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Ok, jetzt erst gesehen... Klappe halten ist manchmal besser! |
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#82
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Na worauf ich dabei aus bin, ist das Soukou die Einnahme des verbotenen mittels ja gestanden hat. Nach dem Spiel gegen Lotte wo er per positiver Probe des Dopings überführt wurde, hat er direkt am folgenden Spieltag noch gegen Wiedenbrück gespielt und dabei sogar auch noch ein entscheidendes Tor geschossen. Was braucht man nun noch einen weiteten Dopingtest, wo der Spieler die Einnahme des verbotenen mittels ja bereits gestanden hat und am vorherigen Spieltag schon überführt wurde? Das Ergebnis der A-Probe war an dem Spieltag ja noch nicht bekannt, weder dem Spieler noch irgendwem sonst. Also ist doch davon auszugehen, dass Soukou die Einnahme des Nahrungsergänzungsmittels zu dem Wiedenbrückspiel auch nicht beendet hat. Und damit ist auch diese Spielwertung dann in Frage zu stellen und wohl konsequenter Weise ebenso für Esen mit einer 0:2 Niederlage zu werten. Und das bedeutet dann nochmal Weitere 3 Punkte Abzug für Essen. Wäre konsequent und gerecht und vollkommen logisch wenn es so käme. Halt Pech für Essen aber alles andere als ungerecht.
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Spielt am Sonntag unser Fußballklub... |
#83
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Zitat:
Etwas anderes wäre es, wenn die Wirkung des leistungsfördernden (was es laut RWE gar nicht ist - aber wofür steht es dann auf der Doping-Liste?) Mittels auch beim Spiel gegen Wiedenbrück noch angehalten hätte. |
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Schaut man sich den maßgeblichen Paragraphen 17 (5) an, muss man sagen, dass Essens Einspruch eher Aussicht auf Erfolg hat als der von Lotte. Essen müsste nur auf nicht näher definierte "besondere Umstände" plädieren - eine Formulierung, die sehr viel Ermessensspielraum lässt. Lotte hingegen müsste nachweisen, dass Soukous Einsatz den Spielausgang "mit hoher Wahrscheinlichkeit" beeinflusst hat. Dürfte schwierig werden, denn mit dem Hinweis, dass der Einsatz eines gedopten Spielers den Spielausgang grundsätzlich immer beeinflusst, werden sich die Richter wohl nicht zufrieden geben. Ich tippe, dass das jetzige Urteil bestätigt wird - hoffentlich möglichst schnell, denn an einer Hängepartie bis kurz vor Saisonende kann niemandem gelegen sein.
http://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/...ensordnung.pdf |
#85
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Ich sehe nicht, wieso Essens Einspruch Aussicht auf Erfolg haben sollte. Der Wortlaut der Regularien bestimmt für die Spielwertung der Mannschaft bei der ein nachweislich gedopter Spieler teilgenommen eindeutig, dass das Spiel für diese Mannschaft 0:2 verloren gewertet wird.
Hat in einem Spiel in einer Mannschaft ein gedopter Spieler mitgewirkt und ist dieser Spieler wegen Dopings bestraft worden, oder weigert sich ein Spieler schuldhaft, sich einer Dopingkontrolle zu unterziehen, so wird dieses Spiel für seine Mannschaft, falls sie das Spiel gewonnen oder unentschieden gespielt hat, mit 0:2 Toren als verloren gewertet.Da steht insofern nichts von Einflussnahme auf das Spiel. Das betrifft - wie du richtig sagst - die Konsequenzen für Lotte. Aber ich denke es lässt sich schon hören, dass die Teilnahme über fast das gesamte Spiel ein Einfluss hat. Dies kann ja nicht nur für Tore oder Torvorbereitungen gelten, sondern muss für gänzliche Aktionen, wie gewonnene Zweikämpfe usw. gelten. Denke dass dies lediglich anders sein kann, wenn jemand nur 2 Minuten vor Schluss eingewechselt wird und keinen Ballkontakt hat... Sehe daher den Einspruch relativ entspannt und gehe fest davon aus, dass zumindest Essen weiterhin 1 Punkt verliert. Dass Lotte zwei hinzu erhält halte ich eher für unwahrscheinlich. Bezüglich des Spiels von Essen gegen Wiedenbrück oder andere Vereine ist zu sagen, dass ein Einspruch wegen Ablauf der Einspruchsfrist nicht möglich sein wird. |
#86
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Zitat:
"von dieser Spielwertung (also 0:2) bei Vorliegen besonderer Umstände zugunsten der Mannschaft des gedopten Spielers abgewichen werden kann". |
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Zitat:
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Spielt am Sonntag unser Fußballklub... |
#88
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden |
#89
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Einspruchsfrist?
Zitat:
Hat der Spieler aber schon vor dem Spiel gegen Wiedenbrück gestanden, dieses Mittel genommen zu haben, hätte er zum eigenen Schutz gar nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Dann kann auch der Zusatz "in Dubio pro Reo, (im Zweifel für den Angeklagten)" meiner Meinung nach nicht mehr angewendet werden. Dies soll keine Kritik an deinem Statement sein, finde ich sehr gut! Da ich kein "Rechtsverdreher" bin, lasse ich mich sehr gerne eines Besseren belehren!
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Irren ist menschlich, sprach der Igel, und stieg von der Bürste!:cool: |
#90
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Zitat:
Wird der Einspruch auf ein behauptetes Dopingvergehen gestützt, ohne dass dem Vorwurf eine in dem betreffenden Spiel durchgeführte Dopingkontrolle zugrunde liegt, gilt die vorstehende Frist, die jedoch zwei Wochen nach dem betreffenden Spiel endet. Zudem wäre der Einspruchsführer voll beweispflichtig. Demnach hätte Wiedenbrück zwei Wochen nach dem Spiel Einspruch einlegen müssen, da der Spieler nicht in dem Spiel nochmals des Dopings überführt wurde. Dies ist offensichtlich nicht geschehen, so dass die Frist abgelaufen ist. |
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