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  #41  
Alt 19.08.2011, 14:53
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AN online heute Nachmittag: Alemannia: Klage abgewiesen
http://www.an-online.de/news/topnach...age-abgewiesen
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  #42  
Alt 11.12.2012, 12:30
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Zitat:
Zitat von Wolfgang Beitrag anzeigen
Man weiß zwar nie, aber ich glaube kaum, das da "Gefahr" droht. Es wurde noch nicht einmal eine Rückstellung gebildet, was man es bei Prozessrisiken eigentlich macht.
Wer ist man?

Gruß
Aix&Hopp
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein)
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  #43  
Alt 11.12.2012, 12:40
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kölmel wird den verein derartig vögeln...
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alles am a.rsch

http://www.youtube.com/watch?v=lydf6fyDJaA
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carlos98 (11.12.2012)
  #44  
Alt 11.12.2012, 12:59
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Zitat von Bingo Boy Beitrag anzeigen
kölmel wird den verein derartig vögeln...
Na dann viel Spaß bei der Leichenfledderei.............
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  #45  
Alt 11.12.2012, 13:01
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Gibt's hier eigentlich Gesellschaftsrechtler?

Frage zum Umwandlungsgesetz:
Was passiert mit Forderungen und Verbindlichkeiten bei einer Ausgliederung?
Wird nur die Aktivseite abgespalten oder auch die Passivseite?

Gruß
Aix&Hopp
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  #46  
Alt 11.12.2012, 13:02
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Zitat:
Zitat von Oche_Alaaf_1958 Beitrag anzeigen
Na dann viel Spaß bei der Leichenfledderei.............
Spaß macht das alles nicht. Ich bin mal gespannt, wer letztlich die im Raum stehende Vergleichszahlung von einer halben Mio. Euro berappen soll.
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Aachen ohne Alemannia?
Für mich nicht vorstellbar...


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  #47  
Alt 11.12.2012, 13:05
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Zitat:
Zitat von Andreas Beitrag anzeigen
Spaß macht das alles nicht. Ich bin mal gespannt, wer letztlich die im Raum stehende Vergleichszahlung von einer halben Mio. Euro berappen soll.
Hängt wohl davon ab, zwischen wem der Vergleich geschlossen wurde. Dem TSV oder der GmbH. Ist es die GmbH, wird wegen dem Insolvenzplanverfahren vermutlich keiner mehr etwas berappen.
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  #48  
Alt 11.12.2012, 17:39
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Zitat:
Zitat von Aix&Hopp Beitrag anzeigen
Gibt's hier eigentlich Gesellschaftsrechtler? [...]
Nur, hier gibt es doch ausschließlich spezielle Spezialspezialisten für alles.
Zitat:
Zitat von Aix&Hopp Beitrag anzeigen
[...] Frage zum Umwandlungsgesetz:
Was passiert mit Forderungen und Verbindlichkeiten bei einer Ausgliederung?
Wird nur die Aktivseite abgespalten oder auch die Passivseite?

Gruß
Aix&Hopp
Du stellst Fragen, meinst Du das ernst? Vordergründig findest Du die Antwort auf Deine Frage in §131 Abs.1 Ziff.1 UmwG. Das Vermögen, also entgegen der berühmten "Kleinerna"-Denke gerade auch die Verbindlichkeiten, geht über. Schau aber jetzt lieber gleich etwas genauer auf §133 UmwG. Dort begründet -vereinfacht ausgedrückt- Abs.1 S.1 eine prinzipielle Mithaftung des übertragenden Rechtsträgers für bereits von ihm begründete Verbindlichkeiten.* Nichts anderes erwartet aber doch auch jeder Laie zumindest für den Normalfall zumindest im Ergebnis. Mit wem würdest Du denn noch welche Geschäfte machen, wenn er seine bereits selbst begründeten Verpflichtungen einfach so wie in einen Mülleimer "ausgliedern" könnte?

Jetzt schleunigst zurück zu den wichtigen und vor allem erfreulichen Dingen: Gleich, 19.00 Uhr im IBIS Marschiertor bei freiem Eintritt Netzgeflüster mit Cheftrainer und tollen Spielern. Ich muß mich bald sputen. Wenn jemandem noch etwas unklar sein sollte, findet er hier bestimmt genügend weitere Gesprächsteilnehmer, sonst halt dort.

Bis dann
PS der Vollständigkeit halber zu*: Eine Besonderheit ergibt sich noch aus den §133 Abs.3 f UmwG. Die in Abs.3 S.1 genannte Fünfjahresfrist kann im uns interessierenden Fall meiner Meinung nach aber noch nicht in der in Abs.4 erläuterten Weise abgelaufen sein. Deswegen brauchen wir uns um die weiteren Voraussetzungen hier wohl keinen Kopp zu machen, könnten es aber auch mangels Kenntnis des konkreten Falls wohl kaum.
PPS zu Oche und Andreas: Die Berufungsinstanz (OLG Köln) hat nach meiner Erinnerung an die entsprechenden Presseberichte einen Vergleichsschluß entgegen dem die Klage abweisenden Urteil des LG Aachen angeregt. Zu diesem Zeitpunkt stand die Insolvenz der "die GmbH" schon so deutlich im Raum, daß sich wahrscheinlich niemand mit ihr unter Entlastung des Vereins vergleichen wollte, ginge es überhauppt darum. Soweit ich es verstanden und in Erinnerung habe, was in der Zeitung stand, wird der Prozeß ohnehin gegen den Verein geführt, der -im Innenverhältnis zur "die GmbH"- natürlich einen Freistellungsanspruch hätte, was jedoch vielleicht keinen vertieften Gedanken mehr lohnte ...
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  #49  
Alt 11.12.2012, 17:57
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kotz
Zitat:
Zitat von WoT Beitrag anzeigen
Mit wem würdest Du denn noch welche Geschäfte machen, wenn er seine bereits selbst begründeten Verpflichtungen einfach so wie in einen Mülleimer "ausgliedern" könnte?
Heisst das Neudeutsch nicht "Bad Bank"?

Dann kann der Verein dann schauen, wie er das Geld von der GmbH wiederbekommt.

So große Kotz-Smilies gibt es gar nicht wie ich jetzt brauche.

kotz

Gruß
Aix&Hopp
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Geändert von Aix&Hopp (11.12.2012 um 21:03 Uhr) Grund: Smilie
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  #50  
Alt 12.12.2012, 01:06
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Klööss_vom_Driesch Klööss_vom_Driesch ist offline
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Heißt das im Klartext...

Zitat:
Zitat von WoT Beitrag anzeigen
Nur, hier gibt es doch ausschließlich spezielle Spezialspezialisten für alles.Du stellst Fragen, meinst Du das ernst? Vordergründig findest Du die Antwort auf Deine Frage in §131 Abs.1 Ziff.1 UmwG. Das Vermögen, also entgegen der berühmten "Kleinerna"-Denke gerade auch die Verbindlichkeiten, geht über. Schau aber jetzt lieber gleich etwas genauer auf §133 UmwG. Dort begründet -vereinfacht ausgedrückt- Abs.1 S.1 eine prinzipielle Mithaftung des übertragenden Rechtsträgers für bereits von ihm begründete Verbindlichkeiten.* Nichts anderes erwartet aber doch auch jeder Laie zumindest für den Normalfall zumindest im Ergebnis. Mit wem würdest Du denn noch welche Geschäfte machen, wenn er seine bereits selbst begründeten Verpflichtungen einfach so wie in einen Mülleimer "ausgliedern" könnte?

Jetzt schleunigst zurück zu den wichtigen und vor allem erfreulichen Dingen: Gleich, 19.00 Uhr im IBIS Marschiertor bei freiem Eintritt Netzgeflüster mit Cheftrainer und tollen Spielern. Ich muß mich bald sputen. Wenn jemandem noch etwas unklar sein sollte, findet er hier bestimmt genügend weitere Gesprächsteilnehmer, sonst halt dort.

Bis dann
PS der Vollständigkeit halber zu*: Eine Besonderheit ergibt sich noch aus den §133 Abs.3 f UmwG. Die in Abs.3 S.1 genannte Fünfjahresfrist kann im uns interessierenden Fall meiner Meinung nach aber noch nicht in der in Abs.4 erläuterten Weise abgelaufen sein. Deswegen brauchen wir uns um die weiteren Voraussetzungen hier wohl keinen Kopp zu machen, könnten es aber auch mangels Kenntnis des konkreten Falls wohl kaum.
PPS zu Oche und Andreas: Die Berufungsinstanz (OLG Köln) hat nach meiner Erinnerung an die entsprechenden Presseberichte einen Vergleichsschluß entgegen dem die Klage abweisenden Urteil des LG Aachen angeregt. Zu diesem Zeitpunkt stand die Insolvenz der "die GmbH" schon so deutlich im Raum, daß sich wahrscheinlich niemand mit ihr unter Entlastung des Vereins vergleichen wollte, ginge es überhauppt darum. Soweit ich es verstanden und in Erinnerung habe, was in der Zeitung stand, wird der Prozeß ohnehin gegen den Verein geführt, der -im Innenverhältnis zur "die GmbH"- natürlich einen Freistellungsanspruch hätte, was jedoch vielleicht keinen vertieften Gedanken mehr lohnte ...

Heißt das im Klartext, dass der "Verein" = TSV der/die Beklagte ist und gegebenenfalls die im Raum stehenden 500.000 € zu zahlen hat - was er niemals stemmen können wird - und dieser (also der TSV) dann seinerseits dieses Geld vom insolventen Töchterlein GmbH zurückholen müsste?

Oder Kurzform: Wenn das zum Tragen kommt, dann sind TSV + Abteilungen + GmbH gemeinsam zur Abwicklung freigegeben und "Ende im Gelände" für Volleyball?

Oder habe ich dich jetzt ganz falsch verstanden...?

klööss
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"...erst wenn deine Widersacher dich loben, dann überprüfe dein Bewusstsein..."
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  #51  
Alt 12.12.2012, 08:40
rocker rocker ist offline
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Zitat:
Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen
Heißt das im Klartext, dass der "Verein" = TSV der/die Beklagte ist und gegebenenfalls die im Raum stehenden 500.000 € zu zahlen hat - was er niemals stemmen können wird - und dieser (also der TSV) dann seinerseits dieses Geld vom insolventen Töchterlein GmbH zurückholen müsste?

Oder Kurzform: Wenn das zum Tragen kommt, dann sind TSV + Abteilungen + GmbH gemeinsam zur Abwicklung freigegeben und "Ende im Gelände" für Volleyball?

Oder habe ich dich jetzt ganz falsch verstanden...?

klööss
So sehe ich das, die Forderung wird auf den TSV zukommen.
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  #52  
Alt 12.12.2012, 11:14
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Zitat:
Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen
Heißt das im Klartext, dass der "Verein" = TSV der/die Beklagte ist und gegebenenfalls die im Raum stehenden 500.000 € zu zahlen hat - was er niemals stemmen können wird - und dieser (also der TSV) dann seinerseits dieses Geld vom insolventen Töchterlein GmbH zurückholen müsste?

Oder Kurzform: Wenn das zum Tragen kommt, dann sind TSV + Abteilungen + GmbH gemeinsam zur Abwicklung freigegeben und "Ende im Gelände" für Volleyball?

Oder habe ich dich jetzt ganz falsch verstanden...?

klööss
Was in "Klartext" zu formulieren wäre, könnte Dir vielleicht sagen, wer die Akte kennt, zumindest die Gerichtsakte und die eigene Akte. Ich kann nur meine Erinnerung an die Presseberichte widergeben, was also bereits gleich eine Reihe möglicher und sogar wahrscheinlicher Fehlerquellen hinsichtlich der Sachverhaltsfeststellung beinhaltet. Auf dieser Basis habe ich einen einzelnen Aspekt relativ allgemein beleuchtet, nach dem gefragt war, einen einzelnen Aspekt von wahrscheinlich ziemlich vielen entscheidungserheblichen Aspekten.

Die jetzt verständlicherweise interessierende Frage, welche Belastung dem Verein evtl konkret drohen könnte, können -wenn überhaupt- nur die gut beantworten, die den wohl ziemlich komplexen Sachverhalt gut kennen. Und die werden sich, gerade im dringenden Interesse des Vereins, selbstverständlich nur intern austauschen.

Weiter ganz allgemein:

1. Wenn man sich vergliche (wenn!), könnte man allerlei Dinge gleich mitregeln, zB (Teil-)Verzicht, Fälligkeiten, ... wirklich ziemlich viel. Gerade ein vernünftiger, vor allem auf eigene Interessen bedachter Gläubiger wird gerade im eigenen Interesse bei ziemlich vielen solcher Überlegungen sehr aufgeschlossen mitmachen.

2. Unsere aktuelle Hoffnung hinsichtlich der Fußballsparte ist, sich noch "irgendwie" in die vierte Liga zu retten. Dazu wird bereits jetzt deutlich mehr Geld gedreht, als der gesamte eV Jahresetat hat. Und der Plan wäre -jedenfalls nach meinem Verständnis- völlig aussichtslos, erwischte es auch den eV oder auch nur seine mit Abstand erfolgreichste Mannschaft. Selbst wer bei Sport nur an Profifußballevent dächte (gibt es solche Gestalten überhaupt?), müßte also (ggf zähneknirschend) als höchstes Ziel den Sportverein erhalten, wollte er überhaupt je noch einmal zum Tivoli gehen. Der Umstand, daß wir immer noch einen Plan für die kläglichen Trümmer der "die GmbH" haben, ist also gerade auch Trost für die, die sich nicht, nicht in erster Linie oder jedenfalls nicht ausschließlich als Fußballfans verstehen.

3. Im Vergleich zu den Beträgen, die bereits jetzt bewegt wurden, um nur einen Funken Hoffnung für die Stadiongänger zu erhalten, wäre der vorgestellte Bedarf des eV fast schon unbedeutend. Leute, die sich in der Sachlage besser auskennen als wir alle und die bestimmt nicht dämlicher sind als wir, investieren gerade relativ heftig in diese kleine letzte Hoffnung, die nach meiner Einschätzung (oben 2) zumindest im Reflex ebenfalls Hoffnung für den eV bedeutet. Wer annimmt, daß diese Leute wissen was sie tun und keinen Quatsch machen, muß also ebenfalls annehmen, daß die Lage für den Verein zwar schwierig ist, aber nicht akut gefährlich.

Nach diesen Allgemeinheiten und Spekulationen noch einmal ganz konkret und real: Wer jedenfalls dem Verein helfen möchte, findet dazu auch in der Zeit ohne Spiele auf dem Tivoli viele Chancen. Bereits am Sonntag, 16. Dezember 2012 in der Halle Neuköllner Straße bietet sich eine prächtige Möglichkeit. MTV Stuttgart ist zu Gast, die Ladies wollen "really really really + really", wie es gestern hieß, gewinnen, was bestimmt nicht einfach wird, aber mit gutem Publikum durchaus möglich erscheint. Die Mannschaft freut sich bestimmt nicht nur über jedes gekaufte Ticket, auch über jede Unterstützung, jede Anfeuerung. Einlaß ist um 17.00 Uhr, das Spiel beginnt um 19.00 Uhr. Mehr dazu dort. Rechtzeitig kommen!

Geändert von WoT (12.12.2012 um 11:26 Uhr)
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I LOV IT (13.12.2012), Klööss_vom_Driesch (12.12.2012)
  #53  
Alt 12.12.2012, 13:53
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Meino Heyen hat seine Zusage eines Darlehens zur Rettung des e. V. wohl zurückgezogen. Damit steht der Volleyball dann vermutlich vor dem Aus.

Gleich kommt aber wieder jemand und erklärt uns, dass das alles gut so ist und man die Herren nur in Ruhe weitermachen lassen soll; die wissen schon, was gut für uns ist.
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  #54  
Alt 12.12.2012, 15:27
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Zitat:
Zitat von Max Beitrag anzeigen
Meino Heyen hat seine Zusage eines Darlehens zur Rettung des e. V. wohl zurückgezogen. Damit steht der Volleyball dann vermutlich vor dem Aus.

Gleich kommt aber wieder jemand und erklärt uns, dass das alles gut so ist und man die Herren nur in Ruhe weitermachen lassen soll; die wissen schon, was gut für uns ist.
Nö, das sagt einfach nur viel über Meino Heyen aus.
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  #55  
Alt 12.12.2012, 15:59
Benutzerbild von Wolfgang
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1. von welcher halben Million ist eigentlich die Rede?

2. wenn der e.V. den Bach runter geht, brauchen wir uns um die Rettung der GmbH keine Gedanken mehr zu machen. Ohne Verein keine Gmbh oder übersehe ich was?
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  #56  
Alt 12.12.2012, 16:04
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Zitat:
Zitat von Max Beitrag anzeigen
Meino Heyen hat seine Zusage eines Darlehens zur Rettung des e. V. wohl zurückgezogen. Damit steht der Volleyball dann vermutlich vor dem Aus.

Gleich kommt aber wieder jemand und erklärt uns, dass das alles gut so ist und man die Herren nur in Ruhe weitermachen lassen soll; die wissen schon, was gut für uns ist.
Wenn es denn stimmt dass Heyen seine Zusage zurückgezogen hat:

Das ist doch kein Wunder, so wie mit ihm umgegangen wurde, auch hier.
Damit ist nicht die sachliche Kritik , sondern die Art und Weise des Umgangs gemeint, nämlich Beleidigungen und Beschimpfungen unterster Schublade.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

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  #57  
Alt 12.12.2012, 16:11
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Zitat:
Zitat von Wolfgang Beitrag anzeigen
1. von welcher halben Million ist eigentlich die Rede?

2. wenn der e.V. den Bach runter geht, brauchen wir uns um die Rettung der GmbH keine Gedanken mehr zu machen. Ohne Verein keine Gmbh oder übersehe ich was?
Sehe ich genauso. Ohne den e. V. ist auch die GmbH platt. Deshalb habe ich ja auch die Angst, dass die Summe des "Kölmel-Vergleichs" auf den e. V. zukommt.
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  #58  
Alt 12.12.2012, 16:15
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Zitat von Max Beitrag anzeigen
Meino Heyen hat seine Zusage eines Darlehens zur Rettung des e. V. wohl zurückgezogen..
Wo steht das? Ich habe es wohl verpasst.

Dann hätten sich jedenfalls die Beleidigungen gegen ihn ausgezahlt.
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  #59  
Alt 12.12.2012, 16:30
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Zitat von rocker Beitrag anzeigen
Sehe ich genauso. Ohne den e. V. ist auch die GmbH platt. Deshalb habe ich ja auch die Angst, dass die Summe des "Kölmel-Vergleichs" auf den e. V. zukommt.
Habe ich was verpasst ? Welcher Vergleich ?
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  #60  
Alt 12.12.2012, 16:36
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Klööss_vom_Driesch Klööss_vom_Driesch ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolfgang Beitrag anzeigen
Habe ich was verpasst ? Welcher Vergleich ?
Wolfgang, Grüße.

Wir sprechen von dem Vergleichsvorschlag des OLG Köln(?) aus der Vor-Vorwoche wegen Kölmel ./. TSV.

Dort wurden 500.000€ als zu zahlende Vergleichssumme durch den TSV(?) an KINOWELT seitens des Gerichts angeregt und vorgeschlagen. Der eigentliche Streitwert war/ist nach meiner Erinnerung rund 1,5 Millionen.

klööss
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