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So lange schon? - Nein, bereits wesentlich länger ...
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Unter kaufmännischen Gesichtspunkten ist es unverzichtbar einem schlagartigen Verlust des gesamten Kaderwertes, auch und insbesondere im Abstiegsfall, vorzubeugen. Entsprechend notwendig wären vertragliche Regelungen hierfür. In meiner laienhaften Vorstellung ist eine vertragliche Abstiegsklausel alles andere als eine Gehaltsgarantie, schließlich weiß ein jeder um die Mindereinnahmen im Fall der Fälle. Darüber wie dieses Versäumnis, trotz Aufsichts- und Verwaltungsrat, zu erklären ist, habe ich lange vergebens nachgedacht. (M)eine bislang einzige Erklärung ist die, dass es für einen gefühlt »1.1/2-Ligisten« schlichtweg »unschicklich« erschien, sich mit derart undenkbaren Szenarien konkret auseinanderzusetzen. .
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„Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.“ Joachim Ringelnatz |
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