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Oder ist das ein Wink mit dem Zaunpfahl?
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius |
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Oh, das war ein Versehen und wird natürlich geändert.
Danke für den Hinweis
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Welch ein Verein - Was für Spieler |
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Beim "Angeber" falscher Tatsachen, gemeinhin auch als Lügner bezweichnet, gilt dies dann allerdings ganz und gar nicht.
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1:99 ...
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Durch die Situation, dass augenblicklich lediglich gut 1 % eines theoretisch möglichen Zuschauerpotentials ins Stadion finden, verwundert es schon, mit welcher Akribie mich einige hier im Forum immer wieder als „Fremdling“ 'rausschmeißen möchten. Ich bin nicht autorisiert mich stellvertretend für die übrigen 99 % zu äußern, möchte auch nicht den Eindruck erwecken, bin mir aber trotzdem dieser „Mengenlehre“ bewusst. Selbstverständlich liegt mir daran, dass dieser Verein eines Tages wieder selbstbestimmt und eigenverantwortlich höherklassigen Fußball spielt. Angesichts der momentanen Situation erscheint mir eine nüchterne kritische Betrachtung allerdings eher geeignet, als schon so oft bemühte - und leider auch missbrauchte - fromme Sprüche, wie „alle müssen an einem Strick ziehen“. .
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„Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.“ Joachim Ringelnatz |
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Huckleberry Finn (10.01.2018) |
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Das überrascht und enttäuscht mich aber jetzt schon, weil ich während eines Zivildienst-Lehrgangs da mal ein paar Wochen mittrainiert habe...
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So langsam geht mir die Lust flöten …
Auf der JHV (und danach) wurde mehrfach öffentlichkeitswirksam artikuliert, dass das Präsidium/unser Präsident „liefern statt fordern“ will. Gut dachte ich, sie haben verstanden/gelernt, allen voran unser Präsident, hatte ich doch das angekündigte (versprochene?) „Liefern“ auch in Richtung der Vereinsmitglieder im Hinblick auf Transparenz und Information verstanden. Also Schwamm über die ollen Kamellen wie z.B. die mangelnde Information beim Koelmel2-Deal. Dann erfahren wir Mitte Dezember 2017 aus der Presse von dem merkwürdigen China-Deal (zu Gunsten der GmbH) und der Finanzierung desselben aus der Kasse des e.V. Ohne weitere Details zu kennen, hatte ich wegen der „Liefern statt fordern“-Ankündigung die Erwartung, hierzu zeitnah klärende Worte des Präsidiums/des Präsidenten zu hören, zumal der Präsident in diese Ereignisse in seiner Funktion als VR-Vorsitzender involviert war. Doch: Weihnachtsstille - kille-kille. Es erfolgte keine „Lieferung“. Kurz vor Weihnachten beglückte uns dann der Insolvenzverwalter mit der Mitteilung, dass „wir“ für die Gründung einer neuen Tochter-GmbH die Zustimmung des Westdeutschen Fußballverbandes erhalten haben. Nun ist die Gründung einer solchen neuen juristischen Person nach wie vor Sache des Vereins und somit Angelegenheit des Präsidiums und nicht des Insolvenzverwalters. Da hätte ich schon erwartet, dass das Präsidium als potentieller verantwortlicher Gesellschafter/Eigentümer mit dieser Mitteilung aufwartet und nicht der Insolvenzverwalter; das aber nur am Rande. Ferner benötigen nach den Statuten des Westdeutschen Fußballverbandes … „Kapitalgesellschaften … zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit …, dass ihr gezeichnetes Kapital (§ 272 Absatz 1 HGB) mindestens € 1.000.000,00 beträgt" … Da der Insolvenzverwalter in seiner Pressemitteilung ferner deutlich machte, dass wegen der Lizenzanträge für die kommende Saison (März 2018) Eile geboten sei, dachte ich verwirrt und irritiert zugleich, dass angesichts der Dimension hierzu zeitnah eine Erklärung des Präsidiums kommen MUSS. Denn: woher soll der - durch den China-Deal zusätzlich gebeutelte - Verein die 1 Mio € nehmen? Aber wie gehabt - "Lieferung" Fehlanzeige. Bei längerem Nachdenken beschlich mich dann folgender Gedanke: Der geplante Einstieg der potentiellen Investorengruppe um Herrn Koelmel hatte ja noch 2016/2017 die Hürde der 75% Zustimmung der Vereinsmitglieder zu überwinden. Die beabsichtigte Neugründung einer neuen Tochter-GmbH des Vereins benötigt hingegen nicht (mehr) die Zustimmung der Vereinsmitglieder. Lediglich der Verwaltungsrat muss zustimmen. Was wäre, wenn die benötigte Kapitalerhöhung i.H. von 1 Mio € (oder der Verkauf von Anteilen) dieser neuen GmbH bis auf einen winzigen Restbetrag durch einen Investor getätigt würde? Die Vereinsmitglieder wären dann jetzt und in Zukunft völlig aussen vor und hätten keinerlei Mitspracherecht mehr. Steht somit Koelmel ante portas?
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Es kommt anders, wenn man denkt ;)! |
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tivolino (11.01.2018) |
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Einige aus diesem Forum sind ja jetzt in die Gremien gegangen, andere aber wie Du gottseidank nicht, trotz Anfrage.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius Geändert von a.tetzlaff (11.01.2018 um 13:39 Uhr) |
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Danke für den Text easy.
Es ist wirklich enttäuschend, dass sich doch wenig geändert hat. Enttäuschd aber nicht über die Wiedergewählten, eher über die neuen Leute die immer für Transparenz geworben haben und nicht vorhandene Transparenz stets kritisiert haben. Und jetzt hört man auch von ihnen nichts. Enttäuschend. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Mausi für den nützlichen Beitrag: | ||
tivolino (11.01.2018) |
#5630
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Außerdem hat Niering betont, dass der TSV diese neue Spielbetriebsgesellschaft als alleiniger Gesellschafter gründen wird. Im Pratsch-Interview bringt Fröhlich noch eine andere Variante als den klassischen Investoreneinstieg ins Gespräch: "Eine andere Idee wäre die Gründung einer Gesellschaft mit potenten Sponsoren, die sich dann wiederum an der GmbH beteiligt. Doch da sind wir noch ganz am Anfang." Vielleicht ist man inzwischen ja schon ein paar Schritte weiter. Wie auch immer: Meiner Meinung nach müsste für eine neue ebenso wie für die alte GmbH unsere Vereinssatzung gelten, wonach jeglicher Verkauf oder jegliche Belastung von Geschäftsanteilen einer 75-prozentigen Zustimmung der Mitglieder bedarf. Oder sehe ich das falsch?
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#5631
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Der Neujahrsurlaub ist gerade erst vorbei. Ausserdem wohnen oder arbeiten Teile der Gremien Präsidium + Verwaltungsrat nicht in Aachen, sondern in Köln, Düsseldorf oder München Da kann es schonmal dauern, bis man Termine findet.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius |
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Am 17.1. im Klömpchensclub ist ein Info-Abend geplant, da kann jeder seine Fragen stellen. Der Termin wurde bereits vor Weihnachten auf der HP bekannt gegeben. Fröhlich, Niering und Jansen sollen dort anwesend sein.
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Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. (Sokrates) |
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http://www.alemannia-aachen.de/aktue...Tivoli-24402s/
"Die Alemannia und die WABe e.V. bauen ihre Kooperation weiter aus. Der Fanshop am Tivoli sowie die Organisation des Fanartikelverkaufs werden ab sofort von der WABe mit ihrem Integrationsunternehmen VIA betrieben." Weiß jemand wie die Kooperation im Merchandising im Detail aussieht, haben wir auch Rechte abgegeben? Die Kosten für den WABE e.V. müssen ja auch gedeckt werden Geändert von Mausi (11.01.2018 um 09:45 Uhr) |
#5634
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Selbst wenn WABe mit an dem Fanshop verdient, dann lediglich kostendeckend und nicht um Gewinn zu erzielen. Entsprechend macht es auch gar keinen Sinn, wenn die Alemannia der WABe irgendwelche Rechte abtreten würde. Wozu, denn verwerten könnte die WABe sie nicht. Zitat:
Zitat:
Geändert von AndreAC (11.01.2018 um 11:41 Uhr) |
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Soweit alles richtig. Was Du dabei allerdings außer acht lässt ist, dass größere Sozialverbände wie Caritas, Diakonie und auch die Wabe sogenannte Zweckbetriebe gründen, zb. in Form von gGmbh`s, GmbH`s etc., die sehr wohl Gelder erwirtschaften und sich von rein wirtschaftlichen Betrieben in nichts unterscheiden. Da werden dann einfach lukrative, will heißen gewinnabwerfende Betriebsteile von dem e.V. in die GmbH´s ausgegliedert, damit sie die Gemeinnützigkeit des e.V. nicht gefährden. Und damit Gewinne erzielt und entsprechende Gehälter in der GmbH Spitze bezahlt werden können. Damit kennt man sich ja auch bei der Alemannia gut aus, von wegen e.V. und GmbH, nicht wahr ps.: WABe ist gut, zuviel WABe bei der Alemannia dann allerdings nicht mehr. Meine Meinung. Ach ja, fast vergessen : http://www.via-aachen.de/de/
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Geändert von Aix-la-Chapelle (11.01.2018 um 12:05 Uhr) |
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In Sachen von e.V. zu GmbH kann Alemannia dann aber vielleicht ja was lernen, die Komponenten "gewinnabwerfend" und "lukrativ" fehlten zuletzt ja irgendwie. (Außer vielleicht in grauer, längst vergangener Vorzeit, als die Dinge zumindest für die Armee der Direktoren lukrativ waren... ) |
#5637
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Welche Vorteile bringt die gemeinnützige GmbH gegenüber Vereinen, Stiftungen oder Genossenschaften mit? "Dieser Gründungsboom ist auf die wesentlich unternehmerische Ausrichtung der gGmbH gegenüber dem gemeinnützigen Verein, klassischen Stiftungen oder Genossenschaften zurückzuführen. So ist beispielsweise ein Verein durch seine demokratischen Entscheidungsprozesse in der Planungssicherheit eingeschränkt. Bei der Gründung einer gGmbH hingegen können die Gesellschafter und der Geschäftsführer langfristig planen, da weitreichende Entscheidungen nicht durch aufwändige Mitgliederentscheide bestätigt werden müssen. Hinzu kommen umfangreiche Möglichkeiten des Qualitätsmanagements, Controlling und eine effizientere Gesamtorganisation.... Und nicht zuletzt ist die Haftung einer gGmbH ab ihrer Gründung grundsätzlich auf das Stammkapital beschränkt." Wiki: "Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist im deutschen Steuerrecht eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Als Kapitalgesellschaft ist die gemeinnützige GmbH dadurch nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AO Abgabenordnung von Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit. Die Wahl der Rechtsform GmbH erfolgt häufig bei gemeinnützigen Unternehmen, die sich wirtschaftlich betätigen möchten (zum Beispiel Kindergärten oder Sozialstationen), was manchmal in der Rechtsform des eingetragenen Vereins schwierig werden kann.[1][2] Darüber hinaus ermöglicht die GmbH als Kapitalgesellschaft höhere Flexibilität als der mitgliederbasierte Verein. Die gGmbH wird von bestimmten Steuern ganz oder teilweise befreit, sofern ihre Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts entsprechen. Die Gewinne einer gGmbH müssen für den gemeinnützigen Zweck (oder die gemeinnützigen Zwecke) verwendet werden und dürfen grundsätzlich nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Eine Gewinnausschüttung ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn die Gesellschafter ihrerseits gemeinnützig sind." ps.: damit wir uns nicht falsch verstehen, gut dass es City-Fanshop und Klömchensclub gibt. Da sollte dann aber auch die Kooperation mit ein und demselben Unternehmen langsam mal ausgeschöpft sein.
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#5638
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Dass es aber wiederum Konstrukte gibt/ geben kann, durch die eine Gemeinnützigkeit umgegangen werden könnte, ist klar bzw. hat die Vergangenheit auch schon gezeigt. Bei der WABe sehe ich hier keinen Anlass, eine Gefahr zu wittern, stimme dir aber zu, dass die Geschäftstüchtigkeit natürlich auch Grenzen haben muss, damit der Eindruck nicht kippt. Ich traue Alois aber zu, hier das nötige Fingerspitzengefühl zu haben. Was mir noch wichtig ist, um Missverständnissen vorzubeugen: Mir liegt es fern, jetzt bei der Alemannia sowohl in Hinsicht auf den e.V. als auch mit Blick die GmbH (oder die Folge-GmbH, um den thematischen Bogen zurückzuspannen) irgendwelche gGmbH-Konzepte vorzuschlagen. Das kann nur wieder schiefgehen. |
#5639
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Eventdirektor. 3 Mann sind doch keine Armee!
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius |
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Von daher und bei aller Liebe, ein Geschäftsführer bleibt immer auch Geschäftsmann und Interessenvertreter von Partikularinteressen, so kumpelhaft, einnehmend und die Alemannia liebend er auch sein mag. Von daher gilt es, bei allen geschäftlichen Dingen und Kooperationen sehr genau hinzugucken, dass man nicht letztlich hintenrum vereinnahmt wird. Nur mal so als Denkanstoß........
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