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  #1  
Alt 30.10.2009, 09:59
Asterix und Obelix Asterix und Obelix ist offline
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Grundsatz-Urteil des BGH zu Stadionverboten

Richtig so !!!

http://www.wdr.de/themen/sport/fussb...te/index.jhtml
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  #2  
Alt 30.10.2009, 10:08
Start11 Start11 ist offline
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Zitat:
Zitat von Asterix und Obelix Beitrag anzeigen
Na, dann sind wir mal gespannt, ob wir alle unsere Dauerkarten behalten dürfen, auch wenn wir nichts Unrechtes tun...
http://www.spiegel.de/sport/fussball...658242,00.html

Kann halt mal jeden treffen

Geändert von Start11 (30.10.2009 um 10:14 Uhr)
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  #3  
Alt 30.10.2009, 10:11
Benutzerbild von forschi
forschi forschi ist offline
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richtig so???




Zitat:
Zitat von Asterix und Obelix Beitrag anzeigen
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"Alemannia ist ein schlafender Riese."

Trainer Jörg Berger kurz vor der erfolgreichsten Zeit unserer Vereinsgeschichte.
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  #4  
Alt 30.10.2009, 10:22
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Sheng P(f)ui Sheng P(f)ui ist offline
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Was soll denn jetzt richtig so sein...

Ich enthalte mich bewusst... Werde mich dazu nicht weiter äußern...
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  #5  
Alt 30.10.2009, 10:35
wimkifft wimkifft ist offline
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Sorry, aber ich kann nicht verstehen, wie man so ein Urteil als richtig so hinnehmen kann. Was kommt als nächstes:
- Internet Zugang kappen, weil man mal auf piratebay oder sonstigen torrent seiten was, man könnte ja was urheberrechtlich geschütztes hoch- oder runtergeladen haben.
- Drogentest, Führerscheinentzug oder Idiotentest, weil man zufällig in der Nähe eine Coffee Shops angetroffen wurde, man könnte ja Gras konsumiert haben
- Während des Oktoberfests sind ja auch schon zwei muslimische Mitbürger mal so auf Verdacht verhaftet worden, obwohl sie sich gar nichts zu Schulden haben kommen lassen

Ist zwar alles juristisch nicht wirklich mit dem vorliegenden Fall vergleichbar (wegen Hausrecht-Verweis), aber jeder sollte sich mal fragen, in was für einem Recht(s)staat man leben möchte.

Wird aber langsam offtopic
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  #6  
Alt 30.10.2009, 10:39
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petrocelli petrocelli ist offline
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Manchmal kann ich die Justiz meines Staates nicht verstehen. Dabei mag ich mein Land eigentlich.
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  #7  
Alt 30.10.2009, 10:44
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HW HW ist offline
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Bundesweites Stadionverbot auf Verdacht? Geht´s noch?

Dann sollte z.B. nur ein "eingeschränktes Stadionverbot" ausgesprochen werden, z.B. nur für Auswärtsspiele.

Wenn sich der Verdacht ganz klar bestätigt, sieht die Sache dann anders aus.
Sollte sich der Verdacht jedoch nicht ganz klar nachweisen lassen, ist das "eingeschränkte Stadionverbot" auf zu heben!
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  #8  
Alt 30.10.2009, 10:49
Kalex Kalex ist offline
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Zitat:
Zitat von Asterix und Obelix Beitrag anzeigen
Tja Kaiser Franz von Aachen... dann hoffe mal, dass du nicht unverschuldet in so eine Situation kommen wirst.
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Öcher im Idar-Obersteiner Exil :traurig:

Geändert von Kalex (30.10.2009 um 11:00 Uhr)
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  #9  
Alt 30.10.2009, 10:57
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Zitat:
Zitat von Asterix und Obelix Beitrag anzeigen

Hoffentlich kriegst du eins auf Verdacht!

Hoffe, dass der Bayernfan auch den Schritt auf europäische Ebene wagt und vor dem EGH klagt. Das könnte unter das Antidiskriminierungsgesetz fallen!
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  #10  
Alt 30.10.2009, 11:04
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Monti Monti ist offline
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Zitat:
Zitat von wimkifft Beitrag anzeigen
Ist zwar alles juristisch nicht wirklich mit dem vorliegenden Fall vergleichbar (wegen Hausrecht-Verweis), aber jeder sollte sich mal fragen, in was für einem Recht(s)staat man leben möchte.
Juristisch gesehen hat jeder Hausherr das Recht, selber zu entscheiden wen er rein lässt und wen nicht. Er kann also Hausverbote erteilen. Warum, wie in dem vorliegenden Fall jetzt, der MSV Duisburg das bundesweit, für die erste bis dritte Liga tun kann, kann ich nicht nachvollziehen.
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  #11  
Alt 30.10.2009, 11:42
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Celtic Celtic ist offline
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Zitat:
Zitat von Asterix und Obelix Beitrag anzeigen

"Nach diesem Urteil genügt es bereits, dass der Fan Teil einer Gruppe war, die durch Randale aufgefallen ist. Auf den Nachweis, er habe sich an den aus der Gruppe begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt, kommt es nicht an", entschied der BGH.


Na, dann pass mal auf, daß Du als Teil der Gruppe "Alemannia-Fans" nicht auch bald Stadionverbot hast. Denn mit der Begründung kann es doch wirklich jeden treffen, der zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort ist.
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  #12  
Alt 30.10.2009, 11:48
daan daan ist offline
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Unglaublich! Also dann muss ich ja jetzt immer Abstand halten zu jeder Fangruppierung, denn es könnten ja mal Ausschreitungen stattfinden. Also setzt ich mich jetzt im VIP Bereich, auch bei den Auswärtsspielen??? Ich muss wenn ich sowas lese.

Zitat:
Zitat von Celtic Beitrag anzeigen
"Nach diesem Urteil genügt es bereits, dass der Fan Teil einer Gruppe war, die durch Randale aufgefallen ist. Auf den Nachweis, er habe sich an den aus der Gruppe begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt, kommt es nicht an", entschied der BGH.


Na, dann pass mal auf, daß Du als Teil der Gruppe "Alemannia-Fans" nicht auch bald Stadionverbot hast. Denn mit der Begründung kann es doch wirklich jeden treffen, der zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort ist.
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  #13  
Alt 30.10.2009, 11:55
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I LOV IT I LOV IT ist offline
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Zitat:
Zitat von Monti Beitrag anzeigen
Juristisch gesehen hat jeder Hausherr das Recht, selber zu entscheiden wen er rein lässt und wen nicht. Er kann also Hausverbote erteilen. Warum, wie in dem vorliegenden Fall jetzt, der MSV Duisburg das bundesweit, für die erste bis dritte Liga tun kann, kann ich nicht nachvollziehen.
Der Verein (hier MSV Duisburg) kann ein Stadionverbot ausprechen was für das eigene Stadion gilt. Allerdings haben sich die Vereine zusammen mit DFB und DFL entschlossen das ,,Hausherrenrecht" im Falle von Stadionverboten gegenseitig zu übertragen. Wenn Du jetzt hier in Aachen ein Stadionverbot bekämst, würde dies auch in allen anderen Stadion von Liga 1-3 gelten.

Das man das Hausherrenrecht so auslegen und übertragen kann ist rechtlich auch ok aber im Falle dieser Stadionverbote zeigt sich ja, dass es schnell auch den/die Falsche treffen kann.
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  #14  
Alt 30.10.2009, 12:19
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Zitat:
Zitat von Asterix und Obelix Beitrag anzeigen
du hast doch den knall nicht gehört! warum werden fussballfans krasser behandelt als mörder, vergewaltiger oder sonstige verbrecher? bei denen reicht "der verdacht" nämlich nicht... bestes beispiel ist doch der "videotheken-mord" der aktuell in den medien ist. da wurde eine frau umgebracht. auf dem klebeband um ihren kopf fand man fingerabdrücke von mr.x und auf der fensterbank im hinterzimmer ebenfalls. das fenster war in 3 meter höhe und mr.x hatte danach auch noch sein bein in gips... alles zufall??? jeder weiss das er es war aber man konnte ihn nicht verurteilen "aus mangel an beweisen"...
mit uns fans kann man es ja machen!!! wer sowas befürwortet der lebt in einer völlig realitätsfremden welt und hat vom waren leben keine ahnung!!! du musst ja nur im selben zug sitzen und am selben bahnhof aussteigen und "bist schon dabei"... dann bist du der erste der schreit "was sind das für gesetze"...
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  #15  
Alt 30.10.2009, 12:22
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I LOV IT I LOV IT ist offline
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http://www.an-online.de/sixcms/detai...Topnachrichten

Super! BGH hat die Urteile bestätigt. haste inmal Pech und bist irgendwo in der Nähe kannste Fußball für 3 Jahre an den Nagel hängen....
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  #16  
Alt 30.10.2009, 12:43
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Sheng P(f)ui Sheng P(f)ui ist offline
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Wenn man das in dem Bericht der AN rein juristisch betrachtet, ist das Urteil vollkommen ok, da das Verfahren gegen den "beteiligte" Fan wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist. Und wenn man Geringfügigkeit definiert bedeutet das NICHT, dass er Unschuldig ist, sondern eben dass er zwar schuldig ist, aber nur zu einem unverhältnissmäßig geringem Teil schuldig ist...

Also, in diesem Falle ist das Urteil nachvollziehbar, wenn er UNSCHULDIG wäre, dann ist es NICHT nachvollziehbar.

Eigentlich logisch, oder?
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  #17  
Alt 30.10.2009, 12:50
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Zitat von Sheng P(f)ui Beitrag anzeigen
Wenn man das in dem Bericht der AN rein juristisch betrachtet, ist das Urteil vollkommen ok, da das Verfahren gegen den "beteiligte" Fan wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist. Und wenn man Geringfügigkeit definiert bedeutet das NICHT, dass er Unschuldig ist, sondern eben dass er zwar schuldig ist, aber nur zu einem unverhältnissmäßig geringem Teil schuldig ist...

Also, in diesem Falle ist das Urteil nachvollziehbar, wenn er UNSCHULDIG wäre, dann ist es NICHT nachvollziehbar.

Eigentlich logisch, oder?
Es handelt sich gleichzeitig um ein Grunsatzurteil zur Frage, ob man Stadionbverbote auch bei "Verdacht" ausprechen darf und bei Einstellung eines Verfahrens das ausgesprochene Verbot bestehen bleibt.

Wo steht denn das er schuldig ist? Wo steht denn, dass er überhaupt etwas illegales gemacht hat und somit trotz geringfühgiger "Tat" für etwas belangt werden kann! Vor allem die Tatsache das fast alle Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Die Einstellung des Verfahrens als solche ist so vor allem schnell, einfach und günstig. Es ist aber kein Beweis oder Indiz für die Ausgangsbehauptung bzw. Anklage!
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  #18  
Alt 30.10.2009, 12:53
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Wenn ich es ganz platt ausdrücke, dann heißt es doch, solange er nicht fürschuldig gesprochen wurde, ist er UNSCHULDIG... Und nun kommt wieder mein Thread... GERINGFÜGIGKEIT heißt NICHT unschuldig aber auch nicht komplett schuldig...
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  #19  
Alt 30.10.2009, 12:54
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Zitat von Sheng P(f)ui Beitrag anzeigen
Wenn man das in dem Bericht der AN rein juristisch betrachtet, ist das Urteil vollkommen ok, da das Verfahren gegen den "beteiligte" Fan wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist. Und wenn man Geringfügigkeit definiert bedeutet das NICHT, dass er Unschuldig ist, sondern eben dass er zwar schuldig ist, aber nur zu einem unverhältnissmäßig geringem Teil schuldig ist...

Also, in diesem Falle ist das Urteil nachvollziehbar, wenn er UNSCHULDIG wäre, dann ist es NICHT nachvollziehbar.

Eigentlich logisch, oder?
Und trotzdem soll derjenige genauso bestraft werden wie diejenigen, deren Verfahren nicht eingestellt wird? Wo bleibt denn da die Verhältnismäßigkeit?

Nicht, dass ich falsch verstanden werde: Wer sich nicht benimmt, soll bestraft werden. Aber wie hier in diesem Thread schon erwähnt wurde, erfolgen Strafen von Seiten der Justiz mit der Polizei als Erfüllungsgehilfen sowie von den Verein beim Fußball schonmal sehr willkürlich. Wer einmal in dieser Spirale steckt, hat ein Problem. Deshalb halte ich dieses Prozedere für mehr als fragwürdig.
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  #20  
Alt 30.10.2009, 13:04
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Ich wäre dann doch mal sehr gespannt, wie Du reagieren würdest, wenn man Dich nur wegen eines Verdachts, den irgend jemand äußert, aussperren würde. Könnte sein, dass ich dann "richtig so" rufe.

Nein, Willkür war, ist und bleibt keine Option!
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