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  #21  
Alt 22.04.2010, 00:05
svenc
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Zitat von Black-Postit Beitrag anzeigen
Vielleicht sollte die GmbH mal nett nachfragen, wie viele Anleihezeichner bereit sind, ihre Papiere herzuschenken. Dann braucht man auch nicht mehr soviel Kohle zur Rücklagenbildung.
Ich persönlich würde jedenfalls lieber meine Anleihen spenden, als sie per Insolvenz entwertet zu sehen.
besser nicht. Es wäre doch schöner, wenn von den 4.2 Mio. nachher nur 3 Mio. Euro zurückgezahlt werden müssen und 1.2 Mio. (+ Zinsen) als Reserve über bleiben...

Der Anteil der Kleinanleger macht ja (soweit ich mich erinnere) nicht den größten Teil der Gesamtsumme aus... Und selbst wenn "nur" 500.000 Euro nicht zurückgezahlt werden müssen, muss die Alemannia sich sehr sehr artig bedanken..

Gruss

svenc
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  #22  
Alt 22.04.2010, 00:06
svenc
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Zitat von echteralemanne Beitrag anzeigen
...zur Konsilidierung! Kenne sehr viele, die - wie ich selber- nie einen Cent der gekauften Anleihen zurück haben wollen. Auch bei der Auszahlung der Zinsen war die Resonanz sehr gering, d.h. die Alemannen, die die Schmuckurkunden gekauft haben, lassen diese wohl als "Mit-Stadion- Finanzierer" an der Wand hängen!

Gruß
werner
Natürlich bleiben die an der Wand hängen. Darauf hat Erik unterschrieben und meiner Freundin ne persönliche Widmung reingeschrieben. Eher fliege ich raus, als das diese Urkunde das Haus verlässt

Gruss

svenc
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  #23  
Alt 22.04.2010, 07:44
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alimentator alimentator ist offline
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Zitat von Black-Postit Beitrag anzeigen
Vielleicht sollte die GmbH mal nett nachfragen, wie viele Anleihezeichner bereit sind, ihre Papiere herzuschenken. Dann braucht man auch nicht mehr soviel Kohle zur Rücklagenbildung.
Ich persönlich würde jedenfalls lieber meine Anleihen spenden, als sie per Insolvenz entwertet zu sehen.

Da bin ich bei dir
__________________
Lieber arm dran, als Arm ab
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  #24  
Alt 22.04.2010, 11:04
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Letzter Mann Letzter Mann ist offline
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Zitat:
Zitat von svenc Beitrag anzeigen
besser nicht. Es wäre doch schöner, wenn von den 4.2 Mio. nachher nur 3 Mio. Euro zurückgezahlt werden müssen und 1.2 Mio. (+ Zinsen) als Reserve über bleiben...

Der Anteil der Kleinanleger macht ja (soweit ich mich erinnere) nicht den größten Teil der Gesamtsumme aus... Und selbst wenn "nur" 500.000 Euro nicht zurückgezahlt werden müssen, muss die Alemannia sich sehr sehr artig bedanken..
Es wäre wirklich mal interessant zu wissen, wie viele 100-EUR-Anleihen in Papierform unters Volk gebracht wurden.
Da diese wie bei vielen von uns eben im Rahmen an der Wand hängen oder an Gleichgesinnte verschenkt wurden, werden hierzu mit Sicherheit erstmal keine Zinszahlungen abgerufen.
Die Größenordnung, wie viele fällige Zinsen nicht gezahlt werden mussten, kennt die GmbH ja noch vom letzten Zinstermin her.

Bei der Einlösung zur Fälligkeit sehe ich das anders. Da wird mit Sicherheit der ein oder andere die Anleihe mit zur Bank nehmen und "einlösen", d.h. sich das Geld auszahlen lassen, die Anleihe 'entwerten' lassen und dann wieder mit nach Hause nehmen. Die geht dadurch also nicht verloren.
Bei der Gelegenheit werden dann auch gleich mal alle Zinscoupons für alle aufgelaufenen Jahre eingelöst.
__________________
Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur viel zu selten dazu...
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  #25  
Alt 22.04.2010, 14:55
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Zitat:
Zitat von echteralemanne Beitrag anzeigen
...zur Konsilidierung! Kenne sehr viele, die - wie ich selber- nie einen Cent der gekauften Anleihen zurück haben wollen. Auch bei der Auszahlung der Zinsen war die Resonanz sehr gering, d.h. die Alemannen, die die Schmuckurkunden gekauft haben, lassen diese wohl als "Mit-Stadion- Finanzierer" an der Wand hängen!

Gruß
werner
Die 3 Schmuckurkunden waren ja auch viel Preiswerter und dekorativer als so manches "Ölgemälde" welches alternativ über meinem Rechner hängen könnte !
__________________
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  #26  
Alt 23.04.2010, 02:15
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Hallo!

Ich sammele seit 30 Jahren Nonvaleurs. Es immer die Entscheidung der Bank, ob sie dir die Papiere entwertet zurück gibt oder sie behält.
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  #27  
Alt 20.12.2012, 19:48
Eschweiler Eschweiler ist offline
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Alemannia Aachen GmbH Tivoli-Anleihe
v.2008(2013)
Gattungsbezeichnung Fälligkeit
16.08.2013
näch. Zinstermin ISIN
DE000A0SFUS9
Depotbestand
EUR 1.500,000
Möglichkeit der Anspruchsanmeldung
Sehr geehrter Depotkunde,
die Emittentin des obigen Wertpapieres ist bekanntlich in Zahlungsschwierigkeiten geraten.
Wie wir nun durch unsere Lagerstellen erfahren, besteht Ihrerseits die Möglichkeit, Ansprüche gegen die Emittentin
geltend zu machen. Anleihegläubiger können Ihr Ansprüche an den folgenden Insolvenzverwalter richten:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning
Jülicher Straße 116
52070 Aachen
Tel: 0241/94618-0
Fax: 0241/94618-111
Referenz: 92 IN 276/12
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  #28  
Alt 20.12.2012, 19:58
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Wenn ich dem Verein damit helfen kann, dann will ich von meiner Anleihe nichts mehr ausbezahlt bekommen.
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  #29  
Alt 20.12.2012, 20:11
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Blackthorne Blackthorne ist offline
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Zitat:
Zitat von Lenni Beitrag anzeigen
Wenn ich dem Verein damit helfen kann, dann will ich von meiner Anleihe nichts mehr ausbezahlt bekommen.
Es hilft nichts, das hier zu posten.

Es ist notwendig, abschließend der Alemannia Aachen GmbH gegenüber schriftlich und endgültig den Verzicht auf die Zinsen und die Rückzahlung zu erklären.

Ob du der Alemannia aber damit hilfst, sei erstmal dahingestellt. Bargeld fließt damit nämlich nicht, die Liquidität der GmbH wird dadurch nicht tangiert.

__________________
Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts
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  #30  
Alt 07.01.2013, 20:44
svenc
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EU-Vermittlerrichtlinie

Mal ne Frage an die Banker hier in der Runde und an die Anleihe-Zeichner.

Ich kann mich nicht daran erinnern, bei der Zeichnung der Tivoli-Anleihe ein Beratungsprotokoll unterschrieben zu haben oder einen Kaufantrag ausgefüllt zu haben (lt. 3.4.1 des Emissionsprospektes).
Das war ja im Fan-Shop ein schneller "Deal" mit Erik Meijer, Geld auf den Tisch, Autogramm auf die Urkunden, Dankeschön und weg.

Seit Einführung der EU-Vermittlerrichtlinie ist doch bei jeder Geldanlage eine Beratungs- und Protokollpflicht gegeben und die Ausgabe darf nur von Personen erfolgen, die gemäß Gewerbeordnung dazu berechtigt sind (also Banker und/oder Versicherungsmakler).

Auch eine solche Anleihe ist eine Geldanlage.
Soweit ich das noch in Erinnerung habe, muss Du vom "Vermittler" über die Risiken aufgeklärt werden, dieser muss erfragen, ob Du bislang schon einmal in ähnliche Papiere investiert hast, usw...

hmmmm....
Man könnte jetzt also (beim (Total-)Verlust) die Aachener Bank doch haftbar machen, da sie nicht belegen kann, mich entsprechend aufgeklärt und beraten zu haben.
Die Alemannia Aachen GmbH (als Emittentin) der Tivoli-Anleihe wird ja auch keine entsprechende Erlaubnis gemäß Gewerbeordnung zur Vermittlung Geldanlagegeschäften haben. Somit ist die Aachener Bank als Zahlstelle der Anleihe doch in der Haftung.

Einzig unsicher bin ich mir bei den Schmuckurkunden, weil diese ja nicht personalisiert worden sind, bzw. es bei der Bank auch keine Liste mit allen Anleihezeichnern gibt, ob es sich dabei um ein "Tafelgeschäft" handelt... da greift diese Richtlinie dann wieder nicht.
Allerdings ist der Verkauf einer Geldanlage im Fan-Shop doch recht ungewöhnlich.

Danke für fachliche Hinweise.

Gruß

svenc
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  #31  
Alt 07.01.2013, 20:56
schussipech schussipech ist offline
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Zitat:
Zitat von svenc Beitrag anzeigen
Mal ne Frage an die Banker hier in der Runde und an die Anleihe-Zeichner.

Ich kann mich nicht daran erinnern, bei der Zeichnung der Tivoli-Anleihe ein Beratungsprotokoll unterschrieben zu haben oder einen Kaufantrag ausgefüllt zu haben (lt. 3.4.1 des Emissionsprospektes).
Das war ja im Fan-Shop ein schneller "Deal" mit Erik Meijer, Geld auf den Tisch, Autogramm auf die Urkunden, Dankeschön und weg.

Seit Einführung der EU-Vermittlerrichtlinie ist doch bei jeder Geldanlage eine Beratungs- und Protokollpflicht gegeben und die Ausgabe darf nur von Personen erfolgen, die gemäß Gewerbeordnung dazu berechtigt sind (also Banker und/oder Versicherungsmakler).

Auch eine solche Anleihe ist eine Geldanlage.
Soweit ich das noch in Erinnerung habe, muss Du vom "Vermittler" über die Risiken aufgeklärt werden, dieser muss erfragen, ob Du bislang schon einmal in ähnliche Papiere investiert hast, usw...

hmmmm....
Man könnte jetzt also (beim (Total-)Verlust) die Aachener Bank doch haftbar machen, da sie nicht belegen kann, mich entsprechend aufgeklärt und beraten zu haben.
Die Alemannia Aachen GmbH (als Emittentin) der Tivoli-Anleihe wird ja auch keine entsprechende Erlaubnis gemäß Gewerbeordnung zur Vermittlung Geldanlagegeschäften haben. Somit ist die Aachener Bank als Zahlstelle der Anleihe doch in der Haftung.

Einzig unsicher bin ich mir bei den Schmuckurkunden, weil diese ja nicht personalisiert worden sind, bzw. es bei der Bank auch keine Liste mit allen Anleihezeichnern gibt, ob es sich dabei um ein "Tafelgeschäft" handelt... da greift diese Richtlinie dann wieder nicht.
Allerdings ist der Verkauf einer Geldanlage im Fan-Shop doch recht ungewöhnlich.

Danke für fachliche Hinweise.

Gruß

svenc





Das Beratungsprotokoll gibt es seit 2010.
Es kam somit nach der Anleihe.
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu schussipech für den nützlichen Beitrag:
carlos98 (07.01.2013)
  #32  
Alt 07.01.2013, 21:01
Benutzerbild von petrocelli
petrocelli petrocelli ist offline
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Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Es hilft nichts, das hier zu posten.

Es ist notwendig, abschließend der Alemannia Aachen GmbH gegenüber schriftlich und endgültig den Verzicht auf die Zinsen und die Rückzahlung zu erklären.

Ob du der Alemannia aber damit hilfst, sei erstmal dahingestellt. Bargeld fließt damit nämlich nicht, die Liquidität der GmbH wird dadurch nicht tangiert.

Ggf. schon! Wenn (theoretisch) jeder Zeichner seinen Verzicht erklärt, steht das angebliche Geld auf dem angeblichen Treuhandkonto der GmbH doch anderweitig zur Verfügung?! Oder bleibt es trotz Verzicht zweckgebunden und damit eingefrorenen?
__________________
In der Krise beweist sich der Charakter.
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  #33  
Alt 07.01.2013, 21:07
Benutzerbild von I LOV IT
I LOV IT I LOV IT ist offline
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Zitat:
Zitat von petrocelli Beitrag anzeigen
Ggf. schon! Wenn (theoretisch) jeder Zeichner seinen Verzicht erklärt, steht das angebliche Geld auf dem angeblichen Treuhandkonto der GmbH doch anderweitig zur Verfügung?! Oder bleibt es trotz Verzicht zweckgebunden und damit eingefrorenen?
Ich vermute genau das wird geklärt. Das Geld auf dem Treuhandkonto stammt aus einem Darlehen der UFA Sports. Wenn nun der Zweck nicht erfüllt wird (Rückzahlung der Anleihen), kann es sein, dass das Geld an die UFA zurückfließt und nicht in die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs.

Dies könnte ein Grund sein, warum diese eigentlich interessante Baustelle brach liegt. Allerdings gibt es noch einige weitere Möglichkeiten: Schuldenschnitt, Verlängerung der Laufzeit....
__________________
"Wir brauchen jetzt Ruhe im Verein!"
"Also ich habe lieber Leben im Verein!"

Geändert von I LOV IT (07.01.2013 um 21:14 Uhr)
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  #34  
Alt 07.01.2013, 21:16
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carlos98 carlos98 ist offline
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Zitat:
Zitat von I LOV IT Beitrag anzeigen
Ich vermute genau das wird geklärt. Das Geld auf dem treuhandkonto stammt aus einem Darlehen der UFA Sports. Wenn nun der Zweck nicht erfüllt wird (Rückzahlung der Anleihen), kann es sein, dass das Geld an die UFA zurückfließt und nicht in die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs.

Dies könnte ein Grund sein, warum diese eigentlich interessante Baustelle brach liegt. Allerdings gibt es noch einige weitere Möglichkeiten: Schuldenschnitt, Verlängerung der Laufzeit....
Ich könnte mir eher vorstellen, das möglicherweise Anleihengelder auf die verzichtet wird, zweckgebunden Forderungen Dritter bereits vertraglich zugesichert sind. Somit würde ein Verzicht kurzfristig gar nicht wirklich helfen.
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AREI-Jumbo kommt vorbei, pustet alle Rohre frei!
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Folgender Benutzer sagt Danke zu carlos98 für den nützlichen Beitrag:
I LOV IT (08.01.2013)
  #35  
Alt 07.01.2013, 21:57
Benutzerbild von Harvey Specter
Harvey Specter Harvey Specter ist offline
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Zitat:
Zitat von svenc Beitrag anzeigen
Mal ne Frage an die Banker hier in der Runde und an die Anleihe-Zeichner.

Ich kann mich nicht daran erinnern, bei der Zeichnung der Tivoli-Anleihe ein Beratungsprotokoll unterschrieben zu haben oder einen Kaufantrag ausgefüllt zu haben (lt. 3.4.1 des Emissionsprospektes).
Das war ja im Fan-Shop ein schneller "Deal" mit Erik Meijer, Geld auf den Tisch, Autogramm auf die Urkunden, Dankeschön und weg.

Seit Einführung der EU-Vermittlerrichtlinie ist doch bei jeder Geldanlage eine Beratungs- und Protokollpflicht gegeben und die Ausgabe darf nur von Personen erfolgen, die gemäß Gewerbeordnung dazu berechtigt sind (also Banker und/oder Versicherungsmakler).

Auch eine solche Anleihe ist eine Geldanlage.
Soweit ich das noch in Erinnerung habe, muss Du vom "Vermittler" über die Risiken aufgeklärt werden, dieser muss erfragen, ob Du bislang schon einmal in ähnliche Papiere investiert hast, usw...

hmmmm....
Man könnte jetzt also (beim (Total-)Verlust) die Aachener Bank doch haftbar machen, da sie nicht belegen kann, mich entsprechend aufgeklärt und beraten zu haben.
Die Alemannia Aachen GmbH (als Emittentin) der Tivoli-Anleihe wird ja auch keine entsprechende Erlaubnis gemäß Gewerbeordnung zur Vermittlung Geldanlagegeschäften haben. Somit ist die Aachener Bank als Zahlstelle der Anleihe doch in der Haftung.

Einzig unsicher bin ich mir bei den Schmuckurkunden, weil diese ja nicht personalisiert worden sind, bzw. es bei der Bank auch keine Liste mit allen Anleihezeichnern gibt, ob es sich dabei um ein "Tafelgeschäft" handelt... da greift diese Richtlinie dann wieder nicht.
Allerdings ist der Verkauf einer Geldanlage im Fan-Shop doch recht ungewöhnlich.

Danke für fachliche Hinweise.

Gruß

svenc
Vorab eine Gegenfrage: Ist die Anleihe ein Derivat i.S.v. § 2 II WpHG (evtl. alte Fassung)?
Wenn dies so wäre, könnte nach meinem uralten Assmann/Schneider (3. Auflage 2003) für Altfälle § 37d WpHG ein Thema sein, den es gab, der aber anscheinend nun weg ist. Ich bin in dem Bereich auf jeden Fall nicht mehr up-to-date.
__________________
"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004]
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  #36  
Alt 07.01.2013, 22:30
Benutzerbild von Mittelstürmer
Mittelstürmer Mittelstürmer ist offline
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Zitat:
Zitat von Dexter Beitrag anzeigen
Vorab eine Gegenfrage: Ist die Anleihe ein Derivat i.S.v. § 2 II WpHG (evtl. alte Fassung)?
Wenn dies so wäre, könnte nach meinem uralten Assmann/Schneider (3. Auflage 2003) für Altfälle § 37d WpHG ein Thema sein, den es gab, der aber anscheinend nun weg ist. Ich bin in dem Bereich auf jeden Fall nicht mehr up-to-date.
Eine Anleihe (dieser Art) ist kein Derivat.

Geändert von Mittelstürmer (07.01.2013 um 22:32 Uhr)
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  #37  
Alt 07.01.2013, 22:58
svenc
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Zitat:
Zitat von schussipech Beitrag anzeigen
Das Beratungsprotokoll gibt es seit 2010.
Es kam somit nach der Anleihe.
Die EU-Vermittlerrichtlinie ist seit 22.05.2007 in Kraft... war das Beratungsprotokoll da noch nicht enthalten?

Edit: habs gefunden... das Beratungsprotokoll für Anlageberatung kam wirklich erst 2010, interessant. Bei Versicherungsvermittlern existiert diese Auflage schon seit 2002...

ok, Punkt geklärt!


Gruß

svenc
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  #38  
Alt 07.01.2013, 22:59
svenc
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Zitat:
Zitat von carlos98 Beitrag anzeigen
Ich könnte mir eher vorstellen, das möglicherweise Anleihengelder auf die verzichtet wird, zweckgebunden Forderungen Dritter bereits vertraglich zugesichert sind. Somit würde ein Verzicht kurzfristig gar nicht wirklich helfen.
Hier bleibt aber die Frage, ob dieser "Dritte" denn überhaupt noch Anspruch auf diese Gelder hat, da dieser "Dritte" ja seinen Darlehensvertrag gekündigt hat...
Hier wieder die Frage, ob der geschlossene Vertrag denn "insolvenzfest" ist, eins meiner Lieblingsworte derzeit

Gruß

svenc
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Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag:
I LOV IT (08.01.2013)
  #39  
Alt 10.01.2013, 20:52
gooool gooool ist offline
Neuling
 
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Zitat von svenc Beitrag anzeigen
Ich kann mich nicht daran erinnern, bei der Zeichnung der Tivoli-Anleihe ein Beratungsprotokoll unterschrieben zu haben oder einen Kaufantrag ausgefüllt zu haben (lt. 3.4.1 des Emissionsprospektes).
Das war ja im Fan-Shop ein schneller "Deal" mit Erik Meijer, Geld auf den Tisch, Autogramm auf die Urkunden, Dankeschön und weg.
Wenn ich mich recht erinnere habe ich einen "Vertrag" unterschrieben, als ich die Schmuckurkunde bestellt habe und bei Abholung in der Theaterstrasse (Aachener Bank) den Erhalt quittiert. Ich weis nicht ab das zählt ......

Meine Anleihe ist `eh 'ne Spende von Anfang an....

Gruß
gooool
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  #40  
Alt 11.01.2013, 00:15
Eschweiler Eschweiler ist offline
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Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning hat reagiert

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Zitat von Eschweiler Beitrag anzeigen
Alemannia Aachen GmbH Tivoli-Anleihe


v.2008(2013)
Gattungsbezeichnung Fälligkeit
16.08.2013
näch. Zinstermin ISIN
DE000A0SFUS9
Depotbestand

EUR 1.500,000
Möglichkeit der Anspruchsanmeldung
Sehr geehrter Depotkunde,
die Emittentin des obigen Wertpapieres ist bekanntlich in Zahlungsschwierigkeiten geraten.
Wie wir nun durch unsere Lagerstellen erfahren, besteht Ihrerseits die Möglichkeit, Ansprüche gegen die Emittentin
geltend zu machen. Anleihegläubiger können Ihr Ansprüche an den folgenden Insolvenzverwalter richten:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning
Jülicher Straße 116
52070 Aachen
Tel: 0241/94618-0
Fax: 0241/94618-111

Referenz: 92 IN 276/12
Korrektur
Sehr geehrter Depotkunde,
am 18.12.2012 haben wir Sie versehentlich über die Möglichkeit der Anspruchsermittlung im Rahmen der
Insolvenzeröffnung informiert.
Wie wir in einem Schreiben des Rechtsanwalts Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning erfahren haben, handelt es sich lediglich
um ein Antragsverfahren in Eigenverwaltung nach §§270, 270a ff InsO.
Ob und wann es zu einer Eröffnung kommt, steht nicht fest.
Uns liegen derzeit keine Informationen zu einer Insolvenzeröffnung vor.

Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.
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