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  #21  
Alt 06.07.2013, 00:52
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Zitat von Itchymann Beitrag anzeigen
Wer steht denn alles zur Debatte an

a) ehemaligen Aufsichtsratmitgliedern von vor dem Höger-Verkauf (also vor 2008)
und
b) Top-Sponsoren
?

Höger wechselte im Juni 2011 zu Schalke.

Heyen und Konsorten sind seit 2010 im Amt.

Geändert von Kleeblatt4TSV (06.07.2013 um 00:55 Uhr)
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  #22  
Alt 06.07.2013, 00:56
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Zitat:
Zitat von Kleeblatt4TSV Beitrag anzeigen
Höger wechselte im Juni 2011 zu Schalke.

Heyen und Konsorten sind seit 2010 im Amt.
Stimmt, werde es ändern.
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«Wir werden belächelt, weil wir nicht am Abend vorher anreisen, weil wir keinen einheitlichen Anzug haben. Aber wir sind eine Mannschaft, die sich wehrt. » René van Eck
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  #23  
Alt 06.07.2013, 00:57
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Zitat von Michi Müller Beitrag anzeigen
Hey, sowas macht spass! Hoffentlich kommen noch ein paar Fälle für uns
Finde ich auch!
Vielleicht sollten wir Krämer zurück holen, damit es neue Fälle gibt...?
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DerTivoli (06.07.2013)
  #24  
Alt 06.07.2013, 00:58
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Zitat:
Zitat von Michi Müller Beitrag anzeigen
Hey, sowas macht spass! Hoffentlich kommen noch ein paar Fälle für uns
Aber so was von!
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  #25  
Alt 06.07.2013, 01:00
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Mein Tipp:

http://www.polythex.de/de/

Auch zu finden bei den Top-Sponsoren.
Du hast die Haare schön, du hast die Haare schön
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  #26  
Alt 06.07.2013, 01:21
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http://www.alemannia-aachen.de/aktue...htsrat-20717B/
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  #27  
Alt 06.07.2013, 02:11
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Mal eine ganz naive Frage an die Juristen:

Müsste sich die Klage nicht eigentlich gegen die Geschäftsführung richten und nicht gegen jemanden aus dem Aufsichtsrat?

Schließlich sind die Einnahmen aus dem Högertransfer doch Sache des alltäglichen Geschäftsbetriebs.

Und über derartige Einnahmen hatte doch (zumindest formal) keineswegs er Aufsichtsrat wirklich zu verfügen, sondern eben der Geschäftsführer.

Wie kommt es also, dass da jetzt aber ein Aufsichtsratsmitglied wegen Veruntreuung angeklagt werden kann?
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Spielt am Sonntag unser Fußballklub...
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mise (06.07.2013)
  #28  
Alt 06.07.2013, 06:53
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Zitat:
Zitat von Aix Trawurst Beitrag anzeigen
Mal eine ganz naive Frage an die Juristen:

Müsste sich die Klage nicht eigentlich gegen die Geschäftsführung richten und nicht gegen jemanden aus dem Aufsichtsrat?

Schließlich sind die Einnahmen aus dem Högertransfer doch Sache des alltäglichen Geschäftsbetriebs.

Und über derartige Einnahmen hatte doch (zumindest formal) keineswegs er Aufsichtsrat wirklich zu verfügen, sondern eben der Geschäftsführer.

Wie kommt es also, dass da jetzt aber ein Aufsichtsratsmitglied wegen Veruntreuung angeklagt werden kann?
Davon ist eigentlich auszugehen. Es hieß ja, dass der Beschuldigte alleine beschloss, dass das Geld nicht ausbezahlt wird, sondern in der Alemannia verbleibt.
Kurios, dass der Beschuldigte allein als AR so etwas entschieden haben soll.
Mir klingt das, wie eine Verlängerung des Kraemer-Prozesses. Hier wurde Heyen ja bereits heftigst von Kraemer beschuldigt. Hier will man ja quasi beweisen, dass Heyen aktiv in die Geschäftsführung eingriff.
Tja, und zumindest der hier genannte Top-Sponsor, war ja mit Kraemer sehr dicke...
Vor allem muss man den Zeitpunkt betrachten... Höger ist ja nun schon länger weg, die Insolvenz wurde im November verkündet, der Prozess von Kraemer wurde vor ca. zwei Wochen auf unbestimmte Zeit unterbrochen...

Ach so, außerdem kommt natürlich hinzu, dass von der GmbH nichts mehr zu holen ist. Wird der AR hier verurteilt, kann der Kläger Schadensersatz geltend machen...

Geändert von Kiki13 (06.07.2013 um 06:58 Uhr)
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  #29  
Alt 06.07.2013, 08:04
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Die ganze Geschichte ist doch rein taktischer Natur. Wer sich die Verbindungen (der exquisit Frisierte -> FK) ansieht und dann Kraemers Prozeßstrategie (Heyen den schwarzen Peter zuzuschieben), der weiß, wohin der Hase läuft. Wobei es aus meiner Sicht juristisch gewagt ist, jemanden aus dem AR anzuzeigen. Dann sollte der Geschädigte auch klare Beweise haben, dass das AR-Mitglied (entgegen seiner Kernaufgabe) operativ tätig war.
Wie auch immer, es bleibt schmutzig.
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a.tetzlaff (06.07.2013), Aix Trawurst (06.07.2013), AIXtremist (07.07.2013), carlos98 (06.07.2013), Kiki13 (06.07.2013), Max (06.07.2013), mise (06.07.2013)
  #30  
Alt 06.07.2013, 08:07
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"Hier will man ja quasi beweisen, dass Heyen aktiv in die Geschäftsführung eingriff.

Ach so, außerdem kommt natürlich hinzu, dass von der GmbH nichts mehr zu holen ist. Wird der AR hier verurteilt, kann der Kläger Schadensersatz geltend machen..."

Vielleicht sollte man mal beweistechnisch untersuchen, ob nicht vergangene Aufsichtsräte in der Amtszeit von Krämer ebenfalls aktiv in die Geschäftsführung eingegriffen haben... und mit verantwortlich sind...
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Alt 06.07.2013, 08:20
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Am besten man zündet eine Bombe an der Krefelder Strasse und fängt wieder mit einer Zigarrenkiste als Kasse an.
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  #32  
Alt 06.07.2013, 08:47
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Zitat von Pit Beitrag anzeigen
"Hier will man ja quasi beweisen, dass Heyen aktiv in die Geschäftsführung eingriff.

Ach so, außerdem kommt natürlich hinzu, dass von der GmbH nichts mehr zu holen ist. Wird der AR hier verurteilt, kann der Kläger Schadensersatz geltend machen..."

Vielleicht sollte man mal beweistechnisch untersuchen, ob nicht vergangene Aufsichtsräte in der Amtszeit von Krämer ebenfalls aktiv in die Geschäftsführung eingegriffen haben... und mit verantwortlich sind...
Und dies bei Beauftragung des Stadionbaus, bei welcher keine Finanzierung stand, und nach dem Votum des damaligen AR dennoch alles weitergeführt werden sollte.
Wenn wirklich, wie von Kraemer gesagt wurde, bei der Bürgschaftsbeantragung Eigenkapitalangaben gemacht wurden, welche sich anschließend nicht annähernd als real darstellten, und man erst am Abend vor dem ersten Spatenstich erfuhr, dass erhebliche (dadurch ja wohl auch kaum bei der Bürgschaftsbeantragung beinhaltet) Mehrkosten noch hinzu kommen, und dies lt. Kraemer dem AR natürlich bekannt gewesen sei, und auch da dennoch weitergemacht werden sollte...

Wer machte nochmal den ersten Spatenstich???
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  #33  
Alt 06.07.2013, 08:51
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Zitat von Kiki13 Beitrag anzeigen
Und dies bei Beauftragung des Stadionbaus, bei welcher keine Finanzierung stand, und nach dem Votum des damaligen AR dennoch alles weitergeführt werden sollte.
Wenn wirklich, wie von Kraemer gesagt wurde, bei der Bürgschaftsbeantragung Eigenkapitalangaben gemacht wurden, welche sich anschließend nicht annähernd als real darstellten, und man erst am Abend vor dem ersten Spatenstich erfuhr, dass erhebliche (dadurch ja wohl auch kaum bei der Bürgschaftsbeantragung beinhaltet) Mehrkosten noch hinzu kommen, und dies lt. Kraemer dem AR natürlich bekannt gewesen sei, und auch da dennoch weitergemacht werden sollte...

Wer machte nochmal den ersten Spatenstich???
Der ist symbolischer Natur und hat rechtlich keinerlei Aussagekraft. Es haftet (straf- und zivilrechtlich) derjenige, der die Verträge und Erklärung rechtsverbindlich unterschreibt. Und das ist eher nicht der jeweilige AR-Vorsitzende...
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  #34  
Alt 06.07.2013, 09:21
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Der ist symbolischer Natur und hat rechtlich keinerlei Aussagekraft. Es haftet (straf- und zivilrechtlich) derjenige, der die Verträge und Erklärung rechtsverbindlich unterschreibt. Und das ist eher nicht der jeweilige AR-Vorsitzende...
Na ja, ganz so draussen ist hier kein AR.

Wenn dem AR bekannt war, dass die Finanzierung des Projektes nicht gegeben war hätte er handeln müssen. Ich habe nicht gehört, dass ein Herr J. L. und die Übrigen irgend etwas stoppten, oder?
Klar wurden die Verträge von Kraemer unterschrieben.

Jedoch heißt das Ganze doch AUFSICHTSRAT, und nicht Ignorierrat. Wozu gibts die denn? Insbesondere bei einem derart kostenintensiven Projekt. Sagte Linden nicht mehrfach öffentlich:"Ich habe alle Verhandlungen selbst geführt, um Vertrauen zu schaffen."?
Hier ging es um Millionen.
Kraemer muss Ihnen ja alles vorgelegt haben. Da muss ja aufgefallen sein, dass ein klitzekleines Detail fehlte, nämlich die Finanzierung!!!

Was sagen die Juristen hier denn dazu? Wie sieht es hier denn mit der Verjährung aus?

Bürgschaftsangaben zu den Eigenkapitalpositionen lt. Kraemer gesamt 15 Mio., Verkauf des Stadionnamens 5 Mio., nie realisiert... Anleihen 6 Mio., nicht erreicht... Bieterdarlehen Hellmich 4 Mio., das Einzige, was wirklich in geplanter Form kam...
Ergo an statt 15 Mio. nur 8,2 Mio....

Hinzu kamen urplötzlich am Abend vor dem ersten Spatenstich die Kosten für die Baureifmachung... Hierzu sagte Kraemer, dass ihm im Vorfeld gesagt wurde, dass diese Kosten die Stadt tragen würde... Wer war da nochmal damals zuständig???

Von Beginn an, war demnach das Stadionprojekt unter- bzw. gar nicht finanziert...

Alles was danach kam, war dann wohl diesem Umstand, bzw. der Vertuschung dessen geschuldet.

Und hiermit soll der damalige AR nichts zu tun haben???
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AIXtremist (07.07.2013), mise (06.07.2013), petrocelli (06.07.2013)
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Alt 06.07.2013, 09:26
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Na ja, ganz so draussen ist hier kein AR.

Wenn dem AR bekannt war, dass die Finanzierung des Projektes nicht gegeben war hätte er handeln müssen. Ich habe nicht gehört, dass ein Herr J. L. und die Übrigen irgend etwas stoppten, oder?
Klar wurden die Verträge von Kraemer unterschrieben.

Jedoch heißt das Ganze doch AUFSICHTSRAT, und nicht Ignorierrat. Wozu gibts die denn? Insbesondere bei einem derart kostenintensiven Projekt. Sagte Linden nicht mehrfach öffentlich:"Ich habe alle Verhandlungen selbst geführt, um Vertrauen zu schaffen."?
Hier ging es um Millionen.
Kraemer muss Ihnen ja alles vorgelegt haben. Da muss ja aufgefallen sein, dass ein klitzekleines Detail fehlte, nämlich die Finanzierung!!!

Was sagen die Juristen hier denn dazu? Wie sieht es hier denn mit der Verjährung aus?

Bürgschaftsangaben zu den Eigenkapitalpositionen lt. Kraemer gesamt 15 Mio., Verkauf des Stadionnamens 5 Mio., nie realisiert... Anleihen 6 Mio., nicht erreicht... Bieterdarlehen Hellmich 4 Mio., das Einzige, was wirklich in geplanter Form kam...
Ergo an statt 15 Mio. nur 8,2 Mio....

Hinzu kamen urplötzlich am Abend vor dem ersten Spatenstich die Kosten für die Baureifmachung... Hierzu sagte Kraemer, dass ihm im Vorfeld gesagt wurde, dass diese Kosten die Stadt tragen würde... Wer war da nochmal damals zuständig???

Von Beginn an, war demnach das Stadionprojekt unter- bzw. gar nicht finanziert...

Alles was danach kam, war dann wohl diesem Umstand, bzw. der Vertuschung dessen geschuldet.

Und hiermit soll der damalige AR nichts zu tun haben???
Natürlich sind sämtliche AR-Mitglieder nicht raus aus der Nummer! Zumindest was die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht betrifft. Und hier liegt mE die Verjährung durch Insolvenzbeginn erstmal auf Eis.

Nichtsdestotrotz steht derjenige, welcher die Verträge, Erklärungen etc. rechtsverbindlich unterzeichnet hat, primär in der Haftung für zivil- und strafrechtliche Folgen.
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  #36  
Alt 06.07.2013, 09:32
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Mal eine ganz naive Frage an die Juristen:

Müsste sich die Klage nicht eigentlich gegen die Geschäftsführung richten und nicht gegen jemanden aus dem Aufsichtsrat?

Schließlich sind die Einnahmen aus dem Högertransfer doch Sache des alltäglichen Geschäftsbetriebs.

Und über derartige Einnahmen hatte doch (zumindest formal) keineswegs er Aufsichtsrat wirklich zu verfügen, sondern eben der Geschäftsführer.

Wie kommt es also, dass da jetzt aber ein Aufsichtsratsmitglied wegen Veruntreuung angeklagt werden kann?
Hier handelt es sich ja nicht um eine Klage im zivilrechtlichen Sinne.
Jemand, der scheinbar gut im Haar liegt, hat Strafanzeige wegen Veruntreuung gestellt.
Damit soll die Straftat von den Strafverfolgungsbehörden ermittelt und festgestellt werden.
Etwaige Schadenersatzansprüche müssten in einem gesonderten Verfahren zivilrechtllicher Natur ermittelt werden.
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Aix Trawurst (06.07.2013), mise (06.07.2013)
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Alt 06.07.2013, 10:09
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Natürlich sind sämtliche AR-Mitglieder nicht raus aus der Nummer! Zumindest was die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht betrifft. Und hier liegt mE die Verjährung durch Insolvenzbeginn erstmal auf Eis.

Nichtsdestotrotz steht derjenige, welcher die Verträge, Erklärungen etc. rechtsverbindlich unterzeichnet hat, primär in der Haftung für zivil- und strafrechtliche Folgen.
Dass hier der unterzeichnende GF in erster Linie in der Haftung steht, ist denke ich, jedem klar.

Nachdem man ja nun durch die aktuelle Strafanzeige vermeintlich beweisen will, dass der Beschuldigte aktiv ins operative Geschäft eingriff, um ihn hier in die Haftung nehmen zu können.

Da liegt ja die Parallele zu J. L. auf der Hand, welcher ja selbst öffentlich für sich reklamierte, in alles involviert gewesen zu sein...
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  #38  
Alt 06.07.2013, 10:53
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Dass hier der unterzeichnende GF in erster Linie in der Haftung steht, ist denke ich, jedem klar.

Nachdem man ja nun durch die aktuelle Strafanzeige vermeintlich beweisen will, dass der Beschuldigte aktiv ins operative Geschäft eingriff, um ihn hier in die Haftung nehmen zu können.

Da liegt ja die Parallele zu J. L. auf der Hand, welcher ja selbst öffentlich für sich reklamierte, in alles involviert gewesen zu sein...
Meine Prognose: Man wird weder JL noch MH einen aktiven Eingriff ins operative Geschäft nachweisen können. Dahingehend bleibt der schwarze Peter wohl bei FK.
Unberührt davon bleiben natürlich eventuelle Versäumnisse der diversen Gremiker bzgl. ihrer (unterlassenen) Aufsichtspflicht.
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Geändert von petrocelli (06.07.2013 um 10:58 Uhr)
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Kiki13 (06.07.2013), mise (06.07.2013)
  #39  
Alt 06.07.2013, 11:19
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Meine Prognose: Man wird weder JL noch MH einen aktiven Eingriff ins operative Geschäft nachweisen können. Dahingehend bleibt der schwarze Peter wohl bei FK.
Unberührt davon bleiben natürlich eventuelle Versäumnisse der diversen Gremiker bzgl. ihrer (unterlassenen) Aufsichtspflicht.
Ich gehe auch davon aus, dass Ersteres nicht nachzuweisen sein wird.

Im zweiten Punkt, weiß ich nicht, wie weit ein Insolvenzverwalter zeitlich zurück geht, bzw. vielleicht sogar gehen muss.
Gibt es hierzu Vorgaben im Insolvenzgesetz?

Inzwischen weiß ja wohl jeder, wo das Grundübel steckt, welches dann in einer vollkommen überteuerten Finanzierung, weiteren zinsträchtigen Darlehen, usw. steckt. Dies ist ja ein wesentlicher Teil des Alemannia-Fiaskos...
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  #40  
Alt 06.07.2013, 11:39
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Ich gehe auch davon aus, dass Ersteres nicht nachzuweisen sein wird.

Im zweiten Punkt, weiß ich nicht, wie weit ein Insolvenzverwalter zeitlich zurück geht, bzw. vielleicht sogar gehen muss.
Gibt es hierzu Vorgaben im Insolvenzgesetz?

Inzwischen weiß ja wohl jeder, wo das Grundübel steckt, welches dann in einer vollkommen überteuerten Finanzierung, weiteren zinsträchtigen Darlehen, usw. steckt. Dies ist ja ein wesentlicher Teil des Alemannia-Fiaskos...
Verjährung des Schadensersatzanspruchs in 5 Jahren (§ 116 S. 1 AktG i.V.m. § 93 Abs. 6 AktG; für GmbH analog). Ich denke, dies findet auch im Insolvenzfall Anwendung. Zumindest steht in der InsO nichts Gegenteiliges.
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