#21
|
||||
|
||||
Liebe Freunde der Fan-IG,
liebe Alemanniafans, liebe Mitglieder, mittlerweile haben wir von Herrn Rechtsanwalt Klefisch die ersten Antworten auf die von euch gestellten Fragen zum Insolvenzverfahren erhalten. Für diese Unterstützung möchten wir uns nochmal ausdrücklich bedanken. Hier die uns zur Verfügung gestellten Dokumente als PDF-Download:
Hier das neue Muster als Download. Abschließend möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass wir euch die Informationen nach bestem Wissen aber ohne Gewähr bereitstellen. Wir sind weder in der Lage noch dazu berechtigt, eine Rechtsberatung durchzuführen. Mit schwarz-gelben Grüßen Eure Fan-IG http://www.ig-alemanniafans.de/wp/20...erversammlung/ |
Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu IG für den nützlichen Beitrag: | ||
Black-Postit (26.06.2013), Düvel (26.06.2013), gulsvart (26.06.2013), Heinsberger LandEi (26.06.2013), tivolino (28.06.2013) |
Werbung
|
|
#22
|
||||
|
||||
Zur Forderungsanmeldung bei Schmuckurkunden habe ich noch 2 Fragen:
- Wenn ich die Forderung nur anmelden will ohne an den Versammlungen teilzunehmen, muss ich dann trotzdem die Urkunden irgendwo hinschicken? Oder nur die Urkunden-Nr. im Formular erwähnen? Eventuell eine Kopie beilegen? - Ich habe die Zinscoupons nicht genutzt, kann ich die Zinsen aller vorherigen Jahre mit anmelden? Oder nur die des laufenden Jahres bzw. seit wann? |
#23
|
|||
|
|||
Zitat:
(kannst Du aus §6 Abs. 1 in den Anleihebedingungen auf der Rückseite Deiner Schmuckurkunde erkennen). Eine berechtigte Forderung hast Du also (nur) noch aus den Zinsscheinen zum 16.08.2011 und 16.08.2012...und natürlich aus dem laufenden Zinszeitraum (letztere aber nur zeitanteilig bis zum Zeitpunkt der Insolvenzverfahrenseröffnung). . Geändert von Flutlicht (27.06.2013 um 22:47 Uhr) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Flutlicht für den nützlichen Beitrag: | ||
Heinsberger LandEi (28.06.2013) |
#24
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden |
#25
|
||||
|
||||
Liebe Freunde der Fan-IG,
liebe Alemanniafans, liebe Mitglieder, hiermit möchten wir euch nochmal daran erinnern, dass am morgigen Freitag, den 5.7., die Frist zur Anmeldung eurer Forderungen im Insolvenzverfahren der Alemannia Aachen GmbH endet. Wir möchten euch dringend ermutigen, eure Forderungen anzumelden. Auch wenn ihr mit dem Gedanken spielt, zugunsten der Alemannia (ob Spielbetrieb oder e.V. sei jetzt erstmal dahingestellt) auf eure Ansprüche zu verzichten, müsst ihr diese zunächst angemeldet haben – ansonsten erhöht sich nur die Quote für die anderen Gläubiger. Bitte beachtet auch folgende Links:
Mit schwarz-gelben Grüßen Eure Fan-IG |
#26
|
|||
|
|||
Zitat:
Ich habe meine Forderung bereits bei Mönning angemeldet. Trotzdem mal so interessehalber: Nicht so ganz verstanden habe ich das Angebot aus dem Hause Klefisch, auch die Forderungsanmeldung zu übernehmen. Wann hätte das denn zu erfolgen gehabt? Galt dafür nicht die Frist 5.7. des Insolvenzverwalters? Und ich verstehe doch richtig, dass die eigene Forderungsanmeldung auch bedeutet, dass man im weiteren Insolvenzverfahren selbst seine Rechte durchsetzt, während dies im anderen Fall auch der RA Klefisch übernähme (wenn man seine Urkunde beim Notar Förl hinterlegt hat, würde man diese dann auch Herrn Klefisch aushändigen lassen). Was mir also nicht klar ist: Wie weitreichend ist denn die Interessenvertretung durch Klefisch aufgrund seiner Bestellung als Vertreter der Anleihegläubiger? Und welche zusätzlichen Vorteile hätte man, wenn man ihn auch mit der Forderungsanmeldung beauftragt? Und wäre diese Forderungsanmeldung ein eigener kostenpflichtiger Auftrag an den Rechtsanwalt? |
#27
|
||||
|
||||
Zitat:
http://www.arenakreisdueren.de/dieha...ranstaltungen/ Gibt es einen Fan-Bus?
__________________
"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004] |
#28
|
|||
|
|||
Anleihe-Gläubigerversammlung
Für Leute, die es interessiert und das Passwort haben: Auf insolnet.de kann man jetzt den Bericht lesen, den Mönning am Montag auf der Anleihe-Gläuberversammlung vorlegen wird.
Geändert von tivolino (11.07.2013 um 17:28 Uhr) |
#29
|
||||
|
||||
Liebe Freunde der Fan-IG,
liebe Alemanniafans, liebe Mitglieder, hier ein paar Informationen aus der heutigen Versammlung der Anleihengläubiger:
Mit schwarz-gelben Grüßen Eure Fan-IG |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu IG für den nützlichen Beitrag: | ||
Hawk-Eye (15.07.2013), NordSupport (15.07.2013) |
#30
|
||||
|
||||
Zitat:
Eine etwaige Prüfung der Forderungen die nach dem Stichtag eingereicht werden, wird dann allerdings unter Umständen zu Kosten führen die nicht von den Insolvenzmasse getragen werden. Mit anderen Worten diese Kosten hast Du an der Backe. Ich denke im Anleihefall ist eine Prüfung kaum erforderlich, weil die Lage ja klar ist. Depotbestätigung der Bank oder Schmuckurkunde bestätigen ja die Forderung, so dass speziell von Herrn Klefisch angemeldete Forderungen vermutlich nicht mit Kosten belegt werden. Ob es von Vorteil ist oder nicht sich durch ihn vertreten zu lassen, muss wohl jeder für sich entscheiden. Finanzielle Nachteile dürfte es für niemanden geben. Zeitersparnis allerdings schon und zwar auf Seiten des Insolvenzverwalters und auch auf Seiten des Gläubigers. Interessant finde ich die Frage, was denn passiert wenn Herr Klefisch mehrheitlich zum Vertreter der Anleihegläubiger bestellt wird. Vertritt er dann auch automatische diejenigen Gläubiger, die ursprünglich dagegen waren ? |
#31
|
|||
|
|||
Zitat:
Die Hinterlegung und/oder Herausgabe der Original-Schmuckurkunden ist doch nur für die Teilnahme an den Gläubigerversammlungen bzw. der dortigen Ausübung der Stimmrechte relevant, oder? Das ist aber doch völlig unabhängig von der bloßen Forderungsanmeldung. Oder ist es für diese notwendig, dem Insolvenzverwalter oder einem Dritten zum jetzigen Zeitpunkt das Original auszuhändigen? |
#32
|
||||
|
||||
Zitat:
Wenn es aber zu einer Auszahlung kommen sollte, muss die Urkunde im Gegenzug durch rückseitigen Stempel entwertet werden, dann müsstest Du also mit Urkunden (oder die Urkunden per Post) dahin. |
#33
|
||||
|
||||
Melden da denn jetzt wirklich kleine Anleihenzeichner (bis 500 Euro) Ansprüche an? Würde mich mal interessieren.
Hat jemand 20.000 oder mehr wäre es mir klar, aber bei kleinen Summen? |
#34
|
||||
|
||||
Zitat:
Zunächst wurde uns mitgeteilt, es wäre vollkommen ausreichend, am 23. mit der Schmuckurkunde zu erscheinen: Zitat:
Später wurde uns dann das Gegenteil mitgeteilt: http://www.ig-alemanniafans.de/wp/wp...li-Anleihe.pdf Gestern war es dann offenbar so (bitte korrigiert mich), dass der ein oder andere auch mit seiner Schmuckurkunde reingekommen ist... und es wurde, meine ich, auch gesagt, dass dies am 23. ebenso wieder möglich sei. Zur Anmeldung der Forderung ist eine Hinterlegung nicht notwendig (reine Deklaration), um aber seinen Teil vom Kuchen später zu erhalten, muss die Urkunde irgendwann zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Entwertung hinterlegt bzw. das Wertpapier ins Depot von Mönning übertragen sein. Ich möchte jetzt keinen Vorwurf an irgendeinen beteiligten Juristen richten - das Verfahren ist sicher enorm komplex und zusätzlich versucht man bei einem Verfahren dieser Größe sicher auch den Verwaltungsaufwand klein zu halten. Nur wird es dadurch für den Ottonormalgläubiger natürlich nicht leichter. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Anleihe einfach beim Notar hinterlegen (kostenfrei) und ankreuzen, dass sie am 1.9. zur Geltendmachung der Ansprüche an Klefisch übergeben werden kann (kostenfrei). Klefisch wiederum reicht sie dann zum gegebenen Zeitpunkt an Mönning weiter. Solltet ihr es euch zwischendurch anders überlegen oder sich doch noch irgendwas ändern, könnt ihr die Anleihe bis zum 1.9. immer noch (kostenfrei) beim Notar abholen. Dadurch, dass nun von einem dezenten Stempel auf der Rückseite die Rede ist, sehe ich bei diesem Verfahren auch für Sammler kein Problem mehr. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu AndreAC für den nützlichen Beitrag: | ||
Hawk-Eye (16.07.2013) |
#35
|
|||
|
|||
Hallo
Kann mir mal jemand das mit nächsten Dienstag ein wenig erklären? 11000 Glaübiger stimmen ab ob die GMBH weitergeführt oder liquidiert wird? Platz in dieser Arena in Düren ist aber nur für knapp 2300 Personen...... Ist der Stimmanteil zum Beispiel für die Stadt oder große Glaübiger größer? Vielen dank im voraus |
#36
|
||||
|
||||
Der Stimmanteil richtet sich nach der Forderungssumme. Konnte man wunderschön vergangenen Monat sehen: Klefisch wurde mit x:y € und nicht mit x:y Stimmen gewählt. Theoretisch besteht aber natürlich die Möglichkeit, Vollmachten zu vergeben, so dass sich einzelne Gläubigergruppen zusammenschließen; neben der großen Gruppe der Anleihengläubiger werden das aber sonst sicher nur kleinere Zusammenschlüsse sein, denke ich.
Dennoch wird die Arena vermutlich vollkommen ausreichen:
|
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu AndreAC für den nützlichen Beitrag: | ||
Hawk-Eye (17.07.2013), Torstenaachen (17.07.2013) |
#37
|
||||
|
||||
Zitat:
|
Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu Urbi et orbi für den nützlichen Beitrag: | ||
#38
|
||||
|
||||
Zitat:
Warum nicht den kleinen Aufwand der 2 ausgefüllten Formulare auf sich nehmen um die Alemannia zu unterstützen? Und wenn nacher nur 20,- Euro rauskommen oder ähnliche Summen - der Club der 100er und somit der VEREIN, der "e.V." freut sich über jede Spende... |
#39
|
|||
|
|||
Zitat:
|
#40
|
|||
|
|||
Ich denke, dass dürften die Stadt Aachen und die AM ganz allein entscheiden, es sei denn, einer von denen nimmt seine Stimmrechte nicht wahr.
|
Werbung
|
|
|
|
Werbung
|
|