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  #441  
Alt 03.01.2013, 23:54
svenc
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Das Insolvenzverfahren ist bisher nicht eröffnet worden. Wenn ein Spieler sein Recht einfordert, sein vertraglich fixiertes Gehalt zu bekommen, dann muss ihm das gezahlt werden. Pacta sunt servanda.

Die Reduzierung war eine Vorstellung, die die Alemannia hatte, ob die jeweiligen Vertragspartner (= Spieler) da mitziehen, ist eine ganz andere Frage.

Wenn wir keinen der anderen mehr loswerden, kann auch das unser finanzielles Ende noch während der laufenden saison bedeuten. Aus meiner Sicht kein Grund, sich zu freuen.

wie war das denn mit dem Sonderkündigungsrecht?
Die Spieler erhalten doch auch schon Insolvenzgeld, somit müssten doch auch die anderen Regelungen der Insolvenz gelten, oder?

Gruß

svenc
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  #442  
Alt 04.01.2013, 01:05
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Aachener Alemanne Aachener Alemanne ist offline
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Zitat von svenc Beitrag anzeigen
wie war das denn mit dem Sonderkündigungsrecht?
Die Spieler erhalten doch auch schon Insolvenzgeld, somit müssten doch auch die anderen Regelungen der Insolvenz gelten, oder?

Gruß

svenc
Ja! Warum ist das noch hier nicht angekommen???
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  #443  
Alt 04.01.2013, 02:07
svenc
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Zitat:
Zitat von svenc Beitrag anzeigen
wie war das denn mit dem Sonderkündigungsrecht?
Die Spieler erhalten doch auch schon Insolvenzgeld, somit müssten doch auch die anderen Regelungen der Insolvenz gelten, oder?

Gruß

svenc
Kündigen kann der Arbeitgeber ja immer. Er muss sich dann halt an die Kündigungsfristen (laut Arbeitsvertrag und somit auch abhängig von der Länge des Beschäftigungsverhältnisses) halten und ist ggfls. verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen. Kann er diese nicht zahlen, muss der Arbeitnehmer diese einklagen und wird damit zum normalen Gläubiger des insolventen Unternehmens.

Erst bei Eröffnung des Verfahrens (bei uns ja noch nicht erfolgt) gibt es sogar die Möglichkeit der verkürzten Kündigungsfristen.


Wir wissen ja nicht, welche Regelungen in den Zeitverträgen der Profis drin stehen.
Gibt es dort auch Kündigungsfristen mit einem Anspruch auf Abfindung. Ggfls. gibt es in diesen Verträgen auch eine Regelung für die Insolvenz.

Wer die Kündigungen aussprechen darf (Alemannia oder der vorläufige Insolvenzverwalter/Sachwalter) bestimmt das Amtsgericht.
Ist Mönning also "mit" oder "ohne allgemeinem Verfügungsverbot" bestellt worden.

Ich denke mal, er ist "ohne allgemeines Verfügungsverbot" bestellt worden, darum wurde auch Mönig zum Geschäftsführer ernannt, damit die beiden "mit-" und nicht "gegeneinander" arbeiten.

es gibt sogar eine Dissertation zu dem Thema: Auswirkungen der Insolvenz auf die Rechtsverhältnisse von Profisportclubs

188 Seiten aber recht interessant, da auch alle Auswirkungen z. B. auf die Verbände (also bei uns DFB) usw. besprochen werden.
Mal eine schöne Abendlektüre mit dem Textmarker

Zitat daraus:
"Die Rechtsprechung dagegen anerkennt ein insolvenzspezifisches
Freistellungsrecht des Insolvenzverwalters für den Fall
der Masseunzulänglichkeit.289 Zwar gesteht die Rechtsprechung
einem Arbeitnehmer auch in Insolvenz grundsätzlich einen
Beschäftigungsanspruch zu. Zur Vermeidung weiterer Kosten
für die Insolvenzmasse könne jedoch das Bedürfnis des
Insolvenzverwalters bestehen, einen Teil der Mitarbeiter vor
Ablauf der Kündigungsfrist freizustellen.290 Diesem Bedürfnis
wird die Regelung des § 209 InsO gerecht. Hat der Verwalter
erkannt, dass die Insolvenzmasse nicht dazu ausreicht, um die
fälligen Masseverbindlichkeiten zu begleichen und daher gemäß
§ 208 InsO die Masseunzulänglichkeit angezeigt, muss er
die Verbindlichkeiten gegenüber den Arbeitnehmern nur noch
mit der Maßgabe des § 209 InsO begleichen.291 Gemäß § 209
Abs. 1 Ziff. 2 i.V.m. Abs. 2 Ziff. 3 InsO muss er nur solche Spieler
bezahlen, deren Leistung er tatsächlich in Anspruch nimmt;
die übrigen können von der Arbeit freigestellt werden und sind
dann nur als "Altmassegläubiger" nach der Maßgabe des § 209
Abs. 1 Ziff. 3 InsO - im Regelfall nur quotal - zu bezahlen.292"


Gruß

svenc
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  #444  
Alt 04.01.2013, 02:47
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Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Hmm, ich lege meine Hand da nicht ins Feuer. Ich meine irgendwo aufgeschnappt zu haben, dass er Student sei und den Job bei Alemannia nebenher mache. Ob das im Lokalzeit-Bericht damals im Zusammenhang mit den Burghausen-Reisekosten war? Glaube schon, lasse mich bei Beweis des Gegenteils aber auch gerne steinigen
Einer von uns beiden wird die richtige Version auf dem Schirm haben. Ich habe es genau andersherum in Erinnerung. Demnach hatte er in der Tat bereits während seines Studiums bei Alemannia praktiziert und übt diese Tätigkeit nunmehr hauptberuflich aus.

Er hat nur vergessen "erwachsen" zu werden...


Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Das könnte das Problem werden: In Planinsolvenzverfahren kann man die Spieler nicht aus ihren Verträgen zwingen, jede Vertragsänderung bedarf der Zustimmung des Spielers. Ich hoffe, dass alle dabei mitmachen, das wäre mehr als nur ein starkes Signal.
Es hieß ja immer, daß unser Kader charakterlich gefestigt sei. Von der an den Tag gelegten Leistung gegen Bielefeld darf man das ableiten. Sportlich. Wer mit Sportsgeist erzogen wurde, versteht auch was von Fairneß. Sofern das für ein Einlenken in der Vertragsgestaltung begünstigende Voraussetzung war, darf man das wirklich als starkes Signal der gesamten Truppe werten.


Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Das Insolvenzverfahren ist bisher nicht eröffnet worden. Wenn ein Spieler sein Recht einfordert, sein vertraglich fixiertes Gehalt zu bekommen, dann muss ihm das gezahlt werden. Pacta sunt servanda.

Die Reduzierung war eine Vorstellung, die die Alemannia hatte, ob die jeweiligen Vertragspartner (= Spieler) da mitziehen, ist eine ganz andere Frage.

Wenn wir keinen der anderen mehr loswerden, kann auch das unser finanzielles Ende noch während der laufenden saison bedeuten. Aus meiner Sicht kein Grund, sich zu freuen.

Wahrscheinlich dürfen wir aus 2 Gründen Freude ableiten.

Der erste Grund zur Freude:
...ist Dein eigener erster Satz: Das Insolvenzverfahren ist bisher nicht eröffnet worden! D.h. doch, daß bei unveränderter Vertragslage sofort der angedrohte Zug der Handbremse durch Mönig erfolgen muß. Da das nicht der Fall ist, leite ich daraus ab, daß alle eingelenkt haben. Die Spieler ziehen also mit! Sonst fänd kein Training mehr mit dem vollständigen Team, außer Streit, statt. Es würde aus dem Blickwinkel der Aufgabe, keine weiteren Schulden aufbauen zu dürfen, wenig Sinn machen die Spieler dann eben noch 1 - 2 Monate untragbare, also erhöhende, Kosten produzieren zu lassen, die eine mögliche Quotenverteilung der Insolvenzmasse negativ beeinflussen würde. Mönig wäre damit selbst erledigt...

Begründung: Es gibt alleine für das Einlenken zwei wichtige Argumente. Das erste Argument ist die Annahme, daß sie schon erkennen vor der Wahl zwischen Arbeitslosigkeit und einer Beschäftigung gestanden zu haben, die ihnen in jedem Fall die notwendige Spielpraxis gewährt, um für den Markt wertsteigernd attraktiv zu werden. Oder sich zeitnah zu empfehlen. Oder eben sich nicht mehr empfehlen zu können!!

Argument Nr. zwo: Spielerberater unserer Spieler müssen ebenso froh sein, daß ihrerseits ihre "Brötchengeber" (die Spieler) sich für den Markt erstmal bei uns "aktualisieren" durften ...und weiterhin können sollen, angesichts der "mitgebrachten" Spielreife, die sich zumeist altersbedingt immer noch im Entwicklungsmodus befindet. Es sind nun mal Perspektiv-Verpflichtungen gewesen. Das zuletzt lt. Blöd dargestellte Gehalt war doch für Spieler aus vormals unterer Ligazugehörigkeit und des dargebotenen "Ausbildungsgrads"... - unerwartet gut! Da, meine ich, darf man zugunsten weiterer Entwicklungen ein paar Monate "dürsteln". Vergiß nicht - unsere Truppe ist durchschnittlich sehr jung! Wenn Streit, Melka und die Axt nicht in der Mannschaft stehen, läuft der Rest praktisch schnullernd auf...

Der zweite Grund zur Freude:
...ist eigentlich ungemein größer und vllt nicht in aller Bewußtsein. Die Bayern erklärten (Rummenigge), daß ein Kommen davon abhängig gemacht wird, daß die Einnahmen des Benefizspiels ausschließlich den Spielern zugute kommen soll. Ob´s stimmt? Bleiben wir mal dabei. Damit unterstreichen sie richtigerweise den Faktor "Manpower". Das wird Scherr Tonnen von den Schultern genommen haben, bei der Visions-Alternative eine U23-Truppe auf den Platz schicken zu müssen. So kann es, gottseidank, bei der bisherigen U24-Truppe bleiben... Damit unterstützen, und vllt darf man langsam sagen, "stellen" die Bayern die sportliche Wehrfähigkeit Alemannias "sicher". Wir werden jeden Spieler brauchen. Diese Wehrfähigkeit wird für Siege (war früher auffem Tivoli ein oft gebrauchter Ausdruck für... ääh? - wie neulich halt. War schööööön und tat gut!) dringend benötigt. Zum Verlassen der Abstiegszone und zum Verlassen der Vereins-und-Fan-Depression... Schöne Tivoli-Events -also Siege- begründeten bei uns SOFORT... na, was wohl? Rischtiiisch! Noch mehr Zuschauer! Ein Kreis schließt sich.

Wenn wir dadurch keinen anderen mehr loswerden brauchen, kann auch das unser finanzielles Ende noch während der laufenden Saison abwenden. Pacta sunt servanda.

Aus meiner Sicht ein Grund, sich zu freuen!
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Der Sport hat die Kraft die Welt zum Guten für den Menschen zu verändern. (Nelson Mandela)
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hemingway (04.01.2013)
  #445  
Alt 04.01.2013, 08:03
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Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Das Insolvenzverfahren ist bisher nicht eröffnet worden. Wenn ein Spieler sein Recht einfordert, sein vertraglich fixiertes Gehalt zu bekommen, dann muss ihm das gezahlt werden. Pacta sunt servanda.

Die Reduzierung war eine Vorstellung, die die Alemannia hatte, ob die jeweiligen Vertragspartner (= Spieler) da mitziehen, ist eine ganz andere Frage.

Wenn wir keinen der anderen mehr loswerden, kann auch das unser finanzielles Ende noch während der laufenden saison bedeuten. Aus meiner Sicht kein Grund, sich zu freuen.

Kann ich mir nicht vorstellen, ich glaube, da denkst Du zu einfach. Wie svenc schon schrieb, gibt es besondere Rechtsgrundlagen für unsere Lage. Betriebliche Kündigungen können ja auch noch jederzeit ausgesprochen werden.
Also einfach hier bleiben und auf das alte Gehalt pochen wird nicht funktionieren!
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"Keine Angst, das wird schon!"
Heiner Backhaus, 1. Pressekonferenz
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  #446  
Alt 04.01.2013, 08:34
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Wie sieht das eigentlich bei dem Kostenapperat in der GS aus? Wollte Mönig da nicht schnellstens aktiv werden? Um wieviel ist denn dort das Personal reduziert worden? Im November 2012 erzählte uns Mönig das wir ab sofort wie ein Regionalligist handeln und wirtschaften müssen. Ehrlich gesagt, viel sehe ich davon noch nicht...und das finde ich sehr bedenklich!

Zitat:
Zitat von hemingway Beitrag anzeigen
Kann ich mir nicht vorstellen, ich glaube, da denkst Du zu einfach. Wie svenc schon schrieb, gibt es besondere Rechtsgrundlagen für unsere Lage. Betriebliche Kündigungen können ja auch noch jederzeit ausgesprochen werden.
Also einfach hier bleiben und auf das alte Gehalt pochen wird nicht funktionieren!
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Nur der TSV 🖤💛
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hemingway (04.01.2013)
  #447  
Alt 04.01.2013, 08:54
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Das Insolvenzverfahren ist bisher nicht eröffnet worden. Wenn ein Spieler sein Recht einfordert, sein vertraglich fixiertes Gehalt zu bekommen, dann muss ihm das gezahlt werden. Pacta sunt servanda.

Die Reduzierung war eine Vorstellung, die die Alemannia hatte, ob die jeweiligen Vertragspartner (= Spieler) da mitziehen, ist eine ganz andere Frage.

Wenn wir keinen der anderen mehr loswerden, kann auch das unser finanzielles Ende noch während der laufenden saison bedeuten. Aus meiner Sicht kein Grund, sich zu freuen.

warum bleibt dann Albert Streit nicht einfach bei uns
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selbst der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt
nur der tsv
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  #448  
Alt 04.01.2013, 09:23
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Zitat:
Zitat von Pratsch-Gelb Beitrag anzeigen
Wahrscheinlich dürfen wir aus 2 Gründen Freude ableiten.

Der erste Grund zur Freude:
...ist Dein eigener erster Satz: Das Insolvenzverfahren ist bisher nicht eröffnet worden! D.h. doch, daß bei unveränderter Vertragslage sofort der angedrohte Zug der Handbremse durch Mönig erfolgen muß. Da das nicht der Fall ist, leite ich daraus ab, daß alle eingelenkt haben. Die Spieler ziehen also mit! Sonst fänd kein Training mehr mit dem vollständigen Team, außer Streit, statt [...]
Herr Scherr gibt meiner Argumentation allerdings in der heutigen Ausgabe der Aachener Nachrichten Recht:

"Mit allen anderen Akteuren (Anmerkung: ausser Streit) muss Uwe Scherr in den nächsten Tagen Gespräche führen. "Wenn die Spieler nicht auf Gehalt verzichten, werden wir mit Sicherheit den Spielbetrieb nicht aufrechterhalten können", spricht Aachens Sportdirektor Klartext. "Und die Großverdiener müssen von der Gehaltsliste oder eben für viel weniger Geld spielen."

Anscheinend wurden bisher also noch keine (abschließenden) Gespräche geführt, es hat noch nemand auf Gehalt verzichtet.

Zitat:
Zitat von Pratsch-Gelb Beitrag anzeigen
Der zweite Grund zur Freude:
...ist eigentlich ungemein größer und vllt nicht in aller Bewußtsein. Die Bayern erklärten (Rummenigge), daß ein Kommen davon abhängig gemacht wird, daß die Einnahmen des Benefizspiels ausschließlich den Spielern zugute kommen soll. Ob´s stimmt?
Das habe ich nicht so gelesen. Nach meiner Meinung hat Herr Rummenigge das Spiel davon abhängig gemacht, dass das Geld nicht zur Altschuldenbedienung verwendet wird, nicht mehr und nicht weniger.

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  #449  
Alt 04.01.2013, 09:33
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Mittelstürmer Mittelstürmer ist offline
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Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Herr Scherr gibt meiner Argumentation allerdings in der heutigen Ausgabe der Aachener Nachrichten Recht:

"Mit allen anderen Akteuren (Anmerkung: ausser Streit) muss Uwe Scherr in den nächsten Tagen Gespräche führen. "Wenn die Spieler nicht auf Gehalt verzichten, werden wir mit Sicherheit den Spielbetrieb nicht aufrechterhalten können", spricht Aachens Sportdirektor Klartext. "Und die Großverdiener müssen von der Gehaltsliste oder eben für viel weniger Geld spielen."

Anscheinend wurden bisher also noch keine (abschließenden) Gespräche geführt, es hat noch nemand auf Gehalt verzichtet.



Das habe ich nicht so gelesen. Nach meiner Meinung hat Herr Rummenigge das Spiel davon abhängig gemacht, dass das Geld nicht zur Altschuldenbedienung verwendet wird, nicht mehr und nicht weniger.

Ich denke auch nicht, dass man Anfang Januar schon die Segel streichen muss, wenn nicht verzichtet wird. Das wäre zu kurzsichtig. Vermutlich ist der nächste Schicksalstag das Ende des Transferfensters, bis dahin wird von allen Seiten gezockt. Es ergibt doch keinen Sinn, Insolvenz anzumelden und am Tag drauf suchen Borg und Co. sich einfach einen neuen Verein.
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  #450  
Alt 04.01.2013, 10:11
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Zitat von svenc Beitrag anzeigen
Die Spieler erhalten doch auch schon Insolvenzgeld
Ich habe mal gegoogelt:

Das Insolvenzgeld wird dem Arbeitnehmer maximal für den Zeitraum der letzten 3 Monate ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber keinen Lohn für diesen Zeitraum gezahlt hat.

Wer immer uns erzählt hat, die Spieler würden Insolvenzgeld bekommen, kannte sich offensichtlich nicht so gut aus.

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  #451  
Alt 04.01.2013, 10:19
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M&M haben im letzten Interview IMO relativ klar Stellung bezogen wenn man im Januar nicht absehen kann, dass die Saison sauber zuende gespielt werden kann ist wohl Ende.
Ich denke das man a) abwarten will was das Bayernspiel einbringt und b) auf was die Spieler bereit sind zu verzichten.

DANACH wird man sehen was noch fehlt und relativ schnell handeln müssen.

http://www.aachener-zeitung.de/sport...eiler-1.480039

Zitat:
Zitat von Mittelstürmer Beitrag anzeigen
Ich denke auch nicht, dass man Anfang Januar schon die Segel streichen muss, wenn nicht verzichtet wird. Das wäre zu kurzsichtig. Vermutlich ist der nächste Schicksalstag das Ende des Transferfensters, bis dahin wird von allen Seiten gezockt. Es ergibt doch keinen Sinn, Insolvenz anzumelden und am Tag drauf suchen Borg und Co. sich einfach einen neuen Verein.
Hier ist eine Bank in Vorleistung gegangen.
Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Ich habe mal gegoogelt:

Das Insolvenzgeld wird dem Arbeitnehmer maximal für den Zeitraum der letzten 3 Monate ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber keinen Lohn für diesen Zeitraum gezahlt hat.

Wer immer uns erzählt hat, die Spieler würden Insolvenzgeld bekommen, kannte sich offensichtlich nicht so gut aus.

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... Niveu, Nivea, Nvidia ...Niveau ist keine Hautcreme !!!
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  #452  
Alt 04.01.2013, 10:36
svenc
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Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
...
Das habe ich nicht so gelesen. Nach meiner Meinung hat Herr Rummenigge das Spiel davon abhängig gemacht, dass das Geld nicht zur Altschuldenbedienung verwendet wird, nicht mehr und nicht weniger.

korrekt. So habe ich das auch im Kopf.

Es sollte zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs und nicht zur Bedienung der alten Verbindlichkeiten dienen.

Gruß

svenc
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  #453  
Alt 04.01.2013, 10:51
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Blackthorne Blackthorne ist offline
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Insolvenzgeld

Zitat:
Zitat von FeiK Beitrag anzeigen
Hier ist eine Bank in Vorleistung gegangen.
Das bedeutet doch lediglich, dass man sich im altbewährten Krämerschen Stil Geld geborgt hat für eine Zahlung, die demnächst vielleicht einmal fliessen wird (vgl. Schalke-Spiel).

Das bedeutet aber noch lange nicht, dass den Spielern ein Gehalt in der Höhe des zu erwartenden Insolvenzgeldes gezahlt wurde. Schließlich kann der Spieler in schönem Neudeutsch sagen:

Ich hab' Vertrag!

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  #454  
Alt 04.01.2013, 10:52
svenc
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Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Ich habe mal gegoogelt:

Das Insolvenzgeld wird dem Arbeitnehmer maximal für den Zeitraum der letzten 3 Monate ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber keinen Lohn für diesen Zeitraum gezahlt hat.

Wer immer uns erzählt hat, die Spieler würden Insolvenzgeld bekommen, kannte sich offensichtlich nicht so gut aus.

Das ist wirklich komisch.
Offiziell heisst es ja:

"Ist ein Arbeitgeber zahlungsunfähig und haben Arbeitnehmer deshalb ihre Löhne beziehungsweise Gehälter nur noch teilweise beziehungsweise gar nicht mehr erhalten, zahlt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die ausstehenden Entgeltansprüche an die betroffenen Arbeitnehmer in Form von Insolvenzgeld. Anspruch auf Insolvenzgeld besteht bei Vorliegen eines Insolvenzereignisses für die davor liegenden letzten drei Monate (Insolvenzgeld-Zeitraum) des Arbeitsverhältnisses.
....
Insolvenzereignis
Das Insolvenzereignis (§ 165 Absatz 1 SGB III) ist der Zeitpunkt, an dem

das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet wird,
der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird oder
der Arbeitgeber die Betriebstätigkeit vollständig eingestellt hat,
wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse auch nicht in Betracht kommt. Die Betriebstätigkeit ist vollständig beendet, wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber dauerhaft keine dem Betriebszweck dienenden Tätigkeiten mehr ausübt."

Quelle: Bundesagentur für Arbeit.

Wir haben ja "nur" Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, somit trifft das auf uns ja noch nicht zu, ABER

die selbe Bundesagentur für Arbeit sagt hier:

"Der Schuldner erhält durch den Beschluss des Gerichts bis zu drei Monate Zeit, um unter einem Schutzschirm in eigener Verwaltung (unter der Kontrolle des Gerichts, ggf. des vorläufigen Gläubigerausschusses sowie eines vorläufigen Sachwalters) Sanierungsmaßnahmen vorzubereiten. Da die Einführung des Schutzschirmverfahrens das Instrument der Vorfinanzierung der Arbeitsentgeltansprüche nach § 188 Abs. 4 SGB III unberührt gelassen hat, besteht grundsätzlich – wie bei der Eigenverwaltung im Eröffnungsverfahren nach § 270a InsO ohne Schutzschirm auch - während der Eigenverwaltung unter einem Schutzschirm (§ 270b InsO) die Möglichkeit der kollektiven Vorfinanzierung von Arbeitsentgeltansprüchen, nachdem der Schuldner den Eröffnungsantrag bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt und das Gericht das Schutzschirmverfahren angeordnet sowie einen vorläufigen Sachwalter bestellt hat."

Also: Insolvenzgeld auch VOR der Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich.

auch interessant:
"Der Schuldner kann im Eröffnungsverfahren einen Antrag auf Eigenverwaltung stellen (§ 270 InsO). Ist dieser Antrag nicht offensichtlich aussichtslos, soll das Gericht vom Erlass eines allgemeinen Verfügungsverbotes absehen und (statt eines vorläufigen Insolvenzverwalters) einen vorläufigen Sachwalter bestellen (vorläufige Eigenverwaltung, § 270a InsO)."

Somit ist Mönning bei uns "schwacher Insolvenzverwalter" = "Sachwalter".
Kündigungen müssen also durch Mönig und nicht durch Mönning ausgesprochen werden.


Gruß

svenc
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag:
hemingway (04.01.2013)
  #455  
Alt 04.01.2013, 11:34
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Das bedeutet doch lediglich, dass man sich im altbewährten Krämerschen Stil Geld geborgt hat für eine Zahlung, die demnächst vielleicht einmal fliessen wird (vgl. Schalke-Spiel).

Das bedeutet aber noch lange nicht, dass den Spielern ein Gehalt in der Höhe des zu erwartenden Insolvenzgeldes gezahlt wurde. Schließlich kann der Spieler in schönem Neudeutsch sagen:

Ich hab' Vertrag!

Aber was nutzt ihm der Vertrag, wenn die andere Seite zwar willig aber unfähig ist, den Vertrag auch zu erfüllen? Somit würde der Spieler keine Entlohnung erhalten. Oder es wird ihm ein Änderungsvertrag vorgelegt (was für die reduzierten Bezüge ja rechtlich notwendig ist) Das wissen die Spieler doch über ihre Anwälte/Berater. Deshalb gehe ich davon aus, dass man sich mit vielen Spielern einigen kann. Es geht ja auch nur um ein paar Monate. Im Mai ist dann ohnehin Finito mit den Spielen, die Saison endet dann am 30.06.
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  #456  
Alt 04.01.2013, 11:37
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Blackthorne Blackthorne ist offline
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Zitat von hemingway Beitrag anzeigen
Aber was nutzt ihm der Vertrag, wenn die andere Seite zwar willig aber unfähig ist, den Vertrag auch zu erfüllen?
Die andere Seite muss aber alles tun, um den 30.06. zu erleben, also muss sie auch die Gehälter zahlen, ansonsten droht die Kreisliga. Das wissen die Berater der Spieler sicherlich auch.

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  #457  
Alt 04.01.2013, 12:52
tjangoxxl tjangoxxl ist offline
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Die andere Seite muss aber alles tun, um den 30.06. zu erleben, also muss sie auch die Gehälter zahlen, ansonsten droht die Kreisliga. Das wissen die Berater der Spieler sicherlich auch.

Bin mal gespannt, welcher Berater seinem Spieler rät, die Alemannia in die Kreisliga zu klagen.
Die Kohle ist nun einfach mal nnicht da, sonst hätte Alemannia nicht den Antrag auf Eröffnung stellen können.
Den Spielern bleibt nicht viel übrig, weil eine Klage vorm Arbeitsgericht, würde vermutlich nicht viel Sinn ergeben...
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  #458  
Alt 04.01.2013, 13:23
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Blackthorne Blackthorne ist offline
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Zitat von tjangoxxl Beitrag anzeigen
Bin mal gespannt, welcher Berater seinem Spieler rät, die Alemannia in die Kreisliga zu klagen.
Die Kohle ist nun einfach mal nnicht da, sonst hätte Alemannia nicht den Antrag auf Eröffnung stellen können.
Den Spielern bleibt nicht viel übrig, weil eine Klage vorm Arbeitsgericht, würde vermutlich nicht viel Sinn ergeben...
Ich vermute, du hast mich nicht richtig verstanden.

Eine Klage ist doch überhaupt nicht nötig. Wenn die Alemannia innerhalb des Planinsolvenzverfahrens zahlungsunfähig wird (das wird sie, wenn sie die Gehälter nicht in voller Höhe bezahlen kann), dann wird das Insolvenzverfahren sofort eröffnet. Die Folge daraus ist, dass die Alemannia die Gehälter zahlen muss, solange sie kann. Und da z.B. durch das Bayernspiel wieder einiges in die Kasse kommt und auch durch Spendenaktionen, ist das eben noch eine Zeit lang möglich.

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  #459  
Alt 04.01.2013, 15:04
Koebes Koebes ist offline
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Vielleicht ein blöde Frage aber eventuell können mir die Fachleute hier weiterhelfen: kann man nicht Kurzarbeit beantragen?

Aus Wikipedia:
Zitat:
Die Kurzarbeit soll Unternehmen bei einer vorübergehenden schlechten Auftragslage durch eine Reduktion der Personalkosten entlasten. Die Arbeitnehmer müssen dabei Einkommensverluste in Kauf nehmen, da das Kurzarbeitergeld nicht das volle Einkommen ersetzt. Der Arbeitsplatz und eine gewisse Grundversorgung bleiben jedoch erhalten. Tarifliche bzw. arbeitsvertragliche Regelungen zur Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 100 % des Netto-Verdienstausfalls sind möglich. Anders als bei Kündigungen bzw. Entlassungen kann das Unternehmen qualifizierte und eingearbeitete Mitarbeiter halten und das in ihnen steckende Firmen-Knowhow erhalten.
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  #460  
Alt 04.01.2013, 15:29
Benutzerbild von Manfred
Manfred Manfred ist offline
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Ich stelle es mir gerade vor.
Nach 70min. verlässt die Mannschaft den Platz.
Naja, viel anders war es in der Vergangenheit ja auch nicht.
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BigBandi (05.01.2013), hemingway (04.01.2013)
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