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  #1  
Alt 06.06.2013, 21:11
PapaSchlumpfAC PapaSchlumpfAC ist offline
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Insolvenzbekanntmachung

Hier die aktuelle Bekanntmachung der Insolvenzeröffnung:

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 276/12
Über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13710 eingetragenen Alemannia Aachen GmbH, Krefelder Str. 205, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Michael Mönig, Schorlemerstr. 26, 48143 Münster

Geschäftszweig: Pflege des Fußballsportes unter dem Traditionsnamen "TSV Alemmania Aachen 1900" m. d. schwarz-gelben Alemannia Logo



wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2013, um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.11.2012 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning, Jülicher Straße 116, 52070 Aachen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.07.2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 26.11.2012 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:

- Martin Heinrichs als Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, Roermonder Straße 51, 52072 Aachen
- Monika Kuckelkorn, Haus-Heyden-Straße 173, 52134 Herzogenrath
- Rechtsanwalt Johannes Klefisch, Rotter Bruch 6, 52068 Aachen

Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist binnen 1 Wochegegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Dienstag, 23.07.2013, 09:00 Uhr,
in der Arena Kreis Düren, Nippesstraße 4, 52349 Düren

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

die Person des Insolvenzverwalters,
die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
  • Zustimmung zur Au
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Zustimmung zur Fortführung des Spiel- und Geschäftsbetriebs der Alemannia Aachen GmbH;
- Zustimmung zu einer späteren Ausarbeitung und Vorlage eines Insolvenplans durch die Schuldnerin;
- Zustimmung zur Aufnahme von Rechtsstreitigkeiten mit erheblichem Streitwert, insbesondere zur Verfolgung und Durchsetzung von Rückgewähransprüchen aus Insolvenzanfechtung (§§ 129 f. InsO), von Schadensersatz- und Erstattungsansprüchen aus Gesellschaftsrecht und allgemeinem Zivilrecht.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.07.2013 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).


92 IN 276/12
Amtsgericht Aachen, 01.06.2013
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  #2  
Alt 06.06.2013, 23:22
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Acceptus AC Acceptus AC ist offline
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Zitat:
Zitat von PapaSchlumpfAC Beitrag anzeigen
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 23.07.2013, 09:00 Uhr,
in der Arena Kreis Düren, Nippesstraße 4, 52349 Düren

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

Zustimmung zur
Au

besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Zustimmung zur Fortführung des Spiel- und Geschäftsbetriebs der Alemannia Aachen GmbH;...


Das heisst für mich im Klartext:
Sollte die Gläubigervesammlung am 23.07.2013 nicht Ihre Zustimmung zur Fortführung des Spielbetriebs geben, dann wird die Mannschaft 4 Tage vor Start der Regionalliga (!!!!) vom Spielbetrieb zurückgezogen.

Wahnsinn...

Warum sollte auch nur ein einziger Spieler bei uns einen Vertrag unterschreiben, wenn er sich am 24.07.2013 eventuell einen neuen Verein suchen darf
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  #3  
Alt 06.06.2013, 23:52
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Es geht nicht um den Rückzug der Mannschaft, sondern vor allem um die Zerschlagung der GmbH. Das würde ein Anfang bei 0 bedeuten oder auch das komplette aus. Was in Hinblick auf einen Kreisliga-D-Neustart die bessere Alternative wäre..
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  #4  
Alt 07.06.2013, 07:11
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Zitat von Eikinho Beitrag anzeigen
Es geht nicht um den Rückzug der Mannschaft, sondern vor allem um die Zerschlagung der GmbH. Das würde ein Anfang bei 0 bedeuten oder auch das komplette aus. Was in Hinblick auf einen Kreisliga-D-Neustart die bessere Alternative wäre..
Dann hat das Kind halt nen anderen Namen.
Nen neuen Arbeitgeber können sich die Spieler dann dennoch suchen.
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  #5  
Alt 07.06.2013, 07:53
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Zitat:
Zitat von Wolfbiker Beitrag anzeigen
Dann hat das Kind halt nen anderen Namen.
Nen neuen Arbeitgeber können sich die Spieler dann dennoch suchen.
Ich hoffe, dass die Gläubiger nicht der Fortführung des Geschäftsbetriebs der GmbH zustimmen.
Dann geht es weiter als TSV und man hat die Chance für einen echten Neubeginn und eine echte Sanierung.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius
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  #6  
Alt 07.06.2013, 07:57
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Acceptus AC Acceptus AC ist offline
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Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Ich hoffe, dass die Gläubiger nicht der Fortführung des Geschäftsbetriebs der GmbH zustimmen.
Dann geht es weiter als TSV und man hat die Chance für einen echten Neubeginn und eine echte Sanierung.
Das würde Kreisliga Z bedeuten, oder ?
Keiner von uns kann dass ernsthaft wollen.

Wenn ich mich richtig erinnere, kann den TSV auch noch ein gewisser Herr Kömel von der Landkarte löschen.
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WoT (07.06.2013)
  #7  
Alt 07.06.2013, 08:12
Kiki13 Kiki13 ist offline
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Zitat:
Zitat von Acceptus AC Beitrag anzeigen
Das würde Kreisliga Z bedeuten, oder ?
Keiner von uns kann dass ernsthaft wollen.

Wenn ich mich richtig erinnere, kann den TSV auch noch ein gewisser Herr Kömel von der Landkarte löschen.
Genau dies ist das zweite Damoklesschwert, welches noch über allem schwebt. Wenn Koelmel nicht entgegenkommend ist, kann das die Insolvenz des Vereins, und somit auch zwangsläufig der GmbH bedeuten.
Seit langem bekannt. Ich hoffe, man hat hier einen Plan...

Geändert von Kiki13 (07.06.2013 um 09:34 Uhr)
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  #8  
Alt 07.06.2013, 08:43
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Heinsberger LandEi Heinsberger LandEi ist offline
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Zitat:
Zitat von Kiki13 Beitrag anzeigen
Wenn Koelmel nicht entgegenkommend ist, kann das die Insolvenz des Vereins, und somit auch zwangsläufig der GmbH.
Das dumme ist, dass Herr Koelmel noch so großzügig sein kann, er hat ja nichts mehr zu sagen. Sein Insolvenzverwalter ist dem Wohl der Gläubiger verpflichtet und muss eine Lösung finden, die er auch denen vermitteln kann.

Das könnte eine Lösung sein, die den TSV vom Rande des Ruins noch einen halben Schritt tiefer bringt. Unter Umständen längerfristig in Raten zurückzuzahlende Schulden, die für die kommenden Jahre auch den TSV stets am Hungertuch nagen lassen werden.
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  #9  
Alt 07.06.2013, 08:37
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a.tetzlaff a.tetzlaff ist offline
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Zitat:
Zitat von Acceptus AC Beitrag anzeigen
Das würde Kreisliga Z bedeuten, oder ?
Keiner von uns kann dass ernsthaft wollen.

Wenn ich mich richtig erinnere, kann den TSV auch noch ein gewisser Herr Kömel von der Landkarte löschen.
Und warum bedeutet das Kreisliga ?
Welche Rechtsgrundlage dafür gibt es ?

Die Kölmelsache ist was anderes.
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Rudolf Servatius
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  #10  
Alt 07.06.2013, 08:57
tivolino tivolino ist offline
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Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Und warum bedeutet das Kreisliga ?
Welche Rechtsgrundlage dafür gibt es ?

Die Kölmelsache ist was anderes.
Zum Beispiel die Regionalliga-Lizenz, die der Verein nicht hat und die er auch nicht von einen Tag auf den anderen von der GmbH übernehmen kann. Auch die 2. Mannschaft läuft über die GmbH. Du kannst doch nicht wirklich glauben, wir könnten die insolvente GmbH einfach links liegen lassen und ab morgen wieder als ganz normaler Fußballverein weitermachen. Oder habe ich da irgendeinen ironischen Hintergrund in deinen Fragen übersehen?
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Klenkes (07.06.2013), WoT (07.06.2013)
  #11  
Alt 07.06.2013, 09:20
WoT WoT ist offline
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Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Und warum bedeutet das Kreisliga ?
Welche Rechtsgrundlage dafür gibt es ? [...]
Wenn die Alemannia Aachen GmbH, die die Regionalligalizenz hält, zerschlagen würde (wird sie aber nicht), würde (!) sie nirgends mehr antreten. Das ist doch klar.

Ob dann der Verein (das ist der TSV) die Lizenz noch "übernehmen" könnte, bzw dann noch für 2013/14 zur RL West nachmelden könnte? Ich vermute nicht, es wäre aber -theoretisch- eine interessante Frage. In den nächsten Tagen ist ja wieder Fragestunde im Werner-Fuchs-Haus (Dienstag, 11. Juni 2013, 19.00 Uhr), da könnte man das ja einmal in Ruhe klären.

Nach meiner Einschätzung besteht die Gläubigerversammlung in der großen Masse der Beteiligten aus ausgefallenen Dauerkarten- und Stadionguthabenkunden der Alemannia Aachen GmbH. In diesem Kreis darf man doch wohl auf gewisse Großzügigkeit hoffen. Ähnlich ist es bei den Anleihezeichnern, die eine verhältnismäßig kleine Summe übernommen haben. Die Zahl der potentiell kritischen Gläubiger, die mit verhältnismäßig hohen Beträgen drinhängen, sollte relativ überschaubar sein (vermute und hoffe ich). Mit denen wird im Vorfeld über deren Einschätzung gesprochen worden sein (vermute und hoffe ich). Auf dieser Basis wird der Insolvenzplan der Gläubigerversammlung vorgeschlagen werden, der dann angenommen werden wird (vermute und hoffe ich). Das wird nicht in eine goldene Zukunft führen aber immerhin wird es (erst einmal) eine Zukunft geben (vermute und hoffe ich).

Gemessen an dem, was "wir" uns bis Nov 2012 hart erarbeitet hatten, ist das sehr seeehr viel, das darf man nie vergessen.

Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
[...] Die Kölmelsache ist was anderes.
Es wäre schon ziemlich günstig und regelrecht unbedingt wünschenswert, wenn es _vor allem_ den Verein (das ist der TSV) nicht erwischte. Ohne den wäre die Alemannia Aachen GmbH völlig wertlos und in jeder Hinsicht uninteressant, meinst Du nicht? So gesehen ist "was anderes" doch nicht ganz richtig? Aber nach den -soweit mir bekannt- jüngsten Informationen dazu, stellt sich die Frage jetzt doch nicht, bzw aktuell nicht mehr. Anderenfalls wäre auch das etwas für die Sprechstunde.




PS und ganz obiter: Ein neuer Thread ist natürlich immer irgendwie schön, irgendwie aber auch nicht um jeden Preis, murmel ich vor mich hin und bin auch schon wieder still.

Noch ein Nachtrag, noch weiter am Rande: In der gedruckten AZ wurde im Zusammenhang mit dem Bericht zum letzten Spiel der Reserve berichtet, an über deren Zuklunft aufgekommenen Gerüchten sei nichts dran, weswegen ich sie hier nicht aufwärmend referiere. Der Protokollant des WFH liest auch Zeitung und könnte das dann der Form und protokollarischen Ordnung halber noch kurz ansprechen.

Und noch einer zu:
Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Zum Beispiel die Regionalliga-Lizenz, die der Verein nicht hat [...]
Dürfte man "azv" ernst nehmen, damit
Zitat:
[...] Personalabbau im Verein: Insgesamt müssen noch im Juni 13 Arbeitsplätze bei der Alemannia Aachen GmbH abgebaut werden. [...], 18 Gegner der Alemannia stehen fest in AZ vom 06. Juni 2013
ernst nehmen, wäre doch Hoffnung? Der Fachredakteur meint offenbar, der Verein bestehe aus dem nicht spielenden Personal der "die GmbH".

Geändert von WoT (07.06.2013 um 10:14 Uhr)
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a.tetzlaff (07.06.2013)
  #12  
Alt 07.06.2013, 10:13
Koebes Koebes ist offline
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  #13  
Alt 07.06.2013, 12:19
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Klenkes Klenkes ist offline
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Hast du denn was anderes erwartet? Der Samariter auf dem weissen Pferd ist nicht gekommen. Die nun durchgeführte Planinsolvenz bringt das nun noch offene Risiko mit sich. Das ist doch klar und keine Überraschung.

Wie oben jemand schrieb, M&M werden sich vorher mit den Gläubigern abgestimmt haben ob dies überhaupt Sinn macht. Denn sonst hätte man sich das alles sparen können und hätte den Verein direkt liquidiert.

Zitat:
Zitat von Koebes Beitrag anzeigen
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  #14  
Alt 07.06.2013, 12:58
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Turbopaul Turbopaul ist offline
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Zitat von Klenkes Beitrag anzeigen
Hast du denn was anderes erwartet? Der Samariter auf dem weissen Pferd ist nicht gekommen. Die nun durchgeführte Planinsolvenz bringt das nun noch offene Risiko mit sich. Das ist doch klar und keine Überraschung.

Wie oben jemand schrieb, M&M werden sich vorher mit den Gläubigern abgestimmt haben ob dies überhaupt Sinn macht. Denn sonst hätte man sich das alles sparen können und hätte den Verein direkt liquidiert.
Sehe ich genauso. Sollte jetzt tatsächlich die Liquidation anstehen, wären z.B. die ca. 2,5 M€, die seit Nov letzten Jahres aufgebracht worden sind, völlig nutzlos gewesen. Ergibt für mich keinen Sinn. Weiterhin hätte in dem Augenblick die Stadt die A...Karte als 99,9 % neuer Eigentümer eines nutzlosen Stadions mit all den negativen Konsequenzen. Nein, es wird in der 4. Liga weitergehen.
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  #15  
Alt 07.06.2013, 13:21
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Mittelstürmer Mittelstürmer ist offline
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Zitat:
Zitat von Turbopaul Beitrag anzeigen
Sehe ich genauso. Sollte jetzt tatsächlich die Liquidation anstehen, wären z.B. die ca. 2,5 M€, die seit Nov letzten Jahres aufgebracht worden sind, völlig nutzlos gewesen. Ergibt für mich keinen Sinn. Weiterhin hätte in dem Augenblick die Stadt die A...Karte als 99,9 % neuer Eigentümer eines nutzlosen Stadions mit all den negativen Konsequenzen. Nein, es wird in der 4. Liga weitergehen.
Und das ist - auch wenn es sich als großer Verlust anfühlt, schon ein Verdienst von M&M. Mit der ersten Presseerklärung mussten wir ungläubig anhören, dass es auf die Regionalliga hinausläuft, der Rest war als ungewisse Hoffnung verkauft. Wir sind eben nicht in einer Situation wie der MSV, der nicht weiß, ob er 2., 3., Regional- oder Oberliga spielt. Warten wir ab, was da noch folgt.
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  #16  
Alt 07.06.2013, 12:41
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Zitat:
Zitat von Koebes Beitrag anzeigen
Wir müssen/dürfen also nur vermuten und hoffen. Mir wird übel. Ich sehe gerade ziemlich schwarz.
Es gibt eine Versammlung, in der die großen Gläubiger schon im Vorfeld sicher mit dem Verwalter der Insolvenz sich auf eine Lösung verständigt haben.
Die "Kleingläubiger", das sind diejenigen z.B. die die Anteile haben, sind hoffentlich auch alle so Alemannia-vernünftig, das sie nicht ihr Veto einlegen. Andere wie Lieferanten, Handwerker u.ä. werden ein geschäftliches Interesse haben, das es die Alemannia weiter gibt, um evtl. auch wieder in Zukunft mit ihr Geschäfte zu machen und noch ein restgeld zu bekommen.

Sagt mir mein Bauch. Sicher gibt es ein Restrisiko, aber wo sollte das Interesse der Gläubiger sein, nicht den Vorschlägen zuzustimmen?

Udo
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  #17  
Alt 07.06.2013, 12:50
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  #18  
Alt 07.06.2013, 15:10
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Zitat von Koebes Beitrag anzeigen
Wir müssen/dürfen also nur vermuten und hoffen. [...]
Das ist quasi wie vorm Spiel, ist das nicht reizvoll? Ernsthaft, es ist halt so. "Wir" haben kapital vergeigt und müssen jetzt betteln. Dazu paßt doch vermuten und hoffen.
Zitat:
Zitat von Koebes Beitrag anzeigen
[...] Mir wird übel. [...]
Mir nicht einmal. Die letzten Parties sind noch längst nicht bezahlt, da kann mich nicht einfach wieder "Freibier" brüllen. Dann würde mir übel. Ich meine, es ist völlig selbstverständlich, daß die Gläubiger entscheiden. Und ich wünschte mir ernsthaft, daß die Stimme derer, die durch ihre Verluste persönlich verhältnismäßig viel härter getroffen sind als Stadt, Land, Versicherung einerseits und die Masse der Kleingläubiger andererseits, die ausschlaggebenden Stimmen hätten. Würden _die_ die Schuld vergeben (also Forderung teilweise erlassen und sich das auch leisten können), wäre mir bei dem Neuanfang weit wohler.

Gläubigerversammlung ist aber kein Wunschkonzert. Ich geh da auch nicht hin.
Zitat:
Zitat von Koebes Beitrag anzeigen
Ich sehe gerade ziemlich schwarz.


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Ich bin mir nahezu sicher (siehe Vorposting), daß Alemannia Aachen GmbH in die Saison 2013/14 der RL West starten wird. Und wenn das gelingt, sollte man bitte nicht maulen, daß es nicht unter CL-Bedingungen läuft, sondern wahrscheinlich nur unter knapp konkurrenzfähigen RL-Bedingungen.

"Verdient", richtig von Grund auf verdient wäre Kreisliga. Das ist nun einmal so. Und gemessen daran ist RL großartig und jeder ein Held, der sie zu ermöglichen mitwirkt. Allen voran die, die mitwirken, indem sie auf Geld verzichten, obwohl sie beschissen wurden und es sich richtig hart absparen müssen. Und die, die wie die Stadt noch Geld nachschießen.

Das mag jetzt alles sehr bitter und hart klingen, ich will aber natürlich niemanden angreifen oder auch nur verunsichern. Die Lage ist trist und die verbleibende Restunsicherheit natürlich zudem quälend. Bei allem gibt es aber welche, die es noch härter getroffen hat und trifft, als Honoratioren, Mitarbeiter und Fans der Alemannia Aachen GmbH. Beide Punkte kann ich nicht ändern.
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Folgende 11 Benutzer sagen Danke zu WoT für den nützlichen Beitrag:
a.tetzlaff (07.06.2013), Achim F. (07.06.2013), Black-Postit (08.06.2013), Kiki13 (07.06.2013), mise (07.06.2013), oranje-ac (07.06.2013), Pratsch-Gelb (07.06.2013), Theo (08.06.2013), Turbopaul (08.06.2013), Yogibär (07.06.2013), ZappelPhilipp (08.06.2013)
  #19  
Alt 08.06.2013, 11:10
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Harvey Specter Harvey Specter ist offline
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Gläubigerausschuss

Fakt ist, dass folgenden Personen dem vorläufigen Gläubigerausschuss angehören werden:
- Martin Heinrichs (Vertreter der Bundesagentur für Arbeit)
- Monika Kuckelkorn
- RA Johannes Klefisch

Frau Kuckelkorn könnte eine Mitarbeiterin der Alemannia sein. Vielleicht vertritt sie die Arbeitnehmer der GmbH.
http://www.alemannia-aachen.de/archi...rreicht-4427n/
Herr Rechtsanwalt Klefisch ist selbst Fachanwalt für Insolvenzrecht und wird vermutlich das Mandat für die Stadt oder einen oder mehrere große unternehmerischen Gläubiger haben.
http://www.kanzlei-klefisch.de/defau...ageId=199&la=1

Irgendwann wird dann ein endgültiger Gläubigerausschuss bestehen, der dann die Interessen aller Gläubiger gegenüber dem Insolvenzverwalter zu vertreten hat. Wenn der Gläubigerausschuss dann in dieser Konstellation auch bestehen würde, würde der gemeine Fan (Dauerkarten- und/oder Anleihe-Gläubiger) dann etwas erfahren? Vermutlich weniger.

Was kann denn überhaupt so interessant sein? Nach meinem Kenntnisstand gibt es in solchen Verfahren immer wieder gerne Vergleiche. So wäre es denkbar, dass dem Insolvenzverwalter von einem Rechtsanwalt angetragen wird, dass Herr X, als früherer Aufsichtsrat, vielleicht seinen Job nicht ganz so gut gemacht hat. Man könne gegen ihn klagen und eine Summe A einfordern. Dies ist aber alles sehr riskant und wird sehr lange dauern. Statt dessen bietet Herr X nun an, dass er mit Zahlung einer Summe B sich vergleicht. Der Insolvenzverwalter nimmt dies zu Kenntnis und informiert den Gläubigerausschuss. Dort wird beraten, evtl. wird ein Gegenvorschlag gemacht und schließlich wird dann eine Summe C zu zahlen sein. Wenn dann mehrere Vergleiche abschlossen sind, hat der Verwalter eine gewisse Quote und kann agieren.

Diese Vorgehensweise ist nicht schändlich oder verwerflich. Interessant ist lediglich die Differenz zwischen A und C.

Meine Frage ist: Können die Fans, wenn Sie ihre Ansprüche anmelden und sich organisieren einen eigenen Vertreter im Gläubigerausschuss integrieren? Dies wäre eine Frage an Juristen.

Gesetzt den Fall, dies wäre theoretisch möglich, wer könnte dies organisatorisch realisieren? Vielleicht die IG, wenn Interesse bestehen würde?

Was wäre dann zu tun? Aufruf an alle "Normalos", dass die Anleihen und Dauerkarten sowie Tivoli-Kartenguthaben doch angemeldet werden mit Bereitstellung von Anmeldungsformularen. Gleichzeitig wäre wohl eine Online-Vollmacht notwendig, dass die Interessenvertretung übertragen wird. [Und vielleicht noch im Einzelfall die Einverständniserklärung, dass es vor Auflösung des Gläubigerausschusses zu einem Totalverzicht kommen darf, aber dies sollte man nicht vorher erzählen - geheim!] Wichtig wäre aber, dass der Vertreter den Vertretenden zur Auskunft verpflichtet ist, denn dann erfährt man neben vielen bestimmt interessanten Dingen u.a. auch die Unterschiede zwischen A und C.

Um es ganz deutlich zu machen: Es ginge nur darum, dass Informationen gewonnen werden. Wenn Alemannia-Fans dazu aufgerufen werden, zu verzichten, dann wäre dies vermutlich für den Verwalter schon einmal sehr angenehm, denn diese Gruppe wäre dann schon einmal weg - sie hätte sich selber sämtlicher Informationsquellen beraubt. Muss dies sein? Wäre dies im Interesse der Klein-Gläubiger?

Zitat:
§ 222 InsO: Bildung von Gruppen
(1) Bei der Festlegung der Rechte der Beteiligten im Insolvenzplan sind Gruppen zu bilden, soweit Beteiligte mit unterschiedlicher Rechtsstellung betroffen sind. Es ist zu unterscheiden zwischen

1. den absonderungsberechtigten Gläubigern, wenn durch den Plan in deren Rechte eingegriffen wird;
2. den nicht nachrangigen Insolvenzgläubigern;
3. den einzelnen Rangklassen der nachrangigen Insolvenzgläubiger, soweit deren Forderungen nicht nach § 225 als erlassen gelten sollen;
4. den am Schuldner beteiligten Personen, wenn deren Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte in den Plan einbezogen werden.
(2) Aus den Beteiligten mit gleicher Rechtsstellung können Gruppen gebildet werden, in denen Beteiligte mit gleichartigen wirtschaftlichen Interessen zusammengefaßt werden. Die Gruppen müssen sachgerecht voneinander abgegrenzt werden. Die Kriterien für die Abgrenzung sind im Plan anzugeben.

(3) Die Arbeitnehmer sollen eine besondere Gruppe bilden, wenn sie als Insolvenzgläubiger mit nicht unerheblichen Forderungen beteiligt sind. Für Kleingläubiger und geringfügig beteiligte Anteilsinhaber mit einer Beteiligung am Haftkapital von weniger als 1 Prozent oder weniger als 1 000 Euro können besondere Gruppen gebildet werden.
__________________
"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004]

Geändert von Harvey Specter (08.06.2013 um 13:22 Uhr) Grund: Zusatz § 222 InsO zur Verdeutlichung
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  #20  
Alt 08.06.2013, 11:42
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Zitat von Dexter Beitrag anzeigen
Fakt ist, dass folgenden Personen dem vorläufigen Gläubigerausschuss angehören werden:
- Martin Heinrichs (Vertreter der Bundesagentur für Arbeit)
- Monika Kuckelkorn
- RA Johannes Klefisch

Frau Kuckelkorn könnte eine Mitarbeiterin der Alemannia sein. Vielleicht vertritt sie die Arbeitnehmer der GmbH.
http://www.alemannia-aachen.de/archi...rreicht-4427n/
Herr Rechtsanwalt Klefisch ist selbst Fachanwalt für Insolvenzrecht und wird vermutlich das Mandat für die Stadt oder einen oder mehrere große unternehmerischen Gläubiger haben.
http://www.kanzlei-klefisch.de/defau...ageId=199&la=1

Irgendwann wird dann ein endgültiger Gläubigerausschuss bestehen, der dann die Interessen aller Gläubiger gegenüber dem Insolvenzverwalter zu vertreten hat. Wenn der Gläubigerausschuss dann in dieser Konstellation auch bestehen würde, würde der gemeine Fan (Dauerkarten- und/oder Anleihe-Gläubiger) dann etwas erfahren? Vermutlich weniger.

Was kann denn überhaupt so interessant sein? Nach meinem Kenntnisstand gibt es in solchen Verfahren immer wieder gerne Vergleiche. So wäre es denkbar, dass dem Insolvenzverwalter von einem Rechtsanwalt angetragen wird, dass Herr X, als früherer Aufsichtsrat, vielleicht seinen Job nicht ganz so gut gemacht hat. Man könne gegen ihn klagen und eine Summe A einfordern. Dies ist aber alles sehr riskant und wird sehr lange dauern. Statt dessen bietet Herr X nun an, dass er mit Zahlung einer Summe B sich vergleicht. Der Insolvenzverwalter nimmt dies zu Kenntnis und informiert den Gläubigerausschuss. Dort wird beraten, evtl. wird ein Gegenvorschlag gemacht und schließlich wird dann eine Summe C zu zahlen sein. Wenn dann mehrere Vergleiche abschlossen sind, hat der Verwalter eine gewisse Quote und kann agieren.

Diese Vorgehensweise ist nicht schändlich oder verwerflich. Interessant ist lediglich die Differenz zwischen A und C.

Meine Frage ist: Können die Fans, wenn Sie ihre Ansprüche anmelden und sich organisieren einen eigenen Vertreter im Gläubigerausschuss integrieren? Dies wäre eine Frage an Juristen.

Gesetzt den Fall, dies wäre theoretisch möglich, wer könnte dies organisatorisch realisieren? Vielleicht die IG, wenn Interesse bestehen würde?

Was wäre dann zu tun? Aufruf an alle "Normalos", dass die Anleihen und Dauerkarten sowie Tivoli-Kartenguthaben doch angemeldet werden mit Bereitstellung von Anmeldungsformularen. Gleichzeitig wäre wohl eine Online-Vollmacht notwendig, dass die Interessenvertretung übertragen wird. [Und vielleicht noch im Einzelfall die Einverständniserklärung, dass es vor Auflösung des Gläubigerausschusses zu einem Totalverzicht kommen darf, aber dies sollte man nicht vorher erzählen - geheim!] Wichtig wäre aber, dass der Vertreter den Vertretenden zur Auskunft verpflichtet ist, denn dann erfährt man neben vielen bestimmt interessanten Dingen u.a. auch die Unterschiede zwischen A und C.

Um es ganz deutlich zu machen: Es ginge nur darum, dass Informationen gewonnen werden. Wenn Alemannia-Fans dazu aufgerufen werden, zu verzichten, dann wäre dies vermutlich für den Verwalter schon einmal sehr angenehm, denn diese Gruppe wäre dann schon einmal weg - sie hätte sich selber sämtlicher Informationsquellen beraubt. Muss dies sein? Wäre dies im Interesse der Klein-Gläubiger?
Man kann ja Forderungen abtreten. Wenn jetzt alle Fans, die eine Forderung gegen die Schulnderin haben ihre Forderung an irgendeinen Rechtsanwalt oder eine sonstige willige Person abtreten, hat die doch direkt ein höheres Gewicht in der Gläubigerversammlung.
Nur, was ich mich jetzt frage, über welche Summen redet man da eigentlich? Frag mal die Stadt, wie gross deren Anteil ist
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