#1181
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Zitat:
Vor allem dieser Passus: Kraemer verlor und steht seitdem dumm da. Geschäftsführer auf dem Papier – faktisch aber wohl nur eine Marionette der Macht. „Er hätte sofort zurücktreten sollen“, heißt es bereits jetzt im Umfeld. BILD meint: Alemannia braucht einen Neu-Anfang auf allen Ebenen: Im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung,........ Ich gebe zwar normalerweise nichts auf Berichte der Blöd aber was die zum Thema Alemannia Aachen und deren Führung schreiben,gebe ich denen Recht.
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„Viele benutzen Fußball und prominente Profis, um selbst ins Rampenlicht zu kommen.“ |
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Aue_klenkes (01.05.2012), mise (01.05.2012) |
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#1182
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Nibelungentreue
In der heutigen Printausgabe der AZ ist zu lesen, daß Heyen daran festhält, den Vertrag mit Kraemer (auch für Liga 3 ) zu verlängern:
Zitat:
Was lässt Heyen so an Kraemer festhalten? Nibelungentreue oder haben wir nur alle keine Ahnung?
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Take 'em to Missouri, Matt
Geändert von dizoe (01.05.2012 um 10:07 Uhr) |
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AIXtremist (01.05.2012), Andreas (01.05.2012), hemingway (01.05.2012), Kleeblatt4TSV (01.05.2012), Meachem (03.05.2012), mise (01.05.2012), Vollzahler (01.05.2012) |
#1183
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Wohl eher eine Trotzreaktion. Er will sich nicht von den Fans vorschreiben lassen wen er einstellt oder feuert. Wenn er darin nachgeben würde, wäre er zukünftig ein getriebener der Basis bei allen wichtigen Entscheidungen.
Die Frage an die Satzungsexperten wäre eher ob es wirklich keine Möglichkeit seitens der Mitglieder gibt, das Präsidium vorzeitig aufzulösen. Wenn nicht haben wir aber jetzt die Arschkarte. P.S Andererseits Herr Heyen, wenn sie Öffentlich erklären, dass sie für alle finanziellen Nachteile die durch die Fehlleistungen des Herrn Krämer entstehen, finanziell aufkommen, kann er gerne bleiben. Geändert von Stadionuhr (01.05.2012 um 10:22 Uhr) |
#1184
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Zitat:
Mal unabhängig, wie man unseren Geschäftsführer Sport bewertet, so wird eindeutig mit zweierlei Maß gemessen ... Und sich so eindeutig gegen die Fans zu stellen, finde ich schon krass ... Wenn jetzt noch RM als Trainer nicht weiter beschäftigt wird - obwohl er die Chance erhöht, dass ein paar Spieler mehr am Tivoli bleiben würden, wenn es dann doch nicht mehr reicht - dann verstehe ich gar nichts mehr ... Unglaublich ... |
#1185
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Zwei Antworten dazu
Zitat:
Erstens: Heyen ist nicht der Aufsichtsrat! Als "Heyen" kann er niemanden einstellen und/oder entlassen, auch wenn er das meint und noch so oft wiederholt. Das bedarf der mehrheitlichen Beschlussfassung der Aufsichtsrates, sprich mindestens 3 Stimmen dafür. Heyen kann nur zurzeit so agieren wie er agiert, weil diese Mehrheit vorhanden ist. Allerdings ist der AR auch nicht der "Eigentümer" der GmbH, sondern ein vom Eigentümer (der Gesellschaft, also dem TSV) dazu berufenes Gremium, das Aufsicht über die Geschäftstätigkeit führen und die GF beraten soll. Der AR macht das stellvertretend und im Auftrag des Eigentümers - und das ist der TSV, also "alle Mitglieder" des TSV. Diese können bei entsprechender Mehrheit ihren Aufsichtsrat anweisen zu handeln. Sie können als Gesellschafter also auch anweisen, nicht zu verlängern. Zitat:
Gleichwohl gibt es ein übergeordnetes Recht, das des BGB, hier das des § 27 (2) BGB: "Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands. (2) Die Bestellung ist jederzeit widerruflich, (...) Die Widerruflichkeit kann durch die Satzung auf den Fall beschränkt werden, dass ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung." Eine solche Beschränkung gibt es in unserer Satzung nicht. Folglich kann mit entsprechender Mehrheit (vermutlich 2/3) eine Wahl auch ohne den Nachweis z. B. eines "wichtigen Grundes" "widerrufen" werden. Die JHV - also der Souverän des Vereins - ist das oberste Beschlussorgan, die Gewählten sind "Delegierte" der Mitglieder, sind die Mitglieder bei entsprechender Mehrheit der Meinung, die Delegierung (=Wahl) zu widerrufen so ist das möglich. klööss
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Geändert von Klööss_vom_Driesch (01.05.2012 um 10:37 Uhr) |
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#1186
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Ich krieg gerade das kalte Kotzen.
Herr Heyen ist ein erfolgreicher Unternehmer gewesen, er muss doch wissen wie ein vernünftiger GF zu arbeiten hat. Friedhof tut es nicht und keiner merkts? Wird immer offensichtlicher das auch der Bild-Artikel von 2009 zutrifft. Hier brauchen die Herren jemanden der den Kopf für sie hinhällt. Spannend ist dabei das es klappt und wir uns alle auf den Friedhof einschießen. Vergleichbar mit der US-Regierung was da passiert...
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„Erst wenn die Ebbe kommt, sieht man, wer nackt schwimmt.“ |
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Vollzahler (01.05.2012) |
#1187
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Und wie sieht das praktisch aus? Wenn Hotte die 100 Unterschriften zur Einberufung der außerordentlischen Mitgliderversammlung zusammen hat, könnte auf dieser der Beschluß gefasst werden, den AR anzuweisen, den Vertrag mit FK nicht zu verlängern?
Oder müsste dieser Antrag in einer bestimmten Frist vor der Versammlung schriftlich niedergelegt werden? |
#1188
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Zitat:
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#1189
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Ich halte es für Makulatur. Selbst wenn eine außerordentliche HV einberufen würde, wäre es wie immer.
Die ganzen Rentner (nichts gegen Rentner) schütteln den Kopf, fangen an die Kritiker zu bepöbeln und sorgen als Stiimmvieh für die nötige Mehrheit. Nicht umsonst ist die JHV meist in der Woche.... Schonmal drüber nachgedacht?
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„Erst wenn die Ebbe kommt, sieht man, wer nackt schwimmt.“ |
#1190
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Hm...
Zitat:
100 Unterschriften von Mitgliedern des TSV reichen aus, eine "Außerordentliche JHV" zwingend innerhalb von 2 Monaten nach Tag der Antragstellung zu beantragen. Das Präsidium hat keinen Spielraum, diese dann nicht einzuberufen. Zu diesem formalen Kriterium kommt ein inhaltliches dazu: Der Antrag muss begründet sein. Auch das sollte kein Problem darstellen, eine Begründung ist immer formulierbar, schließlich hat die Antragstellung stets einen Grund. Als drittes kommen die konkreten Anträge für den Tag der aJHV (z. B. auf Abwahl nach § 27 BGB oder auch ein Beschlussantrag XY) dazu. Diese müssen jedoch noch nicht mit dem Antrag auf die aJHV, sondern satzungsgemäß erst 10 Tage vor der Versammlung schriftlich eingereicht werden, natürlich ebenfalls satzungsgemäß mit entsprechenden Unterschriften. Ok? klööss
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Linden und Herwartz ....
Zitat:
wurden an einem Samstag abgewählt. |
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Hör mal...
Zitat:
"Rentner" = Stimmvieh? Bei der JHV vor rund 5 Wochen haben sich zwei "bedeutende" Fangruppierungen vorab zur Wahl "Pro-Heyen" verständigt, damit Kraemer gehalten wird. Dazu kommen die bestellten Jugendmannschaften, die Angestellten der Geschäftstelle, die vorab instruiert werden, wie abzustimmen ist, die gebrieften Abteilungen - alles schon da gewesen. Also hör mir auf mit "Rentner"-Meckern. Zitat:
klööss
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#1193
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Zitat:
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#1194
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Zitat:
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#1195
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Zitat:
Sorry, bin kein Jurist oder Vereinsfachmann!
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NO PYRO - KEINE VERMUMMUNG
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#1196
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Zitat:
das war nicht despektierlich gegenüber Rentnern gemeint. Es ist bei vielen HVs aber nunmal so gewesen, habe es am "eigenen Leib" erfahren. Es sind nunmal viele von den Herrschaften dort die zwar ein Herz für die Alemannia haben, aber eben nicht wie wir hier übers Internet den Austausch suchen und somit viele Sachen nicht mitbekommen. Die nehmen es hin, wenn der Geschäftsbericht mit "haben wir anders erwartet" vom GF geschlossen wird. Ich habe die Rentner nur als Synonym für diese Leute dargestellt, ming Pap is selbst einer ;-) Die bedeutenden Fangruppen hatten auch spannende Argumente, wenn man darüber diskutierte Jetzt überleg mal und schau Dir die JHVs an. Die Linden-Abwahl-JHV war Samstags. Es waren viele Mitglieder, wie ich, von Auswärts da. Allgemein war das Gesamtpublikum etwas jünger als sonst und es gab letzten Endes ein Ergebnis was viele der "älteren Herren" nur mit einem Kopfschütteln hinnahmen und daraufhin sofort fluchtartig die Versammlung verließen.
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„Erst wenn die Ebbe kommt, sieht man, wer nackt schwimmt.“ |
#1197
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„Erst wenn die Ebbe kommt, sieht man, wer nackt schwimmt.“ |
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Hör mal...
Zitat:
Grundsätzlich: Ich bin auch kein Jurist, sondern nach Jahren der Arbeit in der Satzungskommission in diesen Fragen nicht ganz unbewandert. Das ist alles erst mal theoretisch und als denkbare Option dargestellt, jedoch gleichwohl nicht unrealistisch. Bei Neubesetzungen von Gremien müssen wir aber die Satzungsbestimmungen einhalten: Da gibt es Qualifizierungskriterien und -vorausetzungen, da muss der Wahlausschuss zwingend tagen, da bedarf es weiterer formaler Voraussetzungen. Nur die Ruhe, erst mal die Klasse sichern und Sieg - Unentschieden - Sieg einfahren. klööss
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Geändert von Klööss_vom_Driesch (01.05.2012 um 11:14 Uhr) |
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Zitat:
Und nix da mit Klippen springen. War ja nur mal ein Vorschlag von mir als Mitglied. Aber ewig zusehen, wie da "oben" einfach gemacht wird, was die wollen, geht mir zunehmend gegen den Strich. OK, ich habe immer die JHV gemieden, insofern meine Schuld. Aber ab sofort möchte ich jetzt mal meine bescheidenen Einflussmöglichkeiten nutzen.
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NO PYRO - KEINE VERMUMMUNG
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#1200
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Bitte schön...
Zitat:
klööss
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hemingway (01.05.2012) |
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