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Die Spieler erhalten doch auch schon Insolvenzgeld, somit müssten doch auch die anderen Regelungen der Insolvenz gelten, oder? Gruß svenc |
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Ja! Warum ist das noch hier nicht angekommen???
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Erst bei Eröffnung des Verfahrens (bei uns ja noch nicht erfolgt) gibt es sogar die Möglichkeit der verkürzten Kündigungsfristen. Wir wissen ja nicht, welche Regelungen in den Zeitverträgen der Profis drin stehen. Gibt es dort auch Kündigungsfristen mit einem Anspruch auf Abfindung. Ggfls. gibt es in diesen Verträgen auch eine Regelung für die Insolvenz. Wer die Kündigungen aussprechen darf (Alemannia oder der vorläufige Insolvenzverwalter/Sachwalter) bestimmt das Amtsgericht. Ist Mönning also "mit" oder "ohne allgemeinem Verfügungsverbot" bestellt worden. Ich denke mal, er ist "ohne allgemeines Verfügungsverbot" bestellt worden, darum wurde auch Mönig zum Geschäftsführer ernannt, damit die beiden "mit-" und nicht "gegeneinander" arbeiten. es gibt sogar eine Dissertation zu dem Thema: Auswirkungen der Insolvenz auf die Rechtsverhältnisse von Profisportclubs 188 Seiten aber recht interessant, da auch alle Auswirkungen z. B. auf die Verbände (also bei uns DFB) usw. besprochen werden. Mal eine schöne Abendlektüre mit dem Textmarker Zitat daraus: "Die Rechtsprechung dagegen anerkennt ein insolvenzspezifisches Freistellungsrecht des Insolvenzverwalters für den Fall der Masseunzulänglichkeit.289 Zwar gesteht die Rechtsprechung einem Arbeitnehmer auch in Insolvenz grundsätzlich einen Beschäftigungsanspruch zu. Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Insolvenzmasse könne jedoch das Bedürfnis des Insolvenzverwalters bestehen, einen Teil der Mitarbeiter vor Ablauf der Kündigungsfrist freizustellen.290 Diesem Bedürfnis wird die Regelung des § 209 InsO gerecht. Hat der Verwalter erkannt, dass die Insolvenzmasse nicht dazu ausreicht, um die fälligen Masseverbindlichkeiten zu begleichen und daher gemäß § 208 InsO die Masseunzulänglichkeit angezeigt, muss er die Verbindlichkeiten gegenüber den Arbeitnehmern nur noch mit der Maßgabe des § 209 InsO begleichen.291 Gemäß § 209 Abs. 1 Ziff. 2 i.V.m. Abs. 2 Ziff. 3 InsO muss er nur solche Spieler bezahlen, deren Leistung er tatsächlich in Anspruch nimmt; die übrigen können von der Arbeit freigestellt werden und sind dann nur als "Altmassegläubiger" nach der Maßgabe des § 209 Abs. 1 Ziff. 3 InsO - im Regelfall nur quotal - zu bezahlen.292" Gruß svenc |
#444
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Er hat nur vergessen "erwachsen" zu werden... Zitat:
Zitat:
Der erste Grund zur Freude: ...ist Dein eigener erster Satz: Das Insolvenzverfahren ist bisher nicht eröffnet worden! D.h. doch, daß bei unveränderter Vertragslage sofort der angedrohte Zug der Handbremse durch Mönig erfolgen muß. Da das nicht der Fall ist, leite ich daraus ab, daß alle eingelenkt haben. Die Spieler ziehen also mit! Sonst fänd kein Training mehr mit dem vollständigen Team, außer Streit, statt. Es würde aus dem Blickwinkel der Aufgabe, keine weiteren Schulden aufbauen zu dürfen, wenig Sinn machen die Spieler dann eben noch 1 - 2 Monate untragbare, also erhöhende, Kosten produzieren zu lassen, die eine mögliche Quotenverteilung der Insolvenzmasse negativ beeinflussen würde. Mönig wäre damit selbst erledigt... Begründung: Es gibt alleine für das Einlenken zwei wichtige Argumente. Das erste Argument ist die Annahme, daß sie schon erkennen vor der Wahl zwischen Arbeitslosigkeit und einer Beschäftigung gestanden zu haben, die ihnen in jedem Fall die notwendige Spielpraxis gewährt, um für den Markt wertsteigernd attraktiv zu werden. Oder sich zeitnah zu empfehlen. Oder eben sich nicht mehr empfehlen zu können!! Argument Nr. zwo: Spielerberater unserer Spieler müssen ebenso froh sein, daß ihrerseits ihre "Brötchengeber" (die Spieler) sich für den Markt erstmal bei uns "aktualisieren" durften ...und weiterhin können sollen, angesichts der "mitgebrachten" Spielreife, die sich zumeist altersbedingt immer noch im Entwicklungsmodus befindet. Es sind nun mal Perspektiv-Verpflichtungen gewesen. Das zuletzt lt. Blöd dargestellte Gehalt war doch für Spieler aus vormals unterer Ligazugehörigkeit und des dargebotenen "Ausbildungsgrads"... - unerwartet gut! Da, meine ich, darf man zugunsten weiterer Entwicklungen ein paar Monate "dürsteln". Vergiß nicht - unsere Truppe ist durchschnittlich sehr jung! Wenn Streit, Melka und die Axt nicht in der Mannschaft stehen, läuft der Rest praktisch schnullernd auf... Der zweite Grund zur Freude: ...ist eigentlich ungemein größer und vllt nicht in aller Bewußtsein. Die Bayern erklärten (Rummenigge), daß ein Kommen davon abhängig gemacht wird, daß die Einnahmen des Benefizspiels ausschließlich den Spielern zugute kommen soll. Ob´s stimmt? Bleiben wir mal dabei. Damit unterstreichen sie richtigerweise den Faktor "Manpower". Das wird Scherr Tonnen von den Schultern genommen haben, bei der Visions-Alternative eine U23-Truppe auf den Platz schicken zu müssen. So kann es, gottseidank, bei der bisherigen U24-Truppe bleiben... Damit unterstützen, und vllt darf man langsam sagen, "stellen" die Bayern die sportliche Wehrfähigkeit Alemannias "sicher". Wir werden jeden Spieler brauchen. Diese Wehrfähigkeit wird für Siege (war früher auffem Tivoli ein oft gebrauchter Ausdruck für... ääh? - wie neulich halt. War schööööön und tat gut!) dringend benötigt. Zum Verlassen der Abstiegszone und zum Verlassen der Vereins-und-Fan-Depression... Schöne Tivoli-Events -also Siege- begründeten bei uns SOFORT... na, was wohl? Rischtiiisch! Noch mehr Zuschauer! Ein Kreis schließt sich. Wenn wir dadurch keinen anderen mehr loswerden brauchen, kann auch das unser finanzielles Ende noch während der laufenden Saison abwenden. Pacta sunt servanda. Aus meiner Sicht ein Grund, sich zu freuen!
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Der Sport hat die Kraft die Welt zum Guten für den Menschen zu verändern. (Nelson Mandela) |
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hemingway (04.01.2013) |
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Also einfach hier bleiben und auf das alte Gehalt pochen wird nicht funktionieren!
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"Keine Angst, das wird schon!"
Heiner Backhaus, 1. Pressekonferenz |
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Wie sieht das eigentlich bei dem Kostenapperat in der GS aus? Wollte Mönig da nicht schnellstens aktiv werden? Um wieviel ist denn dort das Personal reduziert worden? Im November 2012 erzählte uns Mönig das wir ab sofort wie ein Regionalligist handeln und wirtschaften müssen. Ehrlich gesagt, viel sehe ich davon noch nicht...und das finde ich sehr bedenklich!
Zitat:
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Nur der TSV 🖤💛 |
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hemingway (04.01.2013) |
#447
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selbst der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt nur der tsv |
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"Mit allen anderen Akteuren (Anmerkung: ausser Streit) muss Uwe Scherr in den nächsten Tagen Gespräche führen. "Wenn die Spieler nicht auf Gehalt verzichten, werden wir mit Sicherheit den Spielbetrieb nicht aufrechterhalten können", spricht Aachens Sportdirektor Klartext. "Und die Großverdiener müssen von der Gehaltsliste oder eben für viel weniger Geld spielen." Anscheinend wurden bisher also noch keine (abschließenden) Gespräche geführt, es hat noch nemand auf Gehalt verzichtet. Zitat:
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Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts |
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Ich habe mal gegoogelt:
Das Insolvenzgeld wird dem Arbeitnehmer maximal für den Zeitraum der letzten 3 Monate ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber keinen Lohn für diesen Zeitraum gezahlt hat. Wer immer uns erzählt hat, die Spieler würden Insolvenzgeld bekommen, kannte sich offensichtlich nicht so gut aus.
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M&M haben im letzten Interview IMO relativ klar Stellung bezogen wenn man im Januar nicht absehen kann, dass die Saison sauber zuende gespielt werden kann ist wohl Ende.
Ich denke das man a) abwarten will was das Bayernspiel einbringt und b) auf was die Spieler bereit sind zu verzichten. DANACH wird man sehen was noch fehlt und relativ schnell handeln müssen. http://www.aachener-zeitung.de/sport...eiler-1.480039 Zitat:
Zitat:
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... Niveu, Nivea, Nvidia ...Niveau ist keine Hautcreme !!!
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Es sollte zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs und nicht zur Bedienung der alten Verbindlichkeiten dienen. Gruß svenc |
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Insolvenzgeld
Das bedeutet doch lediglich, dass man sich im altbewährten Krämerschen Stil Geld geborgt hat für eine Zahlung, die demnächst vielleicht einmal fliessen wird (vgl. Schalke-Spiel).
Das bedeutet aber noch lange nicht, dass den Spielern ein Gehalt in der Höhe des zu erwartenden Insolvenzgeldes gezahlt wurde. Schließlich kann der Spieler in schönem Neudeutsch sagen: Ich hab' Vertrag!
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Offiziell heisst es ja: "Ist ein Arbeitgeber zahlungsunfähig und haben Arbeitnehmer deshalb ihre Löhne beziehungsweise Gehälter nur noch teilweise beziehungsweise gar nicht mehr erhalten, zahlt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die ausstehenden Entgeltansprüche an die betroffenen Arbeitnehmer in Form von Insolvenzgeld. Anspruch auf Insolvenzgeld besteht bei Vorliegen eines Insolvenzereignisses für die davor liegenden letzten drei Monate (Insolvenzgeld-Zeitraum) des Arbeitsverhältnisses. .... Insolvenzereignis Das Insolvenzereignis (§ 165 Absatz 1 SGB III) ist der Zeitpunkt, an dem das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet wird, der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird oder der Arbeitgeber die Betriebstätigkeit vollständig eingestellt hat, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse auch nicht in Betracht kommt. Die Betriebstätigkeit ist vollständig beendet, wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber dauerhaft keine dem Betriebszweck dienenden Tätigkeiten mehr ausübt." Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Wir haben ja "nur" Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, somit trifft das auf uns ja noch nicht zu, ABER die selbe Bundesagentur für Arbeit sagt hier: "Der Schuldner erhält durch den Beschluss des Gerichts bis zu drei Monate Zeit, um unter einem Schutzschirm in eigener Verwaltung (unter der Kontrolle des Gerichts, ggf. des vorläufigen Gläubigerausschusses sowie eines vorläufigen Sachwalters) Sanierungsmaßnahmen vorzubereiten. Da die Einführung des Schutzschirmverfahrens das Instrument der Vorfinanzierung der Arbeitsentgeltansprüche nach § 188 Abs. 4 SGB III unberührt gelassen hat, besteht grundsätzlich – wie bei der Eigenverwaltung im Eröffnungsverfahren nach § 270a InsO ohne Schutzschirm auch - während der Eigenverwaltung unter einem Schutzschirm (§ 270b InsO) die Möglichkeit der kollektiven Vorfinanzierung von Arbeitsentgeltansprüchen, nachdem der Schuldner den Eröffnungsantrag bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt und das Gericht das Schutzschirmverfahren angeordnet sowie einen vorläufigen Sachwalter bestellt hat." Also: Insolvenzgeld auch VOR der Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich. auch interessant: "Der Schuldner kann im Eröffnungsverfahren einen Antrag auf Eigenverwaltung stellen (§ 270 InsO). Ist dieser Antrag nicht offensichtlich aussichtslos, soll das Gericht vom Erlass eines allgemeinen Verfügungsverbotes absehen und (statt eines vorläufigen Insolvenzverwalters) einen vorläufigen Sachwalter bestellen (vorläufige Eigenverwaltung, § 270a InsO)." Somit ist Mönning bei uns "schwacher Insolvenzverwalter" = "Sachwalter". Kündigungen müssen also durch Mönig und nicht durch Mönning ausgesprochen werden. Gruß svenc |
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hemingway (04.01.2013) |
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"Keine Angst, das wird schon!"
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Die Kohle ist nun einfach mal nnicht da, sonst hätte Alemannia nicht den Antrag auf Eröffnung stellen können. Den Spielern bleibt nicht viel übrig, weil eine Klage vorm Arbeitsgericht, würde vermutlich nicht viel Sinn ergeben... |
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Zitat:
Eine Klage ist doch überhaupt nicht nötig. Wenn die Alemannia innerhalb des Planinsolvenzverfahrens zahlungsunfähig wird (das wird sie, wenn sie die Gehälter nicht in voller Höhe bezahlen kann), dann wird das Insolvenzverfahren sofort eröffnet. Die Folge daraus ist, dass die Alemannia die Gehälter zahlen muss, solange sie kann. Und da z.B. durch das Bayernspiel wieder einiges in die Kasse kommt und auch durch Spendenaktionen, ist das eben noch eine Zeit lang möglich.
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Vielleicht ein blöde Frage aber eventuell können mir die Fachleute hier weiterhelfen: kann man nicht Kurzarbeit beantragen?
Aus Wikipedia: Zitat:
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Ich stelle es mir gerade vor.
Nach 70min. verlässt die Mannschaft den Platz. Naja, viel anders war es in der Vergangenheit ja auch nicht. |
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