#821
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Hast du für all das was du da unten schreibst Quellen ?
Die Infos die ich bekommen habe - sagen alle das sobald das Urteil gesprochen worden ist (gegen uns) wir in die Bilanz die Rückstellung eintragen müssen und dadurch direkt Überschuldet sind und die Insolvenz anmelden müssen. Des Weiteren ist genau dieses Urteil als Zahlungsaufforderung zu verstehen und muss falls möglich beglichen werden. Und nen Passus Planinsolvenz bei nem ev finde ich auch nirgends - geht das ? Wie gesagt wenn du Quellen hast bitte her damit - alles was ich gegooglet und persönlich erfragt habe geht genau in die andere Richtung. Zitat:
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#822
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Zitat:
Wenn die Forderung Kölmels also einer insolvenz gleich kommen würde, dann müsste er sie auch Trotz Urteilsverkündung nicht zwangsläufig auch gleich so durchsetzen, sondern könnte darüber verhandeln wie der Schuldner TSV dem weitestgehend nachommen kann. Was hätte Kölmel möglicherweise davon sich mit dem TSV erst nach einer Urteilsverkündung zu seinen Gunsten zu einigen? - Er hätte mit einem Rechtskräftigen Urteil möglicherweise eine vielversprechende Basis für Verhandlungen mit anderen Schuldnern/Vereinen mit ähnlichen Verträgen und er hätte eine erheblich druckvollere Verhandlungsposition dem TSV gegenüber als bei einer aussergerichtlichen Einigung vor einem feststehenden Urteil. Nach einem Urteilsspruch könnte er als (alleiniger?) Hauptgläubiger dessen Ansprüche bei durchsetzung einer Insolvenz gleich kämen nahezu gänzlich frei, quasi beinahe beliebige Forderungen stellen und knallhart auf ein Akzeptieren und Nachkommen des TSV pochen, da alles andere einer Insolvenz geich käme. Und im Besitz des TSV wäre möglicherweise doch etwas, was ihn durchaus sehr interessieren könnte. Vielleicht derzeit nominell auf Grund von Überschuldung noch relativ wertlos, dafür allerdings mit Perspektive einer potentiellen ganz erheblichen Wertsteigerung in nicht all zu ferner Zukunft und mit der Möglichkeit zur gewinnbringenden Weiterveräusserung jederzeit.
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Spielt am Sonntag unser Fußballklub... Geändert von Aix Trawurst (24.07.2013 um 22:41 Uhr) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Aix Trawurst für den nützlichen Beitrag: | ||
WoT (25.07.2013) |
#823
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vieleicht gibts ja noch ne revision beim bgh.
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#824
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Vielleicht hat Kölmel seine Forderung gegenüber bereits an die Bodenseebank abgetreten und ein gewisser Herr F.K. vollstrecht dann demnächst gegen den e.V........
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#825
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Es gibt Sachen, damit macht man keine Scherze
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Middelrheinpoookaaaaaaaal !!! |
Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu balu für den nützlichen Beitrag: | ||
AIXtremist (25.07.2013), carlos98 (25.07.2013), Max (25.07.2013), mise (25.07.2013), ZappelPhilipp (25.07.2013) |
#826
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Und genau das meine ich - mein Halbwissen (gebe ich definitiv zu - wenn einer mehr Infos hat bitte verbessert mich) sagt aus das in dem Moment in dem das Urteil gesprochen wird genau dieser Betrag als Rückstellung in die Bilanz eingetragen werden muss - und dieser Schritt bricht uns das Genick. Was Kölmel durchsetzt oder nicht soll hier erstmal zweitrangig sein.
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