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  #1  
Alt 16.08.2012, 08:26
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Zitat von I LOV IT Beitrag anzeigen
Oder man wartet auf ein weiteres Gutachten, das bestätigt, dass man ohne Rambau beschlussfähig ist. Ich glaube nicht, dass sich die Sachlage bzgl. Rambau so einfach darstellt. Vielleicht ist der AR ja doch beschlussunfähig oder sich dessen unsicher. Zugeben kann er das natürlich nicht.

Aber auch dein Punkt kann gut möglich sein. Vielleicht sogar beides

Nochmal meine jur. Einschätzung. Die Frage wird nicht sein ob der AR ohne Rambau Beschlussfähig ist, das ist er (Regelung mit Vors. Stimme bei Patt usw.) Die rechtsunsicherheit ist die , das Beschlüsse ohne Rambau falls desssen Absetzung trotz Gutachten nicht o.K. war angefochten werden können. Prinzipiell Beschlussfähig ist man auch ohne Rambau, fraglich ist ob die Beschlüsse bestand haben. Wahrscheinlicher ist das jetzt eroiert wird ob eine Pattsituation eintrete könnte, bei der Heyens Stimme dann den Ausschlag gäbe. Wenn Heyen sicher ist mindestens ein 3:1 hinzukriegen, spielt Rambaus Stimme keine Rolle mehr und man würde deshalb voraussichtlich keine Klage Rambau befürchten müssen.
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"Mein Ziel war es immer, einen Klub so zu übergeben, das der für die Zukunft ruiniert ist. An diesem Punkt sind wir nun“, sagt Kraemer."


Geändert von Der_Seher (16.08.2012 um 08:31 Uhr)
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I LOV IT (16.08.2012)
  #2  
Alt 16.08.2012, 08:57
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Zitat von Der_Seher Beitrag anzeigen
Nochmal meine jur. Einschätzung. Die Frage wird nicht sein ob der AR ohne Rambau Beschlussfähig ist, das ist er (Regelung mit Vors. Stimme bei Patt usw.) Die rechtsunsicherheit ist die , das Beschlüsse ohne Rambau falls desssen Absetzung trotz Gutachten nicht o.K. war angefochten werden können. Prinzipiell Beschlussfähig ist man auch ohne Rambau, fraglich ist ob die Beschlüsse bestand haben. Wahrscheinlicher ist das jetzt eroiert wird ob eine Pattsituation eintrete könnte, bei der Heyens Stimme dann den Ausschlag gäbe. Wenn Heyen sicher ist mindestens ein 3:1 hinzukriegen, spielt Rambaus Stimme keine Rolle mehr und man würde deshalb voraussichtlich keine Klage Rambau befürchten müssen.
Wenn ein 2:2 rauskommen würde, sollte das ein noch deutlicheres Zeichen sein, als die Aussage vom VR und Lorenz zur Sache Kraemer! Selbst ein 3:2 ohne Rambaus Rauswurf wäre wohl Aussage genug, dass Kraemer absolut unhaltbar ist.

Ob Heyen das allerdings auch so sieht? Andere behaupten hier ja, er sei ein nordischer Sturkopf. Wenn dem so ist, ist er nicht unbedingt der richtige Mann an der Spitze des Vereins und der GmbH - meine bescheidene Meinung, schon lange vor der Wahl dieses Mannes.

Eine Pattsituation wäre eine klare Niederlage für Heyens Vorhaben und ich bete fast dafür, dass mindestens 2 Leute aus dem AR den VR und einige Mitglieder verstehen und deswegen gegen eine Vertragsverlängerung stimmen werden!
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  #3  
Alt 16.08.2012, 09:02
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Zitat von AIXtremist Beitrag anzeigen
Wenn ein 2:2 rauskommen würde, s

Er muss vor genau diesem 2:2 Angst haben, sonst hätte man sich das ganze mit H.R sparen können zum jetzigen Zeitpunkt.
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  #4  
Alt 16.08.2012, 09:13
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Zitat von Der_Seher Beitrag anzeigen
Er muss vor genau diesem 2:2 Angst haben, sonst hätte man sich das ganze mit H.R sparen können zum jetzigen Zeitpunkt.
Dann sollte der Schuss erst Recht nach hinten losgehen! Ich war wohl fälschlicherweise der Meinung, seine Stimme wäre wie ein Auswärtstor um UEFA Cup und zählt "mehr", bei 2:2 also immer noch so, wie der AR Vorsitzende es will...
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  #5  
Alt 16.08.2012, 09:18
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Der_Seher Der_Seher ist offline
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Zitat von AIXtremist Beitrag anzeigen
Dann sollte der Schuss erst Recht nach hinten losgehen! Ich war wohl fälschlicherweise der Meinung, seine Stimme wäre wie ein Auswärtstor um UEFA Cup und zählt "mehr", bei 2:2 also immer noch so, wie der AR Vorsitzende es will...
Das ist auch richtig bei einem 2:2 zählt seine Stimme mehr, nur das er dann Angst haben muss wenn Rambau recht bekäme wäre alles nichtig , da dann Rambaus Gegenstimme gereicht hätte gegen die Vertragsverlängerung. 2:3 mit Rambau hiesse keine Verlängerung 2:2 ohne Rambau hiesse Vertragsverlängerung.
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  #6  
Alt 16.08.2012, 09:25
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Zitat von Der_Seher Beitrag anzeigen
Das ist auch richtig bei einem 2:2 zählt seine Stimme mehr, nur das er dann Angst haben muss wenn Rambau recht bekäme wäre alles nichtig , da dann Rambaus Gegenstimme gereicht hätte gegen die Vertragsverlängerung. 2:3 mit Rambau hiesse keine Verlängerung 2:2 ohne Rambau hiesse Vertragsverlängerung.
DANN muss er Angst haben? Wenn er etwas Anstand und Realitätssinn besitzt, sollte er selber einsehen, wie unsinnig und verrückt eine Vertragsverlängerung wäre!
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  #7  
Alt 16.08.2012, 09:45
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Vielleicht sind es ja unter anderen auch Selbstgespräche die er noch zu führen hat, mit der Frage, " Soll ich das jetzt gegen die VR- Empfehlung und bei einem eventuellen Patt im AR durchziehen?"
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  #8  
Alt 16.08.2012, 21:20
Barbapapa
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Sollte der Fall eintreten, dass nach der Vertragsverlängerung von FK, sich HR wieder in den AR klagt und die Entscheidung nachträglich gekippt werden, dann ist den Vorstandsmitgliedern nur noch zu wünschen, dass sie gut versichert sind... Ich rate zu einer D&O .. http://de.wikipedia.org/wiki/D%26O-Versicherung

Je nach schwere der Verfehlung können Vorstände auch persönlich haftbar gemacht werden.... Und da kenne ich sicherlich einige Mitglieder, die in diesem Fall gegen den Vorstand aktiv werden würden... Und mindestens einer von den 5, ist solvent genug für den Schaden aufzukommen...


Zitat:
Zitat von Der_Seher Beitrag anzeigen
Das ist auch richtig bei einem 2:2 zählt seine Stimme mehr, nur das er dann Angst haben muss wenn Rambau recht bekäme wäre alles nichtig , da dann Rambaus Gegenstimme gereicht hätte gegen die Vertragsverlängerung. 2:3 mit Rambau hiesse keine Verlängerung 2:2 ohne Rambau hiesse Vertragsverlängerung.
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  #9  
Alt 16.08.2012, 21:30
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petrocelli petrocelli ist offline
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Zitat:
Zitat von Barbapapa Beitrag anzeigen
Sollte der Fall eintreten, dass nach der Vertragsverlängerung von FK, sich HR wieder in den AR klagt und die Entscheidung nachträglich gekippt werden, dann ist den Vorstandsmitgliedern nur noch zu wünschen, dass sie gut versichert sind... Ich rate zu einer D&O .. http://de.wikipedia.org/wiki/D%26O-Versicherung

Je nach schwere der Verfehlung können Vorstände auch persönlich haftbar gemacht werden.... Und da kenne ich sicherlich einige Mitglieder, die in diesem Fall gegen den Vorstand aktiv werden würden... Und mindestens einer von den 5, ist solvent genug für den Schaden aufzukommen...
Du solltest das Fell des Bären erst dann verteilen, wenn er erlegt ist. Lang lebe der Konjunktiv.

So unappetitlich die Ausführung und der Zeitpunkt der Abberufung auch ist: Ich bin davon überzeugt, dass die Vorwürfe stichhaltig sein werden und die Geschichte juristisch wasserdicht ist.
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In der Krise beweist sich der Charakter.
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  #10  
Alt 16.08.2012, 21:45
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DerLängsteFan DerLängsteFan ist offline
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Du solltest das Fell des Bären erst dann verteilen, wenn er erlegt ist. Lang lebe der Konjunktiv.

So unappetitlich die Ausführung und der Zeitpunkt der Abberufung auch ist: Ich bin davon überzeugt, dass die Vorwürfe stichhaltig sein werden und die Geschichte juristisch wasserdicht ist.
Außerdem bei den Wartezeiten bei den deutschen Gerichten, würde das recht lange dauern. Ein Vertrag mit Kraemer hätte, wenn er ordnungsgemäß abgeschlossen würde auch Gültigkeit, wenn das Gremium zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht beschlußfähig gewesen sein sollte.
Wie sollte dann auch ein Schaden wg. Schadensersatzklage meßbar sein?
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  #11  
Alt 16.08.2012, 22:42
AlterFan AlterFan ist offline
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Hätte Krämer Eier in der Hose würde er von sich aus die Koffer packen. Aber er weiß auch ganz genau daß er so leicht keinen so hochdotierten Job in der Branche bekommt also nimmt er jede Lohntüte dankend an. Sein Ruf eilt ihm voraus.

Weg mit dem Typen.
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AIXtremist (17.08.2012), BigBandi (19.08.2012), carlos98 (17.08.2012), I LOV IT (16.08.2012), Kalex (17.08.2012)
  #12  
Alt 16.08.2012, 23:03
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Hätte Krämer Eier in der Hose würde er von sich aus die Koffer packen. Aber er weiß auch ganz genau daß er so leicht keinen so hochdotierten Job in der Branche bekommt also nimmt er jede Lohntüte dankend an. Sein Ruf eilt ihm voraus.

Weg mit dem Typen.
Sehr populistisch!
Entweder er erbringt die Leistung, die er nach seiner Stellenbeschreibung zu erfüllen hat oder nicht. Das müssen die beurteilen die es definitiv können.
Oder hast du schonmal deinen Job gekündigt, weil du nicht unumstritten warst.
Irgendwie brauchen wir alle doch das Geld am Ende des Monats.
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  #13  
Alt 16.08.2012, 23:19
Barbapapa
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Der Schaden wäre die Abfindung (Weiterzahlung des Gehalts für einen freigestellten GF), für den dann gültigen Vertrag von FK...

... Aber die Wahrscheinlichkeit dass nix passiert (wie immer) ist natürlich auch nicht von der Hand zu weisen...

... die Hoffung stirbt zuletzt...

Zitat:
Zitat von DerLängsteFan Beitrag anzeigen
Außerdem bei den Wartezeiten bei den deutschen Gerichten, würde das recht lange dauern. Ein Vertrag mit Kraemer hätte, wenn er ordnungsgemäß abgeschlossen würde auch Gültigkeit, wenn das Gremium zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht beschlußfähig gewesen sein sollte.
Wie sollte dann auch ein Schaden wg. Schadensersatzklage meßbar sein?
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  #14  
Alt 16.08.2012, 22:54
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Zitat:
Zitat von petrocelli Beitrag anzeigen
So unappetitlich die Ausführung und der Zeitpunkt der Abberufung auch ist: Ich bin davon überzeugt, dass die Vorwürfe stichhaltig sein werden und die Geschichte juristisch wasserdicht ist.

Warten wir es ab Ich glaube keinen Gutachten bei der Alemannia mehr und wenn die Gründe wasserdicht sind hätte Rambau sich zum einen wohl keinen Anwalt genommen und weiterhin hätte das Präsidium die Gründe der Mitgliedschaft genannt. Und zu guter Letzt haette dann auch der Verwaltungsrat als zuständiges Gremium eine Abberufung vorgenommen. Ich sehe das alles nicht so eindeutig.
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  #15  
Alt 17.08.2012, 13:47
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Du solltest das Fell des Bären erst dann verteilen, wenn er erlegt ist. Lang lebe der Konjunktiv.

So unappetitlich die Ausführung und der Zeitpunkt der Abberufung auch ist: Ich bin davon überzeugt, dass die Vorwürfe stichhaltig sein werden und die Geschichte juristisch wasserdicht ist.
Ließ Dir noch mal Deinen Post durch und halte es mit Deinen eigenen Worten: die Geschichte ist erst dann wasserdicht wenn es ein Urteil gibt das unanfechtbar ist.
Ich bin mir 100% sicher dass die Demission von HR nicht haltbar ist und zurückgenommen werden muss! Freuen wir uns schon auf das böse Erwachen
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Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind. (Albert Einstein)
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  #16  
Alt 17.08.2012, 13:53
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Was macht dich da so sicher? Und was ist wenn es das böse erwachen gibt was H.R. möglicherweise für Verfehlungen sich geleistet hat?

Warten wir das ganze doch mal ab.

Zitat:
Zitat von AxelG Beitrag anzeigen
Ließ Dir noch mal Deinen Post durch und halte es mit Deinen eigenen Worten: die Geschichte ist erst dann wasserdicht wenn es ein Urteil gibt das unanfechtbar ist.
Ich bin mir 100% sicher dass die Demission von HR nicht haltbar ist und zurückgenommen werden muss! Freuen wir uns schon auf das böse Erwachen
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  #17  
Alt 17.08.2012, 14:07
svenc
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Zitat:
Zitat von Klenkes Beitrag anzeigen
Was macht dich da so sicher? Und was ist wenn es das böse erwachen gibt was H.R. möglicherweise für Verfehlungen sich geleistet hat?

Warten wir das ganze doch mal ab.
Die Frage ist doch, welche "Verfehlungen" rechtfertigen den Ausschluss aus einem Aufsichtsrat?
Dass HR vielleicht etwas zu offensiv mit Informationen umgegangen ist und diese an Leute verteilt hat, für deren Ohren das eigentlich nicht bestimmt war?

Reicht das wirklich aus? Ich denke nicht.

Um aus einem Aufsichtsgremium ausgeschlossen zu werden, sollte es doch fundiertere Anschuldigungen geben.

Gruß

svenc
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  #18  
Alt 17.08.2012, 14:20
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Siehst du, und diese kennen wir ja (noch) nicht. Erst wenn diese bekannt sind kann man ja bewerten ob das ganze den Auschluß rechtfertigt. Und das sollten wir doch alle abwarten. Oder ist es nur so das H.R der leavve Jong ist und der H.M der böse Onkel? Ich wäre hier für das abwarten der "Beweise" um zu sagen ob Recht gesprochen wird oder nicht.

Zitat:
Zitat von svenc Beitrag anzeigen
Die Frage ist doch, welche "Verfehlungen" rechtfertigen den Ausschluss aus einem Aufsichtsrat?
Dass HR vielleicht etwas zu offensiv mit Informationen umgegangen ist und diese an Leute verteilt hat, für deren Ohren das eigentlich nicht bestimmt war?

Reicht das wirklich aus? Ich denke nicht.

Um aus einem Aufsichtsgremium ausgeschlossen zu werden, sollte es doch fundiertere Anschuldigungen geben.

Gruß

svenc
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  #19  
Alt 17.08.2012, 14:44
svenc
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Zitat von Klenkes Beitrag anzeigen
Siehst du, und diese kennen wir ja (noch) nicht. Erst wenn diese bekannt sind kann man ja bewerten ob das ganze den Auschluß rechtfertigt. Und das sollten wir doch alle abwarten. Oder ist es nur so das H.R der leavve Jong ist und der H.M der böse Onkel? Ich wäre hier für das abwarten der "Beweise" um zu sagen ob Recht gesprochen wird oder nicht.
bis dahin sollte aber doch die in Deutschland übliche "Unschuldsvermutung" gelten, oder?

Gruß

svenc
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  #20  
Alt 17.08.2012, 14:49
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Hab ich was anderes behauptet? Aber hier gibt es schon (Vor)verurteilungen...

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Zitat von svenc Beitrag anzeigen
bis dahin sollte aber doch die in Deutschland übliche "Unschuldsvermutung" gelten, oder?

Gruß

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