Alemannia Fan-Forum WFB anschlusstor  

Zurück   Alemannia Fan-Forum WFB > Alemannia > Fan-Forum > Die Fan-IG informiert

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 27.06.2009, 13:15
Benutzerbild von IG
IG IG ist offline
Club Account
 
Registriert seit: 02.08.2007
Beiträge: 993
Abgegebene Danke: 16
Erhielt 2.524 Danke für 271 Beiträge
IG wird zum e. V. - und du kannst dabei sein

IG wird zum e. V. - und du kannst dabei sein

Am 10. September ist es soweit, die IG soll zum eingetragenen Verein werden. Und damit wir eine optimale, demokratische und möglichst allen Ansprüchen gerecht werdende Satzung bekommen, bitten wir euch, unseren Satzungsvorschlag herunter zu laden (hier) und an der Diskussion teilzunehmen. Nennt eure Wünsche, kritisiert oder verbessert - wir stehen allen Anregungen offen gegenüber.

Das Treffen am 9. Juli wollen wir nutzen, um erste Reaktionen zu besprechen. Nach den Sommerferien haben wir noch einige Zeit, um eure Wünsche umzusetzen, so dass wir zum 10. September zur Gründungsversammlung einladen können.


Für den Vorstand
Dirk
__________________

Geändert von IG (27.06.2009 um 13:38 Uhr)
Mit Zitat antworten
Werbung
  #2  
Alt 27.06.2009, 13:31
Benutzerbild von Andreas
Andreas Andreas ist offline
Foren-Ikone
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 4.092
Abgegebene Danke: 3.115
Erhielt 5.718 Danke für 1.306 Beiträge
Kurzer Einwurf:

Mich persönlich hält das nicht von einer Teilnahme an der Versammlung ab, nur: Am 8. Juli spielt die Alemannia ihr Testspiel gegen Kuba in Mützenich. Vielleicht ist das eine ungünstige Terminkollision.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 27.06.2009, 13:39
Benutzerbild von IG
IG IG ist offline
Club Account
 
Registriert seit: 02.08.2007
Beiträge: 993
Abgegebene Danke: 16
Erhielt 2.524 Danke für 271 Beiträge
Zitat:
Zitat von Andreas Beitrag anzeigen
Kurzer Einwurf:

Mich persönlich hält das nicht von einer Teilnahme an der Versammlung ab, nur: Am 8. Juli spielt die Alemannia ihr Testspiel gegen Kuba in Mützenich. Vielleicht ist das eine ungünstige Terminkollision.

Hi Andreas

Du hast vollkommen recht - es muss 9. Juli heißen. Mein Fehler!

Gruß und danke für den Hinweis
Dirk
__________________
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 27.06.2009, 14:12
Benutzerbild von LaPalma
LaPalma LaPalma ist offline
Veteran
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 1.678
Abgegebene Danke: 619
Erhielt 974 Danke für 211 Beiträge
Kleine Anmerkungen

Hallo IG,
ich habe gerade eine kurze Erholungspause vom "in der Sonne sitzen und übers Meer schauen" genutzt und die Satzung mal überflogen.



Folgendes ist mir beim ersten Lesen aufgefallen, was ich als Anregung schon mal hier in den Thread stellen möchte:
  • In der Satzung ist an vielen Stellen von „Verein“ die Rede. Da es sich sowohl beim e.V. als auch bei Alemannia und ggf. auch bei den Fanclubs um einen „Verein“ handelt, sollte hier jeweils ein klarstellender Zusatz verwendet werden [oder aber generell in § 1 gesagt werden: (im folgenden „Verein“) oder „Fan-IG“]
  • In $ 7 2. c ist die Rede von „politischreligiös“. Besser wäre: „politisch und/oder religiös“
  • In § 9 2. sollte klarstellend zu „mindestens einen Monat vorher“ gesagt werden: „beim Verein ausgehend“ o. ä.
  • In § 9 4. sollte ebenfalls deutlich gemacht werden, dass die Anträge bis zum genannten Zeitpunkt beim Verein eingegangen sein müssen.
  • In $ 9 ist erstmals die Rede von „ordentlichen Mitgliedern“, ohne dass zuvor eine Differenzierung bzw. Definition von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern gegeben worden ist.
  • Nicht geregelt (und damit implizit doch geregelt) ist die Möglichkeit der Bevollmächtigung für Mitgliederversammlungen. Frage und Überlegung: ist das so gewollt?
  • In § 18 sollte die Salvatorische Klausel dahingehend erweitert werden, dass zuerst „das mit der sich als nicht gesetzeskonform herausgestellten Bestimmung an sich gemeinte bzw. gewollte“ gilt und dann erst „BGB, usw.“.
  • Kritisch sehe ich die in § 12 2. aufgezeigte Möglichkeit einer "Doppelmitgliedschaft". Dies müßte m. E. - wenn nicht schon geschehen - juristisch "abgeklopft" werden.
Dies sind natürlich nur Anregungen, keine Kritik...
__________________
Gruß von der isla bonita!

Geändert von LaPalma (27.06.2009 um 14:21 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 27.06.2009, 14:18
Aixla Aixla ist offline
Stammposter
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 771
Abgegebene Danke: 10
Erhielt 105 Danke für 14 Beiträge
Zitat:
Zitat von LaPalma Beitrag anzeigen
Dies sind natürlich nur Anregungen, keine Kritik...
Hi La Palma

Nenn' es, wie du willst - ich finde es klasse, dass du dich meldest und auf "Dinge" aufmerksam machst. Vielen Dank dafür!

Gruß Dirk
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 27.06.2009, 14:46
Benutzerbild von LaPalma
LaPalma LaPalma ist offline
Veteran
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 1.678
Abgegebene Danke: 619
Erhielt 974 Danke für 211 Beiträge
Beitragsordnung

Jetzt habe ich auch mal die Beitragsordnung überflogen.


Folgendes ist mir dabei aufgefallen:
  • Im Titel fehlt das „e. V.“
  • In § 2 ist von „evtl. Aufnahmegebühren“ die Rede; in § 11 davon, dass die Aufnahmegebühren erhöht werden können. Dem steht jedoch § 5 gegenüber, in dem festgelegt wird, dass eine Aufnahmegebühr nicht erhoben wird. Hier sollte man in § 5 im Sinne der §§ 2 und 11 einfügen, dass dies durch Beschluss geändert werden kann oder die Formulierung „wird derzeit nicht erhoben“ wählen.
So, jetzt gehe ich wieder auf die Terrasse...
__________________
Gruß von der isla bonita!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 28.06.2009, 19:34
Aixla Aixla ist offline
Stammposter
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 771
Abgegebene Danke: 10
Erhielt 105 Danke für 14 Beiträge
Sodele, deine Hinweise, lieber La Palma, habe ich durchgesehen und abgearbeitet. Vielen Dank noch mal.

Gruß Dirk
  • In der Satzung ist an vielen Stellen von „Verein“ die Rede. Da es sich sowohl beim e.V. als auch bei Alemannia und ggf. auch bei den Fanclubs um einen „Verein“ handelt, sollte hier jeweils ein klarstellender Zusatz verwendet werden [oder aber generell in § 1 gesagt werden: (im folgenden „Verein“) oder „Fan-IG“]
    Ergebnis: Eine Änderung ist nicht nötig!
    Wenn von Verein die Rede ist, bedeutet dies immer IG.
    Ist von Fan-Clubs die Rede, wird in der Satzung von Fan-Clubs gesprochen.
    Ist von der Alemannia die Rede, wird vom „ATSV und deren Gesellschaften“ gesprochen. Siehe auch § 2 Absatz 1a
  • In $ 7 2. c ist die Rede von „politischreligiös“. Besser wäre: „politisch und/oder religiös“
    Ergebnis: Eine Änderung ist sinnvoll: geändert in: „...sich rassistisch, politisch extremistisch oder religiös extremistisch verhält,...“
  • In § 9 2. sollte klarstellend zu „mindestens einen Monat vorher“ gesagt werden: „beim Verein ausgehend“ o. ä.
    Ergebnis: Eine Änderung ist nicht nötig!
    In diesem Fall bedeutet dies, dass das Mitglied die Einladung 1 Monat vor der Versammlung zugestellt bekommen haben muss. Nach allgemeiner Rechtssprechung bzw. Kommentaren ist die Regelung so, dass der Verein (Vorstand) alles zumutbare zu tun hat, damit die Fristen eingehalten werden. In der Regel gelten Einladungen, die 3 Tage vor Ablauf der Frist zur Post gegeben wurden, als rechtzeitig. Ein plötzliches unvorhersehbares Ereignis (Streik bei der Post, Diebstahl der Post etc.) hat keine negativen Auswirkungen.
  • In § 9 4. sollte ebenfalls deutlich gemacht werden, dass die Anträge bis zum genannten Zeitpunkt beim Verein eingegangen sein müssen.
    Ergebnis: Eine Änderung ist nicht nötig!
    Hier steht: „... beim Vorstand eingereicht werden...“ Laut allgemeiner Rechtssprechung bzw. Kommentaren hierzu bedeutet dies, dass der Vorstand bis zu diesem Tag die Anträge vorliegen, also bekommen haben muss. Hier wiederum nutzen dem Antragssteller plötzliche, unvorhersehbare Ereignisse nichts. Die Frist muss eingehalten werden.
  • In $ 9 ist erstmals die Rede von „ordentlichen Mitgliedern“, ohne dass zuvor eine Differenzierung bzw. Definition von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern gegeben worden ist.
    Ergebnis: Berechtigter Einwand.
    Das Wort „ordentliche“ ist überflüssig und wird in der gesamten Satzung im Zusammenhang mit Mitgliedern gelöscht.
  • Nicht geregelt (und damit implizit doch geregelt) ist die Möglichkeit der Bevollmächtigung für Mitgliederversammlungen. Frage und Überlegung: ist das so gewollt?
    Ergebnis: Überprüfungswürdig
    Bevollmächtigungen sind in diesem Vorschlag nicht vorgesehen. Hierüber sollten sich die Vereinsgründer vorher beratschlagen und diesen Punkt evtl. ergänzen. Zudem muss dies juristisch geprüft werden.
  • In § 18 sollte die Salvatorische Klausel dahingehend erweitert werden, dass zuerst „das mit der sich als nicht gesetzeskonform herausgestellten Bestimmung an sich gemeinte bzw. gewollte“ gilt und dann erst „BGB, usw.“.
    Ergebnis: Eine Änderung ist nicht nötig!
    Dies ist eine von Juristen empfohlene und überprüfte Formulierung.
  • Kritisch sehe ich die in § 12 2. aufgezeigte Möglichkeit einer "Doppelmitgliedschaft". Dies müßte m. E. - wenn nicht schon geschehen - juristisch "abgeklopft" werden.
    Ergebnis: Eine Änderung ist nicht nötig!
    Sie wurde bereits vom Juristen überprüft und ist gängige Praxis.


Beitragsordnung


  • Im Titel fehlt das „e. V.“Wurde geändert
  • In § 2 ist von „evtl. Aufnahmegebühren“ die Rede; in § 11 davon, dass die Aufnahmegebühren erhöht werden können. Dem steht jedoch § 5 gegenüber, in dem festgelegt wird, dass eine Aufnahmegebühr nicht erhoben wird. Hier sollte man in § 5 im Sinne der §§ 2 und 11 einfügen, dass dies durch Beschluss geändert werden kann oder die Formulierung „wird derzeit nicht erhoben“ wählen.
    Ergebnis: Berechtigter Einwand
    Vorschlag wurde übernommen

Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 28.06.2009, 20:22
Benutzerbild von LaPalma
LaPalma LaPalma ist offline
Veteran
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 1.678
Abgegebene Danke: 619
Erhielt 974 Danke für 211 Beiträge
Satzungsanpassungen

Zitat:
Zitat von Aixla Beitrag anzeigen
Sodele, deine Hinweise, lieber La Palma, habe ich durchgesehen und abgearbeitet. Vielen Dank noch mal.








Gruß Dirk
  • In der Satzung ist an vielen Stellen von „Verein“ die Rede. Da es sich sowohl beim e.V. als auch bei Alemannia und ggf. auch bei den Fanclubs um einen „Verein“ handelt, sollte hier jeweils ein klarstellender Zusatz verwendet werden [oder aber generell in § 1 gesagt werden: (im folgenden „Verein“) oder „Fan-IG“]
    Ergebnis: Eine Änderung ist nicht nötig!
    Wenn von Verein die Rede ist, bedeutet dies immer IG.
    Ist von Fan-Clubs die Rede, wird in der Satzung von Fan-Clubs gesprochen.
    Ist von der Alemannia die Rede, wird vom „ATSV und deren Gesellschaften“ gesprochen. Siehe auch § 2 Absatz 1a
  • In $ 7 2. c ist die Rede von „politischreligiös“. Besser wäre: „politisch und/oder religiös“
    Ergebnis: Eine Änderung ist sinnvoll: geändert in: „...sich rassistisch, politisch extremistisch oder religiös extremistisch verhält,...“
  • In § 9 2. sollte klarstellend zu „mindestens einen Monat vorher“ gesagt werden: „beim Verein ausgehend“ o. ä.
    Ergebnis: Eine Änderung ist nicht nötig!
    In diesem Fall bedeutet dies, dass das Mitglied die Einladung 1 Monat vor der Versammlung zugestellt bekommen haben muss. Nach allgemeiner Rechtssprechung bzw. Kommentaren ist die Regelung so, dass der Verein (Vorstand) alles zumutbare zu tun hat, damit die Fristen eingehalten werden. In der Regel gelten Einladungen, die 3 Tage vor Ablauf der Frist zur Post gegeben wurden, als rechtzeitig. Ein plötzliches unvorhersehbares Ereignis (Streik bei der Post, Diebstahl der Post etc.) hat keine negativen Auswirkungen.
  • In § 9 4. sollte ebenfalls deutlich gemacht werden, dass die Anträge bis zum genannten Zeitpunkt beim Verein eingegangen sein müssen.
    Ergebnis: Eine Änderung ist nicht nötig!
    Hier steht: „... beim Vorstand eingereicht werden...“ Laut allgemeiner Rechtssprechung bzw. Kommentaren hierzu bedeutet dies, dass der Vorstand bis zu diesem Tag die Anträge vorliegen, also bekommen haben muss. Hier wiederum nutzen dem Antragssteller plötzliche, unvorhersehbare Ereignisse nichts. Die Frist muss eingehalten werden.
  • In $ 9 ist erstmals die Rede von „ordentlichen Mitgliedern“, ohne dass zuvor eine Differenzierung bzw. Definition von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern gegeben worden ist.
    Ergebnis: Berechtigter Einwand.
    Das Wort „ordentliche“ ist überflüssig und wird in der gesamten Satzung im Zusammenhang mit Mitgliedern gelöscht.
  • Nicht geregelt (und damit implizit doch geregelt) ist die Möglichkeit der Bevollmächtigung für Mitgliederversammlungen. Frage und Überlegung: ist das so gewollt?
    Ergebnis: Überprüfungswürdig
    Bevollmächtigungen sind in diesem Vorschlag nicht vorgesehen. Hierüber sollten sich die Vereinsgründer vorher beratschlagen und diesen Punkt evtl. ergänzen. Zudem muss dies juristisch geprüft werden.
  • In § 18 sollte die Salvatorische Klausel dahingehend erweitert werden, dass zuerst „das mit der sich als nicht gesetzeskonform herausgestellten Bestimmung an sich gemeinte bzw. gewollte“ gilt und dann erst „BGB, usw.“.
    Ergebnis: Eine Änderung ist nicht nötig!
    Dies ist eine von Juristen empfohlene und überprüfte Formulierung.
  • Kritisch sehe ich die in § 12 2. aufgezeigte Möglichkeit einer "Doppelmitgliedschaft". Dies müßte m. E. - wenn nicht schon geschehen - juristisch "abgeklopft" werden.
    Ergebnis: Eine Änderung ist nicht nötig!
    Sie wurde bereits vom Juristen überprüft und ist gängige Praxis.
Beitragsordnung


  • Im Titel fehlt das „e. V.“Wurde geändert
  • In § 2 ist von „evtl. Aufnahmegebühren“ die Rede; in § 11 davon, dass die Aufnahmegebühren erhöht werden können. Dem steht jedoch § 5 gegenüber, in dem festgelegt wird, dass eine Aufnahmegebühr nicht erhoben wird. Hier sollte man in § 5 im Sinne der §§ 2 und 11 einfügen, dass dies durch Beschluss geändert werden kann oder die Formulierung „wird derzeit nicht erhoben“ wählen.
    Ergebnis: Berechtigter Einwand
    Vorschlag wurde übernommen
Hallo Aixla,
freut mich, wenn ich etwas helfen konnte...
Zu zwei, drei Punkten habe ich noch Anmerkungen:
Zu den Punkten "Verein" und "Termine" hast Du formaljuristisch Recht; meine Überlegung war dabei, hier klarstellend zu ergänzen, um das Ganze auch für - sagen wir mal so - flüchtige Leser verständlicher und einfacher lesbarer zu machen.
Die Formulierung der Salvatorischen Klausel sehe ich etwas anders (ich kann Dir versichern, sie ist auch in "meiner" Fassung juristisch geprüft und wurde in meiner Erfahrung immer so verwendet !). Hier geht es doch darum, dass bestimmte Passagen in der Satzung sich als nicht gesetzeskonform oder undurchführbar herausstellen. Dies ändert nichts daran, dass hinter diesen für die Satzung gewählten Formulierungen eine Absicht bzw. ein Sinn steckt. Und um den geht es, und den bekomme ich wieder hin, indem ich die nicht gesetzeskonforme oder undurchführbare Formulierung durch das Beabsichtigte, das Gewollte oder Gemeinte heile. Hier auf BGB oder sonstige Gesetze oder Verordnungen abzustellen, hilft u. U. nicht weiter, da es zum einen evtl. keine "passende" externe Regelung gibt oder aber diese - da allgemeingültig formuliert - etwas abweichendes sagt, ohne dass dies juristisch dem in der Satzung Gewollten entgegenstehen muss. Daneben kann es sein, dass gar kein juristisches Problem dahintersteht, sondern eine schlichte Undurchführbarkeit. So macht m. E. eine Formulierung etwa wie folgt Sinn: "An die Stelle einer sich als nicht gesetzeskonform erwiesenen oder aus anderen Gründen undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung dem am nächsten kommen, was mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung gemeint war".
Zur Salvatorischen Klausel noch eine Anmerkung: Sinnvoll wäre hier auch die Ausführung: "Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Satzung nicht." Damit wird vermieden, dass eine Teilnichtigkeit u. U. dazu führen kann, dass die ganze Satzung nichtig wird.

Nach diesem Exkurs in mein "früheres Leben" gehe ich jetzt wieder auf die Terrasse, die Sonne und die Ferne zu Büros, Juristerei, Betriebswirtschaft und Terminen zu genießen...
__________________
Gruß von der isla bonita!

Geändert von LaPalma (28.06.2009 um 23:08 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 28.06.2009, 22:21
Aixla Aixla ist offline
Stammposter
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 771
Abgegebene Danke: 10
Erhielt 105 Danke für 14 Beiträge
Hallöchen

Punkt Verein und Termine: Sehe ich immer noch nicht so. Ich denke, dass die Formulierung eindeutig ist.

Punkt Klausel: Hast mich überzeugt! Werde sie wie folgt ändern:

Salvatorische Vereinsklausel

  1. Sollten Satzungsbestimmungen den gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, gelten die Normen des BGB, der Abgabenordnung und der Gemeinnützigkeitsverordnung der zuständigen Steuerbehörde.

  2. An die Stelle einer sich als nicht gesetzeskonform erwiesenen oder aus anderen Gründen undurchführbaren Bestimmung, soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der Zielsetzung dem am nächsten kommt, was mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung gemeint war.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Satzung nicht.
Gruß Dirk
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 28.06.2009, 23:40
Benutzerbild von LaPalma
LaPalma LaPalma ist offline
Veteran
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 1.678
Abgegebene Danke: 619
Erhielt 974 Danke für 211 Beiträge
Ihr habt Post!

Zitat:
Zitat von Aixla Beitrag anzeigen
Hallöchen

Punkt Verein und Termine: Sehe ich immer noch nicht so. Ich denke, dass die Formulierung eindeutig ist.

Punkt Klausel: Hast mich überzeugt! Werde sie wie folgt ändern:

Salvatorische Vereinsklausel
  1. Sollten Satzungsbestimmungen den gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, gelten die Normen des BGB, der Abgabenordnung und der Gemeinnützigkeitsverordnung der zuständigen Steuerbehörde.

  2. An die Stelle einer sich als nicht gesetzeskonform erwiesenen oder aus anderen Gründen undurchführbaren Bestimmung, soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der Zielsetzung dem am nächsten kommt, was mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung gemeint war.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Satzung nicht.
Gruß Dirk
Ich glaube, es wird jetzt zu speziell fürs Forum, und wir würden zu Langeweile oder Unverständnis beitragen: ich habe deswegen Klööss - dessen Adresse liegt mir vor - eine mail geschickt.
__________________
Gruß von der isla bonita!
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 29.06.2009, 11:32
Benutzerbild von Klööss_vom_Driesch
Klööss_vom_Driesch Klööss_vom_Driesch ist offline
Foren-Guru
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 2.706
Abgegebene Danke: 407
Erhielt 1.364 Danke für 267 Beiträge
Huhu...

Zitat:
Zitat von LaPalma Beitrag anzeigen
Ich glaube, es wird jetzt zu speziell fürs Forum, und wir würden zu Langeweile oder Unverständnis beitragen: ich habe deswegen Klööss - dessen Adresse liegt mir vor - eine mail geschickt.

E-Mail ist angekommen, wurde gelesen, weitergeleitet und beantwortet.

Grüße, klööss
__________________
"...erst wenn deine Widersacher dich loben, dann überprüfe dein Bewusstsein..."
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 02.09.2009, 15:44
Benutzerbild von Acceptus AC
Acceptus AC Acceptus AC ist offline
Foren-Guru
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 2.621
Abgegebene Danke: 164
Erhielt 224 Danke für 117 Beiträge
Termin 10.September

hallo,

ich habe lange nichts mehr über das Thema gehört.

Ist die Veranstaltung immer noch für den 10. September geplant ?

lieben Gruss,

Acceptus Ac
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 02.09.2009, 17:36
Benutzerbild von Klööss_vom_Driesch
Klööss_vom_Driesch Klööss_vom_Driesch ist offline
Foren-Guru
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 2.706
Abgegebene Danke: 407
Erhielt 1.364 Danke für 267 Beiträge
IG wird zum e.V. am 10. September...

Zitat:
Zitat von Acceptus AC Beitrag anzeigen
hallo,

ich habe lange nichts mehr über das Thema gehört.

Ist die Veranstaltung immer noch für den 10. September geplant ?

lieben Gruss,

Acceptus Ac
Ja, der Termin bleibt, die Einladung wird wohl spätestens Freitag hier im Forum sein.

Morgen ist noch eine letzte Vorbereitungssitzung im IG-Vorstand.

klööss
__________________
"...erst wenn deine Widersacher dich loben, dann überprüfe dein Bewusstsein..."
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 11.09.2009, 12:43
Benutzerbild von IG
IG IG ist offline
Club Account
 
Registriert seit: 02.08.2007
Beiträge: 993
Abgegebene Danke: 16
Erhielt 2.524 Danke für 271 Beiträge
Hallo zusammen,

40 Fans trafen sich am gestrigen Abend im Fan-Haus und gründeten die Interessengemeinschaft der Alemannia Fans und Fan-Clubs “Fan-IG” als eingetragenen Verein. Damit wurde nach langer Vorbereitung ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit und Handlungsspielraum unternommen.


Ein Mitgliedsantrag kann hier heruntergeladen werden:
www.ig-alemanniafans.de/doc/anmeldung.pdf


Gewählt wurden gestern Abend:

Dirk Heinhuis, IG-Sprecher
Stephan Braun, Geschäftsführer
Hans Libotte, Schatzmeister
Frank Beißel, Beisitzer
Juliane Pia, Beisitzerin
Klaus Offergeld, Beisitzer
Andreas Wergen, Beisitzer

Alle Kandidaten wurden ohne Gegenstimme von den Mitgliedern gewählt.

Einen ausführlichen Bericht über die Gründungsversammlung werden wir in den nächsten Tagen veröffentlichen.


Schwarz-Gelbe Grüße
Eure IG
__________________

Geändert von IG (11.09.2009 um 15:13 Uhr)
Mit Zitat antworten
Antwort

Werbung


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:52 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
2007 - 2023 aachen arena
Impressum

Werbung