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Alt 30.10.2020, 18:03
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Öcher Wellenbrecher Öcher Wellenbrecher ist offline
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Zitat:
Zitat von Aix Trawurst Beitrag anzeigen
Klingt schon mal ganz gut.
https://www.lsb.nrw/service/foerderu...profisport-nrw
Die Beispielformulare hab' ich mir jetzt nicht runtergeladen.

Jetzt sind die Infos deutlicher ;-)


Coronahilfe Profisport NRW

Für von Einnahmeverlusten betroffene NRW-Viertligisten

Zusätzliches 15-Millionen-Euro-Notprogramm soll Spielbetrieb sichern

Der Sport erfährt bedingt durch die Corona-Pandemie weitreichende Einschränkungen seines Wettkampfbetriebes. Dies betrifft neben den Profisportvereinen der oberen Ligen (Liga 1 – 3) auch den Breitensport und die semiprofessionellen Sportvereine und deren Unternehmen in den unteren Ligen. Diese können aufgrund des Corona bedingten Entfalls von Ticketeinnahmen in eine wirtschaftliche Notsituation geraten. Hier drohen Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste.



Das Land Nordrhein-Westfalen kompensiert einen Teil des durch das Verbot von Zuschauerbesuchen verursachten Ausfalls von Ticketeinnahmen für Vereine und Unternehmen der vierten Ligen. Die Billigkeitsleistung begründet sich in der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder der Milderung von Schäden und Nachteilen. Sie wird ab einem nachgewiesenen Einnahmeausfall von mindestens 2.500 Euro netto gewährt und ist auf maximal 60 Prozent des Netto-Einnahmeausfalls und maximal 800.000 Euro begrenzt.
Die Coronahilfe Profisport NRW können alle antragsberechtigten Sportvereine ab dem 1. November (Montag) 2020 bis zum 30. November 2020 über das »Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen – schriftliche Anträge sind nicht möglich!


Was wird gefördert.
Das Land Nordrhein-Westfalen kompensiert einen Teil des durch das Verbot von Zuschauerbesuchen verursachten Ausfalls von Ticketeinnahmen für Vereine und Unternehmen der Vierten Ligen. Weitere Einnahmeverluste, z. B. aus Catering oder Merchandising bleiben unberücksichtigt. Die Billigkeitsleistungen dienen der Abmilderung aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 erlittener finanzieller Einbußen bei Ticketeinnahmen.


Wie wird die Höhe der Billigkeitleistung ermittelt?

  • Zur Ermittlung des Einnahmeverlustes werden die tatsächlichen Netto-Ticketeinnahmen vom Vorjahreszeitraum den erzielten Netto-Einnahmen aus Ticketverkäufen im Zeitraum 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 gegenübergestellt.
  • Dabei sind nur Einnahmen aus Ticketverkäufen im regulären Wettbewerb von Liga- und Pokalveranstaltungen und sonstigen Wettbewerben zugrunde zu legen.
  • Eine Billigkeitsleistung kann ab einem nachgewiesenen Einnahmeausfall von 2.500 Euro ohne Steuern pro Verein oder Unternehmung gewährt werden und ist auf maximal 60% des Netto-Einnahmeausfalls und maximal 800.000 Euro begrenzt.
  • Leistungen Dritter zum Ausgleich von entgangenen Ticketeinnahmen, z. B. Versicherungsleistungen, sind anzurechnen.
Wie sind die Einahmen aus Dauer- und Saisonkarten und aus Test und Freundschaftsspielen anzugeben?

  • Einnahmen aus dem Verkauf von Dauer- und Saisonkarten sind anteilig umzulegen
  • Einnahmen aus Ticketverkäufen bei Test- und Freundschaftsspielen bleiben unberücksichtigt.
Wann wird gefördert?


  • Anträge können ab dem 2. November 2020 bis zum 30. November 2020 gestellt werden.
  • Die Anträge werden nach Eingang bearbeitet und beschieden. Eine Auszahlung der Billigkeitsleistung erfolgt unmittelbar nach Bestandskraft des Bescheides.

Quelle > https://www.lsb.nrw/service/foerderu...profisport-nrw



Dh. das wir möglicherweise schon aufgrund der geringeren verkauften Dauerkarten ( 1.994) im Gegensatz zu REWE ( 5000 ) ein wenig mehr erhalten sollten.
Die Nichtteilnahme an der 1. Runde im DFB Pokal in dieser Saison tut jetzt nochmal weh
__________________
Alemannen Grundgesetz Art.1900 - Wir ALLE sind Alemannia Aachen - KEINER ist größer als der Verein ! NUR DER TSV

Geändert von Öcher Wellenbrecher (30.10.2020 um 18:28 Uhr)
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