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  #81  
Alt 02.11.2009, 11:57
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Zitat von Der Dude Beitrag anzeigen
Niemand hat ein gesetzlich festgeschriebenes Grundrecht, in eine Wohnung oder auf ein Privatgelände zu dürfen, nur weil er keiner Straftat verdächtig ist. Über das Hereinlassen entscheidet immer noch der Inhaber, bzw. Betreiber! Und das hat mit Verdächtigungen jedweder Art gar nix zu tun. Das nennt sich Hausrecht!
Ihr lass ja auch keinen Fremden in die Wohnung - egal ob er was verbrochen hat oder nicht.
Das BGH-Urteil richtet sich also nicht hauptsächlich gegen Fans, sondern es bestätigt vielmehr die Hausrechte eines Vereins. Und der kann tatsächlich reinlassen oder rauswerfen wen er will. Dürft Ihr übrigens auch zuhause!
Nun ja, der Unterschied ist wohl, dass ich für bei mir zuhause keine teuren Dauerkarten verkauft habe, um dann nach dem Verkauf zu sagen, nee, dich lass ich aber jetzt mal nicht rein.

Steht wie ich finde auf sehr wackeligen Beinen, zumal sich die Frage stellt, ob die nicht Reingelassenen dann nicht einen Anspruch auf Rückerstattung ihres vorab geleisteten Eintrittsgeldes ihrer Dauerkarten haben.

Gilt allerdings wohl nur bei denen, die Besitzer von Dauerkarten sind und sich nichts haben Zuschulde kommen lassen.
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  #82  
Alt 02.11.2009, 12:12
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Zitat von boeser Wolf Beitrag anzeigen
Da gibt es ein Abkommen zwischen DFL und den Vereinen, dass ein Stadionverbot Deutschlandweit gilt. Wurde hier schonmal erwähnt. Die Vereine übertragen sich das Hausrecht gegenseitig.
Das ist mir bekannt, allerdings stelle ich genau DAS in Frage

Nur weil eine Person - jetzt rein hypothetisch - zu einer Gruppierung gehört, die bei einem Auswärtsspiel negativ aufgefallen ist, diese Person allerdings "unschuldig" auch dort mit Personalien aufgenommen wird (und dies zum 1. Mal), da kann es doch nicht sein, das dieser Person dann ein Deutschlandweites Stadionverbot aufgebrummt wird?

Stell dir vor, du fährst zu einem einzigen von 17 Auswärtsspielen, stehst NEBEN einer Auseinandersetzung und wirst dann auch als "Täter" vermutet (wohlgemerkt vermutet OHNE Beweise!), hast aber für daheim eine teure Dauerkarte und bekommst wegen Nichtstun ein Stadionverbot von dem Verein, wo du das erste mal warst und nichts getan hast...

Nun sage mir: wo ist dort die Verhältnismäßigkeit?

Ich sehe dort keine, ich sehe wiederum nur, das es sich die deutsche Justiz und auch die Bürokratie wieder recht einfach macht mit solchen Urteilen, die man getrost in der Pfeife rauchen kann.

Den Vereinen eine solche Machtstellung zu verschaffen ist schon fast etwas zu einfach und dazu denke ich auch: was bringen denn Stadionverbote? Die, die auf Streß aus sind machen das doch eh seltener IM Stadion (Düsseldorf-Sitzgruppen-Attacke mal ausgenommen), dort gibt es doch nun kaum mal einen Vorfall in den Profi-Ligen, das ist doch zu 98% außerhalb der Stadien.

Geändert von AIXtremist (02.11.2009 um 12:16 Uhr)
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  #83  
Alt 02.11.2009, 12:20
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Zitat:
Zitat von AIXtremist Beitrag anzeigen
Das ist mir bekannt, allerdings stelle ich genau DAS in Frage

Nur weil eine Person - jetzt rein hypothetisch - zu einer Gruppierung gehört, die bei einem Auswärtsspiel negativ aufgefallen ist, diese Person allerdings "unschuldig" auch dort mit Personalien aufgenommen wird (und dies zum 1. Mal), da kann es doch nicht sein, das dieser Person dann ein Deutschlandweites Stadionverbot aufgebrummt wird?

Stell dir vor, du fährst zu einem einzigen von 17 Auswärtsspielen, stehst NEBEN einer Auseinandersetzung und wirst dann auch als "Täter" vermutet (wohlgemerkt vermutet OHNE Beweise!), hast aber für daheim eine teure Dauerkarte und bekommst wegen Nichtstun ein Stadionverbot von dem Verein, wo du das erste mal warst und nichts getan hast...

Nun sage mir: wo ist dort die Verhältnismäßigkeit?

Ich sehe dort keine, ich sehe wiederum nur, das es sich die deutsche Justiz und auch die Bürokratie wieder recht einfach macht mit solchen Urteilen, die man getrost in der Pfeife rauchen kann.

Den Vereinen eine solche Machtstellung zu verschaffen ist schon fast etwas zu einfach und dazu denke ich auch: was bringen denn Stadionverbote? Die, die auf Streß aus sind machen das doch eh seltener IM Stadion (Düsseldorf-Sitzgruppen-Attacke mal ausgenommen), dort gibt es doch nun kaum mal einen Vorfall in den Profi-Ligen, das ist doch zu 98% außerhalb der Stadien.
Wo die Verhältnismäßigkeit ist weiß ich auch nicht.
Und deswegen sollte ein Verein zumindest hingehen und einem das Geld zurück geben, bzw. vorher prüfen ob man wirklich Täter war. Allerdings ist 1. die Frage ob die Vereine das wirklich tun und 2. ob man dann Recht bekommt.

Aber ich denke mal nur durch die Androhung von Stadionverboten schafft man es zumindest das sich Pyroaktionen in Grenzen halten.
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  #84  
Alt 02.11.2009, 12:44
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Zitat:
Zitat von AIXtremist Beitrag anzeigen

Nur weil eine Person - jetzt rein hypothetisch - zu einer Gruppierung gehört, die bei einem Auswärtsspiel negativ aufgefallen ist, diese Person allerdings "unschuldig" auch dort mit Personalien aufgenommen wird (und dies zum 1. Mal), da kann es doch nicht sein, das dieser Person dann ein Deutschlandweites Stadionverbot aufgebrummt wird?
Diese Diskussion scheint eine "Glaubensfrage" zu sein und die Standpunkte werden wohl starr bleiben. Im Laufe der Diskussion habe ich - auch nach der Lektüre der Pressemitteilung des BGH - einiges besser verstanden (Danke Kölnaixilant). Ich versuche nur einen Punkt zu präzisieren.

Es geht nicht darum, dass man zu einer Gruppe gehört, die einmal negativ aufgefallen ist, sondern, dass man Mitglied einer Gruppe ist, die grundsätzlich gewaltbereit ist UND man bei der Auseinandersetzung dabei war. Die Frage ist ,wieso ist man Mitglied einer gewaltbereiten Gruppe ist? Entweder sorgt man dafür, dass die gewaltbereite Elemente von der Gruppe entfernt werden oder man tritt aus.
Zudem wurde die betroffene Person vom Verein angehört und konnte den Verdacht der (möglichen) Gewaltbereitschaft nicht ausräumen. Vielleicht (das ist meine Mutmaßung) hat die Person die tolle "Philosophie" der Gruppe gepriesen und die Loyalität und den Zusammenhalt als oberste Maxime hervorgehoben. Das wäre natürlich nicht besonders clever.

Zitat:
Zitat von AIXtremist Beitrag anzeigen
Stell dir vor, du fährst zu einem einzigen von 17 Auswärtsspielen, stehst NEBEN einer Auseinandersetzung und wirst dann auch als "Täter" vermutet (wohlgemerkt vermutet OHNE Beweise!), hast aber für daheim eine teure Dauerkarte und bekommst wegen Nichtstun ein Stadionverbot von dem Verein, wo du das erste mal warst und nichts getan hast...

Nun sage mir: wo ist dort die Verhältnismäßigkeit?
Gehörst Du nicht zu einer gewaltbereiten Gruppe (und beteiligst Du Dich natürlich auch nicht an der Auseinandersetzung), dann hast Du nichts zu befürchten. Das kann aus dem Urteil eindeutig herauslesen. Diese Mär sollte endlich ad acta gelegt werden.
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  #85  
Alt 02.11.2009, 12:51
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Zitat von circo Beitrag anzeigen
...

Gehörst Du nicht zu einer gewaltbereiten Gruppe (und beteiligst Du Dich natürlich auch nicht an der Auseinandersetzung), dann hast Du nichts zu befürchten. Das kann aus dem Urteil eindeutig herauslesen. Diese Mär sollte endlich ad acta gelegt werden.
Du glaubst allen Ernstes, wenn es vorm Stadion brennt, das der Polizist dich "fragt", ob du dazu gehörst oder nicht? Das ist naiv, da er dies nicht tun wird. Er wird dich um deine Personalien bitten und SCHWUPPS musst DU dann zusehen, wie du anschließend da wieder raus kommst...

Und eben diese Zeit & Arbeit, die damit verbunden sind, das würde mich dann ärgern...

Das weitere Problem besteht doch darin: wenn man bei einer Gruppe steht (daraus ist noch nichts ersichtlich, selbst wenn man sich mit deren Mitgliedern unterhält), ist man doch nicht automatisch Mitglied dieser Gruppe?

Ist schon klar, das man dann bei der Richtigstellung vor dem entsprechendem Verein auch so agieren und reden muß, damit man nicht zu einer gewaltbereiten Gruppe angesehen und eingestuft wird.

Geändert von AIXtremist (02.11.2009 um 12:54 Uhr)
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  #86  
Alt 02.11.2009, 13:07
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Zitat von AIXtremist Beitrag anzeigen
Du glaubst allen Ernstes, wenn es vorm Stadion brennt, das der Polizist dich "fragt", ob du dazu gehörst oder nicht? Das ist naiv, da er dies nicht tun wird. Er wird dich um deine Personalien bitten und SCHWUPPS musst DU dann zusehen, wie du anschließend da wieder raus kommst...

Und eben diese Zeit & Arbeit, die damit verbunden sind, das würde mich dann ärgern...

Das weitere Problem besteht doch darin: wenn man bei einer Gruppe steht (daraus ist noch nichts ersichtlich, selbst wenn man sich mit deren Mitgliedern unterhält), ist man doch nicht automatisch Mitglied dieser Gruppe?

Ist schon klar, das man dann bei der Richtigstellung vor dem entsprechendem Verein auch so agieren und reden muß, damit man nicht zu einer gewaltbereiten Gruppe angesehen und eingestuft wird.
Natürlich wird der Polizist an Ort und Stelle nicht fragen, ob Du zu der Gruppe gehörst und wird Deine Personalien aufnehmen. NACHHER wird dann festgestellt, ob Du Mitglied der Gruppe bist. Dann wird der vorläufige SV aufgehoben. Wenn nicht hätte der SV vor Gericht keinen Bestand. So jedenfalls hat der BGH argumentiert.
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  #87  
Alt 02.11.2009, 13:10
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Zitat von Der Dude Beitrag anzeigen
Niemand hat ein gesetzlich festgeschriebenes Grundrecht, in eine Wohnung oder auf ein Privatgelände zu dürfen, nur weil er keiner Straftat verdächtig ist. Über das Hereinlassen entscheidet immer noch der Inhaber, bzw. Betreiber! Und das hat mit Verdächtigungen jedweder Art gar nix zu tun. Das nennt sich Hausrecht!
Ihr lass ja auch keinen Fremden in die Wohnung - egal ob er was verbrochen hat oder nicht.
Das BGH-Urteil richtet sich also nicht hauptsächlich gegen Fans, sondern es bestätigt vielmehr die Hausrechte eines Vereins. Und der kann tatsächlich reinlassen oder rauswerfen wen er will. Dürft Ihr übrigens auch zuhause!
Im privaten Bereich hast du 100% Recht.

"Für Fussballveranstaltungen oder vergleichbares gilt jedoch:
Da es sich um eine Veranstaltung mit Zutritt der Öffentlichkeit handelt, können jedoch Personen nicht allein aufgrund ihrer politischen Ansichten (Rechtsextreme) mit dem Verweis auf das Hausrecht ausgeschlossen werden; dies wäre diskriminierend und sogar rechtswidrig.
Es müssen noch andere Gründe vorliegen. Das können z.B. sein:
  • drohender ökonomischer Schade n/Nachteil aufgrund der Anwesenheit von Rechts-extremen, weil Besucher sich entfernen bzw. gar nicht erst kommen, und damit im Vergleich geringere Einnahmen resultieren
  • die Belästigung und Bedrohung von Gästen und/oder
  • Beschwerden von Besuchern, die sich belästigt oder bedroht fühlen
  • (Gefahr der) Begehung von Straftaten
  • den Veranstaltungszweck störende politische Meinungsäußerung
Der Veranstalter ist für die Durchsetzung des Hausrechts verantwortlich.
Er kann also Störern Hausverbot erteilen und zum Verlassen der Veranstaltung auffordern.
Dies kann im Fortgang auch mit körperlichem Zwang erfolgen, allerdings in den Grenzen der Notwehr und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit." [1]

Ich denke die Liste hier ist noch erweiterbar, aber gibt einen guten Aufschluss, wann ich jemanden Hausverbot bei öffentlichen Veranstaltungen erteilen kann.

Somit sollte klar sein, dass 'Störer' aus dem Stadion entfernt werden können, und auch zukünftig den Zutritt verwehrt bekommen können.
Dies ist auch gut und richtig.
Ich denke auch nicht, dass dies irgendjemand hier ernsthaft angezweifelt hat.

Auch die Erweiterung auf andere Stadien kann man mit obigem Kenntnisstand erklären und verstehen.

Das Hausrecht kann derjenige der das Hausrecht hat delegieren. So ist es z.B. üblich, dass gewerbliche Mieter die Übertragung/Ausübung des Hausrechts im Mietvertrag an einen Sicherheitsdienst vertraglich genehmigen.
Der Stadionbetreiber kann und wird also völlig legitim das Hausrecht an Sicherheitsdienste (private/Polizei) für die Veranstaltung übertragen.

Auch dies ist doch völlig ok.

Mich verwundern hier nur immer zwei Dinge:

a) Wieso wird immer das Stadion mit dem Wohnzimmer verglichen, wo es hier doch eine klare juristische Trennung (öffentlich/nicht-öffentlich) gibt.

b) Wieso wird der Teil des BGH Urteils überlesen, der Willkür ermöglicht.
Gerade dies wird doch auch durch das Urteil ermöglicht.
Ohne das der Tatbestand einer Störung vorliegt, kann ein Stadionverbot erteilt werden weil:
  • Du dich zum Zeitpunkt einer Störung in der Nähe befunden hast, ohne selber beteiligt gewesen zu sein
  • Du einer Gruppe angehörst, deren Mitglieder (auch einzelne) durch Störung aufgefallen sind, ohne jemals selber aufgefallen zu sein.
  • Das Stadionverbot auch dann Bestand hat, wenn Du Deine Unschuld beweisen kannst. Ein eingestelltes Verfahren ist zwar keine Freispruch erster Klasse, aber dank der Unschuldsvermutung bist du somit juristisch unschuldig. [2]
  • Der Rechtsweg gegen ein solches Verbot unzulässig sein soll, obwohl dies ein durch das GG garantiertes Grundrecht ist. [3]
Ich denke genau hier liegt doch die Brisanz des Urteils. Und - bitte nicht auf dich münzen - dies ist doch alles genau das was ich mit meinem Verweis auf vor 60 Jahren in einem vorangegangenen Post schon angedeutet habe.

Damals war es zulässig genau gegen diese uns so liebgewonnenen Grundrechte zu verstossen, bzw sie einzelnen Gruppen abzusprechen.
Dieses Urteil ist in meinen Augen in diesem Aspekt ein Schritt in diese Richtung.

Zudem ist das Urteil nur ein weiterer Baustein der die Grundrechte in diesem Land, nach Salamitaktik - weiter beschneidet.

Sollte daher nicht vielmehr der Aufschrei ob dieses Urteils gerade wegen dieser Gefahren so groß sein, und nicht nur die Diskussion wer denn Hausrecht hat, ob es übertragbar ist und so?

Gruß

/Kucki

--
[1] http://www.landkreisleipzig.de/f-Dow...e.html?id=1057
[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung
[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliches_Geh%C3%B6r
__________________
:klatschen:ア-ヘンは ゴール を シュート。:klatschen:
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  #88  
Alt 02.11.2009, 13:24
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Zitat von circo Beitrag anzeigen
Natürlich wird der Polizist an Ort und Stelle nicht fragen, ob Du zu der Gruppe gehörst und wird Deine Personalien aufnehmen. NACHHER wird dann festgestellt, ob Du Mitglied der Gruppe bist. Dann wird der vorläufige SV aufgehoben. Wenn nicht hätte der SV vor Gericht keinen Bestand. So jedenfalls hat der BGH argumentiert.
Theorie & Praxis sind in Deutschland leider nicht ganz so oft "gleich", auch wenn man sich das erwünscht...
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  #89  
Alt 02.11.2009, 14:42
svenc
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Zitat:
Zitat von Der Dude Beitrag anzeigen
Niemand hat ein gesetzlich festgeschriebenes Grundrecht, in eine Wohnung oder auf ein Privatgelände zu dürfen, nur weil er keiner Straftat verdächtig ist. Über das Hereinlassen entscheidet immer noch der Inhaber, bzw. Betreiber! Und das hat mit Verdächtigungen jedweder Art gar nix zu tun. Das nennt sich Hausrecht!
Ihr lass ja auch keinen Fremden in die Wohnung - egal ob er was verbrochen hat oder nicht.
Das BGH-Urteil richtet sich also nicht hauptsächlich gegen Fans, sondern es bestätigt vielmehr die Hausrechte eines Vereins. Und der kann tatsächlich reinlassen oder rauswerfen wen er will. Dürft Ihr übrigens auch zuhause!
Ein Inhaber einer Gaststätte/Disco aber auch eines Stadions darf niemanden AUFGRUND seiner Hautfarbe, Geschlecht, Religion etc.. den Einlass verwehren (Artikel 3 (3) des GG). Damit gefährdet der Betreiber seine Konzession, da er gegen das GG verstößt.

Nach dem Urteil des BGH dürfen Stadionbetreiber dies aber aufgrund von viel nichtigeren Dingen.
Nämlich nur aufgrund des Verdachts, er könnte theoretisch mal jemanden eins aufs Maul geben (so interpretiere ich das Urteil auf den ersten Blick). Das Hausrecht bei öffentlichen Veranstaltungen ist ja nicht gleichzusetzen mit dem Hausrecht für das Privateigentum.

Ich bin grundsätzlich eine Person mit einer sehr hohen Reizschwelle. Da ich aber durchaus dazu bereit bin einem Bengalo-Anzünder eben diese Rauchbombe in gewisse Körperöffnungen zu stopfen und dabei zwangsläufig auch gewalttätig werden müsste, könnte die Alemannia mir ja auch ein Stadionverbot auferlegen....

Somit gefällt mir das Urteil so richtig auch nicht.

Wenn das Urteil bedeutet, dass ein Stadionverbot verhängt werden darf, wenn ein Verfahren nach §153 gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden ist (oder natürlich ein Schuldspruch erfolgt ist), ein Stadionverbot aber NICHT verhängt werden darf, wenn die betroffene Person in einem Verfahren frei gesprochen worden ist, könnte ich mich damit fast noch anfreunden. Allerdings weiss ich, dass eine Menge Verfahren nach §153 eingestellt werden, weil es für alle Parteien die schnellste Lösung ist, der Betroffene aber nicht nicht als vorbestraft gilt und langwierige Verfahren damit vermieden werden (laienjuristisch ausgedrückt).

Was wird denn höher gestellt? Das Hausrecht eines Veranstalters ÖFFENTLICHER Veranstaltungen oder die Grundrechte eines Bürgers?

Solange die Schuld nicht bewiesen/eingeräumt wurde, ist man unschuldig. Im verhandelten Fall kam es zu einer Einstellung nach §153, also "ein bisschen schuldig". Ob ein Stadionverbot aber rechtens ist, wenn nur ein Verdacht gegen eine Person besteht, wird mir aber ehrlich gesagt aus dem Urteil nicht so wirklich klar..

Vielleicht kann mir da jemand etwas mehr auf die Sprünge helfen (WoT?)...

Gruss

svenc
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  #90  
Alt 02.11.2009, 14:49
svenc
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Zitat von circo Beitrag anzeigen
Natürlich wird der Polizist an Ort und Stelle nicht fragen, ob Du zu der Gruppe gehörst und wird Deine Personalien aufnehmen. NACHHER wird dann festgestellt, ob Du Mitglied der Gruppe bist. Dann wird der vorläufige SV aufgehoben. Wenn nicht hätte der SV vor Gericht keinen Bestand. So jedenfalls hat der BGH argumentiert.
wenn es wirklich so ist, wie von Dir beschrieben, dann geht das Urteil in Ordnung.

Allerdings ist es doch derzeit eher so:
Es werden Stadionverbote ausgesprochen, weil jemand im Rahmen einer Veranstaltung festgenommen oder die Personalien aufgenommen wurden und man auch wegen Landfriedensbruch gegen ihn ermittelt hat (aber das Verfahren aufgrund fehlender Beweise eingestellt oder er frei gesprochen worden ist).
Korrigiere mich bitte, wenn ich hier daneben liegen sollte..

Gruss

svenc
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  #91  
Alt 02.11.2009, 14:55
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Zitat:
Zitat von svenc Beitrag anzeigen
wenn es wirklich so ist, wie von Dir beschrieben, dann geht das Urteil in Ordnung.

Allerdings ist es doch derzeit eher so:
Es werden Stadionverbote ausgesprochen, weil jemand im Rahmen einer Veranstaltung festgenommen oder die Personalien aufgenommen wurden und man auch wegen Landfriedensbruch gegen ihn ermittelt hat (aber das Verfahren aufgrund fehlender Beweise eingestellt oder er frei gesprochen worden ist).
Korrigiere mich bitte, wenn ich hier daneben liegen sollte..

Gruss

svenc
Habe ich auch so vernommen! Und die Arbeit, dagegen anzugehen, ist nicht mal mit einem Telefonat oder einer persönlichen Vorstellung getan...

Ist eben die einfachste Weise, etwas zu erlassen!
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  #92  
Alt 02.11.2009, 15:00
Markus Markus ist offline
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Zitat von kucki Beitrag anzeigen
b) Wieso wird der Teil des BGH Urteils überlesen, der Willkür ermöglicht.
Gerade dies wird doch auch durch das Urteil ermöglicht.
Ohne das der Tatbestand einer Störung vorliegt, kann ein Stadionverbot erteilt werden weil:
  • Du dich zum Zeitpunkt einer Störung in der Nähe befunden hast, ohne selber beteiligt gewesen zu sein
  • Du einer Gruppe angehörst, deren Mitglieder (auch einzelne) durch Störung aufgefallen sind, ohne jemals selber aufgefallen zu sein.
  • Das Stadionverbot auch dann Bestand hat, wenn Du Deine Unschuld beweisen kannst. Ein eingestelltes Verfahren ist zwar keine Freispruch erster Klasse, aber dank der Unschuldsvermutung bist du somit juristisch unschuldig. [2]
  • Der Rechtsweg gegen ein solches Verbot unzulässig sein soll, obwohl dies ein durch das GG garantiertes Grundrecht ist. [3]
Sorry, aber da lese und verstehe ich das Urteil anders.
Die ersten beiden Punkte gehören zusammen. Sie werden in dem Urteil nicht einzeln betrachtet. Es wurde ausdrücklich erwähnt, dass er Mitglied der Gruppe war UND anwesend war. Also nichts mit "es kann jeden treffen, der einfach nur zufällig wo rumsteht" und auch nicht "es kann jeden treffen, der einfach nur einer Gruppe angehört".

Ich finde in dem angegebenen Wikipedia Artikel nicht ein Wort über das Thema "Geringfügigkeit". Und genau aus dem Grund wurde das Verfahren eingestellt. Und eine Einstellung wegen Geringfügigkeit hat zumal nichts mit Unschuld zu tun. Wenn ein Verfahren aus Mangel an Beweisen (sprich, nach der von Dir erwähnten Unschuldsvermutung) eingestellt wird, ist laut DFB Richtlinien auch das SV sofort aufzuheben.
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  #93  
Alt 02.11.2009, 15:00
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Zitat:
Zitat von svenc Beitrag anzeigen
wenn es wirklich so ist, wie von Dir beschrieben, dann geht das Urteil in Ordnung.

Allerdings ist es doch derzeit eher so:
Es werden Stadionverbote ausgesprochen, weil jemand im Rahmen einer Veranstaltung festgenommen oder die Personalien aufgenommen wurden und man auch wegen Landfriedensbruch gegen ihn ermittelt hat (aber das Verfahren aufgrund fehlender Beweise eingestellt oder er frei gesprochen worden ist).
Korrigiere mich bitte, wenn ich hier daneben liegen sollte..

Gruss

svenc
Es stimmt bedingt, was Du schreibst. Es wird bei Ermittlung ein vorläufiges SV ausgesprochen. Wird das Ermittlungsverfahren nach § 170 eingestellt, wird das vorläufige SV aufgehoben. Wird das Ermittlungsverfahren nach § 153 eingestellt, so soll das Verbot im Hinblick auf seinen Bestand und seine Dauer überprüft werden. Wobei der Betroffene vom Verein angehört wird, was in diesem Fall auch geschehen ist.

Aus der Pressemittteilung des BGH:

Zitat:
Danach soll ein solches Verbot bei eingeleiteten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren u. a. wegen Landfriedensbruchs verhängt werden. Es ist aufzuheben, wenn das Ermittlungsverfahren keinen Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage gegeben hat und nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist. Bei einer Verfahrenseinstellung nach § 153 StPO soll das Verbot auf Antrag des Betroffenen im Hinblick auf seinen Bestand und seine Dauer überprüft werden.


http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...&pos=0&anz=221

Geändert von circo (02.11.2009 um 15:47 Uhr)
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  #94  
Alt 02.11.2009, 15:01
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Habe ich auch so vernommen! Und die Arbeit, dagegen anzugehen, ist nicht mal mit einem Telefonat oder einer persönlichen Vorstellung getan...

Ist eben die einfachste Weise, etwas zu erlassen!
Zumal ja das Hausrecht, ob jetzt privat oder öffentlich, bei dem Verein / den Vereinen liegt. Nun wird man auf Verdacht erkkenungsdienstlich erfasst und die Polizei empfiehlt dem Verein ein Stadionverbot. Vor Gericht bekommt man sogar Recht aber jetzt ist das Stadionverbot ja ne "hausrechtliche" Sache, die der Verein / die Vereine rückgängig machen müssen.

Was da an Zeit und Geld nötig ist um in das Stadion seines eigenen Vereins gehen zu können ist da schon nicht ohne.
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  #95  
Alt 02.11.2009, 17:35
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Habe ich auch so vernommen! Und die Arbeit, dagegen anzugehen, ist nicht mal mit einem Telefonat oder einer persönlichen Vorstellung getan...

Ist eben die einfachste Weise, etwas zu erlassen!
Sorry, aber an der Stelle setzt mein Vorstellungsvermögen aus. Ich glaube nicht, dass ich ein SV bekomme, mich dazu bei Alemannia äußern möchte und da keiner mit mir redet.
Und wenn ich als erstes mir bei Robert Mohnen ne Hose kaufen muss und dem mein Leid klage, ich werde da doch irgendwie an die relevante Stelle heran kommen.
Wenn ich dann ein solches Gespräch führe, mich zur Schickeria bekenne und Gewalt beim Fußball bejahe, dann darf ich mich auch nicht wundern...
Wenn ich aber klar mache, dass ich mit einer solchen Gruppe NICHTS zu tun habe, die Leute nicht kenne und deren Verhalten zum Kotzen finde, dann sieht die Sache schon anders aus.
Zittern müssen doch jetzt nur die Leute, die sich oft im Umfeld gewaltbereiter "Fans" befinden. Und da frage ich mich ernsthaft, warum diese Leute keine Distanz suchen...
__________________
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  #96  
Alt 02.11.2009, 17:39
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Sorry, aber an der Stelle setzt mein Vorstellungsvermögen aus. Ich glaube nicht, dass ich ein SV bekomme, mich dazu bei Alemannia äußern möchte und da keiner mit mir redet.
Und wenn ich als erstes mir bei Robert Mohnen ne Hose kaufen muss und dem mein Leid klage, ich werde da doch irgendwie an die relevante Stelle heran kommen.
Wenn ich dann ein solches Gespräch führe, mich zur Schickeria bekenne und Gewalt beim Fußball bejahe, dann darf ich mich auch nicht wundern...
Wenn ich aber klar mache, dass ich mit einer solchen Gruppe NICHTS zu tun habe, die Leute nicht kenne und deren Verhalten zum Kotzen finde, dann sieht die Sache schon anders aus.
Zittern müssen doch jetzt nur die Leute, die sich oft im Umfeld gewaltbereiter "Fans" befinden. Und da frage ich mich ernsthaft, warum diese Leute keine Distanz suchen...
Du bist dir schon darüber bewusst, das du bei DEM Verein vorstellig sein musst bzw. um Aufhebung bitten, der das Stadionverbot ausspricht?

Wenn du also in Rostock Stadionverbot als Aachener bekommst, welches Bundesweit gilt, kann auch NUR Rostock dieses aufheben, und NICHT die Alemannia...
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  #97  
Alt 02.11.2009, 18:00
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Bezüglich des Arguments mit dem Eintrittsgeld: auf dem Tivoli bekommst du ja - im Gegensatz zu einer Privatwohnung - ja auch eine Leistung als Gegenwert erbracht. Wobei das Wort "Leistung" auf dem Tivoli aber in letzter Zeit nochmal näher definiert werden müsste :-)
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  #98  
Alt 02.11.2009, 18:05
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Bezüglich des Arguments mit dem Eintrittsgeld: auf dem Tivoli bekommst du ja - im Gegensatz zu einer Privatwohnung - ja auch eine Leistung als Gegenwert erbracht. Wobei das Wort "Leistung" auf dem Tivoli aber in letzter Zeit nochmal näher definiert werden müsste :-)
Natürlich bekomme ich dort eine Leistung erbracht. Allerdings nur, wenn man mich dann auch herein läßt. Wenn man mich nicht herein läßt, obwohl ich bereits dafür bezahlt habe, sieht es dann allerdings anders aus.
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  #99  
Alt 02.11.2009, 18:58
WoT WoT ist offline
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Zitat von kucki Beitrag anzeigen
Holla. Welche Laus ist Dir denn über die Leber gelaufen?
Ich habe dich nicht in die Naziecke gerückt, habe dies nicht vorgehabt, und habe es auch jetzt nicht vor.

Beleidigungen: 3



Ich habe Dir auch nicht versucht etwas in den Mund zu schieben. Wozu sollte ich dies.
Hier geht es nicht 'gegen Dich' oder andere. Hier geht es um die Bedeutung des Urteils.
Genau dies wollte ich aufzeigen.

Beleidigungen: 6



Ich habe, wie Du vorherigen Postings meinerseits entnehmen könntest, nie behauptet, dass ich den Stadionbetreibern ihre Rechte versage.
Vielmehr habe ich das genaue Gegenteil behauptet.

Da es sich aber nicht um eine private Veranstaltung handelt, gelten hier jedoch andere Spielregeln und mithin auch andere Rechte und Pflichten.
Bitte bedenke dieses doch.

Und ja: Auch meine Rechtspositionen werde ich immer nur unter Einhaltung geltenden Rechts vertreten. Dazu brauche ich keine 1/4h. Das ist ein Prinzip.

Beleidigungen: 6 (ich werte die 1/4h hier mal nicht als Angriff, obwohl ich geneigt war es zu tun)



Schon wieder jede Menge Öl ins Feuer gegossen. Langsam frage ich mich wirklich, was ich Dir getan habe.
Mein einziger Bezug, zu deinem kompletten Konstrukt Richtung 'Nazi' Gerede , kann ja nur die Bemerkung sein: "Ich bin mir ziemlich sicher, dass dies in unserem Land seit mehr als 60 Jahren nicht mehr geht."

Nun, hier hast Du etwas auf Dich bezogen, was auf das BGH Urteil gemünzt war.

Denn genau dies bedeutet dieses Urteil. Lies dir das Urteil genau durch. Analysiere es und nehme Dir dann meine Frage und Aussage noch einmal vor, die evtl provokativ formuliert sind, aber dennoch stimmen.

Bevor Du es aber wieder in den falschen Hals bekommst: Meine Wut richtet sich gegen das Urteil, nicht gegen dich.

Beleidigungen: 7 (gesamten Absatz als Einheit gewertet)



Beleidigungen: 11

Ich finde das summa sumarum schon stark, dass Du es schaffst mich also ca. 11 mal kräftigst zu beleidigen.

Ich habe dies in deinen Augen ja immerhin 1x geschafft.

Wobei hier wohl eher ein Misverständnis vorlag oder vorliegt. Deine Aussagen sind auf Grund der Wortwahl nicht so stark interprätationsfähig, dass man hier keine Beleidigung drin lesen kann.

Also, wenn ich mal wieder irgendetwas sage, was Dir nicht passt, sprich mich zivilisiert darauf an. Stelle Deine Meinung klar, gebe mir die Gelegenheit etwas richtig zu stellen, und hole nicht wieder die Keule raus.

Ach ja:

Mit freundlichem Gruß

/Kucki
OT: Es ist doch bemerkenswert, daß in Deinen Augen das "Ungerechtfertigt in die Naziecke geschoben werden" schlimmstenfalls ein Kavaliersdelikt ist, während jemand, der diese grobe Frechheit in welchen Wendungen auch immer als solche bezeichnet, beleidigt. Das läßt sehr tief blicken. Zur Kenntnis nehme ich, daß Du das was Du sagtest -Lesen kann ich wie jeder andere selbst!- nicht gesagt haben willst.

Amüsiert hat mich Deine Abzählerei. Habe ich tatsächlich gleich elf Mal dummdreist oder etwas Ähnliches zu Deinem Verhalten gesagt? Nachgezählt habe ich natürlich nicht. Deinen Werten entsprechend hast Du jetzt ja noch mindestens zehn Mal "ungerechtfertigt etwas in die Naziecke drängen" frei. Solange Dich damit keiner zitiert, würde ich es nicht einmal merken. Deine Beiträge hängen ab jetzt im Ignorefilter.
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  #100  
Alt 02.11.2009, 19:33
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Zitat von WoT Beitrag anzeigen
OT: Es ist doch bemerkenswert, daß in Deinen Augen das "Ungerechtfertigt in die Naziecke geschoben werden" schlimmstenfalls ein Kavaliersdelikt ist, während jemand, der diese grobe Frechheit in welchen Wendungen auch immer als solche bezeichnet, beleidigt. Das läßt sehr tief blicken. Zur Kenntnis nehme ich, daß Du das was Du sagtest -Lesen kann ich wie jeder andere selbst!- nicht gesagt haben willst.

Amüsiert hat mich Deine Abzählerei. Habe ich tatsächlich gleich elf Mal dummdreist oder etwas Ähnliches zu Deinem Verhalten gesagt? Nachgezählt habe ich natürlich nicht. Deinen Werten entsprechend hast Du jetzt ja noch mindestens zehn Mal "ungerechtfertigt etwas in die Naziecke drängen" frei. Solange Dich damit keiner zitiert, würde ich es nicht einmal merken. Deine Beiträge hängen ab jetzt im Ignorefilter.
Die Urteilsdiskussion mal hin oder her: Ich habs jetzt mehrfach gelesen und ich erkenne nicht, dass er jemanden bestimmtes angesprochen hat. Ich verstehe Kuckis Aussage als allgemeine und zwar dahingehend, dass, in seinen Augen, teilweise Verhältnismäßigkeiten von Wilkür entstehen. Diese gab es vor 60 Jahren.

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