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  #101  
Alt 06.05.2008, 09:19
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Zitat:
Zitat von oleever(jott) Beitrag anzeigen
Strafe ist ja ok, aber 90-120 Tagessätze...?! Und dazu eine Bewährungsstrafe von mindestens einem Jahr wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz??? Ich befürworte soetwas nicht aber dennoch für mich eine zu hohe Strafe.
Über die Höhe kann man streiten, aber vielleicht wollen sie nur ein Exemple statuieren, damit die ganzen Weichbirnen, die sowas vorhaben, in Zukunft mal was nachdenken.... Schließlich gehts hier um Körperverletzung...
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  #102  
Alt 06.05.2008, 11:33
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Zitat:
Zitat von oleever(jott) Beitrag anzeigen
Strafe ist ja ok, aber 90-120 Tagessätze...?! Und dazu eine Bewährungsstrafe von mindestens einem Jahr wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz??? Ich befürworte soetwas nicht aber dennoch für mich eine zu hohe Strafe.
Hehe, da hat jemand den Thread nicht zu Ende gelesen Dieses Thema ist schon lange abgehakt.

Dennoch möchte ich dir sagen, dass ich diese Strafen für fast zu sanft halte. Zumal es keine Bewährungsstrafe gab, wie du oben schreibst:

Zitat:
Zitat von AZ
Die Angeklagten bekamen die Härte des Gerichts zu spüren. Die Kammer stufte die Freisetzung von Giften als schwere Gefährdung ein. Die «Fans» wurden zu Geldstrafen von 90 und 120 Tagessätzen verurteilt und sind nun vorbestraft.
Wieso ich sie für zu sanft halte? Offensichtlich wurde die "mindest-mögliche" Strafe verhängt:

Zitat:
Zitat von AZ
Der Strafrahmen sieht Freiheitsstrafen von mindestens einem bis zu zehn Jahren vor. Nur in leichteren Fällen ist eine Geldstrafe möglich.
Da würde ich ja auch nichts sagen, wenn die Beiden wirklich nur das Zeug abgebrannt hätten. Zu milde ist die Strafe aber - meiner Meinung nach - aus diesem Grund:

Zitat:
Zitat von AZ
Mehrere Personen wurden durch die starke Rauchentwicklung gravierend verletzt.
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