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01.08.2012, 11:42 | #1 | |
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Zitat:
1. Das Präsidium hat die Pflicht, die Mitgliedschaft über die Hintergründe der Abwahl von HR aus dem AR zu informieren. 2. Die IG sollte sich erst äussern, wenn das Präsidium seiner Informationspflicht gegenüber der gesamten Mitgliedschaft nachgekommen ist.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius |
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01.08.2012, 11:48 | #2 |
Veteran
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Aus der von mir gesammelten Erfahrung (z. B. Mitgliederversammlung) kann das lange dauern, wenn überhaupt etwas Konkretes kommt.
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