#10
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- Frage ... -
Ich lese gerade die vorgeschlagene Satzungsänderung durch. Da fällt mir der Passus auf:
- § 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder - (4) Mitglieder erhalten nach Erreichen des 16. Lebensjahres das aktive, mit erreichen des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht. Ist das nicht umgekehrt ... ?? Mit 16 passiv - mit 18 aktiv ... !!??
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"Europa besteht aus Staaten, die sich nicht vorschreiben lassen wollen, was sie vorher selber beschlossen haben." (Werner Schneyder, Kabarettist) |
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