Vielleicht hat es für den einen oder anderen potentiellen Nachahmer aber einen Abschreckungseffekt.

Den Rest seines Lebens finanziell ruiniert zu sein wird so manchem Blödmann sicher zu denken geben. Ich kann nur hoffen, dass das Schule macht, dass die Verursacher auch zur Kasse gebeten werden.

Dachte dafür muss man zu DSDS gehen.Wie sagte mal Dieter Bohlen zu einem Kandidatenu wirst dein ganzen Leben ein beschissener erfolgloser Friseur sein...............
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  #14  
Alt 07.04.2011, 20:37
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Zitat von Ruhrpott Alemanne Beitrag anzeigen
Dachte dafür muss man zu DSDS gehen.Wie sagte mal Dieter Bohlen zu einem Kandidaten:Du wirst dein ganzen Leben ein beschissener erfolgloser Friseur sein...............
OT, sorry dafuer aber es interessiert mich brennend. Steht es eigentlich in den Statuten von DSDS, dass ein grundsaetzliches Verbot besteht diesen Vollpfosten wegen seiner Aeusserungen zu verklagen? Dein Beispiel war ja fast schon harmlos gegenueber einigen anderen Statements.

Diese Jury-Kagge geht mir seit langem auf den Nerv. Ob DSDS oder dieser Tanzshow. 3 Mitglieder. Einer ist nett und brav auf links. In der Mitte sitzen zwei Tidden und rechts sitzt das uebliche A.Loch. Wenn es dann insgesamt quotentechnisch nicht laeuft, kriegt sich die Jury in die Haare.

Laaaangweilig!

Sorry fuer OT nochmal.
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  #15  
Alt 07.04.2011, 20:40
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Zitat von nilson Beitrag anzeigen
Soweit ich weiß, darf die Privatinsolvenz nicht bei Verschuldung durch eine Straftat angewendet werden...
Also nix mit Schuldenfrei nach 6 Jahren...
Das ist richtig mit der Straftat. Nur die Frage, ob der Becherwurf als Straftat gewertet wird. Vorsatz besteht ja auf jeden Fall.
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  #16  
Alt 07.04.2011, 20:44
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Zitat von nilson Beitrag anzeigen
Soweit ich weiß, darf die Privatinsolvenz nicht bei Verschuldung durch eine Straftat angewendet werden...
Also nix mit Schuldenfrei nach 6 Jahren...
Da stellt sich mir dann doch gleich mal eine ganz doofe Frage an die Juraexperten hier:

Das Geisterspiel wäre, wenn es denn überhaupt so kommt, doch eine Strafe vom DFB gegen den Verein. Vom DFB wird doch damit keineswegs der Becherwerfer bestraft für sein Fehlverhalten, sondern der Fußballverein St. Pauli für dessen Fehlverhalten, welcher Art auch immer das nun genau sein mag (hier offenbar mangelnder Schutz des Schiedrichterassistenten).

Wie kann ein Verein dann diese Strafe auf eine Einzelperson abwälzen?
Das kann doch rechtlich eigentlich kaum möglich sein, oder?
Es ist ja dann nämlich kein unmittelbarer Schaden, der nun als Konsequenz aus dem Becherwurf resultiert, sondern eine Strafe für Fehlverhalten irgendeiner Art des Vereins selber, was oder wer auch immer das nun jeweils so ganz genau sein mag.

Wie kann denn dann ein Verein da nun irgendwelche finanziellen Regressforderungen einem Übeltäter, hier dem Becherwerfer, gegenüber geltend machen, wenn sich doch die Strafe vom DFB (aus welchem Grund auch immer) ja unmitelbar gegen den Verein richtet und nicht gegen den ursächlichen Einzeltäter?

Diese Frage stellt sich mir schon etwas länger, nicht nur in diesem Beispiel des Becherwurfes im Millerntorstadion hier, sondern auch etwa wenn Vereine für Pyrozündeleien Geldstrafen aufgebrummt bekommen, auch da ließt man ja, dass Vereine die Schuldigen in Regress nehmen wollen oder dies offenbar auch tatsächlich mehr oder weniger erfolgreich tun.

Ich verstehe halt einfach nicht wieso entweder
- a) ein "unschuldiger" Verein als Kollektiv vom DFB für das Fehlverhalten eines Einzeltäters im Stadion bestraft werden kann, sei es eine Geldstrafe oder ein Geisterspiel oder sonstwas.
Oder warum
- b) Wenn ein Verein (etwa in seiner Funktion als verantworlicher Veranstalter des Spiels) auf Grund irgendeines Fehlverhaltens eine Mitverantwortung oder eine Mitschuld an den Vorfällen trägt (seien es zu lasche/schlampige Kontrollen am Eingang oder was auch sonst alles hier hinter dem mangelnden Schutz des Schiedsrichterassistenten stecken mag) wofür der Verein nun vom DFB zurecht (???) bestraft wird.
- Wieso soll dieser (sallopp gesagt) selbst auch "schuldige" Verein dann die Bestrafung für eigenes Fehlverhalten, für seine eigene Mitschuld, nun auf jemand anderes, hier natürlich den hauptschuldigen Becherwerfer, abwälzen können?

Ist da nicht irgendwo ein rechtlicher Haken in dieser Art des Durchsetztens von Regressforderungen der bestraften Vereine gegenüber Einzeltätern?

Passiert so etwas tatsächlich (evtl. sogar recht regelmässig mir Erfolg?), dass Geldstrafen oder die negativen finanziellen Folgen von Vereinsstrafen (Beispiel entgangene Ticketeinahmen auf Grund eines Geisterspiels) die vom DFB den Vereinen gegenüber verhängt werden anschließend von den Vereinen auf die jeweiligen (Einzel-)Täter abgewälzt werden können?

...Danke schonmal vorab für die Mühe....
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Geändert von Aix Trawurst (07.04.2011 um 20:48 Uhr)
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  #17  
Alt 07.04.2011, 20:45
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Zitat von Aachener Alemanne Beitrag anzeigen
OT, sorry dafuer aber es interessiert mich brennend. Steht es eigentlich in den Statuten von DSDS, dass ein grundsaetzliches Verbot besteht diesen Vollpfosten wegen seiner Aeusserungen zu verklagen? Dein Beispiel war ja fast schon harmlos gegenueber einigen anderen Statements.

Diese Jury-Kagge geht mir seit langem auf den Nerv. Ob DSDS oder dieser Tanzshow. 3 Mitglieder. Einer ist nett und brav auf links. In der Mitte sitzen zwei Tidden und rechts sitzt das uebliche A.Loch. Wenn es dann insgesamt quotentechnisch nicht laeuft, kriegt sich die Jury in die Haare.

Laaaangweilig!

Sorry fuer OT nochmal.
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  #18  
Alt 07.04.2011, 22:20
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Zitat von Michi Müller Beitrag anzeigen
ich find das viel zu wenig! Warum haben eigentlich NUR WIR Netze bekommen??? Und das obwohl es nicht mal Beweise gab... ich behaupte mal wäre Alemannia vor ein "richtiges Gericht" gegangen, so hätte man uns freigesprochen...

ich find die Strafe eindeutig zu milde!!!
Was wäre denn für Dich eine angemessene Strafe?

Einerseits bist Du gegen die "kollektive" Strafe, andererseits möchtest Du eine höhere Strafe für St Pauli (Stichwort NETZE)

Einerseits jammerst Du über unsere zu hohe Strafe, andererseits forderst jetzt Du eine höhere Strafe.

Übrigens, die Netze waren keine Strafe vom DFB. Sie sind von der Alemannia freiwillig angebracht worden.
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  #19  
Alt 07.04.2011, 22:34
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Zitat von Aix Trawurst Beitrag anzeigen
Das Geisterspiel wäre, wenn es denn überhaupt so kommt, doch eine Strafe vom DFB gegen den Verein. Vom DFB wird doch damit keineswegs der Becherwerfer bestraft für sein Fehlverhalten, sondern der Fußballverein St. Pauli für dessen Fehlverhalten, welcher Art auch immer das nun genau sein mag (hier offenbar mangelnder Schutz des Schiedrichterassistenten).

Wie kann ein Verein dann diese Strafe auf eine Einzelperson abwälzen
Ich versuch's mal als juristischer Laie:

Zwischen dem DFB und dem Becherwerfer besteht keinerlei Vertragsverhältnis, aus dem sich eine Sanktion direkt gegen den Becherwerfer für ein Fehlverhalten herleiten ließe. Eine solche vertragliche Vereinbarung besteht aber zwischen dem DFB und den Fußballvereinen, so dass der DFB den Verein St. Pauli sanktionieren kann.

Dem Verein St. Pauli ist dadurch wiederum ein wirtschaftlicher Schaden zugefügt worden, der sich eindeutig aus dem Fehlverhalten des Becherwerfers herleiten lässt. Zivilrechtlich muss derjenige, der einem anderen einen Schaden zufügt, diesen Schaden ersetzen. Also wird der Verein St. Pauli versuchen, mit einer Schadensersatzklage den durch das Geisterspiel entgangenen Gewinn beim Becherwerfer geltend zu machen.

Völlig unabhängig von dieser zivilrechtlichen Ebene ist die strafrechtliche. Hier wird vermutlich der Schiedsrichterassistent Strafanzeige stellen bzw. schon gestellt haben (z.B. wegen vorsätzlicher Körperverletzung oder was auch immer).

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  #20  
Alt 07.04.2011, 22:40
svenc
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Da stellt sich mir dann doch gleich mal eine ganz doofe Frage an die Juraexperten hier:

Das Geisterspiel wäre, wenn es denn überhaupt so kommt, doch eine Strafe vom DFB gegen den Verein. Vom DFB wird doch damit keineswegs der Becherwerfer bestraft für sein Fehlverhalten, sondern der Fußballverein St. Pauli für dessen Fehlverhalten, welcher Art auch immer das nun genau sein mag (hier offenbar mangelnder Schutz des Schiedrichterassistenten).

Wie kann ein Verein dann diese Strafe auf eine Einzelperson abwälzen?
Das kann doch rechtlich eigentlich kaum möglich sein, oder?
Es ist ja dann nämlich kein unmittelbarer Schaden, der nun als Konsequenz aus dem Becherwurf resultiert, sondern eine Strafe für Fehlverhalten irgendeiner Art des Vereins selber, was oder wer auch immer das nun jeweils so ganz genau sein mag.

Wie kann denn dann ein Verein da nun irgendwelche finanziellen Regressforderungen einem Übeltäter, hier dem Becherwerfer, gegenüber geltend machen, wenn sich doch die Strafe vom DFB (aus welchem Grund auch immer) ja unmitelbar gegen den Verein richtet und nicht gegen den ursächlichen Einzeltäter?

Diese Frage stellt sich mir schon etwas länger, nicht nur in diesem Beispiel des Becherwurfes im Millerntorstadion hier, sondern auch etwa wenn Vereine für Pyrozündeleien Geldstrafen aufgebrummt bekommen, auch da ließt man ja, dass Vereine die Schuldigen in Regress nehmen wollen oder dies offenbar auch tatsächlich mehr oder weniger erfolgreich tun.

Ich verstehe halt einfach nicht wieso entweder
- a) ein "unschuldiger" Verein als Kollektiv vom DFB für das Fehlverhalten eines Einzeltäters im Stadion bestraft werden kann, sei es eine Geldstrafe oder ein Geisterspiel oder sonstwas.
Oder warum
- b) Wenn ein Verein (etwa in seiner Funktion als verantworlicher Veranstalter des Spiels) auf Grund irgendeines Fehlverhaltens eine Mitverantwortung oder eine Mitschuld an den Vorfällen trägt (seien es zu lasche/schlampige Kontrollen am Eingang oder was auch sonst alles hier hinter dem mangelnden Schutz des Schiedsrichterassistenten stecken mag) wofür der Verein nun vom DFB zurecht (???) bestraft wird.
- Wieso soll dieser (sallopp gesagt) selbst auch "schuldige" Verein dann die Bestrafung für eigenes Fehlverhalten, für seine eigene Mitschuld, nun auf jemand anderes, hier natürlich den hauptschuldigen Becherwerfer, abwälzen können?

Ist da nicht irgendwo ein rechtlicher Haken in dieser Art des Durchsetztens von Regressforderungen der bestraften Vereine gegenüber Einzeltätern?

Passiert so etwas tatsächlich (evtl. sogar recht regelmässig mir Erfolg?), dass Geldstrafen oder die negativen finanziellen Folgen von Vereinsstrafen (Beispiel entgangene Ticketeinahmen auf Grund eines Geisterspiels) die vom DFB den Vereinen gegenüber verhängt werden anschließend von den Vereinen auf die jeweiligen (Einzel-)Täter abgewälzt werden können?

...Danke schonmal vorab für die Mühe....
Deine Argumentation (zugunsten des Becherwerfers) erinnert an die Argumentation der Ultras nachdem sie in der Halle damals die Sitze beschädigt haben.
Hätte der Veranstalter die Sitze entfernt, hätten wir diese gar nicht kaputt machen können....

Hätte St. Pauli also Netze gespannt hätte er den Bierbecher nicht werfen können...
Ich kann mich doch nicht meinen Fehler (Becherwurf) mit dem Versagen eines Anderen (keine Netze und hier ist die Frage, ob das wirklich als Versagen gewertet werden kann) begründen.

Ich denke mal, dass auch in den AGB des Stadions, die jeder mit dem Kauf der Karte akzeptiert, dafür entsprechende Regelungen vorhanden sind.

Es geht hier ja nicht nur um den Schaden gegenüber St. Pauli. Das war Körperverletzung (wird der Becher sogar als Waffe gewertet, ist es sogar gefährliche Körperverletzung), das ist kein Bagatelldelikt.

Ich freue mich sogar, wenn mal jemand richtig dafür zur Kasse gebeten wird. Genauso, wie die ganzen Pyros den Tag verfluchen sollen, an dem sie das Zeug zwischen ihren Ar.chbacken ins Stadion geschmuggelt haben.


Gruss

svenc
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