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  #1  
Alt 06.07.2013, 13:30
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Verjährung des Schadensersatzanspruchs in 5 Jahren (§ 116 S. 1 AktG i.V.m. § 93 Abs. 6 AktG; für GmbH analog). Ich denke, dies findet auch im Insolvenzfall anwendung. Zumindest steht in der InsO nichts Gegenteiliges.

Na, dann hat man es für Einige ja lange genug rausgezögert...

Die Stadionverträge wurden im September 2007 unterzeichnet... Der erste Spatenstich war im Mai 2008. Somit dürfte alles rund um diese Vorgänge ja verjährt sein...

Haben ja alle klasse hinbekommen... kotz
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  #2  
Alt 07.07.2013, 09:13
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Zitat von Kiki13 Beitrag anzeigen
Na, dann hat man es für Einige ja lange genug rausgezögert...

Die Stadionverträge wurden im September 2007 unterzeichnet... Der erste Spatenstich war im Mai 2008. Somit dürfte alles rund um diese Vorgänge ja verjährt sein...

Haben ja alle klasse hinbekommen... kotz
Wobei strafrechtlich da ggf. nicht aller Tage Abend ist (vgl. Verjährungsfristen § 78 StGB i.V.m. Ruhen der Verjährung § 78b StGB). Es soll ja Ende 2012 Strafanzeige gegen FK gestellt worden sein. Und wenn die Bekanntgabe, daß gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren läuft bzw. die Anordnung, daß dies dem Beschuldigten bekanntgegeben wird, hemmt das die straftrechtliche Verjährung, zumindest vom ersten Spatenstich an gerecht.
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  #3  
Alt 07.07.2013, 16:08
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Zitat von petrocelli Beitrag anzeigen
Wobei strafrechtlich da ggf. nicht aller Tage Abend ist (vgl. Verjährungsfristen § 78 StGB i.V.m. Ruhen der Verjährung § 78b StGB). Es soll ja Ende 2012 Strafanzeige gegen FK gestellt worden sein. Und wenn die Bekanntgabe, daß gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren läuft bzw. die Anordnung, daß dies dem Beschuldigten bekanntgegeben wird, hemmt das die straftrechtliche Verjährung, zumindest vom ersten Spatenstich an gerecht.
Das mag sein. Dies betrifft aber dann ja trotzdem nur Kraemer....
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  #4  
Alt 07.07.2013, 16:27
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Zitat von Kiki13 Beitrag anzeigen
Das mag sein. Dies betrifft aber dann ja trotzdem nur Kraemer....
Warten wir es mal ab. Ich habe den Überblick verloren, gegen wen wann weswegen ermittelt wurde.
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