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  #61  
Alt 17.02.2014, 14:37
tivolino tivolino ist offline
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Zitat von Andreas Beitrag anzeigen
Wenn ich das richtig sehe wäre der VR erst nächstes Jahr regulär zu wählen. Insofern ist die jetzige Wahlperiode nicht vollständig.


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Wieso denn das? Er ist 2010 für drei Jahre gewählt worden. 2011 hat man die Satzung geändert und die Wahlperiode auf vier Jahre verlängert. Da müsste doch spätestens 2014 Schluss für gesamten VR sein. Deshalb soll doch nächsten Monat ein komplett neuer VR gewählt werden. Wieso sollte man das tun, wenn die jetzige Wahlperiode noch gar nicht zu Ende wäre?
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  #62  
Alt 17.02.2014, 14:43
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Andreas Andreas ist offline
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IG-Treffen am 13. Februar – Kandidatenabend zur JHV des TSV

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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Wieso denn das? Er ist 2010 für drei Jahre gewählt worden. 2011 hat man die Satzung geändert und die Wahlperiode auf vier Jahre verlängert. Da müsste doch spätestens 2014 Schluss für gesamten VR sein. Deshalb soll doch nächsten Monat ein komplett neuer VR gewählt werden. Wieso sollte man das tun, wenn die jetzige Wahlperiode noch gar nicht zu Ende wäre?

Ich klär das. Ich hab da aus den Beratungen noch was im Kopf, was ich aber jetzt im Satzungstext nicht finde. Geduld bitte.


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tivolino (17.02.2014)
  #63  
Alt 17.02.2014, 14:49
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Lasst uns doch abwarten, was der WA dazu sagt.

Alles andere ist Spekulation.
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  #64  
Alt 17.02.2014, 14:53
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Wieso denn das? Er ist 2010 für drei Jahre gewählt worden. 2011 hat man die Satzung geändert und die Wahlperiode auf vier Jahre verlängert. Da müsste doch spätestens 2014 Schluss für gesamten VR sein. Deshalb soll doch nächsten Monat ein komplett neuer VR gewählt werden. Wieso sollte man das tun, wenn die jetzige Wahlperiode noch gar nicht zu Ende wäre?

Du hast recht. Da hatte ich was nicht auf dem Schirm. Es gibt keinen Ermessensspielraum, da Reimig nach altem Satzungsrecht zweimal für drei Jahre gewählt wurde und diese auch vollständig im Gremium war. Das sollte der WA aber auch einsehen. Anderenfalls werden wir wohl wieder juristische Auseinandersetzungen erleben. Da hilft dann auch kein teures Gutachten.


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  #65  
Alt 17.02.2014, 17:07
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carlos98 carlos98 ist offline
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Du hast recht. Da hatte ich was nicht auf dem Schirm. Es gibt keinen Ermessensspielraum, da Reimig nach altem Satzungsrecht zweimal für drei Jahre gewählt wurde und diese auch vollständig im Gremium war. Das sollte der WA aber auch einsehen. Anderenfalls werden wir wohl wieder juristische Auseinandersetzungen erleben. Da hilft dann auch kein teures Gutachten.


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Aus der damaligen PaKo hat mir mal jemand erklärt, dass dieses Wiederwahlprozedere auch für zurückliegende Wahlperioden gelten soll, er machte das am Beispiel Linden deutlich. Evtl. müsste das auch für andere Kandidaten gelten, der WA sollte das im Vorfeld deutlich machen, damit es am Abend keine unnötigen Diskussionen gibt oder sogar, wie Du sagst, ein ggf. juristisches Nachspiel.
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  #66  
Alt 17.02.2014, 18:34
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Du hast recht. Da hatte ich was nicht auf dem Schirm. Es gibt keinen Ermessensspielraum, da Reimig nach altem Satzungsrecht zweimal für drei Jahre gewählt wurde und diese auch vollständig im Gremium war. Das sollte der WA aber auch einsehen. Anderenfalls werden wir wohl wieder juristische Auseinandersetzungen erleben. Da hilft dann auch kein teures Gutachten.


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So sehe ich das genauso. Auch bei einer angedachten Blockwahl wird dieses Passus nicht hinfällig.
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  #67  
Alt 17.02.2014, 20:20
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Du hast recht. Da hatte ich was nicht auf dem Schirm. Es gibt keinen Ermessensspielraum, da Reimig nach altem Satzungsrecht zweimal für drei Jahre gewählt wurde und diese auch vollständig im Gremium war. Das sollte der WA aber auch einsehen. Anderenfalls werden wir wohl wieder juristische Auseinandersetzungen erleben. Da hilft dann auch kein teures Gutachten.


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Auf jeden Fall muss sich der WA klar zu dieser Frage vor der JHV äussern, egal wie.
Keine klare Äusserung ist das schlechteste, dann werden m. E. auf jeden Fall Widersprüche oder Klagen folgen.

Wofür gibt es denn eigentlich den WA, wenn nicht für solche Fragen oder für die Zulassung von Kandidaten?

Sind denn eigentlich alle Aspiranten zugelassen ?
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Rudolf Servatius
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  #68  
Alt 17.02.2014, 20:21
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So sehe ich das genauso. Auch bei einer angedachten Blockwahl wird dieses Passus nicht hinfällig.
Es gibt doch keine Blockwahl, jeder wird einzeln gewählt, oder ?
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Rudolf Servatius
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  #69  
Alt 17.02.2014, 20:49
Der Norweger Der Norweger ist offline
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Zitat von Andreas Beitrag anzeigen
Das obliegt aus meiner Sicht dem Gestaltungsspielraum des WA. ...
Wieso hat der Wahlausschuss einen Gestaltungsspielraum? Die Satzung sagt ausdrücklich in § 9.5.3: ... Über die Anrechnung von nicht vollständig abgeleisteten Amtszeiten entscheidet der Wahlausschuss aufgrund der Nominierungsordnung.

In 19.11. heißt es: Die in § 1.2 genannten Ordnungen sind bis zur ordentlichen Jahreshauptversammlung 2013 zur Abstimmung vorzulegen.

Ich kann mich nicht erinnern in der Versammlung 2013 über eine Nominierungsordnung abgestimmt zu haben.

Kann der Wahlausschuss überhaupt eine Entscheidung treffen, wenn die erforderliche Ordnung noch immer nicht vorliegt und noch viel wichtiger, diese Ordnung bisher auch nicht von der Mitgliederversammlung genehmigt wurde. Es fehlt also die Basis für eine Entscheidung, oder?

Darf ein Vereinsorgan eine derartige wichtige Entscheidung nach Gutdünken treffen? Wenn der Wahlausschuss es versäumt hat, eine Nominierungsordnung zu fertigen und zur Abstimmung vorzulegen, dann werte ich das als Pflichtverletzung des Wahlausschusses.
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Aix Trawurst (17.02.2014)
  #70  
Alt 17.02.2014, 23:00
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Zitat von Der Norweger Beitrag anzeigen
Wieso hat der Wahlausschuss einen Gestaltungsspielraum? Die Satzung sagt ausdrücklich in § 9.5.3: ... Über die Anrechnung von nicht vollständig abgeleisteten Amtszeiten entscheidet der Wahlausschuss aufgrund der Nominierungsordnung.

In 19.11. heißt es: Die in § 1.2 genannten Ordnungen sind bis zur ordentlichen Jahreshauptversammlung 2013 zur Abstimmung vorzulegen.

Ich kann mich nicht erinnern in der Versammlung 2013 über eine Nominierungsordnung abgestimmt zu haben.

Kann der Wahlausschuss überhaupt eine Entscheidung treffen, wenn die erforderliche Ordnung noch immer nicht vorliegt und noch viel wichtiger, diese Ordnung bisher auch nicht von der Mitgliederversammlung genehmigt wurde. Es fehlt also die Basis für eine Entscheidung, oder?

Darf ein Vereinsorgan eine derartige wichtige Entscheidung nach Gutdünken treffen? Wenn der Wahlausschuss es versäumt hat, eine Nominierungsordnung zu fertigen und zur Abstimmung vorzulegen, dann werte ich das als Pflichtverletzung des Wahlausschusses.

Siehe meine nachfolgenden Postings.


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