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  #1  
Alt 12.06.2013, 15:45
Kiki13 Kiki13 ist offline
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1. Man sah wohl erst nach dem richterlichen Hinweis, der ja erst in dieser Instanz (und wohl erst in 2013 oder doch schon 2012?) Anlaß, gegen die drohende Verbindlichkeit in auch nur annähernd nominaler Höhe eine Rückstellung zu bilden. Ob das klug war, könnte nur "wissen", wer zumindest die Sache kennte. Also von uns beider keiner.

Du weißt jedoch so gut wie ich, daß die Rücklage (Sicherung des Freistellungsanspruches des Vereins) -wenn überhaupt (!)- in jedem Fall von der Alemannia Aachen GmbH hätte gebildet werden müssen. Und zwar insolvenzfest. Die GmbH hat diese Verbindlichkeit (nach außen nur in Mithaftung, nach innen jedoch voll) übernommen, weil sie auch alle Aktiva des Vereins voll übernommen hat. Und auch das weißt Du auch. Und Du weißt auch, daß die Alemannia Aachen GmbH nicht nur den TSV nicht wie geschuldet effektiv freistellt, sie hat auch noch verpraßt, was ihr an dessen Werten anvertraut wurde.

5. Wer hat denn dafür gesorgt, daß der Verein nicht nur das der Alemannia Aachen GmbH anvertraute Vermögen zurückerhält, sondern außerdem noch mit nennenswertem Betrag und hinter allen Gläubigern zurückstehend ausfällt. Ja, die erste Herrenfußballmannschaft, wer sonst? Das weißt Du doch.

7. Und manches andere, was man aber einfach nicht ins Internet schreiben kann, weißt zumindest Du doch auch. Sonst frag Sven.

9. Zurück zum Thema. Vielleicht ist es kein Zufall, daß die Versammlung nach Wunsch mancher (satzungswidrig) erst nach dem Wechselstichtag stattfinden soll? Das ist natürlich nur eine Vermutung.
Puh, viele Punkte. Wär toll, wenn Du mir ein paar hiervon näher erläutern könntest.

Zu 1: Ist das Thema durch die Insolvenz der AA GmbH bloße Magulatur, oder hätte der Verein offiziell den Ausfall als Gläubiger anmelden müssen? Kann man dies, wenn die Summe noch nicht entgültig feststeht?

Zu 2. Wie hoch war denn der nennenswerte Betrag?

Zu 7. Warum nicht? Sind doch unter uns...

Zu 9. Was muss man hier unter Wechselstichtag verstehen?
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  #2  
Alt 13.06.2013, 00:36
WoT WoT ist offline
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Zitat von Kiki13 Beitrag anzeigen
Puh, viele Punkte. Wär toll, wenn Du mir ein paar hiervon näher erläutern könntest.

Zu 1: Ist das Thema durch die Insolvenz der AA GmbH bloße Makulatur, oder hätte der Verein offiziell den Ausfall als Gläubiger anmelden müssen? Kann man dies, wenn die Summe noch nicht entgültig feststeht?[...]
Ich fürchte, ich verstehe die Frage nicht. Allgemein, "wir" können (als Gesellschafter!) schon froh sein, wenn unsere höchstselbst ruinierte "die GmbH" nicht ersatzlos abgeschossen wird/bleibt. Aber paßt das jetzt zu Deiner Frage?
Zitat:
Zitat von Kiki13 Beitrag anzeigen
[...] Zu 5. Wie hoch war denn der nennenswerte Betrag? [...]
Ach Kiki, wer will das denn schon so genau wissen? Und auch noch jetzt? Ich "weiß" es nicht.
Zitat:
Zitat von Kiki13 Beitrag anzeigen
[...] Zu 7. Warum nicht? Sind doch unter uns... [...]
Ach Kiki ... Ich mag übrigens mein kleines Sportvereinchen immer noch, so schrullig, buckelig, vernarbt, entstellt ... es auch ist. Das ist sicher nicht vernünftig, ist aber so.
Zitat:
Zitat von Kiki13 Beitrag anzeigen
[...] Zu 9. Was muss man hier unter Wechselstichtag verstehen?
Es geht um den Stichtag des Wechsels der Mannschaften vom TSV zum PTSV (also Monatswechsel Juni/Juli, das ist auch Saisonende und auch Frist, zu der die Versammlung des TSV spätestens gewesen sein müßte). Wegen des Wechsels schau bitte da: Volleyballer verlassen den TSV Alemannia Aachen - Abteilung wechselt Ende Juni zum PTSV Aachen, TSV vom 24. April 2013

Geändert von WoT (13.06.2013 um 00:52 Uhr)
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Kiki13 (13.06.2013)
  #3  
Alt 13.06.2013, 00:49
Kiki13 Kiki13 ist offline
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Danke WoT,

hatte tatsächlich Deine erste Ausführung anders herum verstanden. Mit der Sorge, was da noch kommen kann, stehst Du nicht alleine da...
Beim Mittelteil ging ich auch nicht ernsthaft von konkreten Antworten aus...
Der Letzte Teil erschließt sich mir nun.

Gestern Abend hat Kutschbja bestätigt, dass man wisse, gegen die Satzung zu verstossen.
Welche Grundlagen gelten denn dann für die Einberufung, bzw. die Einladungen?
Jene, welche bis zum 30.06. Bestand hatten?

Geändert von Kiki13 (13.06.2013 um 01:00 Uhr)
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