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  #481  
Alt 24.05.2016, 13:16
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AIXtremist AIXtremist ist offline
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Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Wenn der Vertrag ohne Zustimmung der Mitglieder nicht gültig ist, können aus diesem (gar nicht gültig gewordenen) Vertrag auch keine Entschädigungsansprüche erwachsen.

Sofern keine anderen fixen Zusagen blauäugig an die Investoren gemacht wurden. Davon gehe ich aber nicht aus. Unser AR macht zwar vieles verkehrt, aber ganz so dumm werden sie auch nicht sein.
Legst du dafür deine Hand ins Feuer?
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ZappelPhilipp (24.05.2016)
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  #482  
Alt 24.05.2016, 13:24
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Nun haben wir den Salat. Der neue Investor Kalif Mohammad hat seine Dienste am Tivoli angetreten...
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  #483  
Alt 24.05.2016, 13:55
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Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Kann der VR dem Handeln des Präsidiums nur tatenlos zuschauen und verhalten Skepsis äußern? Hat er keine weiteren Einflussmöglichkeiten, wenn es um den Verkauf des wertvollsten Vereinseigentumes geht?
Oder hat der AR dem VR nahegelegt, die Fuesse still zu halten???
(Pure Spekulation ohne jegliche Anhaltspunkte.)
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  #484  
Alt 24.05.2016, 14:10
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Zitat von Niemand Beitrag anzeigen
Oder hat der AR dem VR nahegelegt, die Fuesse still zu halten???
(Pure Spekulation ohne jegliche Anhaltspunkte.)
Also nach dem Motto "Du, ich brauch Kohle und verkaufe dafür jetzt Dein Eigentum, aber halt Dich da bitte raus"?
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  #485  
Alt 24.05.2016, 14:30
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Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Also nach dem Motto "Du, ich brauch Kohle und verkaufe dafür jetzt Dein Eigentum, aber halt Dich da bitte raus"?
Nach dem Motto "Wir sind dabei, in aller Stille den Deal einzufaedeln, der Alemannia in eine goldene Zukunft fuehren wird. Da ist es nicht genehm, wenn ein Gremium dem anderen oeffentlich mit moeglicherweise kritischen Fragen kommt."
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  #486  
Alt 24.05.2016, 16:11
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Ein Verwaltungsratmitglied nimmt laut Satzung erstens an den Aufsichtsratssitzungen teil, und zweitens hat der VR das Recht, sich vom Präsidium kontinuierlich über wichtige Vorgänge informieren zu lassen. Laut eines hiesigen Postings von VR-Mitglied Max Baur ist der VR fest entschlossen, seine Rechte umfassend wahrzunehmen ("Dafür sind Rechte ja da", so Baur). Dazu müsste er aber zumindest mal tagen. VR-Mitglied Horst Filbrich wurde auf dem jüngsten Fan-IG-Abend am 12. Mai gefragt, wann sich der VR denn zum nächsten Mal mit dem wichtigen Thema Investor befassen würde. Recht kleinlaut antwortete er, dass "da im Moment nichts terminiert" sei. Dieses Gremium ist offenbar die Ruhe selbst...
Allerdings stehe der VR der ganzen Investorengeschichte "sehr kritisch" gegenüber, so Filbrich weiter.
Die Termine des Verwaltungsrats sind ja kein Geheimnis. Was vielleicht an diesem Abend untergegangen ist, ist, dass in der Woche vorher (zwei Tage vor dem Vatertagsgrillen der IG, auf dem übrigens Horst, Martin und ich anwesend sowie mit vielen Leuten im Gespräch über das Thema waren) eine Sitzung stattgefunden hat, auf der das Thema Teil der (ansonsten nicht besonders umfangreichen) Tagesordnung war. Mittlerweile ist eine weitere Sitzung zum Thema terminiert, außerdem wurde der VR kontinuierlich (zuletzt gestern) über den Stand informiert. Du kannst davon ausgehen, dass wir dann, wenn neue Entwicklungen eine Beratung notwendig machen würden, sofort zusammenträten. Übrigens ist der VR nicht nur informations-, sondern auch zustimmungspflichtig.

Was ich hier eben nicht machen kann, ist eine inhaltliche Wiedergabe der Informationen, die wir erhalten. Die Vertretung des Vereins nach außen ist Sache des Präsidiums. Insofern halte ich auch die Forderung nach mehr "Einmischen" für zwar verständlich, aber problematisch. Was da erbeten wird, ist ja "mehr Aussagen in der Öffentlichkeit". Das ist aber nicht der Sinn unserer Arbeit.
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  #487  
Alt 24.05.2016, 16:12
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Zitat von Niemand Beitrag anzeigen
Nach dem Motto "Wir sind dabei, in aller Stille den Deal einzufaedeln, der Alemannia in eine goldene Zukunft fuehren wird. Da ist es nicht genehm, wenn ein Gremium dem anderen oeffentlich mit moeglicherweise kritischen Fragen kommt."
Ich hielte es in so einem Fall innerhalb der gewählten Vereinsgremien auch für sinnvoller, etwaige Fragen erst einmal intern zu stellen.
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  #488  
Alt 24.05.2016, 16:19
Kimble Kimble ist offline
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Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass einige Herren im Verein nochmals etwas Nachhilfe im Gesellschafts- und Vereinsrecht benötigen. Hier nochmals in Kurzzusammenfassung in Bezug auf die Alemannia:

1. Ein Verein besteht aus seinen Mitgliedern. Diese besitzen ab dem 16. Lebensjahr das passive Wahlrecht.

2. Das Präsidium ist der Vorstand des Vereins.

3. Der Verwaltungsrat kontrolliert die Wahrnehmung der Vereinsaufgaben durch das Präsidium.

Das Präsidium lenkt den Verein im Namen der Mitglieder, der Verwaltungsrat hat lediglich eine Kontrollfunktion. Nun gehört diesem Verein (und somit seinen Mitgliedern) ein Unternehmen namens Alemannia Aachen GmbH. Dies ist laut Satzung auch erlaubt:

4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke ….Der Verein kann sich an Unternehmen beteiligen…. die eine sportbezogene Vermarktung bezwecken, soweit sichergestellt ist, dass durch diese Beteiligung die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht berührt wird.

Der selbstlose und gemeinnützige Verein, der den Mitgliedern gehört, besitzt also eine Firma, die dem Vereinszweck dient (o.k. wirtschaftliche Absichten kann man da aktuell sicher nicht unterstellen ). Nun macht diese Firma ständig Miese, angeblich eine halbe Million pro Jahr. Leider wissen die tatsächlichen Eigentümer der Firma, konkret die Vereinsmitglieder, bis heute nicht, wofür das Geld der Firma ausgegeben wird und warum welche Verluste anfallen.

5. Der Gesellschafter der GmbH ist der Aachener Turn- und Sportverein Alemannia 1900 e. V. vertreten durch sein Präsidium, was wiederum gegenüber seinen Mitgliedern eine Informationspflicht hat. Der Verwaltungsrat berät das Präsidium, aber die Rechte und Pflichten der Eigentümer können nur die aktuell vier Vorstände wahrnehmen.

6. Der Aufsichtsrat der GmbH ist nicht mehr als eine Arbeitsentlastung, denn eigentlich hat ein Aufsichtsrat nur bei Aktiengesellschaften eine verbindliche Funktion. Bei einer GmbH können die Gesellschafter nach §52 GmbHG zwar freiwillig einen Aufsichtsrat einsetzen, aber das ist eine simple Vereinbarung im Gesellschaftervertrag, Letztendlich entscheidet allein der Eigentümer, somit das Präsidium / die Mitglieder.

Insoweit kann man es nur als absurd bezeichnen, dass der (zahnlose) Aufsichtsrat der GmbH über den Verkauf von Vereinseigentum verhandelt. Das ist ausschließlich Aufgabe des Präsidiums bzw. der Mitglieder. Dass den Mitgliedern bis heute Informationen vorenthalten werden und sie wie Stimmvieh behandelt werden, widerspricht einerseits dem Sinn und Zweck des Vereins und zeigt andererseits, dass Transparenz offensichtlich nicht gefordert wird. Drohszenarien von Leuten, die eigentlich weder Entscheidungen treffen können noch Eigentümer/Mitglieder repräsentieren, unterstreichen nur, dass die Realitäten ignoriert werden. Bevor man über einen Investor entscheidet sollte erst einmal ein Wille zur Transparenz gegenüber den Mitgliedern und somit Eigentümern der GmbH erkennbar sein.

Jedes Mitglied hat das Recht sich darüber zu informieren, wie das Präsidium des Vereins das Vereinsvermögen verwaltet. Das Glück oder Problem (je nach Sichtweise) der Alemannia ist, dass sich bis heute scheinbar nur wenige Mitglieder dafür im Detail interessieren. Vielleicht ist jetzt ja einmal der Zeitpunkt, wo sich die Mitglieder bewusst werden, dass es IHR Verein ist und nicht der einiger Funktionäre.

Geändert von Kimble (24.05.2016 um 16:21 Uhr)
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  #489  
Alt 24.05.2016, 17:04
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Kaiser Wilhelm Kaiser Wilhelm ist offline
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Zitat:
Zitat von Kimble Beitrag anzeigen
...
Insoweit kann man es nur als absurd bezeichnen, dass der (zahnlose) Aufsichtsrat der GmbH über den Verkauf von Vereinseigentum verhandelt. Das ist ausschließlich Aufgabe des Präsidiums bzw. der Mitglieder.
Der Vorstand des e.V. (Maubach, Reimig, Hammer, Laven) ist doch quasi
identisch mit dem Aufsichtsrat der GmbH (Steinborn, Hammer, Heinrich, Laven, Reimig).

Die Sache mit der Transparenz und der Nicht-Informationspolitik ist allerdings inakzeptable.

Gibt es eine Möglichkeit den Vorstand des Vereins zu entheben, durch einen Misstrauensantrag oder ähnlichem ?
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  #490  
Alt 24.05.2016, 18:09
Aki Aki ist offline
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Zitat:
Zitat von Kaiser Wilhelm Beitrag anzeigen
Gibt es eine Möglichkeit den Vorstand des Vereins zu entheben, durch einen Misstrauensantrag oder ähnlichem ?
Theoretisch ja ...
Zitat:
14.11 Der Verwaltungsrat hat das Recht, in begründeten Fällen auch ohne vorherige Anhörung der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 75% der Stimmen aller Verwaltungsratsmitglieder, das Präsidium oder einzelne seiner Mitglieder zu entlassen.
... praktisch vermutlich nicht!

VG Achim

Geändert von Aki (24.05.2016 um 18:15 Uhr)
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  #491  
Alt 24.05.2016, 20:34
tivolino tivolino ist offline
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Zitat:
Zitat von Max Beitrag anzeigen
Ich hielte es in so einem Fall innerhalb der gewählten Vereinsgremien auch für sinnvoller, etwaige Fragen erst einmal intern zu stellen.
"Etwaige Fragen erst einmal intern stellen..."?! Meinst du nicht, dass die Phase des "Erst einmal" allmählich vorbei sein müsste?
Ich hielte es in so einem Fall innerhalb der gewählten Vereinsgremien inzwischen auch für sinnvoller, wenn sich der VR das Präsidium und den AR mal richtig zur Brust nehmen würde und die Herren nachdrücklich an die bei ihrer Wahl abgegebenen Transparenzversprechungen erinnern würde.

Die "etwaigen" (heißt laut Duden übrigens so viel wie die "möglichen"/"eventuellen") Fragen liegen längst öffentlich auf dem Tisch, und viele dieser Fragen (nämlich die zum Ist-Zustand) könnte man - wenn man es denn wollte - den hochgradig besorgten und verunsicherten Fans und Mitgliedern schon lange beantwortet haben - und zwar auch ohne dass man dafür Details aus den Verhandlungen mit den möglichen Investoren ausplaudern müsste.

Die Aufsichtspflicht wahrzunehmen muss aus Sicht des VR ja wohl auch heißen, die restliche Führung auf Fehlentwicklungen und Versäumnisse hinzuweisen und Abhilfe zu verlangen. Und ich hoffe doch sehr, wir sind uns darin einig, dass das, was bei der Alemannia in wirtschaftlichen Fragen informationsmäßig abläuft, nur als kommunikatives Desaster bezeichnet werden kann. Das geht so weit, dass die GmbH/der AR den Mitgliedern auf der vergangenen JHV unter irgendwelchen Vorwänden satzungswidrig praktisch alle wichtigen Kennzahlen zur Geschäftsentwicklung schuldig geblieben ist und sie bis heute schuldig ist. Aber Ängste mit düsteren Andeutungen schüren, das können sie!

Mag durchaus sein, dass der VR den Herren in Sachen Informationspolitik ja auch schon Druck gemacht hat. Wenn es so ist, hat dieser Druck bisher aber leider nicht das Geringste bewirkt.

Seht ihr Gremienvertreter in welchen Räten auch immer eigentlich nicht, dass immer mehr Fans inzwischen wirklich an ihrer Alemannia verzweifeln und sich abwenden, weil sie es leid sind, immer nur hingehalten und verorscht zu werden? Meint ihr nicht, dass die Fans, die in der Insolvenz mit Fan-Anleihen Geld verloren und ihre Dauerkarten trotzdem doppelt bezahlt haben und dass die Jugendlichen, die von ihrem Taschengeld Retterbuttons gekauft haben, es nicht langsam mal verdient haben, offen und ehrlich über die aktuelle Lage ihres Vereins informiert zu werden?
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Alt 24.05.2016, 20:42
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Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
"Etwaige Fragen erst einmal intern stellen..."?! Meinst du nicht, dass die Phase des "Erst einmal" allmählich vorbei sein müsste?
Ich hielte es in so einem Fall innerhalb der gewählten Vereinsgremien inzwischen auch für sinnvoller, wenn sich der VR das Präsidium und den AR mal richtig zur Brust nehmen würde und die Herren nachdrücklich an die bei ihrer Wahl abgegebenen Transparenzversprechungen erinnern würde.

Die "etwaigen" (heißt laut Duden übrigens so viel wie die "möglichen"/"eventuellen") Fragen liegen längst öffentlich auf dem Tisch, und viele dieser Fragen (nämlich die zum Ist-Zustand) könnte man - wenn man es denn wollte - den hochgradig besorgten und verunsicherten Fans und Mitgliedern schon lange beantwortet haben - und zwar auch ohne dass man dafür Details aus den Verhandlungen mit den möglichen Investoren ausplaudern müsste.

Die Aufsichtspflicht wahrzunehmen muss aus Sicht des VR ja wohl auch heißen, die restliche Führung auf Fehlentwicklungen und Versäumnisse hinzuweisen und Abhilfe zu verlangen. Und ich hoffe doch sehr, wir sind uns darin einig, dass das, was bei der Alemannia in wirtschaftlichen Fragen informationsmäßig abläuft, nur als kommunikatives Desaster bezeichnet werden kann. Das geht so weit, dass die GmbH/der AR den Mitgliedern auf der vergangenen JHV unter irgendwelchen Vorwänden satzungswidrig praktisch alle wichtigen Kennzahlen zur Geschäftsentwicklung schuldig geblieben ist und sie bis heute schuldig ist. Aber Ängste mit düsteren Andeutungen schüren, das können sie!

Mag durchaus sein, dass der VR den Herren in Sachen Informationspolitik ja auch schon Druck gemacht hat. Wenn es so ist, hat dieser Druck bisher aber leider nicht das Geringste bewirkt.

Seht ihr Gremienvertreter in welchen Räten auch immer eigentlich nicht, dass immer mehr Fans inzwischen wirklich an ihrer Alemannia verzweifeln und sich abwenden, weil sie es leid sind, immer nur hingehalten und verorscht zu werden? Meint ihr nicht, dass die Fans, die in der Insolvenz mit Fan-Anleihen Geld verloren und ihre Dauerkarten trotzdem doppelt bezahlt haben und dass die Jugendlichen, die von ihrem Taschengeld Retterbuttons gekauft haben, es nicht langsam mal verdient haben, offen und ehrlich über die aktuelle Lage ihres Vereins informiert zu werden?
Es ging in meiner Antwort (bzw. der Frage, auf die ich sie gegeben habe) um inhaltliche Fragen zum Thema Investor. Konkretes Beispiel: Wenn es einen ausformulierten Vertrag gäbe, von dem wir Teile für inakzeptabel hielten, würden wir das kommunizieren - aber selbstverständlich zunächst intern.

Beim Thema "Lage der GmbH" widerspreche ich Dir ausdrücklich nicht. Ich sehe es auch so, dass hierüber die Mitglieder informiert werden müssen. Aus ihrem Recht als Souverän des Vereins heraus, aus der Fairness im Umgang heraus und zuletzt (!) aus der strategischen Überlegung heraus, dass Mitglieder, die sich informiert fühlen, im Zweifel Vorschläge eher annehmen als solche, die das nicht tun.

Aber: Der VR ist das Kontrollorgan des Vereins. Auf die Veröffentlichung von Zahlen nehmen wir dann unmittelbaren Einfluss, wenn es sich um Zahlen des Vereins handelt. Die Jahresabschlüsse des ATSV sind vorgestellt worden und werden auch dieses Jahr wieder vorgestellt (die Zahlen des eV sind übrigens sehr erfreulich). Für die Zahlen der GmbH ist die Geschäftsführung der GmbH zuständig, die vom AR kontrolliert wird. Wir sind mit der ausdrücklichen Maßgabe angetreten, uns um die Belange des Vereins zu kümmern.* Rückmeldungen wie Deine (die natürlich nicht nur von Dir kommen und die so fernliegend nicht sind) geben wir natürlich weiter, nicht nur als Gremium, sondern auch individuell. Unsere Einflussmöglichkeiten sind da aber recht begrenzt, und das ist prinzipiell auch so gedacht.

---
*Die Investorenfrage ist ein Thema des Vereins. Trotzdem liegt die Öffentlichkeitsarbeit in Themen, die von Organen der GmbH oder vom Präsidium behandelt werden, bei diesen und nicht beim VR, der das Präsidium in dessen Amtsführung kontrolliert. Wir haben diese Satzung lange gefordert, hart diskutiert und mit großer Mehrheit beschlossen, um uns daran zu halten.
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Geändert von Max (24.05.2016 um 20:47 Uhr)
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Alt 24.05.2016, 20:56
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Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen


Was würde der VR davon halten, Einsicht in die gesamten Vertragsunterlagen zu nehmen, darüber zu tagen und anschließend mit einem Beschluss an die Öffentlichkeit zu gehen, welcher den Mitgliedern die Annahme oder Ablehnung des Vertragswerkes empfiehlt?

Oder wozu hat man den VR, wenn er zu der vermutlich bedeutendsten Entscheidung der Alemannia-Historie keine deutlich wahrnehmbare Haltung äußert?

Kann der VR dem Handeln des Präsidiums nur tatenlos zuschauen und verhalten Skepsis äußern? Hat er keine weiteren Einflussmöglichkeiten, wenn es um den Verkauf des wertvollsten Vereinseigentumes geht?
Habe ich überlesen, sorry: Der VR hat sogar eine ganz entscheidende Einflussmöglichkeit, nämlich das Recht und die Pflicht, derartige Überlegungen zu prüfen und darüber zu entscheiden. Er muss einem solchen Verkauf zustimmen. Wenn es also Vertragsunterlagen gibt, die das Präsidium der MV vorlegen will, wird der VR genau das tun.
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Heinsberger LandEi (24.05.2016)
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Alt 24.05.2016, 21:18
tivolino tivolino ist offline
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Habe ich überlesen, sorry: Der VR hat sogar eine ganz entscheidende Einflussmöglichkeit, nämlich das Recht und die Pflicht, derartige Überlegungen zu prüfen und darüber zu entscheiden. Er muss einem solchen Verkauf zustimmen. Wenn es also Vertragsunterlagen gibt, die das Präsidium der MV vorlegen will, wird der VR genau das tun.
Glaube ich nicht. Meiner Meinung nach kann der VR der Mitgliederversammlung nur eine Empfehlung für oder gegen den Verkauf von Anteilen aussprechen (und dabei natürlich auch etwas anderes empfehlen als das Präsidium). Er muss aber nicht zustimmen. Das letzte Wort haben die Mitglieder. Sie können Nein sagen, auch wenn der VR ja sagt. Und umgekehrt. Ich lasse mich aber gern belehren.

Geändert von tivolino (24.05.2016 um 21:23 Uhr)
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  #495  
Alt 24.05.2016, 21:24
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Glaube ich nicht. Meiner Meinung nach kann der VR der Mitgliederversammlung nur eine Empfehlung für oder gegen den Verkauf von Anteilen aussprechen (und dabei natürlich auch etwas empfehlen als das Präsidium). Er muss aber nicht zustimmen. Das letzte Wort haben die Mitglieder. Sie können Nein sagen, auch wenn der VR ja sagt. Und umgekehrt. Ich lasse mich aber gern belehren.
Selbstverständlich können die Mitglieder Nein sagen, auch wenn der VR Ja sagt. Diese Entscheidung liegt letztendlich bei der Mitgliedschaft. Ein Nein des VR beendet die Sache aber: Der VR muss nach den Paragraphen 14.12.3 und 14.12.4 der Vereinssatzung zustimmen. Außerdem ist ein entsprechender Vorbehalt noch im Gesellschaftsvertrag niedergelegt, der mir aber gerade in der Bonner Innenstadt nicht vorliegt.

Kleine Ergänzung: Die Empfehlung kann es natürlich trotzdem geben. Ich kann mir gerade aber keinen Fall vorstellen, in dem der VR dem Verkauf zustimmen, den Mitgliedern aber ein Nein empfehlen würde.
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Geändert von Max (24.05.2016 um 21:35 Uhr)
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Alt 24.05.2016, 21:45
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Selbstverständlich können die Mitglieder Nein sagen, auch wenn der VR Ja sagt. Diese Entscheidung liegt letztendlich bei der Mitgliedschaft. Ein Nein des VR beendet die Sache aber: Der VR muss nach den Paragraphen 14.12.3 und 14.12.4 der Vereinssatzung zustimmen. Außerdem ist ein entsprechender Vorbehalt noch im Gesellschaftsvertrag niedergelegt, der mir aber gerade in der Bonner Innenstadt nicht vorliegt.

Kleine Ergänzung: Die Empfehlung kann es natürlich trotzdem geben. Ich kann mir gerade aber keinen Fall vorstellen, in dem der VR dem Verkauf zustimmen, den Mitgliedern aber ein Nein empfehlen würde.
Nochmal zur Klarstellung:
Meinst du, der VR könnte einen Anteilsverkauf noch blockieren, nachdem die Mitglieder ihm bereits mit riesiger Mehrheit zustimmt gehaben?
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  #497  
Alt 24.05.2016, 21:49
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Nochmal zur Klarstellung:
Meinst du, der VR könnte einen Anteilsverkauf noch blockieren, nachdem die Mitglieder ihm bereits mit riesiger Mehrheit zustimmt gehaben?
Oh, an diese Reihenfolge habe ich in der Tat bisher nicht gedacht. Ich ging (und gehe) davon aus, dass die VR-Entscheidung vor der MV fällt. Zur Frage: Theoretisch wäre das nach der Satzung möglich. Ich hätte aber persönlich damit größte Schwierigkeiten, wenn ich den Eindruck hätte, dass die Mitglieder ausreichend informiert waren und sich bewusst und demokratisch für einen solchen Verkauf entschieden haben.
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Alt 24.05.2016, 21:58
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Habe ich überlesen, sorry: Der VR hat sogar eine ganz entscheidende Einflussmöglichkeit, nämlich das Recht und die Pflicht, derartige Überlegungen zu prüfen und darüber zu entscheiden. Er muss einem solchen Verkauf zustimmen. Wenn es also Vertragsunterlagen gibt, die das Präsidium der MV vorlegen will, wird der VR genau das tun.
Hallo Max,
aber diese Pflicht betrifft doch nicht lediglich nur das Verhandlungsergebnis und die am Ende der Verhandlungen zum Investoreneinstieg ausgearbeiteten Vertragsunterlagen, sondern erfordert vielmehr eine kritische Begleitung des gesamten Verhandlungsprozesses. Denn ohne eine kritische Begleitung der Verhandlungen ist eine umfassende Bewertung des Ergebnisses im Hinblick auf das erreichbare Optimum und im Hinblick auf eine erforderliche Gewährleistung dass bei diesen Verhandlungen keine Nachlässigkeiten, Schlampereien, oder im schlimmsten Fall sogar Vorteilnahme und Korruption möglich sind, beziehungsweise soweit möglich ausgeschlossen und unterbunden warden, doch gar nicht wirklich möglich.

Alleine schon die Gewährleistung, dass der e.V als Eigentümer und seine abgesandten Verhandlungsvertreter im Rahmen der Vertragsverhandlungen zu einem Investoreneinstieg professionell juristisch vertreten und beraten werden, erfordert doch schon eine überprüfung des Verhandlungsprozederes.
Und auch eine kritsche Überprüfung des gesamten Entscheidungsfindungsprozesses über einen Investoreneinstieg, sowie des Verhandlungsprozesses ist dabei erforderlich wenn der e.V. und seine Mitglieder das ganze ordentlich und sorgfältig und transparent über die Bühne bringen wollen.

Einfach nur das Vertragsergebnis der Verhandlungen des Aufsichtsrats mit einem oder mehreren potentiellen Investoren abzuwarten und zu bewerten kann da doch leider keinesfalls ausreichen!

Ich weiß dabei auch selber sehr wohl, dass die Pflicht die dem VR und seinen Mitgliedern obliegt, den gesamten Entscheidungsfindungsprozess zur Entscheidung über die Aufnahme von Verhandlungen zum investoreneinstieg, sowie eine Überprüfung der Vorraussetzungen zur Notwendigkeit eines Investoreneinstiegs, sowie die Überwachung und Begleitung der Verhandlungen und des gesamten Verhandlungsprozesses, - Ablaufs und der Formalitäten geradezu immens und sicherlich nahezu utopisch überfordernd sein müssen, zumal die dazu erforderlichen fachlichen beruflichen Kompetenzen kaum gegeben sein können.
Aber das bedeutet im Grunde nur, dass der VR sich dann gegebenenfalls - genauer gesagt sogar ganz offensichtlich - dabei professionell und unabhängig fachkundig juristisch und wirtschaftskundig beraten lassen muss.
Auch wenn das dann halt gegebenenfalls auch zahlreiche kostspielige Gutachten beziehungsweise die Beauftragung von unabhängigen Wirtschaftprüfern und Juristen als bezahlte Berater und Investigatoren im Auftrag des VR erfordern mag.

Im Sinne von Transparenz und Qualitätssicherung und Vertrauenswürdigkeit und vor allem zur Wahrung der Interessen des e.V, und seiner Mitglieder ist das in unserer Situation eigentlich vollkommen unabdingbar, dass solche Kontrollaktivitäten und Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Interessen des e.V. sowie zur Minimierung und Vermeidung von Schlamperei, einer wirksamen Gewähr der Unterbindung von theoretisch möglicher Klüngelei, Voteilsnahme, Korruption und so weiter statt finden, wenn Eigentumsanteile an der GmbH veräussert werden.

Sprich die Sorgfaltspflicht erfordert in diesem Fall leider ausgesprochen große Sorgfalt und zeitlich leider auch extreme viel Aufwand und extrem viel Fachkompetenz sowie entsprechende professionelle juristische Begleitung, die man wohl auch leider nur bezahlt bekommen und realisieren kann.

Es mag ja vielleicht dem ein oder anderen utopisch erscheinen sowas zu fordern, aber die Tragweite und Bedeutung eines Investoreneinstieg für die Vereinszukunft ist letztlich nicht minder bedeutsam und gravierend als die damalige Entscheidung und Realisierung zum Bau des neuen Tivoli Stadions. Und weil genau so wie beim Stadionbauprojekt auch bei einem investoreneinstieg jede Fehlentscheidung zukünftig geradezu fatale Folgen haben kann, ist nunmal leider extreme Sorgfalt und eine kritische Überwachung des gesamten Ablaufs notwendig und eben nicht ausschließlich nur eine relative isolierte Betrachtung und Bewertung eines final ausgehandelten Vertragsergebnisses.
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Geändert von Aix Trawurst (24.05.2016 um 22:30 Uhr)
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Heinsberger LandEi (24.05.2016)
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Alt 24.05.2016, 23:43
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Ich hielte es in so einem Fall innerhalb der gewählten Vereinsgremien inzwischen auch für sinnvoller, wenn sich der VR das Präsidium und den AR mal richtig zur Brust nehmen würde
Bringst du da die Machtverhältnisse nicht etwas durcheinander? Das Sagen haben doch nur die Personen, die in Personalunion sowohl im Präsidium als auch im AR sind. Der VR spielt doch überhaupt keine Rolle.

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  #500  
Alt 25.05.2016, 01:00
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Bringst du da die Machtverhältnisse nicht etwas durcheinander? Das Sagen haben doch nur die Personen, die in Personalunion sowohl im Präsidium als auch im AR sind. Der VR spielt doch überhaupt keine Rolle.

Das habe ich bislang auch gedacht. Dank Max habe ich nun aber verstanden, dass der VR speziell auch beim Investorenthema unser mächtigstes Gremium überhaupt ist. Quasi allmächtig. Laut Max könnte der VR einem vom Präsidium vorgelegten Vertragsentwurf nach gründlicher Prüfung schon vor der MV die Zustimmung verweigern und damit verhindern, dass der Vertrag den Mitgliedern überhaupt zur Abstimmung vorgelegt wird ("Der VR muss einem solchen Verkauf zustimmen"/"Ein Nein des VR beendet die Sache"). Und "theoretisch" könnten die neun Herrschaften im VR sogar ein 75-Prozent-Votum der Mitglieder pro Anteilsverkauf im Nachhinein noch blockieren.
Wenn ein VR "die Sache mit einem Nein" jedoch beenden kann, bevor sie überhaupt richtig begonnen hat, spielt dieses Gremium wohl doch eine gewichtige Rolle. Der VR sollte mit dezentem Hinweis auf seine Allmacht jedenfalls zumindest in der Lage sein, das Präsidium endlich zur sofortigen Einleitung eines transparenten Verfahrens zu bewegen - so nach dem Motto: Die Sache ist für uns nur zustimmungsfähig, wenn die Mitglieder rechtzeitig alle zur Meinungsbildung nötigen Informationen bekommen. Und da sagst du, der VR spiele überhaupt keine Rolle?

Geändert von tivolino (25.05.2016 um 01:06 Uhr)
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