Bis heute sind leider keine Nominierungen aus der Mitgliedschaft für die Besetzung der beiden Mitgliederplätze des Wahlausschusses eingegangen. Daher möchte der Wahlausschuss hiermit nochmals dringend alle Mitglieder aufrufen, darüber nachzudenken, ob sie nicht im Wahlausschuss mitwirken möchten.
Die Arbeit im Wahlausschuss ist zeitlich überschaubar, aber für den Verein sehr wichtig. Im Wahlausschuss werden alle Nominierungen für bevorstehende Wahlen auf Richtigkeit und im Anschluss auch die jeweiligen Kandidaten auf ihre Eignung gemäß der in der Satzung vorgesehenen Kriterien überprüft. Außerdem stellt der Wahlausschuss die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen auf der Jahreshauptversammlung sicher. Im Rahmen der Tätigkeit erhält man einen Einblick in die Funktionsweise eines Vereins in der Größe der Alemannia und in die Arbeit der Gremien.
Um den Nominierungsprozess zu vereinfachen, bietet der Wahlausschuss allen Mitgliedern, die die nach neuer Satzung erforderlichen 25 gültigen Unterschriften vorlegen, an, sie zusätzlich gemäß alter Satzung aus dem Gremium heraus für den Wahlausschuss zu nominieren, sodass die Nominierung auch im Fall der Gültigkeit der alten Satzung Bestand hat. Eine Zulassungsprüfung gemäß Satzung erfolgt natürlich davon ungeachtet.
Die Unterschriften müssen spätestens zum 28.2. auf der Geschäftsstelle der Alemannia vorliegen. (Vorlage Unterschriftenliste)
Darüber hinaus besteht weiterhin für Abteilungen die Möglichkeit, Abteilungskandidaten per Beschluss auf der Abteilungsversammlung zu nominieren. Auch hier sind bisher noch nicht genügend Nominierungen eingegangen.
Für Fragen zur Tätigkeit im Wahlausschuss oder zur Nominierung ist der Wahlausschuss über
wahlausschuss@alemannia-aachen.de zu erreichen.