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  #41  
Alt 17.07.2013, 11:49
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Zitat von Hawk-Eye Beitrag anzeigen
Schade Ingrid.

Warum nicht den kleinen Aufwand der 2 ausgefüllten Formulare auf sich nehmen um die Alemannia zu unterstützen?

Und wenn nacher nur 20,- Euro rauskommen oder ähnliche Summen - der Club der 100er und somit der VEREIN, der "e.V." freut sich über jede Spende...
Nö, dann hätten wir es selber behalten. Der Club der Hunderter hat unsere Spende schon.
__________________
:cool:

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  #42  
Alt 18.07.2013, 12:56
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Informationen für Anleihegläubiger

Liebe Freunde der Fan-IG,
liebe Alemanniafans,
liebe Mitglieder,

anbei zwei Dokumente, die uns Herr Klefisch hat zukommen lassen, zur Kenntnisnahme:
Insbesondere geht es darum, dass ihr, wenn ihr euch von Herrn Klefisch vertreten lassen möchtet, natürlich daran denken müsst, eure Anleihe für ihn zu hinterlegen. Bitte vergesst auch nicht, dass die Anmeldung eurer Forderungen weiterhin möglich ist und ausdrücklich empfohlen wird.

Mit schwarz-gelben Grüßen
Eure Fan-IG
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  #43  
Alt 19.07.2013, 15:20
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Zitat von AndreAC Beitrag anzeigen
Das Problem ist, dass hierbei wohl jeder Jurist seine eigene Meinung hat.

Zunächst wurde uns mitgeteilt, es wäre vollkommen ausreichend, am 23. mit der Schmuckurkunde zu erscheinen:



Siehe http://www.ig-alemanniafans.de/wp/wp.../FAQ-Teil2.pdf

Später wurde uns dann das Gegenteil mitgeteilt: http://www.ig-alemanniafans.de/wp/wp...li-Anleihe.pdf

Gestern war es dann offenbar so (bitte korrigiert mich), dass der ein oder andere auch mit seiner Schmuckurkunde reingekommen ist... und es wurde, meine ich, auch gesagt, dass dies am 23. ebenso wieder möglich sei. Zur Anmeldung der Forderung ist eine Hinterlegung nicht notwendig (reine Deklaration), um aber seinen Teil vom Kuchen später zu erhalten, muss die Urkunde irgendwann zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Entwertung hinterlegt bzw. das Wertpapier ins Depot von Mönning übertragen sein.

Ich möchte jetzt keinen Vorwurf an irgendeinen beteiligten Juristen richten - das Verfahren ist sicher enorm komplex und zusätzlich versucht man bei einem Verfahren dieser Größe sicher auch den Verwaltungsaufwand klein zu halten. Nur wird es dadurch für den Ottonormalgläubiger natürlich nicht leichter.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Anleihe einfach beim Notar hinterlegen (kostenfrei) und ankreuzen, dass sie am 1.9. zur Geltendmachung der Ansprüche an Klefisch übergeben werden kann (kostenfrei). Klefisch wiederum reicht sie dann zum gegebenen Zeitpunkt an Mönning weiter. Solltet ihr es euch zwischendurch anders überlegen oder sich doch noch irgendwas ändern, könnt ihr die Anleihe bis zum 1.9. immer noch (kostenfrei) beim Notar abholen. Dadurch, dass nun von einem dezenten Stempel auf der Rückseite die Rede ist, sehe ich bei diesem Verfahren auch für Sammler kein Problem mehr.

Hallo!

Auf der Versammlung am letzten Montag habe ich nach Ende der Veranstaltung persönlich mit Herr Notar Dr. Förl gesprochen. Er hat mir und einem anderen Teilnehmer erklärt, das man in Düren auch teilnehmen könne, wenn seine Schmuckurkunde persönlich dabei hätte.

Geändert von MKD (19.07.2013 um 15:46 Uhr)
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ju (20.07.2013)
  #44  
Alt 19.07.2013, 15:24
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Zitat von Flutlicht Beitrag anzeigen
Die Zinsen, die zum 16.08.2009 und 16.08.2010 fällig waren, sind bereits zum 31.12.2011 bzw. 31.12.2012 verjährt
(kannst Du aus §6 Abs. 1 in den Anleihebedingungen auf der Rückseite Deiner Schmuckurkunde erkennen).

Eine berechtigte Forderung hast Du also (nur) noch aus den Zinsscheinen zum 16.08.2011 und 16.08.2012...und natürlich aus dem laufenden Zinszeitraum (letztere aber nur zeitanteilig bis zum Zeitpunkt der Insolvenzverfahrenseröffnung).
.
Hallo!

Der Zinsschein zum 16.8.2010 ist nicht verjährt, da die Alemannia zum Verjährungszeitpunkt schon in der Insolvenz war.
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  #45  
Alt 19.07.2013, 15:29
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Zitat von Torstenaachen Beitrag anzeigen
Hallo
Kann mir mal jemand das mit nächsten Dienstag ein wenig erklären?
11000 Glaübiger stimmen ab ob die GMBH weitergeführt oder liquidiert wird?
Platz in dieser Arena in Düren ist aber nur für knapp 2300 Personen......
Ist der Stimmanteil zum Beispiel für die Stadt oder große Glaübiger größer?
Vielen dank im voraus


Hallo!

Daher sollte man sich vorher extra über ein Formular anmelden, damit der Insolvenzverwalter einen Überblick hat, wieviele Leute etwa kommen. Die Veranstaltung ist:

- in Düren

- mitten in der Woche am frühen morgen

was wohl viele abschrecken wird, dort zu erscheinen.
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  #46  
Alt 20.07.2013, 11:18
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blue_lagoon blue_lagoon ist offline
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In einem anderen Thread hat jemand gemeldet, daß die Hauptgläubiger der Sanierung zustimmen werden.
Hat da jemand auch etwas drüber gehört?
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Wer sich angesprochen fühlt, ist gemeint. 😉😘
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  #47  
Alt 22.07.2013, 08:23
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Harvey Specter Harvey Specter ist offline
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alternativer Vertreter der DK-Gläubiger?

Einen Tag vor der Versammlung in Düren möchte ich noch einmal fragen, ob es einen alternativen Vertreter, statt der vorgeschlagenen Rechtsanwältin, seitens der IG oder anderer Gruppen gibt?

Voraussetzung wäre meiner Meinung nach, dass dieser Vertreter, nicht nur wie die Rechtsanwältin, in der Gläubigerversammlung berechtigt ist für der Vertretenden abzustimmen und sondern zusätzlich aber auch gegenüber den Vertretenden verpflichtet ist, über seine Handlungen zu berichten. Hier würde mir persönlich ein Info auf den monatlichen IG-Treffen völlig ausreichen.

Ich sehe weiterhin das Problem, dass die Rechtsanwältin, mangels Alternativen, morgen gewählt wird. Nach meiner Kenntnis wird anschließend Herr Mönning nur noch mit den Vertretern des Gläubigerausschusses diskutieren und diesen Vorschläge unterbreiten. Wenn aus diesem Gremium dann aber keine Infos herauskommen, kann die Öffentlichkeit die Vorgänge auch nicht werten. Dies könnte auf der einen Seite negativ sein, für andere Gruppen/Personen aber auch positiv.

Gerne würde ich einen Rechtsanwalt aus dem Fanumfeld wählen, der Informationen zusagt.
__________________
"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004]
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  #48  
Alt 22.07.2013, 12:15
DerTivoli DerTivoli ist offline
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Zitat:
Zitat von blue_lagoon Beitrag anzeigen
In einem anderen Thread hat jemand gemeldet, daß die Hauptgläubiger der Sanierung zustimmen werden.
Hat da jemand auch etwas drüber gehört?
Hier kursiert doch irgendwo der Link zum WDR...
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  #49  
Alt 22.07.2013, 13:35
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Zitat von Dexter Beitrag anzeigen
Voraussetzung wäre meiner Meinung nach, dass dieser Vertreter, nicht nur wie die Rechtsanwältin, in der Gläubigerversammlung berechtigt ist für der Vertretenden abzustimmen und sondern zusätzlich aber auch gegenüber den Vertretenden verpflichtet ist, über seine Handlungen zu berichten. Hier würde mir persönlich ein Info auf den monatlichen IG-Treffen völlig ausreichen.
Entscheiden nicht ohnehin nur die großen Hauptgläubiger, wie es weitergeht?
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  #50  
Alt 22.07.2013, 14:28
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Zitat von Flutlicht Beitrag anzeigen
Entscheiden nicht ohnehin nur die großen Hauptgläubiger, wie es weitergeht?
Nach meiner Kenntnis entscheidet der Gläubigerausschuss. Wie entschieden wird, ist vermutlich nicht beeinflussbar. Interessant ist es aber unter Umständen darüber zu erfahren, worüber überhaupt zu entscheiden war.

Nicht selten wird ein Verfahren dadurch beschleunigt, dass Prozesse vermieden werden und statt dessen ein Vergleich stattfindet. Da der Vergleich in der Regel zu Lasten der Masse gehen wird, wird der Verwalter sich die Freigabe des Gläubigerausschusses einholen müssen. Der Gläubigerausschuss erfährt somit die vermutliche Gesamtsumme und auch die angestrebte Vergleichssumme. Diese können ggf. deutlich voneinander entfernt sein. Dies kann unter Umständen schon ziemlich interessant sein. Blöd nur, wenn niemand darüber die Gläubiger informiert bzw. überhaupt informieren muss.

Von den bisherigen Gläubigerausschussmitgliedern wird sich niemand verpflichtet fühlen über diese Punkte zu informieren. Nach meiner Kenntnis ist auch Herr Klefisch nur einseitig bevollmächtigt. Verpflichtungen bestehen, mit Ausnahme der Abstimmungsvorgabe am 23.07.2013, anscheinend nicht. Ich vermute, dass wir nach morgen keine Infos mehr zu diesem Verfahren erhalten werden, bevor evtl. irgendwann einmal tatsächlich eine Quote bekanntgegeben wird. Wie diese Quote zustande kam, wird dann Geheimnis des Verwalters und des Gläubigerausschusses bleiben.
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"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004]
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Flutlicht (22.07.2013)
  #51  
Alt 22.07.2013, 14:44
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Hallo!

Die Gläubiger entscheiden, nicht der Gläubigerausschuß.

Ich weis nicht was Du dauernd von der Rechtsanwältin redest. Traust Du der nicht? Du kannst Dich von jedem der auf die Versammlung kommt vertreten lassen und dem Deine Stimmrecht geben z.B. einem IG-Mitglied.

Bezüglich der Dauerkarteninhaber. Hier bin ich da anderer Meinung als Professor Mönning. Den "normalen" Dauerkarteninhaber ist nur ein Schaden von je 1 € entstanden. Denn für den symbolischen € konnte man seine Dauerkarte wieder frei schalten lassen.
Etwas anderes ist das bei den VIP Karten. Seit der Insolvenz ist der Service viel schlechter: Weniger Personal, kein Buffet, kein Proseco etc. Allerdings ist die Frage inwieweit das vorher schriftlich zugesichert wurde.

Die Insolvenz soll ja in kurzer Zeit abgewickelt werden. Da müßen Kompromisse gemacht werden. Lieber der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Man muß sich da schon auf den Insolvenzverwalter verlassen. Die Versammlung kann doch nicht in hunderten Fällen abstimmen, ob man wegen ein paar hundert € klagen soll oder nicht. Zum Beispiel hatten zahlreiche Alemannia Fans Rechnungen für Fanartikel noch nicht bezahlt. Da kann ich mir vorstellen das da ein Kompromiss gemacht wird.

Geändert von MKD (22.07.2013 um 16:04 Uhr)
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  #52  
Alt 22.07.2013, 15:17
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Hallo!

Die Gläubiger entscheiden, nicht der Gläubigerausschuß.

Ich weis nicht was Du dauernd von der Rechtsanwältin redets. Du kannst Dich von jedem der auf die Versammlung kommt vertreten lassen und dem Deine Stimme gebenz.B. IG-Mitgliedern.

Bezüglich der Dauerkarteninhaber. Hier bin ich anderer Meinung als Professor Mönning. Den "normalen" Dauerkarteninhaber ist nur ein Schaden von je 1 € entstanden. Denn für den symbolischen € konnte man seine Dauerkarte wieder frei schalten lassen.
Etwas anderes ist das bei den VIP Karten. Seit der Insolvenz ist der Service viel schlechter: Weniger Personal, kein Buffet, kein Proseco etc. Allerdings ist die Frage inwieweit das vorher schriftlich zugesichert wurde.

Die Insolvenz soll ja in kurzer Zeit abgewickelt werden. Da müßen Kompromisse gemacht werden. Lieber der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Man muß da schon auf den Insolvenzverwalter verlassen. Die Versammlung kann doch nicht in hunderten Fällen abstimmen ob man wegen ein paar hundert € klagen soll oder nicht. Zum Beispiel hatten zahlreiche Alemannia Fans Rechnungen für Fanartikel noch nicht bezahlt. Da kann ich mir vorstellen das da ein Kompromiss gemacht wird.
Dir ist schon bewusst, dass zwischen der Gläubigerversammlung und dem Gläubigerausschuss ein Unterschied besteht? Aufgrund der bisherigen Vorgehensweise vermute ich, dass Frau Willms morgen auch zu der Vertreterin der Dauer- und Tivoli-Karten-Gläubiger für den Gläubigerausschuss gewählt werden wird (gegen Frau Willms habe ich keine Einwände, nur dagegen, dass evtl. keine Rückmeldungen an die Vollmachtgeber geplant sind). (Die Vertretung in der Gläubigerversammlung hätte zwar auch schon Signalwirkung, wurde von mir aber überhaupt nicht thematisiert!)

Nach § 276 InsO hat der Schuldner (hier: Alemannia GmbH) die Zustimmung des Gläubigerausschusses einzuholen, wenn er Rechtshandlungen vornehmen will, die für das Insolvenzverfahren von besonderer Bedeutung sind. Die Teilnehmer der Gläubigerversammlung sind dann schon längst aus dem Spiel.

Die winzigen Sachverhalte bei irgendwelchen Schulden gegenüber dem Fanshop interessieren hier doch wirklich nicht. Denk' mal viel größer! Denk' mal an irgendwelche Funktionäre, die evtl. Mist gemacht haben und denen Schadensersatzprozess in richtig interessanten Höhen angekündigt werden.

Der Verwalter entscheidet nicht selber, wie ich bereits ausgeführt habe. Er wird sich gegenüber den Gläubigern durch Zustimmung des Gläubigerausschusses absichern (s.o.).
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Geändert von Harvey Specter (22.07.2013 um 16:12 Uhr)
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  #53  
Alt 23.07.2013, 14:21
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Hallo!

Ja: Ich kenne den Unterschied zwischen Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuß.
Die winzigen Forderungen aus Dauerkarten bzw. Tivolikarten sind im Gesamtverfahren praktisch ohne Belang.
Herr Prof. Mönning hat angekündigt, was ich schon angedeutet und vermutet habe:
In 70 % aller Fälle ist die Geschäftsführung Schuld an der Insolvenz. Nur selten unabwendbare Ereignisse. Prozesse gegen die Geschäftsführung, die bis zum Bundesgerichtshof gehen, bringen im nichts. Die dauern Ewigkeiten. Selbst wenn er gewinnt heißt, das ja nicht das der Titel auch vollstreckbar ist. Er muß das Insolvenzverfahrfen schnell abschließen. Seine Aufgabe ist nicht "Rache" an der Geschäftsführung zu üben sondern den Verein zu retten. Ich gehe davon aus das er mit der Geschäftsführung verhandelt und sich mit der Bezahlung eines gewissen Betrages zufrieden gibt. Aufsichtsräte sind nur haftbar zu machen wenn, sie grob fahrlässig gehandelt haben.
Die strafrechtliche Beurteilung ist wieder eine andere Sache und hat mit dem Insolvenzverfahren nichts zu tun.
Es ist übrigens eine Insolvenzquote von 7 bzw. 2 %, je nach Fall angekündigt worden. In allen Punkten der Abstimmung wurde einstimmig "ja" gestimmt ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen. Es ist übrigens auch wieder ein Gläubigerausschuß gewählt worden (bisher gab es ja nur einen vorläufigen Gläubigerausschuß). Der ist nicht vorgeschrieben erleichtert Herr Mönnig aber die Arbeit, weil der es schaft zum Teil in nur wenigen Stunden Entscheidungen herbei zu führen.

Geändert von MKD (23.07.2013 um 14:46 Uhr)
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  #54  
Alt 23.07.2013, 15:21
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Hallo!

Ja: Ich kenne den Unterschied zwischen Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuß.
Die winzigen Forderungen aus Dauerkarten bzw. Tivolikarten sind im Gesamtverfahren praktisch ohne Belang.
Herr Prof. Mönning hat angekündigt, was ich schon angedeutet und vermutet habe:
In 70 % aller Fälle ist die Geschäftsführung Schuld an der Insolvenz. Nur selten unabwendbare Ereignisse. Prozesse gegen die Geschäftsführung, die bis zum Bundesgerichtshof gehen, bringen im nichts. Die dauern Ewigkeiten. Selbst wenn er gewinnt heißt, das ja nicht das der Titel auch vollstreckbar ist. Er muß das Insolvenzverfahrfen schnell abschließen. Seine Aufgabe ist nicht "Rache" an der Geschäftsführung zu üben sondern den Verein zu retten. Ich gehe davon aus das er mit der Geschäftsführung verhandelt und sich mit der Bezahlung eines gewissen Betrages zufrieden gibt. Aufsichtsräte sind nur haftbar zu machen wenn, sie grob fahrlässig gehandelt haben.
Die strafrechtliche Beurteilung ist wieder eine andere Sache und hat mit dem Insolvenzverfahren nichts zu tun.
Es ist übrigens eine Insolvenzquote von 7 bzw. 2 %, je nach Fall angekündigt worden. In allen Punkten der Abstimmung wurde einstimmig "ja" gestimmt ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen. Es ist übrigens auch wieder ein Gläubigerausschuß gewählt worden (bisher gab es ja nur einen vorläufigen Gläubigerausschuß). Der ist nicht vorgeschrieben erleichtert Herr Mönnig aber die Arbeit, weil der es schaft zum Teil in nur wenigen Stunden Entscheidungen herbei zu führen.
Mea culpa bzgl. Frau RA Willms! Hier lag ich tatsächlich falsch in der Annahme, dass noch ein weiteres Mitglied als Vertreter der Karten-Gläubiger für den Gläubigerausschuss gesucht wurde.

Zum Gläubigerausschuss sind u.a. §§ 67 ff InsO hilfreich. Da nach § 67 InsO bereits vor der ersten Gläubigerversammlung eingesetzt wurde, ist dieser nun einmal da gewesen und er musste heute nur bestätigt werden. Herr Mönning hat angegeben, dass er kurzfristig Entscheidungen mit dem Gläubigerausschuss trifft bzw. diesem, wie auch in ein paar Wochen, Unterlagen vorlegt. Insofern hat der Gläubigerausschuss mehr Kenntnisse als andere Beteiligte; mehr wollte ich nie deutlich machen und darauf hinweisen, dass keine Informationsverpflichtung über diese Zusatzinfos bestehen.

Deine Hinweise zu dem Verschulden, zu allgemeinen Verschuldensquoten und den vermutlichen Quoten sowie die Abstimmungsergebnisse stimmen wohl. Diesbzgl. habe ich überhaupt keine Angaben gemacht und gehe also davon aus, dass Du nur allgemein informieren willst.

Ich denke, dass damit die unterschiedlichen Auffassungen geklärt sind, oder?
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