#81
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Steht wie ich finde auf sehr wackeligen Beinen, zumal sich die Frage stellt, ob die nicht Reingelassenen dann nicht einen Anspruch auf Rückerstattung ihres vorab geleisteten Eintrittsgeldes ihrer Dauerkarten haben. Gilt allerdings wohl nur bei denen, die Besitzer von Dauerkarten sind und sich nichts haben Zuschulde kommen lassen.
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#82
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Nur weil eine Person - jetzt rein hypothetisch - zu einer Gruppierung gehört, die bei einem Auswärtsspiel negativ aufgefallen ist, diese Person allerdings "unschuldig" auch dort mit Personalien aufgenommen wird (und dies zum 1. Mal), da kann es doch nicht sein, das dieser Person dann ein Deutschlandweites Stadionverbot aufgebrummt wird? Stell dir vor, du fährst zu einem einzigen von 17 Auswärtsspielen, stehst NEBEN einer Auseinandersetzung und wirst dann auch als "Täter" vermutet (wohlgemerkt vermutet OHNE Beweise!), hast aber für daheim eine teure Dauerkarte und bekommst wegen Nichtstun ein Stadionverbot von dem Verein, wo du das erste mal warst und nichts getan hast... Nun sage mir: wo ist dort die Verhältnismäßigkeit? Ich sehe dort keine, ich sehe wiederum nur, das es sich die deutsche Justiz und auch die Bürokratie wieder recht einfach macht mit solchen Urteilen, die man getrost in der Pfeife rauchen kann. Den Vereinen eine solche Machtstellung zu verschaffen ist schon fast etwas zu einfach und dazu denke ich auch: was bringen denn Stadionverbote? Die, die auf Streß aus sind machen das doch eh seltener IM Stadion (Düsseldorf-Sitzgruppen-Attacke mal ausgenommen), dort gibt es doch nun kaum mal einen Vorfall in den Profi-Ligen, das ist doch zu 98% außerhalb der Stadien. Geändert von AIXtremist (02.11.2009 um 12:16 Uhr) |
#83
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Und deswegen sollte ein Verein zumindest hingehen und einem das Geld zurück geben, bzw. vorher prüfen ob man wirklich Täter war. Allerdings ist 1. die Frage ob die Vereine das wirklich tun und 2. ob man dann Recht bekommt. Aber ich denke mal nur durch die Androhung von Stadionverboten schafft man es zumindest das sich Pyroaktionen in Grenzen halten. |
#84
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Es geht nicht darum, dass man zu einer Gruppe gehört, die einmal negativ aufgefallen ist, sondern, dass man Mitglied einer Gruppe ist, die grundsätzlich gewaltbereit ist UND man bei der Auseinandersetzung dabei war. Die Frage ist ,wieso ist man Mitglied einer gewaltbereiten Gruppe ist? Entweder sorgt man dafür, dass die gewaltbereite Elemente von der Gruppe entfernt werden oder man tritt aus. Zudem wurde die betroffene Person vom Verein angehört und konnte den Verdacht der (möglichen) Gewaltbereitschaft nicht ausräumen. Vielleicht (das ist meine Mutmaßung) hat die Person die tolle "Philosophie" der Gruppe gepriesen und die Loyalität und den Zusammenhalt als oberste Maxime hervorgehoben. Das wäre natürlich nicht besonders clever. Zitat:
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#85
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Und eben diese Zeit & Arbeit, die damit verbunden sind, das würde mich dann ärgern... Das weitere Problem besteht doch darin: wenn man bei einer Gruppe steht (daraus ist noch nichts ersichtlich, selbst wenn man sich mit deren Mitgliedern unterhält), ist man doch nicht automatisch Mitglied dieser Gruppe? Ist schon klar, das man dann bei der Richtigstellung vor dem entsprechendem Verein auch so agieren und reden muß, damit man nicht zu einer gewaltbereiten Gruppe angesehen und eingestuft wird. Geändert von AIXtremist (02.11.2009 um 12:54 Uhr) |
#86
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#87
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"Für Fussballveranstaltungen oder vergleichbares gilt jedoch: Da es sich um eine Veranstaltung mit Zutritt der Öffentlichkeit handelt, können jedoch Personen nicht allein aufgrund ihrer politischen Ansichten (Rechtsextreme) mit dem Verweis auf das Hausrecht ausgeschlossen werden; dies wäre diskriminierend und sogar rechtswidrig. Es müssen noch andere Gründe vorliegen. Das können z.B. sein:
Er kann also Störern Hausverbot erteilen und zum Verlassen der Veranstaltung auffordern. Dies kann im Fortgang auch mit körperlichem Zwang erfolgen, allerdings in den Grenzen der Notwehr und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit." [1] Ich denke die Liste hier ist noch erweiterbar, aber gibt einen guten Aufschluss, wann ich jemanden Hausverbot bei öffentlichen Veranstaltungen erteilen kann. Somit sollte klar sein, dass 'Störer' aus dem Stadion entfernt werden können, und auch zukünftig den Zutritt verwehrt bekommen können. Dies ist auch gut und richtig. Ich denke auch nicht, dass dies irgendjemand hier ernsthaft angezweifelt hat. Auch die Erweiterung auf andere Stadien kann man mit obigem Kenntnisstand erklären und verstehen. Das Hausrecht kann derjenige der das Hausrecht hat delegieren. So ist es z.B. üblich, dass gewerbliche Mieter die Übertragung/Ausübung des Hausrechts im Mietvertrag an einen Sicherheitsdienst vertraglich genehmigen. Der Stadionbetreiber kann und wird also völlig legitim das Hausrecht an Sicherheitsdienste (private/Polizei) für die Veranstaltung übertragen. Auch dies ist doch völlig ok. Mich verwundern hier nur immer zwei Dinge: a) Wieso wird immer das Stadion mit dem Wohnzimmer verglichen, wo es hier doch eine klare juristische Trennung (öffentlich/nicht-öffentlich) gibt. b) Wieso wird der Teil des BGH Urteils überlesen, der Willkür ermöglicht. Gerade dies wird doch auch durch das Urteil ermöglicht. Ohne das der Tatbestand einer Störung vorliegt, kann ein Stadionverbot erteilt werden weil:
Damals war es zulässig genau gegen diese uns so liebgewonnenen Grundrechte zu verstossen, bzw sie einzelnen Gruppen abzusprechen. Dieses Urteil ist in meinen Augen in diesem Aspekt ein Schritt in diese Richtung. Zudem ist das Urteil nur ein weiterer Baustein der die Grundrechte in diesem Land, nach Salamitaktik - weiter beschneidet. Sollte daher nicht vielmehr der Aufschrei ob dieses Urteils gerade wegen dieser Gefahren so groß sein, und nicht nur die Diskussion wer denn Hausrecht hat, ob es übertragbar ist und so? Gruß /Kucki -- [1] http://www.landkreisleipzig.de/f-Dow...e.html?id=1057 [2] http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung [3] http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliches_Geh%C3%B6r
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:klatschen:ア-ヘンは ゴール を シュート。:klatschen: |
#88
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#89
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Nach dem Urteil des BGH dürfen Stadionbetreiber dies aber aufgrund von viel nichtigeren Dingen. Nämlich nur aufgrund des Verdachts, er könnte theoretisch mal jemanden eins aufs Maul geben (so interpretiere ich das Urteil auf den ersten Blick). Das Hausrecht bei öffentlichen Veranstaltungen ist ja nicht gleichzusetzen mit dem Hausrecht für das Privateigentum. Ich bin grundsätzlich eine Person mit einer sehr hohen Reizschwelle. Da ich aber durchaus dazu bereit bin einem Bengalo-Anzünder eben diese Rauchbombe in gewisse Körperöffnungen zu stopfen und dabei zwangsläufig auch gewalttätig werden müsste, könnte die Alemannia mir ja auch ein Stadionverbot auferlegen.... Somit gefällt mir das Urteil so richtig auch nicht. Wenn das Urteil bedeutet, dass ein Stadionverbot verhängt werden darf, wenn ein Verfahren nach §153 gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden ist (oder natürlich ein Schuldspruch erfolgt ist), ein Stadionverbot aber NICHT verhängt werden darf, wenn die betroffene Person in einem Verfahren frei gesprochen worden ist, könnte ich mich damit fast noch anfreunden. Allerdings weiss ich, dass eine Menge Verfahren nach §153 eingestellt werden, weil es für alle Parteien die schnellste Lösung ist, der Betroffene aber nicht nicht als vorbestraft gilt und langwierige Verfahren damit vermieden werden (laienjuristisch ausgedrückt). Was wird denn höher gestellt? Das Hausrecht eines Veranstalters ÖFFENTLICHER Veranstaltungen oder die Grundrechte eines Bürgers? Solange die Schuld nicht bewiesen/eingeräumt wurde, ist man unschuldig. Im verhandelten Fall kam es zu einer Einstellung nach §153, also "ein bisschen schuldig". Ob ein Stadionverbot aber rechtens ist, wenn nur ein Verdacht gegen eine Person besteht, wird mir aber ehrlich gesagt aus dem Urteil nicht so wirklich klar.. Vielleicht kann mir da jemand etwas mehr auf die Sprünge helfen (WoT?)... Gruss svenc |
#90
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Allerdings ist es doch derzeit eher so: Es werden Stadionverbote ausgesprochen, weil jemand im Rahmen einer Veranstaltung festgenommen oder die Personalien aufgenommen wurden und man auch wegen Landfriedensbruch gegen ihn ermittelt hat (aber das Verfahren aufgrund fehlender Beweise eingestellt oder er frei gesprochen worden ist). Korrigiere mich bitte, wenn ich hier daneben liegen sollte.. Gruss svenc |
#91
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Ist eben die einfachste Weise, etwas zu erlassen! |
#92
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Die ersten beiden Punkte gehören zusammen. Sie werden in dem Urteil nicht einzeln betrachtet. Es wurde ausdrücklich erwähnt, dass er Mitglied der Gruppe war UND anwesend war. Also nichts mit "es kann jeden treffen, der einfach nur zufällig wo rumsteht" und auch nicht "es kann jeden treffen, der einfach nur einer Gruppe angehört". Ich finde in dem angegebenen Wikipedia Artikel nicht ein Wort über das Thema "Geringfügigkeit". Und genau aus dem Grund wurde das Verfahren eingestellt. Und eine Einstellung wegen Geringfügigkeit hat zumal nichts mit Unschuld zu tun. Wenn ein Verfahren aus Mangel an Beweisen (sprich, nach der von Dir erwähnten Unschuldsvermutung) eingestellt wird, ist laut DFB Richtlinien auch das SV sofort aufzuheben. |
#93
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Aus der Pressemittteilung des BGH: Zitat:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...&pos=0&anz=221 Geändert von circo (02.11.2009 um 15:47 Uhr) |
#94
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Was da an Zeit und Geld nötig ist um in das Stadion seines eigenen Vereins gehen zu können ist da schon nicht ohne.
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"Wir brauchen jetzt Ruhe im Verein!" "Also ich habe lieber Leben im Verein!" |
#95
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Zitat:
Und wenn ich als erstes mir bei Robert Mohnen ne Hose kaufen muss und dem mein Leid klage, ich werde da doch irgendwie an die relevante Stelle heran kommen. Wenn ich dann ein solches Gespräch führe, mich zur Schickeria bekenne und Gewalt beim Fußball bejahe, dann darf ich mich auch nicht wundern... Wenn ich aber klar mache, dass ich mit einer solchen Gruppe NICHTS zu tun habe, die Leute nicht kenne und deren Verhalten zum Kotzen finde, dann sieht die Sache schon anders aus. Zittern müssen doch jetzt nur die Leute, die sich oft im Umfeld gewaltbereiter "Fans" befinden. Und da frage ich mich ernsthaft, warum diese Leute keine Distanz suchen...
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Fußball ist immer noch wichtig... |
#96
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Wenn du also in Rostock Stadionverbot als Aachener bekommst, welches Bundesweit gilt, kann auch NUR Rostock dieses aufheben, und NICHT die Alemannia... |
#97
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Bezüglich des Arguments mit dem Eintrittsgeld: auf dem Tivoli bekommst du ja - im Gegensatz zu einer Privatwohnung - ja auch eine Leistung als Gegenwert erbracht. Wobei das Wort "Leistung" auf dem Tivoli aber in letzter Zeit nochmal näher definiert werden müsste :-)
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#98
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Natürlich bekomme ich dort eine Leistung erbracht. Allerdings nur, wenn man mich dann auch herein läßt. Wenn man mich nicht herein läßt, obwohl ich bereits dafür bezahlt habe, sieht es dann allerdings anders aus.
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#99
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Amüsiert hat mich Deine Abzählerei. Habe ich tatsächlich gleich elf Mal dummdreist oder etwas Ähnliches zu Deinem Verhalten gesagt? Nachgezählt habe ich natürlich nicht. Deinen Werten entsprechend hast Du jetzt ja noch mindestens zehn Mal "ungerechtfertigt etwas in die Naziecke drängen" frei. Solange Dich damit keiner zitiert, würde ich es nicht einmal merken. Deine Beiträge hängen ab jetzt im Ignorefilter. |
#100
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Zitat:
Jungs (oder Männer?) et is Juut
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"Wir brauchen jetzt Ruhe im Verein!" "Also ich habe lieber Leben im Verein!" |
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