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  #1761  
Alt 27.05.2010, 19:52
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Zitat von I LOV IT Beitrag anzeigen
Es gibt derzeit einfach nur Gerede und Gerüchte. Sei es hier oder in der Presse.
Aber warum ist das so?
Wer sind denn diejenigen, durch die Bekanntgabe von Fakten und Zahlen mit diesen Gerüchten aufräumen könnten - dieses aber nicht machen!

Genau das ist es doch, was die meisten - mich eingeschlossen - ihnen vorwerfen!
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  #1762  
Alt 27.05.2010, 19:56
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Zitat von balu Beitrag anzeigen
Hallo Walter,

ich mag mich ja irren, aber mit meinem Verständnis eines "Aufsichtsrats" als Aufsichtsgremium stimmt das irgendwie nicht überein...
Für mich hört sich das nach der Tätigkeit eines GF an.
  #1763  
Alt 27.05.2010, 20:07
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Zitat von balu Beitrag anzeigen
Aber warum ist das so?
Wer sind denn diejenigen, durch die Bekanntgabe von Fakten und Zahlen mit diesen Gerüchten aufräumen könnten - dieses aber nicht machen!

Genau das ist es doch, was die meisten - mich eingeschlossen - ihnen vorwerfen!
Ich werfe denen doch genau das Selbe vor Aber dies ist noch kein Grund bzw. eine Rechtfertigung Unwahrheiten und unnötige Unruhe rein zu bringen. Damit spreche ich jetzt nicht Dich oder irgendwen explizit an aber was hier zu diesem Thema teils für Aussagen gemacht werden...
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  #1764  
Alt 27.05.2010, 20:20
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Zitat von I LOV IT Beitrag anzeigen
Ich werfe denen doch genau das Selbe vor Aber dies ist noch kein Grund bzw. eine Rechtfertigung Unwahrheiten und unnötige Unruhe rein zu bringen. Damit spreche ich jetzt nicht Dich oder irgendwen explizit an aber was hier zu diesem Thema teils für Aussagen gemacht werden...
"Unnötige Unruhe"??

Sorry, aber unnötig ist vieles, aber nicht diese - wie Du es nennst "Unruhe"

Sicher, die PM der IG war vielleicht ein wenig zu weit vorgeprescht und nicht ganz zielsicher, da sind nicht nur wir uns einig, sondern das wird ja auch vom IG-Vorstand selbst eingestanden. Aber die Diskussion, die dadurch angestossen wurde, war höchst überfällig und wichtig!

Ich bin auch dagegen, dass es teilweise etwas zu persönlich wird, aber was erwartest Du denn? Hier geht es um einen Verein, der jedem von uns verdammt viel bedeutet. Und wenn da etwas so schwer schiefgelaufen ist, dass der Verein in eine solche finanzielle Schieflage gerät, die handelnden und verantwortlichen Personen sich aber (selbst entgegen den gesetzlichen Vorgaben) weigern, die Zahlen und Fakten auf den Tisch zu legen, dann dürfen sie sich nicht wundern wenn die Spekulationen überhand nehmen und die Diskussionen mangels objektiver Fakten auch emotional und in Folge dessen auch manchmal etwas (zu) persönlich werden.

Gruß Jürgen
  #1765  
Alt 27.05.2010, 20:27
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Zitat von balu Beitrag anzeigen
"Unnötige Unruhe"??

Sorry, aber unnötig ist vieles, aber nicht diese - wie Du es nennst "Unruhe"

Sicher, die PM der IG war vielleicht ein wenig zu weit vorgeprescht und nicht ganz zielsicher, da sind nicht nur wir uns einig, sondern das wird ja auch vom IG-Vorstand selbst eingestanden. Aber die Diskussion, die dadurch angestossen wurde, war höchst überfällig und wichtig!

Ich bin auch dagegen, dass es teilweise etwas zu persönlich wird, aber was erwartest Du denn? Hier geht es um einen Verein, der jedem von uns verdammt viel bedeutet. Und wenn da etwas so schwer schiefgelaufen ist, dass der Verein in eine solche finanzielle Schieflage gerät, die handelnden und verantwortlichen Personen sich aber (selbst entgegen den gesetzlichen Vorgaben) weigern, die Zahlen und Fakten auf den Tisch zu legen, dann dürfen sie sich nicht wundern wenn die Spekulationen überhand nehmen und die Diskussionen mangels objektiver Fakten auch emotional und in Folge dessen auch manchmal etwas (zu) persönlich werden.

Gruß Jürgen
Hallo Jürgen,

also mit "Unruhe" meinte ich diese unangebrachte Vermutungs- und Gerüchteflut. Diskussion gerne und soviel wie geht! Ich will und muss in 2 Wochen meine Stimme abgeben - verschenken kommt nicht in Frage - und da möchte ich zumindest wissen woran ich bin.

Da war der Begriff "Unruhe" etwas unpräzise, nimm alternativ "falsche & unkorrekte Meinungsmache und Gerüchteverbreiterei"
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  #1766  
Alt 27.05.2010, 21:47
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Zitat von I LOV IT Beitrag anzeigen
Hallo Jürgen,

also mit "Unruhe" meinte ich diese unangebrachte Vermutungs- und Gerüchteflut. Diskussion gerne und soviel wie geht! Ich will und muss in 2 Wochen meine Stimme abgeben - verschenken kommt nicht in Frage - und da möchte ich zumindest wissen woran ich bin.

Da war der Begriff "Unruhe" etwas unpräzise, nimm alternativ "falsche & unkorrekte Meinungsmache und Gerüchteverbreiterei"
es gibt ja hier durchaus leute die näher dran sind als andere. es wird doch wohl für jeden hier ansatzweise möglich sein zu differenzieren, was man glauben kann und was man skeptisch sehen sollte.
emotionen sollten erlaubt sein, es geht schließlich um die alemannia.
es gibt ein paar menschen hier in aachen die die gerüchteküche schließen könnten, aber sie tun es nicht.
  #1767  
Alt 27.05.2010, 22:12
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Zitat von Oche_Alaaf_1958 Beitrag anzeigen
Muß man auf soetwas antworten? Eigentlich nicht.

Bis auf vielleicht, dass ich wählerisch beim aussuchen meiner Freunde bin. Von daher unterlasse es bitte, mich als solchen von Dir zu titulieren.

Weiterhin, Helden gibt es für mich schon gar keine, ausser vielleicht der Eric u. Willi in der Aufstiegssaison.. Und zu nichtsführenden und unsinnigen Anliegen pflege ich mich prinzipiell erst gar nicht zu äußern. Löst ansonsten einen Scheidenkrampf aus.

ps. Auf weitere Diskussionen mit Dir lege ich keinen Wert.
Hallo Oche
Das mit dem Scheidenkrampf finde ich wirklich gut,dann muß der Partner mal in die Nippel beißen,das entkrampft
  #1768  
Alt 27.05.2010, 22:18
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Zitat von Oswald Pfau Beitrag anzeigen
Hallo Oche
Das mit dem Scheidenkrampf finde ich wirklich gut,dann muß der Partner mal in die Nippel beißen,das entkrampft
Danke Dr. Sommer!
  #1769  
Alt 27.05.2010, 22:41
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Zitat von Stephanie Beitrag anzeigen
Für mich hört sich das nach der Tätigkeit eines GF an.
Glaubst Du im ernst, die Sponsoren, die Spender, der RP, die für die Landesbürgschaft zuständigen, die Politiker, die Bankenvertreter etc. etc. wollten alle ausschließlich mit Kraemer reden?

Der GF ist für das operative Geschäft zuständig. Den Türöffner, der wichtige Verbindungen knüpft und einen Großteil der Lobbyarbeit trägt, macht im Regelfall der Präsident oder der Vorstandsvorsitzende. Bei einer GmbH der Vorsitzende des Aufsichtsrates.
__________________

Geändert von Aix-la-Chapelle (27.05.2010 um 23:06 Uhr)
  #1770  
Alt 27.05.2010, 23:07
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Zitat:
Zitat von Oche_Alaaf_1958 Beitrag anzeigen
Glaubst Du im ernst, die Sponsoren, der RP, die für die Landesbürgschaft zuständigen, die Politiker, die Bankenvertreter, die Sponsoren etc. etc. wollten alle ausschließlich mit Kraemer reden.

Der GF ist für das operative Geschäft zuständig. Den Türöffner, der die Verbindungen knüpft und die Hauptlast der Lobbyarbeit trägt, macht im Regelfall der Präsident oder der Vorstandsvorsitzende. Bei einer GmbH der Vorsitzende des Aufsichtsrates.

Kein Wunder, dass die GmbH Pleite ist, da bezahlten die das Gehalt von einem Meijer, der im Marketingbereich speziell für die Akquirierung neuer Sponsoren tätig war, obwohl, dass doch der AR-Vorsitzende ganz alleine und unentgeltlich gemacht hat !! Tztztztztztztztz typisch Alemannia
  #1771  
Alt 27.05.2010, 23:11
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Daumen hoch

Zitat:
Zitat von Kleeblatt4TSV Beitrag anzeigen
Kein Wunder, dass die GmbH Pleite ist, da bezahlten die das Gehalt von einem Meijer, der im Marketingbereich speziell für die Akquirierung neuer Sponsoren tätig war, obwohl, dass doch der AR-Vorsitzende ganz alleine und unentgeltlich gemacht hat !! Tztztztztztztztz typisch Alemannia
hihi sehr gut
  #1772  
Alt 27.05.2010, 23:52
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Vielleicht sollte ich mal an dieser Stelle...

Zitat:
Zitat von Oche_Alaaf_1958 Beitrag anzeigen
Glaubst Du im ernst, die Sponsoren, die Spender, der RP, die für die Landesbürgschaft zuständigen, die Politiker, die Bankenvertreter etc. etc. wollten alle ausschließlich mit Kraemer reden?
Der GF ist für das operative Geschäft zuständig. Den Türöffner, der wichtige Verbindungen knüpft und einen Großteil der Lobbyarbeit trägt, macht im Regelfall der Präsident oder der Vorstandsvorsitzende. Bei einer GmbH der Vorsitzende des Aufsichtsrates.

"...denn grau ist alle Theorie..."

Vielleicht sollte ich mal an dieser Stelle vermeintliche Zuständigkeiten durch tatsächliche Kompetenzen und Aufgabenverteilung ersetzen und fragen, wer hier eigentlich die faktische Lenkungsmacht besitzt und wer überwacht und gelenkt operativ tätig sein sollte. Urteile selber:

(Quellchen: Gesellschaftervertrag der Alemannia Aachen GmbH, Auszüge)

Der Aufsichtsrat entscheidet über die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie über den Umfang ihrer Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis und den Abschluss ihrer Anstellungsverträge, die Änderung der Vertretungs- und Geschäftsführerbefugnis und von Anstellungsverträgen und die Beendigung von Anstellungsverträgen mit Geschäftsführern einschließlich der Freistellung von Wettbewerbsverboten.

Die Gesellschaft (=TSV+Breuer) wird gegenüber den Geschäftsführern durch den Aufsichtsrat vertreten.

Der Aufsichtsrat kontrolliert und überwacht die Geschäftsführung. Er kann alle ihm sachdienlich erscheinenden Maßnahmen ergreifen, von der Geschäftsführung Auskunft über einzelne Vorgänge und Bericht über die finanzielle Lage der Gesellschaft verlangen sowie Bücher und Schriften der Gesellschaft prüfen und überprüfen lassen.

Insbesondere hat der Aufsichtsrat folgende Aufgaben:
a. er berät die Geschäftsführung in allen wichtigen Angelegenheiten,
b. ihm obliegt die Genehmigung der Jahresplanung gemäß § 12 Abs. (5) und die Überwachung der Einhaltung des Jahresplanes,
c. er bestellt den Abschlussprüfer,
d. er stellt den von der Geschäftsführung aufzustellenden und von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfenden Jahresabschluss und den Lagebericht fest.

Die Geschäftsführungsmaßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, werden vom Aufsichtsrat in der von ihm erlassenen Geschäftsführer-Geschäftsordnung festgelegt.

Der Aufsichtsrat hat das Recht, auch ohne vorherige Anhörung der Gesellschafterversammlung mit der Mehrheit aller Mitglieder des Aufsichtsrats alle oder einzelne Geschäftsführer abzuberufen.

Der Aufsichtsrat wird durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.

Im Verhältnis zur Gesellschaft ist jeder Geschäftsführer verpflichtet, die Geschäftsführungsbeschränkungen einzuhalten, welche durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag und den Aufsichtsrat festgesetzt sind oder werden.

Der Aufsichtsrat kann für die Geschäftsführung eine Geschäftsordnung erlassen.

Die Geschäftsführer führen die Geschäfte im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes eigenverantwortlich. Sie bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates für alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb der Gesellschaft hinausgehen; diese können von dem Aufsichtsrat in einer Geschäftsordnung konkretisiert werden.

Der Aufsichtsrat ist berechtigt, in allen Angelegenheiten, die über den gewöhnlichen Betrieb der Gesellschaft hinausgehen, den Geschäftsführern Weisungen allgemein oder im Einzelfall zu erteilen. Ihm stehen alle Rechte zur Überprüfung und Überwachung der Geschäftsführung zu.


Ist es demnach als AR nicht gefordert sich darauf konzentrieren, zu kontrollieren und zu (be)raten, statt zu operieren bzw. mitzuoperieren?

Schließlich übt der AR als Gremium allgemein und sein Vorsitzender im Speziellen die Kontrollfunktion im Namen des Gesellschafters aus, er ist "Augen und Ohren des TSV", nicht sein Schlüsseldienst.


Muss demnach der AR nicht alle Finanzvorgänge gekannt haben?

Muss er nicht auch Dimension und Tragweite sowie Brisanz der finanziellen Schieflage längst schon erkannt haben?

Muss der AR nicht schon in 2008 nach Kraemers x,x Millionenverlusteingeständnis Gegenmaßnahmen ergriffen haben?

Und bei den Antworten auf diese Fragen bitte nicht vergessen: Die Finanzen sind mächtig aus den Fugen geraten, so ein bisschen in der Nähe der teil(?)selbstgemachten Insolvenz gelandet zu sein und nach Rettungsbürgen greifen zu müssen ist eben nicht mit einem "Hoppla!" abgetan und - weiter geht es... Da ist schon ein bissle mehr offenzulegen.

Nicht "Schuld", aber Verantwortung muss da doch hinterfragt werden dürfen.


klööss
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"...erst wenn deine Widersacher dich loben, dann überprüfe dein Bewusstsein..."
  #1773  
Alt 28.05.2010, 00:02
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#14 #14 ist gerade online
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K.A., obs hier her passt, aber in Bielefeld ists wohl erstmal nicht so rosig ausgegangen: Laut "Neuer Westfälischen" hat die Stadt die finanzielle Hilfe abgelehnt und die Ostwestfalenidioten stehen unmittelbar vor Insolvenz und ich denke dann auch Zwangsabstieg (als wär die Inthronisierung von Iro Ziege nicht schon bitter genug gewesen), wenns da nicht noch Mäzene regnet.
Ich verabscheue die ja aufrichtig spätestens seit den Ecks/Walters/von Heesens in den 90ern, aber es ist auch krass, wie immer mehr Traditionsclubs platt gehen (hab den 11Freunde RWE- Bericht vor 2,3 Heften im Kopf, das tut schon weh) und schlichtweg veschwinden.
Und dann lieber RWE, Preußen, Hansa, Arminia als Wolfsburg, Hoffenheim, Ingolstadt usw. Aber das ist ein ganz anderes Thema.
Wie eng es also bei uns war/ist (bin Skeptiker), wird spätestens heute beim Blick in die erfundene Stadt deutlich.....

alemannia- bielefeld, bielefeld, wir *******n auf dein geld
#14

Quelle: http://www.nw-news.de/lokale_news/bi...r_Arminia.html
  #1774  
Alt 28.05.2010, 00:56
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Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen
"...denn grau ist alle Theorie..."

Vielleicht sollte ich mal an dieser Stelle vermeintliche Zuständigkeiten durch tatsächliche Kompetenzen und Aufgabenverteilung ersetzen und fragen, wer hier eigentlich die faktische Lenkungsmacht besitzt und wer überwacht und gelenkt operativ tätig sein sollte. Urteile selber:

(Quellchen: Gesellschaftervertrag der Alemannia Aachen GmbH, Auszüge)

Der Aufsichtsrat entscheidet über die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie über den Umfang ihrer Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis und den Abschluss ihrer Anstellungsverträge, die Änderung der Vertretungs- und Geschäftsführerbefugnis und von Anstellungsverträgen und die Beendigung von Anstellungsverträgen mit Geschäftsführern einschließlich der Freistellung von Wettbewerbsverboten.

Die Gesellschaft (=TSV+Breuer) wird gegenüber den Geschäftsführern durch den Aufsichtsrat vertreten.

Der Aufsichtsrat kontrolliert und überwacht die Geschäftsführung. Er kann alle ihm sachdienlich erscheinenden Maßnahmen ergreifen, von der Geschäftsführung Auskunft über einzelne Vorgänge und Bericht über die finanzielle Lage der Gesellschaft verlangen sowie Bücher und Schriften der Gesellschaft prüfen und überprüfen lassen.

Insbesondere hat der Aufsichtsrat folgende Aufgaben:
a. er berät die Geschäftsführung in allen wichtigen Angelegenheiten,
b. ihm obliegt die Genehmigung der Jahresplanung gemäß § 12 Abs. (5) und die Überwachung der Einhaltung des Jahresplanes,
c. er bestellt den Abschlussprüfer,
d. er stellt den von der Geschäftsführung aufzustellenden und von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfenden Jahresabschluss und den Lagebericht fest.

Die Geschäftsführungsmaßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, werden vom Aufsichtsrat in der von ihm erlassenen Geschäftsführer-Geschäftsordnung festgelegt.

Der Aufsichtsrat hat das Recht, auch ohne vorherige Anhörung der Gesellschafterversammlung mit der Mehrheit aller Mitglieder des Aufsichtsrats alle oder einzelne Geschäftsführer abzuberufen.

Der Aufsichtsrat wird durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.

Im Verhältnis zur Gesellschaft ist jeder Geschäftsführer verpflichtet, die Geschäftsführungsbeschränkungen einzuhalten, welche durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag und den Aufsichtsrat festgesetzt sind oder werden.

Der Aufsichtsrat kann für die Geschäftsführung eine Geschäftsordnung erlassen.

Die Geschäftsführer führen die Geschäfte im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes eigenverantwortlich. Sie bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates für alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb der Gesellschaft hinausgehen; diese können von dem Aufsichtsrat in einer Geschäftsordnung konkretisiert werden.

Der Aufsichtsrat ist berechtigt, in allen Angelegenheiten, die über den gewöhnlichen Betrieb der Gesellschaft hinausgehen, den Geschäftsführern Weisungen allgemein oder im Einzelfall zu erteilen. Ihm stehen alle Rechte zur Überprüfung und Überwachung der Geschäftsführung zu.


Ist es demnach als AR nicht gefordert sich darauf konzentrieren, zu kontrollieren und zu (be)raten, statt zu operieren bzw. mitzuoperieren?

Schließlich übt der AR als Gremium allgemein und sein Vorsitzender im Speziellen die Kontrollfunktion im Namen des Gesellschafters aus, er ist "Augen und Ohren des TSV", nicht sein Schlüsseldienst.


Muss demnach der AR nicht alle Finanzvorgänge gekannt haben?

Muss er nicht auch Dimension und Tragweite sowie Brisanz der finanziellen Schieflage längst schon erkannt haben?

Muss der AR nicht schon in 2008 nach Kraemers x,x Millionenverlusteingeständnis Gegenmaßnahmen ergriffen haben?

Und bei den Antworten auf diese Fragen bitte nicht vergessen: Die Finanzen sind mächtig aus den Fugen geraten, so ein bisschen in der Nähe der teil(?)selbstgemachten Insolvenz gelandet zu sein und nach Rettungsbürgen greifen zu müssen ist eben nicht mit einem "Hoppla!" abgetan und - weiter geht es... Da ist schon ein bissle mehr offenzulegen.

Nicht "Schuld", aber Verantwortung muss da doch hinterfragt werden dürfen.


klööss
Sehr schöner Beitrag Klaus ganz IG Like

Nur bei deinen Fragen bleibt eine Frage offen. Wo wären wir heute wenn der AR bei den "Vorleistungen" des GF eingegriffen oder diese gar unterbunden hätte. Wir wären mit einem stillstehenden Stadionrohbau ohne Sponsoren ,verkauften Logen u.s.w. in dem wohl heute noch kein Spiel ausgetragen werden könnte genau da angelangt wo wir jetzt auch sind. Deshalb kannst du dir deine Fragen Muss..... alle selbst mit ja beantworten. Ein Termin zur Eröffnung für das neue Stadion stand lange fest und wurde von allen für alle durchgedrückt egal was es kostet. Der AR und wohl speziell J.L. werden das verantworten, dessen kannst du dir sicher sein. Und offenlegen muss der AR zunächst den Mitgliedern etwas, sonst keinem und das wird er tun spätestens auf der JHV. Nur wird es nichts daran ändern, dass der Käse gegessen ist egal wie man damals entschieden hätte.
  #1775  
Alt 28.05.2010, 01:04
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Mensch Klööss! Da will man noch mal kurz im Forum reinschauen und Du schreibst direkt wieder einen Roman... aber ich komme nicht drumherum wieder Danke zu sagen. Ich bin immer wieder erstaunt, wie relativ emotionsfrei deine Postings verfasst sind (nicht dass ich nicht wüsste, dass Du zu 111% dabay bist).

Und weil #14 es hier gerade schrieb mit Bielefeld passt es ja schon irgendwie: Kaum ist bekannt, dass Blödefeld das Geld nicht von der Stadt bekommt, werden natürlich direkt wieder die kritischen Stimmen auch in Aachen laut: Wieso hat das die Stadt Aachen nicht auch verwehrt? Unsere Steuergelder! etc. etc.
Im Gegensatz zu uns brauchen die Ostwestphalendeppen die 6 Mio. € von der Stadt direkt aufs Konto. Nix mit Bürgschaft usw.

Da bin ich, mal salopp gesagt, noch irgendwie recht "beruhigt", dass bei uns "nur" eine Bürgschaft fällig ist. Ist dramatisch und ernst genug aber uns steht das Wasser noch nicht so zum Hals wie Anderswo.

Und jetzt geruhsame Nachtruhe
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  #1776  
Alt 28.05.2010, 01:28
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Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen
"...denn grau ist alle Theorie..."

Vielleicht sollte ich mal an dieser Stelle vermeintliche Zuständigkeiten durch tatsächliche Kompetenzen und Aufgabenverteilung ersetzen und fragen, wer hier eigentlich die faktische Lenkungsmacht besitzt und wer überwacht und gelenkt operativ tätig sein sollte. Urteile selber:

(Quellchen: Gesellschaftervertrag der Alemannia Aachen GmbH, Auszüge)

Der Aufsichtsrat entscheidet über die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie über den Umfang ihrer Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis und den Abschluss ihrer Anstellungsverträge, die Änderung der Vertretungs- und Geschäftsführerbefugnis und von Anstellungsverträgen und die Beendigung von Anstellungsverträgen mit Geschäftsführern einschließlich der Freistellung von Wettbewerbsverboten.

Die Gesellschaft (=TSV+Breuer) wird gegenüber den Geschäftsführern durch den Aufsichtsrat vertreten.

Der Aufsichtsrat kontrolliert und überwacht die Geschäftsführung. Er kann alle ihm sachdienlich erscheinenden Maßnahmen ergreifen, von der Geschäftsführung Auskunft über einzelne Vorgänge und Bericht über die finanzielle Lage der Gesellschaft verlangen sowie Bücher und Schriften der Gesellschaft prüfen und überprüfen lassen.

Insbesondere hat der Aufsichtsrat folgende Aufgaben:
a. er berät die Geschäftsführung in allen wichtigen Angelegenheiten,
b. ihm obliegt die Genehmigung der Jahresplanung gemäß § 12 Abs. (5) und die Überwachung der Einhaltung des Jahresplanes,
c. er bestellt den Abschlussprüfer,
d. er stellt den von der Geschäftsführung aufzustellenden und von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfenden Jahresabschluss und den Lagebericht fest.

Die Geschäftsführungsmaßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, werden vom Aufsichtsrat in der von ihm erlassenen Geschäftsführer-Geschäftsordnung festgelegt.

Der Aufsichtsrat hat das Recht, auch ohne vorherige Anhörung der Gesellschafterversammlung mit der Mehrheit aller Mitglieder des Aufsichtsrats alle oder einzelne Geschäftsführer abzuberufen.

Der Aufsichtsrat wird durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.

Im Verhältnis zur Gesellschaft ist jeder Geschäftsführer verpflichtet, die Geschäftsführungsbeschränkungen einzuhalten, welche durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag und den Aufsichtsrat festgesetzt sind oder werden.

Der Aufsichtsrat kann für die Geschäftsführung eine Geschäftsordnung erlassen.

Die Geschäftsführer führen die Geschäfte im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes eigenverantwortlich. Sie bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates für alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb der Gesellschaft hinausgehen; diese können von dem Aufsichtsrat in einer Geschäftsordnung konkretisiert werden.

Der Aufsichtsrat ist berechtigt, in allen Angelegenheiten, die über den gewöhnlichen Betrieb der Gesellschaft hinausgehen, den Geschäftsführern Weisungen allgemein oder im Einzelfall zu erteilen. Ihm stehen alle Rechte zur Überprüfung und Überwachung der Geschäftsführung zu.


Ist es demnach als AR nicht gefordert sich darauf konzentrieren, zu kontrollieren und zu (be)raten, statt zu operieren bzw. mitzuoperieren?

Schließlich übt der AR als Gremium allgemein und sein Vorsitzender im Speziellen die Kontrollfunktion im Namen des Gesellschafters aus, er ist "Augen und Ohren des TSV", nicht sein Schlüsseldienst.


Muss demnach der AR nicht alle Finanzvorgänge gekannt haben?

Muss er nicht auch Dimension und Tragweite sowie Brisanz der finanziellen Schieflage längst schon erkannt haben?

Muss der AR nicht schon in 2008 nach Kraemers x,x Millionenverlusteingeständnis Gegenmaßnahmen ergriffen haben?

Und bei den Antworten auf diese Fragen bitte nicht vergessen: Die Finanzen sind mächtig aus den Fugen geraten, so ein bisschen in der Nähe der teil(?)selbstgemachten Insolvenz gelandet zu sein und nach Rettungsbürgen greifen zu müssen ist eben nicht mit einem "Hoppla!" abgetan und - weiter geht es... Da ist schon ein bissle mehr offenzulegen.

Nicht "Schuld", aber Verantwortung muss da doch hinterfragt werden dürfen.


klööss
Hättest Du Dein Post an den anderen Beitrag von mir gehängt, ok.

Und die von Dir hier gestellten Fragen muß selbstverständlich nicht ich Dir beantworten, sondern richtigerweise der AR auf der JHV. Und um ehrlich zu sein, auf deren Antworten bin auch ich gespannt und werde sie aufmerksam verfolgen.

Hier ging es aber um die Frage, welche Funktionen dem Geschäftsführer zukommen und welche Aufgaben, formell nach der Theorie sowie tatsächlich ein Vorsitzender hat.

In diesem Sinne trifft Dein Spruch...""...denn grau ist alle Theorie..." genau den Kern der ganzen Angelegenheit.

Die rein formellen Aufgaben hast du korrekt zitiert. In der Praxis aber gehen die tatsächlichen Aufgaben eines Vorsitzenden weit über die hier beschriebenen hinaus. Um hier nur einige der Wesentlichsten zu nennen, seien die Integrationskraft, die kommunikative Kompetenz, die Fähigkeit zu verbinden und zu vermitteln, Menschen zu begeistern und an die Sache anzubinden wie die Rolle der Identifikationsfigur nach innen wie nach außen benannt. Dies steht selbstverständlich in keiner Satzung und in keinem Gesellschaftervertrag, aber genau ohne diese personalen Kompetenzen kannst Du die rein formellen Aufgaben schnell wieder vergessen..

Und da alle Theorie tatsächlich nur grau ist, habe ich das praktische Glück, seit 20 Jahren in einer erfolgreichen Institution Geschäftsführer zu sein, während ich gleichzeitig seit 15 Jahren in einem anderen Verein Vorstandsvorsitzender bin. Von daher weiß ich sehr wohl genau unterscheiden zu können, was die tatsächlichen Aufgaben eines Geschäftsführes wie die eines Vorsitzenden - vernab von jeglicher formellen und grauen Theorie - sind.

Walter
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Geändert von Aix-la-Chapelle (28.05.2010 um 01:34 Uhr)
  #1777  
Alt 28.05.2010, 01:44
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Zitat von Oche_Alaaf_1958 Beitrag anzeigen
Hättest Du Dein Post an den anderen Beitrag von mir gehängt, ok.

Und die von Dir hier gestellten Fragen muß selbstverständlich nicht ich Dir beantworten, sondern richtigerweise der AR auf der JHV. Und um ehrlich zu sein, auf deren Antworten bin auch ich gespannt und werde sie aufmerksam verfolgen.

Hier ging es aber um die Frage, welche Funktionen dem Geschäftsführer zukommen und welche Aufgaben, formell nach der Theorie sowie tatsächlich ein Vorsitzender hat.

In diesem Sinne trifft Dein Spruch...""...denn grau ist alle Theorie..." genau den Kern der ganzen Angelegenheit.

Die rein formellen Aufgaben hast du korrekt zitiert. In der Praxis aber gehen die tatsächlichen Aufgaben eines Vorsitzenden weit über die hier beschriebenen hinaus. Um hier nur einige der Wesentlichsten zu nennen, seien die Integrationskraft, die kommunikative Kompetenz, die Fähigkeit zu verbinden und zu vermitteln, Menschen zu begeistern und an die Sache anzubinden wie die Rolle der Identifikationsfigur nach innen wie nach außen benannt. Dies steht selbstverständlich in keiner Satzung und in keinem Gesellschaftervertrag, aber genau ohne diese personalen Kompetenzen kannst Du die rein formellen Aufgaben schnell wieder vergessen..

Und da alle Theorie tatsächlich nur grau ist, habe ich das praktische Glück, seit 20 Jahren in einer erfolgreichen Institution Geschäftsführer zu sein, während ich gleichzeitig seit 15 Jahren in einem anderen Verein Vorstandsvorsitzender bin. Von daher weiß ich sehr wohl genau unterscheiden zu können, was die tatsächlichen Aufgaben eines Geschäftsführes wie die eines Vorsitzenden - vernab von jeglicher formellen und grauen Theorie - sind.

Walter
Genau das ist der Kern der Sache .
Ohne eine Führungsfigur mit diesen Fähigkeiten geht es nicht.
Man hätte sicher eine andere Person als JL präsentieren können, aber das hat man versäumt.
Offenbar gibt es keinen anderen, der sich das antun will.
So einfach ist ja nun auch nicht.

Natürlich hat die Auswahl des Geschäftsführers auch mit diesem Thema zu tun.
Man hätte sicherlich damals auch einen erfahreneren und gestandeneren GF auswählen können, statt den netten und immer freundlichen Bla-Bla-FK.

Ich vertraue weiter darauf, dass man erkannt hat, dass man ohne eine angemessene Aufklärung die JHV nicht ruhig über die Bühne bringen wird .
Montag wird man sehen, wie sich JL präsentiert.
__________________
"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius
  #1778  
Alt 28.05.2010, 01:48
svenc
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Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von petrocelli Beitrag anzeigen
..
Herr Kraemer hat entschieden, mit der Summe X in die Bresche zu springen, um das Fortlaufen der Bauarbeiten nicht zu gefährden. Ist es (diese Ausgaben, die jetzt letzten Endes fehlen) nicht seine Entscheidung gewesen und sollte er nicht dafür gerade stehen?
Natürlich hätte der AR vom Selbstverständnis her einschreiten müssen, aber erstmal sollte sich in Sachen Kritik und Verantwortung um den GF gekümmert werden.
...
Fragen:
Hat Kraemer das "eigenmächtig" entschieden?
Hat er vorher den AR informiert?
Hat der AR dieses Vorgehen mitgetragen oder sogar angeordnet?

Gruss

svenc
  #1779  
Alt 28.05.2010, 01:54
svenc
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von petrocelli Beitrag anzeigen
Mag alles sein. Dann ist aber fehl am Platze. Als GF sollte man schon ein gewisses Maß an Durchsetzungsvermögen mitbringen.

Fakt ist: Er hat für die Ausgaben unterschrieben, also ist er auch dafür verantwortlich. Wenn er sich steuern lässt, ist das sein Problem.
Was bringt Dir Durchsetzungsvermögen, wenn Du eine Überweisung unterschreibst und abschickst, der AR aber die Bank anruft und die Überweisung stoppen lässt? (mal als ganz plakatives Beispiel)?

Die Rolle von FK ist unklar. Wie groß ist seine Mitverantwortung? Laut Bericht beider Wirtschaftsprüfer waren/sind die Gremien viel zu stark im Tagesgeschäft aktiv.
Und wenn ein AR-Vorsitzender jede Forderung mit der Drohung unterstützt, dass
- prominente Sponsoren abspringen würden
und/oder
- Banken Kreditlinien nicht gewähren oder streichen würden
(er hätte da ein ominöses Schreiben, dass dies belegt; dieses Schreiben hat aber noch niemand gesehen, wie übrigens auch diese permanent erwähnte DFB-Richtlinie, wie Vereine ihre Gremien zu wählen hätten)

hast Du schlechte Karten....

Gruss

svenc
  #1780  
Alt 28.05.2010, 01:56
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Zitat:
Zitat von svenc Beitrag anzeigen
Fragen:
Hat Kraemer das "eigenmächtig" entschieden?
Hat er vorher den AR informiert?
Hat der AR dieses Vorgehen mitgetragen oder sogar angeordnet?

Gruss

svenc
Die Antworten sind ganz einfach.

Der Kraemer ist doch nicht blöd.

Selbstverständlich hat er nicht eigenmächtig entschieden, sondern den AR einbezogen.
Selbstverständlich hat der AR, und zwar alle , auch der Fanvertreter,das Vorgehen mitgetragen.

Ein so hoch bezahlter GF einer Gmbh lässt sich doch nichts anordnen , oder er hat kein Rückgrat.
Dann ist er falsch.

Noch ne Frage:
Was hat denn Kraemer "eigenmächtig entschieden"?
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Rudolf Servatius
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