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18.02.2021, 12:54 | #1 |
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Wann hat der Wahlausschuss zum letzten Mal getagt (e.g. auch virtuell) ?
Darf man sich Kandidat nennen und Wahlkampf betreiben, obwohl der Wahlausschuss den Kandidaten noch nicht offiziell benannt hat ? e.g "Thomas Gronen, heutiges Präsidiumsmitglied und Kandidat für die Präsidentenwahl im Juni" Geändert von Kaiser Wilhelm (18.02.2021 um 12:57 Uhr) |
18.02.2021, 13:17 | #2 | |
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Zitat:
Naja, wer soll es denn verbieten? Es entscheiden ja nicht Alemannia-Gremien darüber, was die Zeitung schreiben darf. Übrigens dürfte wohl außer Frage stehen, dass Tom Gronen die formalen Kriterien erfüllt, oder?
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18.02.2021, 13:50 | #4 |
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Du kannst Dich natürlich so nennen. Ich würde es dann für klug und fair halten, Dich auch tatsächlich zu bewerben .
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18.02.2021, 13:31 | #5 | |
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Hallo Max Was sind denn die formalen Kriterien/ Eignungskriterien für eine Präsidenten Kandidatur und ab welchem Punkt darf ein noch nicht entlastetes Gremienmitglied vor Prüfung durch den Wahlauschuss über die GmbH Kanäle Werbung machen? Reicht bei einer Kandidatur von Herrn Gronen eine einfache Mehrheit oder benötigt er gar eine 2/3 Mehrheit?
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Alemannen Grundgesetz Art.1900 - Wir ALLE sind Alemannia Aachen - KEINER ist größer als der Verein ! NUR DER TSV Geändert von Öcher Wellenbrecher (18.02.2021 um 13:35 Uhr) |
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18.02.2021, 13:38 | #6 | |
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Herr Gronen kann so viel Werbung machen wie er will, wenn sich ein geeignetes alternatives Team zusammenfindet, dass mit einem durchdachten Konzept und guter Kommunikation gegen ihn antritt und die Auseinandersetzung mit dem Team Gronen (das ja offensichtlich jetzt schon von der Presse aufs Podest gehoben wird) nicht scheut. Wenn es solche Leute in der "Basis" (ich mag den Begriff eigentlich nicht) gäbe und die hätten dann auch noch was auf dem Kasten, dann wäre es für diese Leute ein Leichtes, eine dreistellige Zahl von Befürwortern zum Besuch einer Wahlversammlung zu motivieren. Ich glaube aber nicht, dass sich das hier jemand, der die oben genannten Anforderungen erfüllen könnte, antun würde. Ich würde mich dann zum Frauenbeauftragten kooptieren lassen, wenn gewünscht. |
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18.02.2021, 14:01 | #7 | |
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PS - würde sich tatsächlich eine Gruppe finden, die an einem zweiten Team arbeiten würde, wäre ich jederzeit bereit zu unterstützen, auch wenn ich selber mit Sicherheit kein geeigneter Kandidat wäre. |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu tjangoxxl für den nützlichen Beitrag: | Andreas (18.02.2021) |
18.02.2021, 13:59 | #8 | |
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Konstituierende Sitzung des neuen Alemannia Wahlausschusses
Zitat:
Hi Stefan, der Kandidat für das Amt des Präsidenten muss „nur“ die grundlegenden Voraussetzungen der Satzung (Vereinsmitglied usw.) erfüllen. Tom Gronen wurde beim letzten Mal erstmals in ein Gremium gewählt, benötigt also keine Zweidrittelmehrheit. Ob er über die Kanäle der GmbH Werbung machen kann, ist in der Satzung des e. V. natürlich nicht geregelt. Das entscheidet die Geschäftsführung der GmbH. Ich würde es für geschickter und fairer halten, das nicht zu tun. Allerdings kann ich auch nicht sehen, dass irgendwo Wahlwerbung für ihn über „Kanäle der GmbH“ aufgetaucht wäre. Oder übersehe ich etwas?
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18.02.2021, 14:04 | #9 | |
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"9.5.1 Eine zweite und jede weitere Wiederwahl, gleichgültig in welches dieser Organe, bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung." https://www.alemannia-aachen.de/klub/verein/satzung/ Stimmt diese Satzung noch oder ist diese veraltet ? |
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18.02.2021, 14:14 | #10 | |
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Zitat:
Die stimmt. Es wäre aber Tom Gronens erste Wiederwahl, und die ist (wie der Satz davor zeigt) nicht von der Zwei-Drittel-Regelung betroffen
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Max für den nützlichen Beitrag: | Kaiser Wilhelm (18.02.2021) |
18.02.2021, 14:36 | #11 |
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Ich für meinen Teil halte nichts von diesen Teamlösungen im Rahmen der Wahlen auf der MV.
Das ist nichts anderes als vorher festgelegte Absprachen vor der Wahl. Zu deutsch, klassischer Öcher Klüngel. Die Kandidaten zur Präsidenten- wie Vorstandswahl sollten einzeln und nicht im Team kandidieren. Nach ihrer Wahl sollten sie im Team mit den anderen Gewählten zusammenarbeiten. Wer zu Teamarbeit nicht willens oder fähig ist, sollte erst gar nicht kandidieren. Diese Bereitschaft und grundsätzliche Fähigkeit zur Teamarbeit sollten alle Kandidaten in ihrer Vorstellung auf der MV den Mitgliedern plausiben und nachvollziehbar darlegen. Meine Meinung.
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18.02.2021, 14:39 | #12 | |
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Ich kann die Haltung nachvollziehen. Die Satzung sieht es allerdings ausdrücklich anders vor.
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18.02.2021, 14:44 | #13 | |
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Die Frage ist, ob du fähige Leute findest, die sich eine Kandidatur antun, ohne zu wissen, mit wem sie hinterher arbeiten MÜSSEN. Das Ganze ist ja schließlich nicht vergnügungssteuerpflichtig. Ich halte Teamfähigkeit auch für wichtig. Keine Frage. Aber wenn von Anfang an Leute miteinander arbeiten müssen, die ggf. nicht miteinander können, dann kannst du noch so teamfähig sein. Das klappt nicht. Es gibt bei der Diskussion sicher Argumente für beide Seiten. Ich persönlich kann in diesem Punkt mit der aktuellen Regelung gut leben. Und sie wäre vermutlich für die meisten Leute akzeptabel, wenn es denn mehr als ein zur Wahl stehendes Team gäbe. Den Aspekt der Durchlässigkeit zwischen Teams haben wir übrigens bei der Satzungsgruppe I (vor einigen Jahren) diskutiert, sind da aber, man korrigiere mich, am Ende von abgerückt, weil wir den Fall nicht für realistisch gehalten haben, dass jemand, der sich EINEM Team verbunden fühlt, plötzlich auch in einem ANDEREN Team arbeiten wollen würde. |
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Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Andreas für den nützlichen Beitrag: |
18.02.2021, 14:49 | #14 | |
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Beispiel Hammer / HH oder Hammer / JL. Kann es sein , dass Hammer nur zusammenarbeiten kann, wenn alle nach seiner Pfeiffe tanzen ?
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18.02.2021, 14:50 | #15 |
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Wird eigentlich bei Delheid Soiron Hammer vorher besprochen, wer als nächstes aus diesem Konsortium bei der Alemannia einen Posten übernehmen darf ?
Wäre einmal interessant zu wissen. |
18.02.2021, 14:52 | #16 | |
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Kommen als nächstes die Juniorchefs ran ? Soiron jr. oder Delheid jr ? Fröhlich jr. haben wir ja derzeit !
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18.02.2021, 15:14 | #17 |
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18.02.2021, 18:03 | #18 | |
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Ergänzend sei noch angemerkt, dass ein „bunt zusammen gewürfelter Haufen“ für ein Kontrollorgan wie den VR mit Sicherheit anders (weil unproblematischer eventuell sogar förderlicher im Sinne der Aufgabenstellung) zu bewerten ist als für ein Präsidium, wo das (operative) Agieren als Team schon ein anderes Gewicht hat. Das beginnt ja bereits im Vorfeld mit dem Festlegen einer gemeinsamen Zielsetzung und dem Wissen um die jeweiligen Positionen, hat aber auch stark mit Vertrauen zu tun, denn es müssen ja auch schon mal Entscheidungen zeitnah auf kurzem Weg erfolgen. Von daher halte ich die aktuelle Regelung nach wie vor für gut.
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Es kommt anders, wenn man denkt ;)! |
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu easy für den nützlichen Beitrag: | BigBandi (19.02.2021), Franz Wirtz (18.02.2021) |
18.02.2021, 22:52 | #19 | |
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Geändert von tivolino (18.02.2021 um 22:56 Uhr) |
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Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu tivolino für den nützlichen Beitrag: | a.tetzlaff (18.02.2021), Bucki (18.02.2021), Heinsberger LandEi (18.02.2021), Öcher Wellenbrecher (18.02.2021) |
19.02.2021, 12:26 | #20 | |
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"10.7 Kandidaten für Vereinsorgane nach § 9.1.2 bis 9.1.5 und ihre Mitglieder müssen zugleich Mitglied des Vereins sein. Kandidat kann ferner nur sein, wer die weiteren Voraussetzungen zur Wahl des jeweiligen Amtes erfüllt und wenn der Vorschlag mindestens 50 Tage vor der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen und von mindestens 50 nicht für dieses Amt kandidierenden Mitgliedern des Vereins unterschrieben ist. Ein Kandidat, der von einem Vereinsorgan nach § 9.1.2 bis 9.1.5 vorgeschlagen wird, benötigt keine diesbezügliche Unterschriftenliste." Die Frage ist natürlich ob und/oder wann überhaupt eine JHV stattfinden kann/wird. |
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