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  #401  
Alt 19.10.2011, 13:45
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Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen
Fragen, ernsthafte:

zu 1.) Was sieht denn die AM(anders)? Ich bitte um Info.

zu 2.) Wie siehst du denn bei einem erneuten Antreten die Mehrheiten für Jürgen Linden?

Ich danke für konkrete Antworten.

klööss
Hallo Klaus!

Hierzu noch die Frage: muss, damit JL wieder ein Amt antreten könnte, die einfache Mehrheit diesen wählen oder ist es eine 2/3 Mehrheit, die dafür notwendig ist?
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  #402  
Alt 19.10.2011, 13:52
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Zitat von AIXtremist Beitrag anzeigen
Hallo Klaus!

Hierzu noch die Frage: muss, damit JL wieder ein Amt antreten könnte, die einfache Mehrheit diesen wählen oder ist es eine 2/3 Mehrheit, die dafür notwendig ist?
Welchen Grund sollte es für eine 2/3 Mehrheit geben?
Ist eine Satzungsänderung notwendig, um Linden zu wählen?
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  #403  
Alt 19.10.2011, 13:55
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Zitat von Der_Seher Beitrag anzeigen
...
Obs jetzt Unfähigkeit war oder ob der Politiker Linden den Alemannen Linden übervorteilt hat oder was auch immer da war, klar ist, unterm Strich ist Alemannia der Verlierer.
Das ist momentan natürlich die Situation wie sie sich darstellt, aber das kann sich auch noch ändern.
Für ein entgültiges Fazit, die Alemannia sei unterm Strich der Verlierer, ist es momentan irgendwo trotz aller Dramatik und drohender Insolvenz dann auch noch einen kleinen Tick zu früh.
Denn sollte die Stadt eine Umfinanzierung doch noch ermöglichen und die Alemannia retten (Sei es über weitere Bürgsschaften oder einen Stadionkauf oder wie auch sonst immer) dann könnte die Alemannia am Ende langfristig doch noch als großer Gewinner da stehen (Die Stadt Aachen übrigens auch).

Rückblickend auf die abenteuerliche Stadionfinanzierung muss man wohl sagen, dass die Alemannia niemals in der Lage war und wohl auch weiterhin nicht kommen wird, ein 50mio € Stadion ohne entsprechend umfangreiche und große Unterstützung der Stadt ganz alleine finanzieren zu können. Jedenfalls nicht in einem Zeitraum von aberwitzig kurzen 18 oder auch 23 oder selbst 25 Jahren und einer damit einhergehenden jährlichen Belastung von etwa rund 6 mio €.

Ohne ein neues Stadion sähe die Zukunftsperspektive vermutlich allerdings jetzt nicht gerade viel besser aus. Man musste vermutlich wirklich auf Teufel komm raus irgendwie einfach ein neues Stadion bauen.
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  #404  
Alt 19.10.2011, 13:57
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Zitat von Black-Postit Beitrag anzeigen
Welchen Grund sollte es für eine 2/3 Mehrheit geben?
Ist eine Satzungsänderung notwendig, um Linden zu wählen?
Darum frage ich, ob das einfach so geht oder nicht?
  #405  
Alt 19.10.2011, 14:01
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Zitat von Aix Trawurst Beitrag anzeigen
Das ist momentan natürlich die Situation wie sie sich darstellt, aber das kann sich auch noch ändern.
Für ein entgültiges Fazit, die Alemannia sei unterm Strich der Verlierer, ist es momentan irgendwo trotz aller Dramatik und drohender Insolvenz dann auch noch einen kleinen Tick zu früh.
Denn sollte die Stadt eine Umfinanzierung doch noch ermöglichen und die Alemannia retten (Sei es über weitere Bürgsschaften oder einen Stadionkauf oder wie auch sonst immer) dann könnte die Alemannia am Ende langfristig doch noch als großer Gewinner da stehen (Die Stadt Aachen übrigens auch).

Rückblickend auf die abenteuerliche Stadionfinanzierung muss man wohl sagen, dass die Alemannia niemals in der Lage war und wohl auch weiterhin nicht kommen wird, ein 50mio € Stadion ohne entsprechend umfangreiche und große Unterstützung der Stadt ganz alleine finanzieren zu können. Jedenfalls nicht in einem Zeitraum von aberwitzig kurzen 18 oder auch 23 oder selbst 25 Jahren und einer damit einhergehenden jährlichen Belastung von etwa rund 6 mio €.

Ohne ein neues Stadion sähe die Zukunftsperspektive vermutlich allerdings jetzt nicht gerade viel besser aus. Man musste vermutlich wirklich auf Teufel komm raus irgendwie einfach ein neues Stadion bauen.
Wäre toll und ich würde es mir wünschen. Aber es wäre doch absolut Alemannia untypisch jetzt Leute ins Boot zu holen die Ahnung von Finanzen haben. (Wirklich Ahnung keine Kioskbetreiber).
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  #406  
Alt 19.10.2011, 14:09
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Zitat von AIXtremist Beitrag anzeigen
Hallo Klaus! Hierzu noch die Frage: muss, damit JL wieder ein Amt antreten könnte, die einfache Mehrheit diesen wählen oder ist es eine 2/3 Mehrheit, die dafür notwendig ist?
Hallo, gerne gebe ich dir eine Antwort.

Du zielst auf die neue Satzung ab, die heute um 12 Uhr übrigens gemeinsam von Präsidium und Mitgliedervertretern der "Paritätischen Satzungskommission" bei einer PK am Tivoli erstmals öffentlich vorgestellt wurde. Ich antworte dir einmal vereinfacht.

Es gibt natürlich in dem Werk keine "Lex Linden". Aber es gibt Neuerungen bei den Wiederwahlen, auf die du anspielst.

Der Grundsatz (hierzu): Künftig kann ein Kandidat (und künftig immer nur mit absoluter Mehrheit) in ein Gremium gewählt werden (unterstellt, die Nominierungskriterien sind erfüllt), er kann dann einmal (wieder mit absoluter Mehrheit) wiedergewählt werden - und bei weiteren Wiederwahlen ist eine qualifizierte Mehrheit von 2/3 Zustimmung nötig.

Damit soll bei (für den Verien) "guten" Kandidaten mehr als zwei Amtsperioden ermöglicht, aber "Erbhöfe" vermieden werden.

Nach unserer Einschätzung werden für den Verein "gute" Kandidaten auch mehr als 66,6% erhalten.

Die Anrechnung von Amtsperioden erfolgt rückwirkend, das heißt, jede abgeleistete Amtsperiode der Vergangenheit wird ab der Zustimmung zur neuen Satzung angerechnet.
Jürgen Linden hat wohl mehr als 2 Amtsperioden, für ihn (wie für andere, amtsperiodenmäßig vergleichbare Kandidaten) würde demnach die 2/3-Mehrheitsregelung gelten, wenn sie erneut antreten.

Ansonsten gilt zwischen der zweiten Amtsperiode und einer weiteren Wiederwahl eine "Ruhefrist" von 3 Jahren, dann reicht auch wieder die absolute Mehrheit.

klööss
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Geändert von Klööss_vom_Driesch (19.10.2011 um 14:11 Uhr)
  #407  
Alt 19.10.2011, 14:44
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Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen
Hallo, gerne gebe ich dir eine Antwort.

...
Vielen Dank für die Aufklärung! Dies aber natürlich unter der Voraussetzung, dass diese neue Satzung am 19.12. durch uns Mitglieder angenommen und verabschiedet wird.

Na da bin ich ja mal gespannt, ob es dann 66 Komma Periode 6 Prozent der Mitglieder (mindestens) werden, um JL wieder zu wählen.

Nach all dem, was ans Licht gekommen ist, dürfte das bei klarem Denken (ja ich weiß, hetzerisch und polemisch und total undemokratisch, andere jetzt schon nahezu als dumm zu betiteln, verzeiht mir!) aller eher nicht der Fall sein.

Aber warten wir ab, bei unserem Klömpchensklub ist NICHTS mehr unmöglich!
  #408  
Alt 19.10.2011, 14:48
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Zitat:
Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen
Hallo, gerne gebe ich dir eine Antwort.

Du zielst auf die neue Satzung ab, die heute um 12 Uhr übrigens gemeinsam von Präsidium und Mitgliedervertretern der "Paritätischen Satzungskommission" bei einer PK am Tivoli erstmals öffentlich vorgestellt wurde. Ich antworte dir einmal vereinfacht.

Es gibt natürlich in dem Werk keine "Lex Linden". Aber es gibt Neuerungen bei den Wiederwahlen, auf die du anspielst.

Der Grundsatz (hierzu): Künftig kann ein Kandidat (und künftig immer nur mit absoluter Mehrheit) in ein Gremium gewählt werden (unterstellt, die Nominierungskriterien sind erfüllt), er kann dann einmal (wieder mit absoluter Mehrheit) wiedergewählt werden - und bei weiteren Wiederwahlen ist eine qualifizierte Mehrheit von 2/3 Zustimmung nötig.

Damit soll bei (für den Verien) "guten" Kandidaten mehr als zwei Amtsperioden ermöglicht, aber "Erbhöfe" vermieden werden.

Nach unserer Einschätzung werden für den Verein "gute" Kandidaten auch mehr als 66,6% erhalten.

Die Anrechnung von Amtsperioden erfolgt rückwirkend, das heißt, jede abgeleistete Amtsperiode der Vergangenheit wird ab der Zustimmung zur neuen Satzung angerechnet.
Jürgen Linden hat wohl mehr als 2 Amtsperioden, für ihn (wie für andere, amtsperiodenmäßig vergleichbare Kandidaten) würde demnach die 2/3-Mehrheitsregelung gelten, wenn sie erneut antreten.

Ansonsten gilt zwischen der zweiten Amtsperiode und einer weiteren Wiederwahl eine "Ruhefrist" von 3 Jahren, dann reicht auch wieder die absolute Mehrheit.

klööss
Im ersten Augenblick hab ich gedacht: "Was für ein Schwachsinn!" Bei näherem Hinsehen hat sich dann meine Meinung gefestigt.

Das wäre eine reine Verhinderungsklausel, die nicht dazu führen wird, dass die Mehrheit (über 50%) jemanden in ein Amt wählt, sondern dass eine Minderheit (34%) einen mehrheitsfähigen Kandidaten verhindern kann. Noch dazu jemanden, der mindestens 51% (eventuell 65%) der Mitglieder über 2 volle Amtperioden überzeugt hat.

Was genau hattet ihr euch auf die Fahnen geschrieben? Demokratie?

Hoffentlich ist der Rest eures Entwurfs besser. Das hier ist, wenn ich denn Alles richtig verstanden habe, MIST!
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  #409  
Alt 19.10.2011, 15:02
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Zitat:
Zitat von Oche_Alaaf_1958 Beitrag anzeigen
Dazu soll Linden seine bekannt guten Kontakte einbringen und maßgebliche Leute bei der AM, der APAG, der Stadt, den Kreditinstituten und dem Land motivieren, über ihren Schatten zu springen und die Bereitschaft zum Verändern von bestehenden Verträgen und Konditionen zu zeigen, die so wie sie derzeitig sind, der Alemannia die Luft zum Atmen abschnüren.
Die Kontakte und Verträge gehen nicht alle auf Linden zurück. AM war Sawalies, APAG, Stadt und Kreditinstitute mischen immer mit. Die Doppelfunktion hat ja da als Kontakt im Nachinein eher geschadet als genützt.

Zitat:
Zitat von Oche_Alaaf_1958 Beitrag anzeigen
Abschließend muß ich dann bekennen, da Du auf einen Text von mir geantwortet hast, dass ich das fett Markierte hier gänzlich nicht verstehe. Und überhaupt, Beispiel wofür???
Na dass Du anhand er Fakten selber sagst, dass es so nicht mehr gehen kann und wird. Es ist nicht lange her, da haben wir hier diskutiert und du hast JL verteidigt. Ich bezog meine Aussage auf die deine Offenheit den Fakten gegenüber. Manch anderer ignoriert eben diese.
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  #410  
Alt 19.10.2011, 15:03
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Klööss_vom_Driesch Klööss_vom_Driesch ist offline
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Nun warte doch erst mal...

Zitat:
Zitat von Black-Postit Beitrag anzeigen
Im ersten Augenblick hab ich gedacht: "Was für ein Schwachsinn!" Bei näherem Hinsehen hat sich dann meine Meinung gefestigt.

Das wäre eine reine Verhinderungsklausel, die nicht dazu führen wird, dass die Mehrheit (über 50%) jemanden in ein Amt wählt, sondern dass eine Minderheit (34%) einen mehrheitsfähigen Kandidaten verhindern kann. Noch dazu jemanden, der mindestens 51% (eventuell 65%) der Mitglieder über 2 volle Amtperioden überzeugt hat.

Was genau hattet ihr euch auf die Fahnen geschrieben? Demokratie?

Hoffentlich ist der Rest eures Entwurfs besser. Das hier ist, wenn ich denn Alles richtig verstanden habe, MIST!
...auf den Kontext im Gesamttext, 19 §§, die "Wiederwahlregelungen" sind doch nur ein Aspekt des gesamten Satzungstextes.

Ich empfehle dir, morgen einfach zur ersten öffentlichen Versammlung zur Vorstellung der neuen Satzung ins Werner Fuchs Haus zu kommen. Dann kannst du fragen, diskutieren, abwägen...

klööss
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Geändert von Klööss_vom_Driesch (19.10.2011 um 15:20 Uhr)
  #411  
Alt 19.10.2011, 15:19
svenc
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Zitat:
Zitat von carlos98 Beitrag anzeigen
Ich habe das auch zuerst nicht geglaubt, aber es sieht selbst der ehemalige politische Gegner so!
das heisst OB Philipp führt dann am Zügel die Schimmel auf denen obendrauf der Ex-OB steht und á la "Queen Elli" freundlich zur Seite winkt?

Gruß

svenc
  #412  
Alt 19.10.2011, 15:22
svenc
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Zitat:
Zitat von wampie Beitrag anzeigen
Grüss dich,

leider kann ich darin keinen Sinn erkennen, was soll das bringen? Er war doch schon als Hauptverantwortlicher bei Verhandlungen nicht in der Lage (Ergebnis sehen wir doch im Moment ) ordentlich zu verhandeln, was soll er also jetzt in beigeordnerter Funktion bringen?
er war doch lt. eigener Aussage bei den Verhandlungen gar nicht dabei
kommt halt darauf an, welches Interview man sich anschaut...

Gruß

svenc
  #413  
Alt 19.10.2011, 15:26
svenc
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Zitat:
Zitat von Black-Postit Beitrag anzeigen
Welchen Grund sollte es für eine 2/3 Mehrheit geben?
Ist eine Satzungsänderung notwendig, um Linden zu wählen?
sehr gute Idee. Das könnte man ja noch in die Satzung aufnehmen.
Die einfache Mehrheit reicht, nur bei Linden, Hilgers, Soiron, Appell ist eine 2/3-Mehrheit notwendig

Gruß

svenc
  #414  
Alt 19.10.2011, 15:33
Benutzerbild von Andreas
Andreas Andreas ist offline
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Zitat:
Zitat von Black-Postit Beitrag anzeigen
Im ersten Augenblick hab ich gedacht: "Was für ein Schwachsinn!" Bei näherem Hinsehen hat sich dann meine Meinung gefestigt.

Das wäre eine reine Verhinderungsklausel, die nicht dazu führen wird, dass die Mehrheit (über 50%) jemanden in ein Amt wählt, sondern dass eine Minderheit (34%) einen mehrheitsfähigen Kandidaten verhindern kann. Noch dazu jemanden, der mindestens 51% (eventuell 65%) der Mitglieder über 2 volle Amtperioden überzeugt hat.

Was genau hattet ihr euch auf die Fahnen geschrieben? Demokratie?

Hoffentlich ist der Rest eures Entwurfs besser. Das hier ist, wenn ich denn Alles richtig verstanden habe, MIST!
Hallo Black-Postit,

danke für dein Posting. Es ist wichtig, dass es auch kritische Kommentare und Nachfragen zum Satzungsentwurf gibt. Alle Nachfragen bis zum 19.12. werden in dieser Zeit hoffentlich beantwortet werden. Klaus hat dir ja schon gesagt, dass es mehr Sinn macht, mit dem Diskutieren zu warten, bis der Satzungsentwurf im Wortlaut öffentlich ist. Ich möchte dir aber dennoch zu deinem speziellen Kritikpunkt drei Gedanken mit auf den Weg geben.

1. Wäre es uns darum gegangen, eine "Verhinderungsklausel" zu schaffen, um die Wiederwahl von Personen zu verhindern, die dem ein oder Anderen vielleicht nicht genehm sind, so hätten wir das durchaus plumper anstellen können. Zum Beispiel wäre es ja auch möglich gewesen, die Wiederwahl (wie beim Bundespräsidenten) nur einmalig zu erlauben und dann ggf. eine Sperrfrist einzubauen. Das war aber ausdrücklich nicht gewünscht - es geht hier tatsächlich nur um eine Verhinderung von Erbhöfen (dass ist im Zitat auch das, was Dr. Strepp eben bei der PK dazu gesagt hat).

2. Ist es so undenkbar, dass ein guter Kandidat, der für die Alemannia während seiner beiden ersten Amtszeit viel geleistet hat, auf einer JHV eine Zweidrittelmehrheit erhält? Ich halte die Mitgliedschaft inzwischen für so mündig, intelligent und sensibel, dass sie das wohl abzuschätzen weiß. Es sollte uns mehr und mehr darum gehen, Kandidaten in den Gremien zu haben, die bei allen Strömungen (Gremien, Abteilungen, Mitgliedschaft) akzeptiert sind. Dieses 3-Strömungs-Modell ist auch ein wichtiger Eckpfeiler der Satzung. Möglichst sollen immer alle Gruppen des Vereins an der Entscheidungsfindung beteiligt werden. Und es sollte doch bitte schön gelingen, 2 / 3 der Stimmenabgebenden von der eigenen Qualität zu überzeugen. Mal unter uns: Ich würde keine Wahl annehmen, bei der ich weniger als zwei Drittel der Stimmen bekommen würde (bei einer JA/NEIN/Enthaltung-Wahl) - aber das nur am Rande.

Ich möchte deine Bedenken nicht verurteilen, nur nochmal zum Nachdenken anregen. Ich verspreche mir davon in erster Linie eine Qualitätssteigerung der Arbeit in den Gremien. Man wird sich nachhaltig anstrengen müssen während seiner Amtszeiten, um nach 8 Jahren noch weiter in einem Gremium bleiben zu können. Klappt das nicht, so kann man immer noch argumentieren, dass es positiv für die Alemannia ist, wenn frisches Blut in den Gremien kommt - die Mischung aus Erfahrung und Kontinuität einerseits (stets möglich bei entsprechender Zustimmung) und jungem, neuem Blut und neuen Impulsen andererseits halte ich für sinnvoll. Diese Qualitätssteigerung in den Gremien war mir bei der Mitkonzeption des Satzungsentwurfes wichtig - und auch die beabsichtigte (und allseits mitgetragene) erneute Verkleinerung des Aufsichtsrates auf fünf Mitglieder schlägt in diese Kerbe - Klasse statt Masse.

Ich hätte gerne noch 2-3 Gedanken hinzugefügt, bin aber auf dem Sprung. Zu gegebener Zeit gerne mehr - und Klaus hat dir ja schon gesagt : Morgen, 19 Uhr, Veranstaltung zur Satzung im Werner-Fuchs-Haus.

Grüße
Andreas
__________________
Aachen ohne Alemannia?
Für mich nicht vorstellbar...


  #415  
Alt 19.10.2011, 15:35
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Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen
...auf den Kontext im Gesamttext, 19 §§, die "Wiederwahlregelungen" sind doch nur ein Aspekt des gesamten Satzungstextes.

Ich empfehle dir, morgen einfach zur ersten öffentliochen Versammlung zur Vorstellung der neuen Satzung ins Werner Fuchs Haus zu kommen. Dann kannst du fragen, diskutieren, abwägen...

klööss
Hallo Klaus,
ich hab ja nur diesen Teil beurteilt und (nur) der wiederspricht meinem Demokratieempfinden empfindlich.
Nur das wollte ich zum Ausdruck bringen. Einer Satzung, in der dies drinsteht, werde ich meine Stimme nicht geben.
Gruß Uli

P.S.: Jetzt hab ich die Ausführungen von Andreas gelesen und seine/eure Intention verstanden, halte die Klausel aber für nicht geeignet. Die absolute Mehrheit der Stimmen ist ja schon ne Menge, wenn man mehrere Kandidaten zur Auswahl hat, hier sollte eigentlich z.B. die besten 3 Ergebnisse für die Wahl auf 3 zu vergebende Plätze reichen. Aber Du hast recht, dies sollte vielleicht an anderer Stelle diskuttiert werden.
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Geändert von Black-Postit (19.10.2011 um 15:39 Uhr)
  #416  
Alt 19.10.2011, 15:41
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Hallo Black-Postit,

danke für dein Posting. Es ist wichtig, dass es auch kritische Kommentare und Nachfragen zum Satzungsentwurf gibt. Alle Nachfragen bis zum 19.12. werden in dieser Zeit hoffentlich beantwortet werden. Klaus hat dir ja schon gesagt, dass es mehr Sinn macht, mit dem Diskutieren zu warten, bis der Satzungsentwurf im Wortlaut öffentlich ist. Ich möchte dir aber dennoch zu deinem speziellen Kritikpunkt drei Gedanken mit auf den Weg geben.

1. Wäre es uns darum gegangen, eine "Verhinderungsklausel" zu schaffen, um die Wiederwahl von Personen zu verhindern, die dem ein oder Anderen vielleicht nicht genehm sind, so hätten wir das durchaus plumper anstellen können. Zum Beispiel wäre es ja auch möglich gewesen, die Wiederwahl (wie beim Bundespräsidenten) nur einmalig zu erlauben und dann ggf. eine Sperrfrist einzubauen. Das war aber ausdrücklich nicht gewünscht - es geht hier tatsächlich nur um eine Verhinderung von Erbhöfen (dass ist im Zitat auch das, was Dr. Strepp eben bei der PK dazu gesagt hat).

2. Ist es so undenkbar, dass ein guter Kandidat, der für die Alemannia während seiner beiden ersten Amtszeit viel geleistet hat, auf einer JHV eine Zweidrittelmehrheit erhält? Ich halte die Mitgliedschaft inzwischen für so mündig, intelligent und sensibel, dass sie das wohl abzuschätzen weiß. Es sollte uns mehr und mehr darum gehen, Kandidaten in den Gremien zu haben, die bei allen Strömungen (Gremien, Abteilungen, Mitgliedschaft) akzeptiert sind. Dieses 3-Strömungs-Modell ist auch ein wichtiger Eckpfeiler der Satzung. Möglichst sollen immer alle Gruppen des Vereins an der Entscheidungsfindung beteiligt werden. Und es sollte doch bitte schön gelingen, 2 / 3 der Stimmenabgebenden von der eigenen Qualität zu überzeugen. Mal unter uns: Ich würde keine Wahl annehmen, bei der ich weniger als zwei Drittel der Stimmen bekommen würde (bei einer JA/NEIN/Enthaltung-Wahl) - aber das nur am Rande.

Ich möchte deine Bedenken nicht verurteilen, nur nochmal zum Nachdenken anregen. Ich verspreche mir davon in erster Linie eine Qualitätssteigerung der Arbeit in den Gremien. Man wird sich nachhaltig anstrengen müssen während seiner Amtszeiten, um nach 8 Jahren noch weiter in einem Gremium bleiben zu können. Klappt das nicht, so kann man immer noch argumentieren, dass es positiv für die Alemannia ist, wenn frisches Blut in den Gremien kommt - die Mischung aus Erfahrung und Kontinuität einerseits (stets möglich bei entsprechender Zustimmung) und jungem, neuem Blut und neuen Impulsen andererseits halte ich für sinnvoll. Diese Qualitätssteigerung in den Gremien war mir bei der Mitkonzeption des Satzungsentwurfes wichtig - und auch die beabsichtigte (und allseits mitgetragene) erneute Verkleinerung des Aufsichtsrates auf fünf Mitglieder schlägt in diese Kerbe - Klasse statt Masse.

Ich hätte gerne noch 2-3 Gedanken hinzugefügt, bin aber auf dem Sprung. Zu gegebener Zeit gerne mehr - und Klaus hat dir ja schon gesagt : Morgen, 19 Uhr, Veranstaltung zur Satzung im Werner-Fuchs-Haus.

Grüße
Andreas
Eine Frage zu der neuen Satzung und den Abstimmungen (da ich morgen abend verhindert bin):

wie werden die Enthaltungen denn gewertet bei der neuen Satzung?

Denn bei vorherigen Wahlen wurde es ja meist zu Gunsten der "Oberen" benutzt, so wie es gerade passte. Dazu wurden nur Prozente durch Terbrack genannt und nie, wieviele Stimmen wirklich gezählt wurden.

Soll sich das ändern? Und wenn ja, wie?
  #417  
Alt 19.10.2011, 15:41
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Im ersten Augenblick hab ich gedacht: "Was für ein Schwachsinn!" Bei näherem Hinsehen hat sich dann meine Meinung gefestigt.

Das wäre eine reine Verhinderungsklausel, die nicht dazu führen wird, dass die Mehrheit (über 50%) jemanden in ein Amt wählt, sondern dass eine Minderheit (34%) einen mehrheitsfähigen Kandidaten verhindern kann. Noch dazu jemanden, der mindestens 51% (eventuell 65%) der Mitglieder über 2 volle Amtperioden überzeugt hat.

Was genau hattet ihr euch auf die Fahnen geschrieben? Demokratie?

Hoffentlich ist der Rest eures Entwurfs besser. Das hier ist, wenn ich denn Alles richtig verstanden habe, MIST!
Die Überlegung ist eine etwas andere; ich versuche einmal, das aufzuzäumen.

Die ursprüngliche Idee war, eine Wiederwahlbeschränkung einzurichten, also ein glattes Verbot der erneuten Wiederwahl (also der dritten Wahl). Auch über eine Altersgrenze haben wir nachgedacht; Gründe dafür lassen sich recht leicht finden.

Um einen Kompromiss zwischen dieser sehr strikten Regelung und dem "Bisher" zu finden, dessen Konsequenz "Erbhöfe" sein könnten, haben wir die o.g. Regelung gemeinsam mit dem Präsidium ausgearbeitet. Ich glaube, ganz ehrlich: Es wird diese Fälle kaum geben, wahrscheinlich sogar gar nicht. Wer vertrauensvoll arbeitet, wer sich kompetent zeigt und kooperativ mit anderen Gewählten und den Mitgliedern zusammenarbeitet, wird niemals ein Problem haben, eine Zweidrittelmehrheit zu erreichen.

Ansonsten kann ich mich Klaus nur anschließen: Der Rest der Änderungen ist deutlich wichtiger und tiefgreifender. Ich sitze gerade an einer graphischen Aufarbeitung und einer Zusammenfassung der Änderungen - dann sind auch im Forum alle Informationen verfügbar. Morgen Abend und bei allen weiteren Veranstaltungen (es werden jede Menge sein) bist Du natürlich herzlich willkommen.
,
__________________
"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden
  #418  
Alt 19.10.2011, 15:47
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Eine rage zu der neuen Satzung und den Abstimmungen:

wie werden die Enthaltungen denn gewertet bei der neuen Satzung?

Denn bei vorherigen Wahlen wurde es ja imemr zu Gunsten der "Oberen" benutzt, so wie es gerade passte. Dazu wurden nur Prozente durch Terbrack genannt und nie wieviele Stimmen wirklich gezählt wurden.

Soll sich das ändern? Und wenn ja, wie?
Ohne auf die Vergangenheit einzugehen: Es wird eine ganz klare Regelung geben.

Bei jeder Wahl ist in Zukunft eine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen nötig (oder sogar eine höhere Mehrheit). Es ist also keine andere Interpretation mehr möglich. Enthaltungen fallen eben raus; man braucht mehr als 50% Zustimmung.
__________________
"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden
  #419  
Alt 19.10.2011, 15:52
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Sehr einfach:

Zitat:
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Eine Frage zu der neuen Satzung und den Abstimmungen (da ich morgen abend verhindert bin):

wie werden die Enthaltungen denn gewertet bei der neuen Satzung?

Denn bei vorherigen Wahlen wurde es ja meist zu Gunsten der "Oberen" benutzt, so wie es gerade passte. Dazu wurden nur Prozente durch Terbrack genannt und nie, wieviele Stimmen wirklich gezählt wurden.

Soll sich das ändern? Und wenn ja, wie?
Alle Wahlen zu allen Gremien brauchen künftig (bis auf die oben genannten Regelungen zu den Wiederwahlen) eine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Das heißt, mindestens eine Ja-Stimme mehr als die Nein-Stimmen und Enthaltungen zusammen.

Beispiel: 400 abgegebene Stimmen, 190 x Ja, 105 Nein, 105 Enthaltungen: NICHT gewählt (190 zu 210). 201 (oder mehr) "Ja" = gewählt.

Alle Abstimmungen ( also alles, bei dem niemand gewählt wird) werden mit einfacher = relativer Mehrheit = mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen ohne Berücksichtigung der Enthaltungen durchgeführt (soweit in Satzung nichts anderes geregelt, Satzungsänderungen beispielsweise brauchen größere Mehrheiten).

Beispiel wie oben: 190 x Ja, 105 x Nein, 105 x Enthaltungen = zugestimmt oder angenommen.

Künftig gilt auch: Abgegebene Stimmen werden gezählt, nicht mehr die Zahl der Anwesenden.

klööss
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  #420  
Alt 19.10.2011, 16:37
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Zitat:
Zitat von AIXtremist Beitrag anzeigen
Eine Frage zu der neuen Satzung und den Abstimmungen (da ich morgen abend verhindert bin):

wie werden die Enthaltungen denn gewertet bei der neuen Satzung?

Denn bei vorherigen Wahlen wurde es ja meist zu Gunsten der "Oberen" benutzt, so wie es gerade passte. Dazu wurden nur Prozente durch Terbrack genannt und nie, wieviele Stimmen wirklich gezählt wurden.

Soll sich das ändern? Und wenn ja, wie?
Übrigens: Wenn Du heute Abend beim Volleyball bist, sprich mich einfach kurz an, dann erzähle ich je Neuerungen mal im Detail.
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