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#1
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Würden Sie sich an den eindeutigen, längst überfälligen Mitgliederauftrag halten... JA, dann wären viele Anträge gar nicht erst notwendig. Dem ist aber leider nicht so. Zitat:
Ich schreibe mal die entscheidenden Punkte raus: § 11 Präsidium 11.1 Das Präsidium ist der Vorstand des Vereins und besteht aus dem 1. Vorsitzenden (Präsidenten), dem 2. Vorsitzenden (Vizepräsidenten), dem Schatzmeister und bis zu 2 weiteren Mitgliedern. Es hat mindestens drei Mitglieder. Seine endgültige Zahl bestimmt die Mitgliederversammlung. __ § 13 Wahl des Präsidiums 13.2 Die Amtsdauer des Präsidiums beträgt 4 Jahre. Das Präsidium bleibt bis zur Neuwahl im Amt. 13.8 Scheidet ein Präsidiumsmitglied während der laufenden Amtsperiode aus, so bestimmt der Verwaltungsrat nach Anhörung des Präsidiums, ob das unbesetzte Amt in der laufenden Amtsperiode neu besetzt werden soll. Es muss neu besetzt werden, wenn das Präsidium durch das Ausscheiden seine in § 11.1 dieser Satzung festgelegte Mindestzahl unterschreitet. 13.8.1 Bei Unterschreiten der geforderten Mindestzahl nach §11.1 kann der Verwaltungsrat bis zu drei Personen aus Mitgliedern der Organe nach 9.1.3 bis 9.1.5 dieser Satzung als kommissarische Präsidiumsmitglieder bestimmen, um die Erledigung der notwendigen Aufgaben des Präsidiums sicher zu stellen. Die eigentliche Organzugehörigkeit dieser kommissarischen Präsidiumsmitglieder ruht bis zur Neuwahl des Präsidiums. Eine Mitgliederversammlung zur Neuwahl des Präsidiums ist unverzüglich einzuberufen. -- Meiner Meinung nach werden wir § 13.8.1 vorerst nicht benötigen da ja 3 amtierende Vorstandsmitglieder sich zur Wiederwahl stellen wollen.
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Ne schöne Jrooß ahn all die, die unfählbar sinn, vun nix en Ahnung hann, die ävver, immerhin su dunn als ob, weil op Fassade, do stonnn se halt drop. (BAP) |
#2
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OK, wenn der Eindruck entstanden ist, ich wolle die Antragsteller beledigen, dann tut mir das leid. Ich kann das nach wie vor in meiner Replik zu den Anträgen auch nicht erkennen. Und wie gesagt: Ein Teil der Anträge findet ja durchaus auch meine Zustimmung, wiewohl ich nicht alles für erforderlich halte.
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#3
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Der Fan-IG-Vorstand begrüßt die vom Vorstand und Verwaltungsrat getroffene Entscheidung, die im Juni geplante Alemannia-JHV 2021 abzusagen.
Als Zeichen des guten Willens und als Vertrauensvorschuss für das amtierende Alemannia-Präsidium, hat der IG-Vorstand auf seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, die von uns bereits veröffentlichten Anträge 3-6 zurückzuziehen. Gründe hierfür: - Wir haben die Diskussion rund um unsere Anträge aufmerksam verfolgt. Insbesondere einige IG-Mitglieder erachten die Anträge als nicht notwendig. Sie vertrauen darauf, dass diese Themen unabhängig von einem Tagesordnungspunkt besprochen werden können und darauf, dass der Versammlungsleiter hierfür ausreichend Zeit gibt. - Die jetzt getroffenen Entscheidung die JHV im Juni 2021 abzusagen - Wir wollen an dieser Stelle dem Präsidium die Chance geben von sich aus das Richtige zu tun. Heißt: eine sinnvolle Reihenfolge der Tagesordnung zu erstellen - den interessierten Alemannen genug Zeit für ihre (ggf. auch unangenehmen) Fragen zu geben - die von der Satzungskommission erarbeitete neue Satzung sowie die neue Verfahrensordnung der Mitgliedereinladung zur JHV 2021 beizufügen. Hintergrund: Sollten sich die Mitglieder dafür entscheiden an diesem Tag über die vorgelegte neue Satzung/Ordnung abzustimmen, dann wäre dies für das Vereinsregistergericht nur dann gültig, wenn den Mitgliedern die Änderungen vorab der JHV mit der Einladung zur Kenntnis gegeben wurden Die nachfolgenden Anträge (1-2) bleiben weiterhin bestehen, da hier das Präsidium seine ablehnende Position klar geäußert hat. Viele Alemannia-Mitglieder, die in der Fan-IG organisiert sind, sind immer noch an der schnellstmöglichen Änderung der Satzung interessiert. Antrag 1 Wir beantragen, dass die von der Satzungskommission des Aachener Turn- und Sportvereins Alemannia 1900 e. V. vorgelegte neue Satzung sowie die zugehörige neu erstellte Vereinsordnung (ersetzt die bisherige Nominierungsordnung, Wahlordnung sowie die Versammlungsordnung) gemeinsam auf der Mitgliederversammlung am 12.06.2021 (ersatzweise bei der nächstmöglichen Mitgliederversammlung) den Alemannia-Mitgliedern zur Abstimmung gestellt werden. Antrag 2 Wir beantragen, dass auf der Mitgliederversammlung am 12.06.2021 (ersatzweise bei der nächstmöglichen Mitgliederversammlung) eine Aussprache darüber erfolgt, warum das Präsidium nach 4 Jahren sich nicht in der Lage sieht den Beschluss der JHV 2017 umzusetzen und gemeinsam mit der Satzungskommission eine neue Satzung der Mitgliederversammlung vorzulegen. Zudem beantragen wir: Die Mitgliederversammlung möge entscheiden, dass die Abstimmung über die neue Satzung und Vereinsordnung auf die folgende Mitgliederversammlung verschoben wird, damit das Präsidium gemeinsam mit der Satzungskommission Informationsveranstaltungen und Workshops abhält und ggf. die Satzungskommission wieder zusammentritt, um einen modifizierte Vorlage bezüglich der Satzung und Vereinsordnung zur Abstimmung auf der folgenden Mitgliederversammlung vorlegt. [Erläuterung: Dies hätten wir vom Vorstand erwartet, statt einfach über die Köpfe der Mitglieder zu entscheiden, dass sie gar nicht die Möglichkeit bekommen über die vorgelegte Änderung abzustimmen. Wir überlassen es somit der JHV was passieren soll.] Bei den Anträgen zum Download kann die erste Seite dann weiterhin benutzt werden: http://www.ig-alemanniafans.de/2021/...nnia-jhv-2021/ |
Folgender Benutzer sagt Danke zu IG für den nützlichen Beitrag: | ||
Andreas (20.04.2021) |
#4
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Unterschriftenlisten - Anträge zur Satzungsänderung
Die Alemannia-JHV findet voraussichtlich am 02.10.21 statt.
Uns liegen bereits etliche Unterschriftenlisten vor, für die Antragsstellung (mind. 50) fehlen uns aber noch Unterschriften von Alemannia-Mitgliedern. Die nachfolgenden Anträge sollen auf die JHV, da hier das Präsidium seine ablehnende Position klar geäußert hat. Viele Alemannia-Mitglieder, die in der Fan-IG organisiert sind, sind immer noch an der schnellstmöglichen Änderung der Satzung interessiert. Antrag 1 Wir beantragen, dass die von der Satzungskommission des Aachener Turn- und Sportvereins Alemannia 1900 e. V. vorgelegte neue Satzung sowie die zugehörige neu erstellte Vereinsordnung (ersetzt die bisherige Nominierungsordnung, Wahlordnung sowie die Versammlungsordnung) gemeinsam auf der Mitgliederversammlung am 02.10.2021 (ersatzweise bei der nächstmöglichen Mitgliederversammlung) den Alemannia-Mitgliedern zur Abstimmung gestellt werden. Antrag 2 Wir beantragen, dass auf der Mitgliederversammlung am 12.06.2021 (ersatzweise bei der nächstmöglichen Mitgliederversammlung) eine Aussprache darüber erfolgt, warum das Präsidium nach 4 Jahren sich nicht in der Lage sieht den Beschluss der JHV 2017 umzusetzen und gemeinsam mit der Satzungskommission eine neue Satzung der Mitgliederversammlung vorzulegen. Zudem beantragen wir: Die Mitgliederversammlung möge entscheiden, dass die Abstimmung über die neue Satzung und Vereinsordnung auf die folgende Mitgliederversammlung verschoben wird, damit das Präsidium gemeinsam mit der Satzungskommission Informationsveranstaltungen und Workshops abhält und ggf. die Satzungskommission wieder zusammentritt, um einen modifizierte Vorlage bezüglich der Satzung und Vereinsordnung zur Abstimmung auf der folgenden Mitgliederversammlung vorlegt. Erläuterung: Diese Vorgehensweise (2 Anträge s. o. zu stellen) hätten wir vom Vorstand erwartet, statt einfach über die Köpfe der Mitglieder zu entscheiden, dass sie gar nicht die Möglichkeit bekommen über die vorgelegte Änderung abzustimmen. Mit den gestellten Anträgen überlassen wir es somit den Alemannia-Mitgliedern auf der JHV was passieren soll. Wichtig bei einer Verschiebung der Satzungsänderung ist, dass in jedem Fall die alte Satzungskommission wieder eingesetzt wird. Hier geht es zu den Unterschriftenlisten: https://we.tl/t-Yhws235RfN Gerne könnt Ihr aber auch auf der Fan-IG-JHV am 14.08. um 11:00 Uhr persönlich in der Haarbachtalhalle unterschreiben. |
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