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  #1  
Alt 13.08.2022, 10:23
Geheimniskremer Geheimniskremer ist offline
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Zitat von Semper_Fi Beitrag anzeigen
Ich bin mal gespannt wie der Verband jetzt entscheiden wird.
Köln war der sichere Sieger und solche Fans zerstören alles.

Da die Kölner Fans die Ursache des Ganzen gesetzt haben, könnte es nicht gut für Köln aussehen. Gleichzeitig sind natürlich die Oberhausener in einer Vielzahl auf den Platz gelaufen und haben damit vermutlich die Ursache des letztendlichen Abbruchs gesetzt.
Ja, mich juckt es die ganze zeit schon in den Fingern, jetzt muss ich es raushauen:

Erstens wäre zu klären: Sind das echt Kölner gewesen?
Weil wenn das z.B. Roda-Kerkrade-Hooligans wären, die nach einem Pokalendspiel äh ich mein Meisterschaftsendspiel das Feld stürmen, dann wäre das schon sehr hart, dafür ne Verbands-Strafe zu bekommen, geschweige denn, dass einem Punkte aberkannt werden.
Fans waren es ja definitiv nicht.

Und wer stellt denn den Ordnungsdienst? Okay… in diesem Falle ja offensichtlich auch drei Kölner (sind das dann Ehrenämtler?). Sind die dann nicht sogar gleich doppelt verantwortlich für sich selber?
Nein? Also doch der 1. FC Köln wird dafür belangt, dass drei ihm völlig unbekannte Leute in einem fremden Stadion irgendetwas strafrechtlich Relevantes gemacht haben?

Warum musste Steffi Graf dann eigentlich nicht damals Monika Seles entschädigen?

Mir gefällt das Ganze überhaupt nicht. Fussball ist auch ein soziales Auffangbecken. Hier finden viele Leute einen Zeitvertreib und eine Passion. Die Vereine aber für Straftäter verantwortlich zu machen, hat mehr als nur ein Geschmäckle.
Die Vereine zu verpflichten, ein Fan-Projekt zu betreiben und das ernsthaft durchzuführen ist ein gutes Mittel, damit nicht noch mehr sich solchen Ideen von einem Stadionbesuch anschliessen. Aber Strafen für die, auf die der Verein gar „keinen Zugriff“ hat?

Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass ein ordentliches Gericht in diesem Fall Sanktionen gegen den 1. FC Köln stehen lassen würde, falls geklagt wird.
Meines Erachtens gibt unser Recht so etwas überhaupt gar nicht her, ich bin natürlich bestenfalls ein Hobby-Jurist.
Dass RWO Problem bekommt, weil der Ordnungsdinst nicht ausreichend war, dass ist abgedeckt, auch wenn das wiederum ebenfalls unfair wirkt.


Gab es denn eigentlich schon mal einen vergleichbaren Fall, der vor einem ordentlichen Gericht ausgefochten wurde?


Ich bin gespannt, was der Verband entscheidet. Sicher scheint: Der 1. FC Köln wird es sich nicht wegen der Zwoten mit den Verbänden verscherzen und so wird auch hier das seltsamte Verständnis von Rechtsprechung allerhöchstn mit einm halbherzigen Einspruch letztendlich akzeptiert.
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  #2  
Alt 13.08.2022, 11:45
schokobär schokobär ist offline
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Zitat von Geheimniskremer Beitrag anzeigen
J

Und wer stellt denn den Ordnungsdienst? Okay… in diesem Falle ja offensichtlich auch drei Kölner (sind das dann Ehrenämtler?). Sind die dann nicht sogar gleich doppelt verantwortlich für sich selber?
Nein? Also doch der 1. FC Köln wird dafür belangt, dass drei ihm völlig unbekannte Leute in einem fremden Stadion irgendetwas strafrechtlich Relevantes gemacht haben?
Es sind wohl drei Cölner "Fans" gewesen, die sich Jacken besorgt hatten, die sie als Ordner ausweisen sollten.

Mit dem regulären Ordnungsdienst hatte dies wohl nichts zu tun.
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  #3  
Alt 13.08.2022, 13:47
Geheimniskremer Geheimniskremer ist offline
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Zitat von schokobär Beitrag anzeigen
Es sind wohl drei Cölner "Fans" gewesen, die sich Jacken besorgt hatten, die sie als Ordner ausweisen sollten.

Mit dem regulären Ordnungsdienst hatte dies wohl nichts zu tun.
Das war mir klar. Ich dachte die Ironie war klar erkennbar.
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