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  #41  
Alt 30.10.2009, 20:16
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I LOV IT I LOV IT ist offline
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Zitat von Monti Beitrag anzeigen
Das Starfish ist auch öffentlich. Wenn der Türsteher dich nicht ein lässt, machst du da überhaupt nix. Er macht nämlich von seinem Hausrecht Gebrauch. Richtig ist, dass der Hausherr bei öffentlichen Veranstaltungen eine Begründung für das Hausverbot haben muss und nicht ohne weiteres ausschließen darf.
Privat darf man ohne Begründung aussperren, das ist der Unterschied.


Da sollte man mal drüber nachdenken.
Seit wann datt dann?
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  #42  
Alt 30.10.2009, 23:54
WoT WoT ist offline
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Pressemitteilung des BGH: Bundesgerichtshof bestätigt bundesweites Stadionverbot (Das Urteil gibt es dann früher oder später da, erfahrungsgemäß eher später bis viel später.)

Bemerkenswert ist bei der Entscheidung (soweit aus der Presseerklärung ersichtlich), die überraschend starke Betonung der Drittwirkung der Grundrechte. Mal abwarten, ob das zukünftig nur willkürlich die Veranstalter von Fußballspielen so stark trifft oder ob nicht jeder andere Private ebenso Rechenschaft ablegen muß, wenn er sich nach wie auchimmer gefundener Meinung der Richter "grundsätzlich" an "jedermann" wendet (obgleich er es ja gerade nicht tut und auch entschieden nicht will!) ...

Abgesehen von diesem -wie ich meine reichlich absurden- gedanklichen Ansatz (der jedoch seit Jahren im Vordringen begriffen ist), ist das Urteil im Ergebnis natürlich zu begrüßen.

Gute Nacht
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  #43  
Alt 31.10.2009, 02:25
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Zitat:
Zitat von WoT Beitrag anzeigen
Pressemitteilung des BGH: Bundesgerichtshof bestätigt bundesweites Stadionverbot (Das Urteil gibt es dann früher oder später da, erfahrungsgemäß eher später bis viel später.)

Bemerkenswert ist bei der Entscheidung (soweit aus der Presseerklärung ersichtlich), die überraschend starke Betonung der Drittwirkung der Grundrechte. Mal abwarten, ob das zukünftig nur willkürlich die Veranstalter von Fußballspielen so stark trifft oder ob nicht jeder andere Private ebenso Rechenschaft ablegen muß, wenn er sich nach wie auchimmer gefundener Meinung der Richter "grundsätzlich" an "jedermann" wendet (obgleich er es ja gerade nicht tut und auch entschieden nicht will!) ...

Abgesehen von diesem -wie ich meine reichlich absurden- gedanklichen Ansatz (der jedoch seit Jahren im Vordringen begriffen ist), ist das Urteil im Ergebnis natürlich zu begrüßen.

Gute Nacht
Das ist tatsächlich eine ziemlich bermerkenswerte Geschichte, vor allem, weil die Argumentation derart versandet. Man könnte die Allgemeinansprache des Angebots ja tatsächlich begründen, etwa über die soziale Einbindung. Aber so, wie es da steht, setzt es die Vereine (trotz des für sie eigentlich positiven Urteils) schon sehr unter Druck.

Zur Wertung: Ich denke auch, dass die Entscheidung richtig ist. Es ist Aufgabe der Vereine, hier abzuwägen, nicht die der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
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  #44  
Alt 31.10.2009, 09:33
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Vereine sollten entscheiden,ja.
Allerdings finde ich die Verbote nur dann gerechtfertigt, wenn die Verstöße gegen die Stadionordnung auf Filmmaterial nachgewiesen können.
Guten Morgen wünsch ich euch noch,
Fredde
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  #45  
Alt 31.10.2009, 13:49
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Zitat von Asterix und Obelix Beitrag anzeigen
Hoffentlich bist du der 1. der durch diese Schwachsinnsregelung SV bekommt.
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  #46  
Alt 31.10.2009, 13:51
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BBC RudeBoy BBC RudeBoy ist offline
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Auch wenn die regelmäßigen Stadion- und Forenbesuche aus vielerlei Gründen bei mir sehr selten geworden sind, muss ich hier doch noch mal meinen Senf los werden.

Ich halte dieses Urteil für einen Skandal.

Punkt 1: Es handelt sich bei einem Stadion eben nicht um Privat-Eigentum, wie meine Wohnung, hier kann ich tatsächliche jedem den Zutritt verwehren, weil mir seine Nase nicht passt.
Bei Fussball-Spielen handelt es sich um öffentliche Veranstaltungen, bei denen man nur mit berechtigtem Grund, sprich Stadionverbot oder einer akuten Gefahrenlage ausgeschlossen werden darf.

Punkt 2: Dieses Urteil wider spricht den elementaren Grundsätzen unseres Rechtsstaates. Die Mitgliedschaft in einer Gruppe, welche nicht verboten ist, in der es aber Gewalttäter gibt ist in keinster Weise noch nicht mal ein Indiz. Vergleiche mit der RAF sind unangebracht, da es sich hier um eine verbotene terroristische Vereinigung gehandelt hat. Ein besseres Beispiel wäre zum Beispiel die IG. Ich wette, daß es in der IG mehr als ein Mitglied gibt, welches vorbestraft ist und/oder aktiver Hooligan.
Die Schickeria München ist meines Wissens nach weder verboten, noch ist sie als ausschließlich Gewalttätige Gruppe bekannt. Auch wenn es aus den Reihen dieser Gruppe Gewalttätigkeiten gibt, sind das die Taten der Mitglieder und nicht die der Gruppe.

Es gilt in Deutschland (noch) die Unschuldsvermutung. Bis jemand verurteilt ist, ist er de facto unschuldig.
Aber ich bin ja mittlerweile einiges gewohnt in diesem Land bzw. dieser EU. Meine Internet und Telefonverbindungen werden, ohne Verdacht auf vorrat gespeichert. In Polen werden Menschen kastriert, nach dem sie ein Verbrechen begangen haben, in London wird jeder Mensch am Tag 400 mal ohne Verdacht gefilmt und für einen Reisepass muss ich meine Fingerabdrücke abgeben.
Vielleicht sollte man über die Einführung von Folter nachdenken um Verbrechen schneller aufzuklären, keine Autos bauen, die schneller als 120 fahren, um Rasereien zu unterbinden und vorsorglich jedem Bürger einen Chip einpflanzen, der eine Giftkapsel auslöst, sobald dieser Chip negative gedanken feststellt.

Quo vadis Deutschland?
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  #47  
Alt 31.10.2009, 14:10
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Zitat:
Zitat von BBC RudeBoy Beitrag anzeigen
Auch wenn die regelmäßigen Stadion- und Forenbesuche aus vielerlei Gründen bei mir sehr selten geworden sind, muss ich hier doch noch mal meinen Senf los werden.

Ich halte dieses Urteil für einen Skandal.

Punkt 1: Es handelt sich bei einem Stadion eben nicht um Privat-Eigentum, wie meine Wohnung, hier kann ich tatsächliche jedem den Zutritt verwehren, weil mir seine Nase nicht passt.
Bei Fussball-Spielen handelt es sich um öffentliche Veranstaltungen, bei denen man nur mit berechtigtem Grund, sprich Stadionverbot oder einer akuten Gefahrenlage ausgeschlossen werden darf.

Punkt 2: Dieses Urteil wider spricht den elementaren Grundsätzen unseres Rechtsstaates. Die Mitgliedschaft in einer Gruppe, welche nicht verboten ist, in der es aber Gewalttäter gibt ist in keinster Weise noch nicht mal ein Indiz. Vergleiche mit der RAF sind unangebracht, da es sich hier um eine verbotene terroristische Vereinigung gehandelt hat. Ein besseres Beispiel wäre zum Beispiel die IG. Ich wette, daß es in der IG mehr als ein Mitglied gibt, welches vorbestraft ist und/oder aktiver Hooligan.
Die Schickeria München ist meines Wissens nach weder verboten, noch ist sie als ausschließlich Gewalttätige Gruppe bekannt. Auch wenn es aus den Reihen dieser Gruppe Gewalttätigkeiten gibt, sind das die Taten der Mitglieder und nicht die der Gruppe.

Es gilt in Deutschland (noch) die Unschuldsvermutung. Bis jemand verurteilt ist, ist er de facto unschuldig.
Aber ich bin ja mittlerweile einiges gewohnt in diesem Land bzw. dieser EU. Meine Internet und Telefonverbindungen werden, ohne Verdacht auf vorrat gespeichert. In Polen werden Menschen kastriert, nach dem sie ein Verbrechen begangen haben, in London wird jeder Mensch am Tag 400 mal ohne Verdacht gefilmt und für einen Reisepass muss ich meine Fingerabdrücke abgeben.
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Quo vadis Deutschland?
GUTER beitrag ingo!!!
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  #48  
Alt 31.10.2009, 14:32
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!

Da muss man ja jetzt schon Angst haben ins Stadion zu gehn -.-'
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  #49  
Alt 31.10.2009, 14:32
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Zitat:
Zitat von BBC RudeBoy Beitrag anzeigen
Auch wenn die regelmäßigen Stadion- und Forenbesuche aus vielerlei Gründen bei mir sehr selten geworden sind, muss ich hier doch noch mal meinen Senf los werden.

Ich halte dieses Urteil für einen Skandal.

Punkt 1: Es handelt sich bei einem Stadion eben nicht um Privat-Eigentum, wie meine Wohnung, hier kann ich tatsächliche jedem den Zutritt verwehren, weil mir seine Nase nicht passt.
Bei Fussball-Spielen handelt es sich um öffentliche Veranstaltungen, bei denen man nur mit berechtigtem Grund, sprich Stadionverbot oder einer akuten Gefahrenlage ausgeschlossen werden darf.

Punkt 2: Dieses Urteil wider spricht den elementaren Grundsätzen unseres Rechtsstaates. Die Mitgliedschaft in einer Gruppe, welche nicht verboten ist, in der es aber Gewalttäter gibt ist in keinster Weise noch nicht mal ein Indiz. Vergleiche mit der RAF sind unangebracht, da es sich hier um eine verbotene terroristische Vereinigung gehandelt hat. Ein besseres Beispiel wäre zum Beispiel die IG. Ich wette, daß es in der IG mehr als ein Mitglied gibt, welches vorbestraft ist und/oder aktiver Hooligan.
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Quo vadis Deutschland?
sehr gut.
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  #50  
Alt 31.10.2009, 16:49
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Kann mich euch nur anschließen, der Beitrag ist welklasse und trifft den Nagel auf dem Kopf.
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  #51  
Alt 31.10.2009, 17:48
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Ich bin der Meinung das diese Urteil gerade dazu einlädt jemanden willkürlich zu bestrafen wenn es mir gerade in den Sinn kommt.....
Du geräts in ne Situation die du selber nicht verschuldet hast,amn kann dir nichts nachweisen,du aber eben auch nicht beweisen das du nichts mit der Sache zu tun hast...und schwupps spricht man auf Verdacht mal eben ein Stadionverbot aus weil es hätte ja sein können das du einer der bösen bist.
Du stehst im Bus neben einem viel Schwarzfahrer,kannst deine Karte nicht finden....hast sie einfach nur verloren,verlegt oder sogar diesmal vergessen sie zu entwerten..oder so ähnlich.Nun bist du aber im Dunstkreis eines professionellen Schwarzfahrer gesehen worden also bist du böse.Also bekommst du ein Hausverbot weil du ja doch ein Profischwarzfahrer sein könntest bzw auf dem Weg zu einem sein könntest...
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  #52  
Alt 31.10.2009, 18:09
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Danke ..

Zitat:
Zitat von BBC RudeBoy Beitrag anzeigen
Auch wenn die regelmäßigen Stadion- und Forenbesuche aus vielerlei Gründen bei mir sehr selten geworden sind, muss ich hier doch noch mal meinen Senf los werden.

Ich halte dieses Urteil für einen Skandal.

Punkt 1: Es handelt sich bei einem Stadion eben nicht um Privat-Eigentum, wie meine Wohnung, hier kann ich tatsächliche jedem den Zutritt verwehren, weil mir seine Nase nicht passt.
Bei Fussball-Spielen handelt es sich um öffentliche Veranstaltungen, bei denen man nur mit berechtigtem Grund, sprich Stadionverbot oder einer akuten Gefahrenlage ausgeschlossen werden darf.

Punkt 2: Dieses Urteil wider spricht den elementaren Grundsätzen unseres Rechtsstaates. Die Mitgliedschaft in einer Gruppe, welche nicht verboten ist, in der es aber Gewalttäter gibt ist in keinster Weise noch nicht mal ein Indiz. Vergleiche mit der RAF sind unangebracht, da es sich hier um eine verbotene terroristische Vereinigung gehandelt hat. Ein besseres Beispiel wäre zum Beispiel die IG. Ich wette, daß es in der IG mehr als ein Mitglied gibt, welches vorbestraft ist und/oder aktiver Hooligan.
Die Schickeria München ist meines Wissens nach weder verboten, noch ist sie als ausschließlich Gewalttätige Gruppe bekannt. Auch wenn es aus den Reihen dieser Gruppe Gewalttätigkeiten gibt, sind das die Taten der Mitglieder und nicht die der Gruppe.

Es gilt in Deutschland (noch) die Unschuldsvermutung. Bis jemand verurteilt ist, ist er de facto unschuldig.
Aber ich bin ja mittlerweile einiges gewohnt in diesem Land bzw. dieser EU. Meine Internet und Telefonverbindungen werden, ohne Verdacht auf vorrat gespeichert. In Polen werden Menschen kastriert, nach dem sie ein Verbrechen begangen haben, in London wird jeder Mensch am Tag 400 mal ohne Verdacht gefilmt und für einen Reisepass muss ich meine Fingerabdrücke abgeben.
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Quo vadis Deutschland?

.. für diesen Baytrag Du sprichstmir aus der Seele.

Ergänzend hierzu der Komentar aus der RP-Online..

http://www.rp-online.de/public/artic...l-zu-weit.html
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Es kommt anders, wenn man denkt ;)!
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  #53  
Alt 31.10.2009, 18:24
Flamebird Flamebird ist offline
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Ja, das Urteil ist unerwartet, aber ist es auch schlecht?

These 1: Da ist Willkür Tür und Tor geöffnet. Gegenfrage: Welches Interesse hat denn die Alemannia daran, Fans vom Stadionbesuch auszuschließen? Das sind schließlich zahlende Kunden...

These 2: Wir müssen alle zittern. Nö, ich zitter nicht. Ich würde eine Wette eingehen, dass ich bis an mein Lebensende kein SV bekomme, selbst wenn ich irgendwann mal zwischen die Fronten komme.

These 3: Die Schickeria ist ein Superverein. Sorry, aber das ist doch das Problem. Es gibt nun mal Fanclubs, in deren Umgebung ist Ärger zu erwarten. Weil irgendwer was falsches gesagt hat, weil jemand das falsche an hatte...
Warum werde ich Mitglied in einem solchen Fanclub. Nur weil der nicht verboten ist? Ich finde es ok, dass man die Ziele eines Fanclubs hinterfragt, wenn dieser öfter in solchen Situationen auftritt. Im Interesse der anderen Besucher. Leute die sich nach solchen (meist noch glorifizierten Aktionen) weiter zu ihrer Mitgliedschaft bekennen, denen ist doch wirklich nicht zu helfen, außer vielleicht mit einem SV.

Warum regt sich eigentlich niemand darüber auf, dass man nicht in den Fanutensilien des Gegners in S3/4 darf? Das ist eine Beschneidung der Grundrechte! Ebenso die Art und Weise, wie Gästefans in manchen Städten abgeführt werden.
Wir wissen aber alle, dass es einem Gladbachfan in voller Montur, das Tor bejubelnd in S3 nicht gut gehen würde. Das tolerieren wir. Wir sagen auch, dass der sich ja nicht wundern muss.
Die Hemmschwelle zur Gewalt ist bei vielen "Fans" sehr niedrig. Durch das Urteil wird vielleicht der ein oder andere dazu genötigt, sich davon zu distanzieren.
Dies kann durchaus eine pädagogische Wirkung haben.
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  #54  
Alt 31.10.2009, 19:25
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vor allem ein urteil, dass vor dem bundesverfassungsgericht kaum so bestand haben wird.

und wenn ich das nächste mal mit dem zug zu nem auswärtsspiel fahr und die polizei alle fans zusammen eskortieren will, werde ich mich dem verweigern müssen mit dem hinweis, dass ich ja kein stadionverbot bekommen möchte dann bekomm ich meinen zwei persönlichen polizisten, die auf mich aufpassen dürfen
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  #55  
Alt 31.10.2009, 19:35
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BBC RudeBoy BBC RudeBoy ist offline
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Zitat:
Zitat von Flamebird Beitrag anzeigen
Welches Interesse hat denn die Alemannia daran, Fans vom Stadionbesuch auszuschließen? Das sind schließlich zahlende Kunden...
Wie wäre es mit einem Dirk Heinhus? Ich könnte mir vorstellen, daß seine Aktivitäten während und vor der letzten JHV nicht jedem der Herren im Verein gefallen haben.
Oder wie wäre es mit dem Umfeld des ehem. (?) Internet-Stammtisches. Meinst Du ein Hr. Bay hätte Spaß an der Möglichkeit gehabt "den Dreck" zum schweigen zu bringen?

Ich kenne kein Mitglied der Schickeria persönlich, noch habe ich sie bislang in Aktion gesehen. Von daher beruht ein Großteil meines Wissens auf Hören-Sagen. Von daher kann ich nicht ausschließen, daß Gewalt von der Gruppe ausgeht. Aber, man erfährt relativ schnell, daß dies eine unbequeme Gruppe ist, die gegen die Kommerzialisierung des FC Bayern ist. Einem Uli Hoeness sind die schon lange ein Dorn im Auge (dazu reichen 5 Minuten Internet-Recherche)


Zitat:

Die Hemmschwelle zur Gewalt ist bei vielen "Fans" sehr niedrig. Durch das Urteil wird vielleicht der ein oder andere dazu genötigt, sich davon zu distanzieren.
Dies kann durchaus eine pädagogische Wirkung haben.
Die Hemmschwelle zum Mundraub ist bei vielen sehr armen Menschen sehr niedrig. Vielleicht hat das Hand-Abhacken in Arabischen Ländern ja pädagogische Wirkung.

Es geht doch hier nicht darum jemanden zu verteidigen, der einem anderen aufs Gesicht gehauen hat. Jeder der Nachweislich in Randale verwickelt ist bekommt zu Recht Stadionverbot.
Aber der bloße Verdacht? Das widerspricht extrem dem Grundsatz der Unschuldsvermutung, und diese existiert glücklicher Weise noch in unserem Land. Bei der Anzahl derer, die so obrigkeitsdenkend sind und alles abnicken, weil "sie ja nichts zu befürchten haben", frage ich mich nur wie lange....
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  #56  
Alt 31.10.2009, 20:35
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Zitat:
Zitat von Gardien Beitrag anzeigen
Das ist tatsächlich eine ziemlich bermerkenswerte Geschichte, vor allem, weil die Argumentation derart versandet. Man könnte die Allgemeinansprache des Angebots ja tatsächlich begründen, etwa über die soziale Einbindung. Aber so, wie es da steht, setzt es die Vereine (trotz des für sie eigentlich positiven Urteils) schon sehr unter Druck.

Zur Wertung: Ich denke auch, dass die Entscheidung richtig ist. Es ist Aufgabe der Vereine, hier abzuwägen, nicht die der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Zum ersten Absatz: kann man nicht, ich glaube, ich sagte das bereits. Selbst wenn es anders wäre, folgte daraus sinnvollerweise kaum mehr als als dem Schikaneverbot und eventuell dem Kartellverbot, juristisch also nahezu nichts.

Zum zweiten Absatz: Gerade wenn es Sache der Vereine (allgemeiner: überhaupt privater Veranstalter!) ist, vernünftige Einzelfallentscheidungen zu treffen (was ich natürlich sehr nachdrücklich unterstreiche), ist bereits der Ansatz über die Drittwirkung der Grundrechte absurd und im übrigen jede Kritik am Tenor des Urteils ungerechtfertigt.

Gruß
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  #57  
Alt 31.10.2009, 21:42
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kucki kucki ist offline
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Zitat von I LOV IT Beitrag anzeigen
Seit wann datt dann?
Hier wird es ganz gut erklärt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hausverbot

/Kucki
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:klatschen:ア-ヘンは ゴール を シュート。:klatschen:
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  #58  
Alt 01.11.2009, 13:58
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Zitat von kucki Beitrag anzeigen
Hier wird es ganz gut erklärt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hausverbot

/Kucki
Dies belegt aber nicht, dass das Starfish öffentlich ist. Da steht halt, dass bei öffentlichen Veranstaltungen nur dann ein Eintritt verwert werden kann, wenn ein beispielsweise ein Türsteher erkennbar Kontrollen vornimmt.
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  #59  
Alt 01.11.2009, 14:34
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Zitat von BBC RudeBoy Beitrag anzeigen
Wie wäre es mit einem Dirk Heinhus? Ich könnte mir vorstellen, daß seine Aktivitäten während und vor der letzten JHV nicht jedem der Herren im Verein gefallen haben.
Oder wie wäre es mit dem Umfeld des ehem. (?) Internet-Stammtisches. Meinst Du ein Hr. Bay hätte Spaß an der Möglichkeit gehabt "den Dreck" zum schweigen zu bringen?
Das ist doch Verschwörungstheorie. Könnte aber von Dirk Heinhuis beantwortet werden: Hats du, Dirk, das Gefühl demnächst ein Stdionverbot zu bekommen?

Zitat:
Zitat von BBC RudeBoy Beitrag anzeigen
Ich kenne kein Mitglied der Schickeria persönlich, noch habe ich sie bislang in Aktion gesehen. Von daher beruht ein Großteil meines Wissens auf Hören-Sagen. Von daher kann ich nicht ausschließen, daß Gewalt von der Gruppe ausgeht. Aber, man erfährt relativ schnell, daß dies eine unbequeme Gruppe ist, die gegen die Kommerzialisierung des FC Bayern ist. Einem Uli Hoeness sind die schon lange ein Dorn im Auge (dazu reichen 5 Minuten Internet-Recherche)
Ich habe die 5 Minuten genutzt um etwas über die Schickeria in Erfahrung zu bringen: Was ich finde sind Pyrofotos, Verwicklungen in seltsame Vorfälle und das Beste: Gründung 2001!!!
2001 gründet sich eine Gruppe gegen die Kommerzialisierung des FCB.
Ich gründe mit Ackermann ne Gruppe gegen die Kommerzialisierung der Deutschen Bank!!! Ich lach mich tot!
Aber im Ernst: Das ist genau das was ich meine. Die Gruppe ist immer wieder in seltsamen Aktionen verstrickt. Warum darf ein Verein nicht sagen, wir wollen diese Gruppe nicht mehr da haben. Und zwar im Interesse der anderen Fans? Ich sehe die Problematik, die davon ausgeht, aber ich verstehe auch nicht, warum man als Gruppe nicht dafür sorgt, dass Leute, die sowas machen und das Ansehen schädigen, nicht rausfliegen. Ich identifiziere mich mit der Alemannia! Ja! Ich identifiziere mich auch mit vielen Fans. Aber eben nicht mit allen. Und mit den Schwachköpfen, die nicht neben Menschen in anderen Trikots stehen können, möchte ich nicht in einen Topf geworfen werden. Ebenfalls nicht mit den Randalierern aus Düsseldorf. Und ich werde mich nicht einem Fanclub anschließen, wo solche Schwachmaten drin sind. Und wäre ich schon drin, würde ich versuchen durchzusetzen, dass diese Leute rausfliegen oder ich gehe! Das ist das was ich mit pädagogischen Effekt meine.


Zitat:
Zitat von BBC RudeBoy Beitrag anzeigen
Die Hemmschwelle zum Mundraub ist bei vielen sehr armen Menschen sehr niedrig. Vielleicht hat das Hand-Abhacken in Arabischen Ländern ja pädagogische Wirkung.
Glaub mir, wenn du 2mal geklaut hast, machst du das nicht mehr...
Dein Beispiel hinkt aber, weil ich das Pendant zum Hunger bei unseren Fans nicht erkenne. Es gibt keinen erkennbaren Grund, warum manche PRobleme mit dem Benehmen haben und die große Mehrzahl nicht.

Zitat:
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Es geht doch hier nicht darum jemanden zu verteidigen, der einem anderen aufs Gesicht gehauen hat. Jeder der Nachweislich in Randale verwickelt ist bekommt zu Recht Stadionverbot.
Aber der bloße Verdacht? Das widerspricht extrem dem Grundsatz der Unschuldsvermutung, und diese existiert glücklicher Weise noch in unserem Land. Bei der Anzahl derer, die so obrigkeitsdenkend sind und alles abnicken, weil "sie ja nichts zu befürchten haben", frage ich mich nur wie lange....
Und hier sind wir näher beieinander als du denkst. Ich sehe deine Punkte. Vor allem die letzten Zeilen.
Und ich sehe auch das "Wehret den Anfängen...".
Aber: Es ziehen sich viele grinsend aus der Affäre und wir wissen alle wer es war.
Bsp.: Pyroaktionen, die erkennbar von best. Leuten gesteuert werden und man traut sich nichts zu tun. Es kommt immer wieder zu Schlägereien, beteiligt immer dieselben, aber man kann nix tun, weil der letzte Nachweis fehlt.
Und hier denke ich, dass das SV eine gute Sache ist, da man die Grundrechte des Menschen nicht berührt.
Wir müssen doch auch mal sehen, wie stark durch die beteiligten Schwachköpfe unsere Rechte eingeschränkt werden. Ich werde ständig von irgendwelchen Leuten beim Eintritt befummelt, darf meinen Fahradhelm nicht mit rein nehmen, usw.
Darüber sagt keiner was. Ich muss mir teilweise Sorgen machen, mit meinem Sohn unbeschadet an der Araltanke vorbei zu kommen. Das kann doch alles nicht sein.
Weitergabe von Namen wird als Denunziantentum dargestellt, obwohl es Zivilcourage ist.
An manchen Stellen sind die Normen verrückt. Die Vereine haben jetzt die Möglichkeit zu handeln.
Ich gebe dir mal ein anderes Bsp.:
An meiner alten Schule wurde auf dem Klo gedealt. Jeder wusste wer es war, aber der Beweis fehlte. Drogen gelangten an Schüler der 6. Klasse. Was würdest du als Elternteil machen? Ich kann dir die Reaktion einiger schildern: Sie haben ihre Kinder abgemeldet. Für eine Schule ist das *******! Aber für den Hobbydealer war das natürlich gar nicht so schlecht.
Zumindest für den Moment. Für sein Leben war das vielleicht auch nicht das beste Vorgehen...
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  #60  
Alt 01.11.2009, 14:35
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Dies belegt aber nicht, dass das Starfish öffentlich ist. Da steht halt, dass bei öffentlichen Veranstaltungen nur dann ein Eintritt verwert werden kann, wenn ein beispielsweise ein Türsteher erkennbar Kontrollen vornimmt.
Dort steht"Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind". Das kann man schon auch auf das Starfish übertragen.
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